LR Protokoll 17. Dezember 1998 (Teil 7)
Protokoll der Landratssitzung vom 17. Dezember 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
21 98/155
Motion von Peter Brunner vom 3. September 1998: Zahlungsverbot für die Baselbieter Kantonalbank zulasten der US-Banken-Globallösungen
Regierungsrat Hans Fünfschilling begründet die Ablehnung der Motion durch den Regierungsrat damit, dass dieser - nicht zuletzt wegen der schlechten Erfahrungen, die man beispielsweise in den Kantonen Bern und Solothurn mit der Einmischung der Politik in die Belange ihrer Kantonalbanken gemacht habe - weiterhin an seiner traditionellen Nichteinmischungspolitik festhalten wolle.
Ausserdem habe sich die Basellandschaftliche Kantonalbank bisher aus eigenem Antrieb nicht an der Globallösung beteiligt und denke auch nicht daran, dies in Zukunft zu tun.
Peter Brunner zieht die Motion zurück.
://: Die Motion wird zufolge Rückzugs abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
22 98/199
Postulat von Uwe Klein vom 15. Oktober 1998: Anstreben einer verstärkten Informatik-Kooperation zwischen den Gemeinden und dem Kanton
Regierungsrat Hans Fünfschilling begründet die Ablehnung des Postulats durch den Regierungsrat damit, dass der Kanton ein gemeinsames Veranlagungssystem eingeführt habe, an dem sich nun alle Gemeinden beteiligten. Indem den Gemeinden im Zuge der Einführung die Übertragungsleitungen gratis zur Verfügung gestellt worden seien, habe man erreicht, dass sie sich an die Hardware und die Standards des Kantons angepasst hätten, um Anschluss an das System zu finden. Das habe für sie den zusätzlichen Vorteil, über die gleichen Schnittstellen weitere Applikationen des Kantons nutzen zu können.
Mit dem Hinweis auf diese harmonisierungsorientierte EDV-Politik könne die im ersten Absatz des Postulats aufgeworfene Frage mit einem Ja beantwortet werden. Weil die gesetzliche Grundlage fehle, sei die Regierung jedoch nicht bereit, den Gemeinden verbindliche Vorgaben zu machen.
Uwe Klein ortet gleichwohl einen gewissen Handlungsbedarf, der ihn insbesondere im Hinblick auf das anstehende "Jahr 2000"-Problem veranlasse, an seinem Postulat festzuhalten.
Urs Steiner erklärt, dass die FDP-Fraktion das Postulat aus zwei Gründen ablehne. Erstens käme die angestrebte Kooperation und Konzentration zu spät und zweitens würde der Kanton mit verbindlichen Vorgaben im Sinne des Postulats die Gemeindeautonomie tangieren; abgesehen davon fehlte dafür die rechtliche Grundlage. Selbst eine kooperative Lösung würde sich als Illusion erweisen, weil viele Gemeinden glaubten, dass das eigene System das beste sei. Es genüge, wenn der Kanton offene normierte Schnittstellen zur Verfügung stelle.
Andres Klein kann dem Vorvotanten beipflichten. Die SP-Fraktion würde eine bessere Kooperation der Gemeinden begrüssen, lehne aber verbindliche Vorgaben seitens des Kantons als unzulässigen Eingriff nicht nur in die Gemeindeautonomie, sondern auch in den EDV-Markt ab. Abgesehen davon könne auch in der staatlichen Verwaltung hinsichtlich Software nicht von Einheitlichkeit die Rede sein.
Seine Fraktion lehne das Postulat ab.
Eugen Tanner bestreitet, dass der Kanton in die Gemeindeautonomie eingreife, wenn er den Kommunen seine professionelle Unterstützung anbiete.
Urs Steiner macht ihn darauf aufmerksam, dass diese Aussage nicht mit dem Text des Auftrages an den Regierungsrat übereinstimme, weil dort von verbindlichen Vorgaben gesprochen werde.
://: Das Postulat wird grossmehrheitlich abgelehnt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
23 98/92
Interpellation von Danilo Assolari vom 14. Mai 1998: Rettung des Ponyhofes in Reinach. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:
1. Auch die Regierung hält Pony-Reiten für eine sinnvolle Beschäftigung, vor allem für Kinder. Es ist aber Sache der Gemeinde Reinach zu beurteilen, ob es in 30 Jahren zu einem festen Bestandteil des Freizeitangebotes geworden ist. Der jahrelangen Tolerierung des Pony-Hofes ist keine präjudizielle Wirkung beizumessen.
2. Der schon seit 1972 von Herrn Bärfuss am jetzigen Standort betriebene Pony-Hof ist nie polizeilich bewilligt worden. Hingegen ist ein Gesuch vom November 1982 um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für einen Stallbau und den Reitbetrieb mit Regierungsratsbeschluss vom Juli 1983 abgelehnt worden. Aufgrund dieses Beschlusses hätte das Bauinspektorat die Möglichkeit gehabt, eine Abbruchsverfügung zu erlassen. Im Gespräch zwischen dem Kanton und der Gemeinde ist aber vereinbart worden, die Räumung bis zum Inkrafttreten des kommunalen Zonenplanes Landschaft zu sistieren, was ein grosses Entgegenkommen seitens der Gemeinde und des Kantons im Interesse der Erhaltung einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung für Kinder bedeutet. Neben dem Reitbetrieb für Kinder werden heute die bestehenden unbewilligten Bauten und Anlagen für grosse Anlässe angeboten, die über die angestammten Aktivitäten des Pony-Hofes hinaus gehen.
Vom Kanton und von der Gemeinde ist anlässlich ihres Gesprächs die Haltung von Pferden abgelehnt worden. An dieser Vorgabe hat sich aufgrund der Lage des Pony-Hofes im Landschaftsschongebiet nichts geändert, weshalb die Wirtschaftlichkeit der ohne Bewilligung betriebenen Anlagen nicht Grundlage für die Gestaltung einer rechtlichen Bestimmung sein kann.
Im vorliegenden Fall dominieren eindeutig die öffentlichen Interessen an einer sinnvollen Freizeitnutzung und an den umliegenden Naturschutz- und Waldgebieten, aber auch die geltenden planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, während es sich bei den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers des Pony-Hofes um Partikularinteressen handelt, denen im raumplanischen Abwägungsprozess keine grosse Bedeutung beizumessen ist. Ein Präjudiz, das durch Zulassung eines kommerziellen Betriebes ausserhalb des Siedlungsgebietes geschaffen würde, könnte weitere Leute dazu ermuntern, auf billigem Landwirtschaftsland zonenfremde Aktivitäten zu entfalten. Aus diesem Grund wehrt sich der Regierungsrat nicht gegen ein Weiterbestehen oder eine Sanierung des Pony-Hofes innerhalb der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Vorbehalten bleiben auch Einschränkungen, die von der Gemeinde Reinach aufgrund ihrer Planungshoheit beschlossen werden können. Die Festlegung einer wirtschaftlich vertretbaren Grösse fällt daher auch nicht in den Kompetenzbereich des Kantons.
3. Die Baubewilligungsbehörde hat bis anhin mit der Räumungsverfügung zugewartet, weil während der ganzen Zeit die Schaffung einer Zone für den Betrieb des Pony-Hofes zur Diskussion gestanden ist. Nachdem die zonenrechtliche Planung der Gemeinde Reinach kurz vor dem Abschluss steht, erscheint die Erstreckung der Frist bis zu diesem Zeitpunkt als verhältnismässig. Die Baubewilligungsbehörde wird danach allenfalls aktiv werden.
4. Der Landrat hat am 23. Oktober 1980 den behördenverbindlichen Regionalplan Landschaft beschlossen, der die Waldlichtung, in welcher der Pony-Hof liegt, einem Landschaftsschongebiet zuordnet. Zu beachten ist § 4 Abs. 3 der Verordnung zum Regionalplan Landschaft.
Mit seinem Beschluss vom 24. März 1992 ist der Regierungsrat der Gemeinde Reinach sehr entgegen gekommen, indem er für die ohne Bewilligung genutzte Hälfte der fraglichen Waldlichtung die Festlegung einer Zone für öffentliche Werke und Anlagen befürwortet hat. Der Regierungsrat hat darum die Gemeinde aufgefordert, die Zone entsprechend zu überarbeiten, und damit die Schaffung einer sinnvolle Freizeitinfrastruktur für Kinder ermöglicht.
Wenn wie im vorliegenden Fall ausnahmsweise einem Standort im Landschaftsschongebiet zugestimmt werden kann, sind in Anwendung der Schutzbestimmungen strenge Vorschriften gerechtfertigt. Darum hat der Regierungsrat die Gemeinde Reinach auch angewiesen, für die ganze Waldlichtung ein Schutzkonzept zu erarbeiten, das inzwischen vorliegt und von grosser Bedeutung ist, weil die Gemeinde in ihrem kommunalen Zonenplan Landschaft südlich und nördlich Natuschutzgebiete ausgeschieden hat.
Die kantonalen Amtsstellen haben bei der Beurteilung der kommunalen Landschaftsplanung den Regionalplan Landschaft sehr grosszügig ausgelegt und damit Voraussetzungen für die Zulassung einer Freizeitinfrastruktur im Landschaftsschongebiet geschaffen, obwohl diese eigentlich in ein Intensiverholungsgebiet gehören würde. Der Regierungsrat sieht sich deshalb nicht veranlasst, auf die anlässlich des Genehmigungsverfahrens im Jahre 1992 berücksichtigten planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die sich seither nicht verändert haben, zurück zu kommen.
://: Auf Antrag des Interpellanten wird Diskussion bewilligt.
Danilo Assolari erklärt sich von der Beantwortung nur teilweise befriedigt, dankt aber der Regierung dafür, dass sie immerhin das Weiterbestehen des Pony-Hofes am jetzigen Standort bis heute ermöglicht habe. Nicht einverstanden sei er damit, dass die Verwaltung ihre Haltung geändert habe. Nach dem kantonalen regionalen Landschaftsplan liege diese Waldlichtung nämlich im Landschaftsschongebiet, in dem sämtliches Land untergebracht werde, das nicht einem höheren Schutzgrad unterstellt werden müsse. Der Einwohnerrat Reinach habe die Waldlichtung in die Zone für Freizeit eingeordnet, um den Betrieb des Pony-Hofes zu ermöglichen. Leider sei dieser Plan von der Verwaltung nicht genehmigt worden.
Die Behauptung, dass ausserhalb des Baugebietes keine wirtschaftliche Tätigkeit stattfinden dürfe, treffe nicht zu, weil es sich bei Bauernhöfen ebenfalls um wirtschaftliche Betriebe handle. Man möge ihm doch sagen, worin der Unterschied zwischen der Pferdehaltung auf einem Bauernhof und der Pferde- und Ponyhaltung auf dem Pony-Hof bestehe.
Er vertrete die Meinung, dass dem Pony-Hof keine unnötigen Schranken auferlegt werden sollten.
Elsbeth Schneider erwidert, dass ein in der Landwirtschaftszone liegender Bauernbetrieb nicht mit einem in einer Landschaftsschutzzone gelegenen Betrieb verglichen werden dürfe, der nicht einmal bewilligt worden sei und nun noch ausgebaut werden solle. Der Kanton wolle wirtschaftliche Fragen nicht über die Raumplanung lösen lassen und könne aus diesem Grund den Ausbau des Pony-Hofes nicht unterstützen.
://: Die Interpellation ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Mitteilungen
Landratspräsident
Claude Janiak
kündigt eine musikalische Darbietung im Landratssaal und einen daran anschliessenden Aperitif in der Cafeteria an.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 14. Januar 1999, 10 Uhr