LR Protokoll 2. September 1999 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom 2. September 1999
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 41
10 1998/80
Postulat von Robert Ziegler vom 23. April 1998: Aktive Integrationspolitik. Antwort des Regierungsrates
RR Peter Schmid erklärt, die Regierung habe sich schon vor Einreichen des Postulates intensiv Gedanken gemacht. Sie hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die auch Mitglieder der Herkunftsländer umfasste, und von dieser Gruppe einen Bericht entgegen genommen, den die Regierung nicht tel quel veröffentlichen wollte, weil sie einzelne Aspekte nicht gleich beurteilt.
An einer Medienkonferenz wurden folgende konkrete Massnahmen vorgestellt:
- Ein Forum für Integrationsfragen soll eingerichtet werden. Damit das Forum funktionieren kann, wird eine verwaltungsinterne Assistenz geschaffen.
- Mit dem Ausländerdienst soll ein Vertrag abgeschlossen werden, damit dieser seine personelle Kompetenz erweitern kann.
- Zusammen mit Basel-Stadt soll eine die Unterschiede der beiden Kantone berücksichtigende Öffentlichkeitskampagne durchgeführt werden.
- Es soll geprüft werden, ob einzelne Ethnien bei der Kriminalitätsbekämpfung miteinbezogen werden können. Es soll Klarheit herrschen, was - nach den abgelehnten Abstimmungen - bezüglich der politischen Rechte von Ausländerinnen und Ausländern an Spielraum übrig bleibt.
Den Ausländerdienst sieht die Regierung als Informationsdrehscheibe für schweizerische und ausländische Organisationen, Gemeinden, Sozialwerke und Verwaltungsstellen. Wichtig erscheint dem Regierungsrat, dass beim Ausländerdienst der persönliche Erfahrungshintergrund der Mitarbeitenden von grosser Bedeutung ist. Nicht Absicht des Regierungsrates ist es, eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Integrationsfragen einzusetzen, sondern mit dem erwähnten Forum zusammenzuarbeiten.
Walter Jermann bricht die Beratungen ab, kündigt an, dass am Nachmittag bei Traktandum 14 weitergefahren wird, und wünscht eine angenehme Mittagspause.
Fortsetzung der Beratung
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 42
Überweisungen des Büros
Landratspräsident Walter Jermann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
1999/161; Bericht des Regierungsrates vom 17. August 1999: Sammelvorlage betreffend 18 Abrechnungen; an die Finanzkommission ;
1999/162; Bericht des Regierungsrates vom 17. August 1999: Verpflichtungskredit für die Durchführung eines befristeten Sportklassenversuchs; an die Erziehungs- und Kulturkommission ;
1999/163; Bericht des Regierungsrates vom 24. August 1999: Neue Erschliessung des Kantonsspitals Bruderholz mit öffentlichem Verkehr; an die Bau- und Planungskommission ;
1999/164; Bericht des Regierungsrates vom 31. August 1999: Neubau Werkstatt- und Bürogebäude für die Abteilung Signalisation des Tiefbauamtes in Liestal; Baukreditvorlage; an die Bau- und Planungskommission
1999/165; Bericht des Regierungsrates vom 31. August 1999: Dekret zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch über Ehe- und Partnerschaftsvermittlung, Eheungültigkeit, Ehescheidung und Ehetrennung; an die Justiz- und Polizeikommission .
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Begründung der persönlichen Vorstösse
Nr. 43
1999/166 Parlamentarische Initiative von Bruno Krähenbühl vom 2. September 1999: Regelung der Mitwirkungsrechte des Kantons gemäss § 67 Abs. 1 Bst. b Kantonsverfassung
Nr. 44
1999/167 Motion von Bruno Krähenbühl vom 2. September 1999: Revision des Gesetzes über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) vom 12. Januar 1981
Nr. 45
1999/168 Motion von Esther Aeschlimann vom 2. September 1999: Alters- und Pflegeheimdekret - § 12 Finanzielle Leistungskraft / Änderung des Vermögens-Freibetrages
Nr. 46
1999/169 Motion von FDP-Fraktion vom 2. September 1999: Optimierung der Transportinfrastruktur am Oberrhein und Hochrhein
Nr. 47
1999/170 Motion von FDP-Fraktion vom 2. September 1999: Sofortmassnahmen im Asylbereich: Handeln tut Not!
Nr. 48
1999/171 Postulat von Roland Bächtold vom 2. September 1999: Schaffung einer Ombudsstelle (im Nebenamt) für finanziell umstrittene staatliche Arbeiten, Investitionen usw.
Nr. 49
1999/172 Postulat von Mirko Meier vom 2. September 1999: Präventive "psychologische" Betreuung an den Kantonsschulen
Nr. 50
1999/173 Postulat von Esther Maag vom 2. September 1999: "Fördermodul Energie" für Baselland
Nr. 51
1999/174 Interpellation von Philipp Bollinger vom 2. September 1999: Aufhebung bzw. Neuschaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte
Nr. 52
1999/175 Interpellation von FDP-Fraktion vom 2. September 1999: Fachhochschul-Planung in der Nordwest-Schweiz
Nr. 53
1999/176 Interpellation von Peter Degen vom 2. September 1999: Personalprobleme an den Kantonsspitälern Baselland. Schriftliche Antwort vom
Nr. 54
1999/177 Interpellation von Alfred Zimmermann vom 2. September 1999: Warum hat der Euro Airport soviel Fracht?
Nr. 55
1999/178 Verfahrenspostulat von Daniel Wyss vom 2. September 1999: Landratsentschädigung
Nr. 56
1999/179 Schriftliche Anfrage von Heidi Portmann vom 2. September 1999: Wiederaufbereitung
Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 57
14 1999/047
Postulat von Peter Brunner vom 11. März 1999: Ausländische Gewalttäter konsequenter ausschaffen, Inländer konsequenter verwahren
Walter Jermann gibt die Ablehnung dieses Postulats durch die Regierung bekannt.
Regierungsrat Andreas Koellreuter begründet die Ablehnung wie folgt: Der von Peter Brunner zitierte Fall stehe in keinem Zusammenhang mit fremdenpolizeilichen oder Verwahrungs-Massnahmen, der Vorfall spielte sich während der Untersuchungshaft ab. Daraufhin wurde der Fall von der Überweisungsbehörde als Fachaufsicht über die Statthalterämter untersucht. Auf die Ergebnisse wird er bei der Beantwortung des nächsten Traktandums eingehen.
Zur ersten Forderung des Postulanten nimmt er folgendermassen Stellung: Die Ausschaffung von ausländischen Straftätern erfolgt durch die Fremdenpolizei, dies jedoch erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Nach unserem Rechtssystem sind die Betroffenen bis zu diesem Zeitpunkt unschuldig und können nicht schon vorher mit allfälligen Verwaltungsmassnahmen belegt werden. Zur ebenfalls angesprochenen Internierung wiederholt er einmal mehr, dass der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft bereits vor zweieinhalb Jahren beim Bundesrat vorstellig wurde, um zu fordern, dass die Internierung straffälliger Asylbewerber möglich werde. Bedauerlicherweise ging der Bund bis heute nicht auf dieses Anliegen ein.
Die zweite Forderung, der Regierungsrat solle bei den Gerichten darauf hinwirken, dass für Schweizer Gewaltverbrecher vermehrt Verwahrung beschlossen wird, kann nicht erfüllt werden, denn aus Gewaltentrennungsgründen darf der Regierungsrat den Gerichten keinerlei Anweisungen erteilen.
Aus den oben erwähnten Gründen beantragt der Regierungsrat dem Landrat, das Postulat nicht zu überweisen.
Bruno Steiger vertritt die persönlichen Vorstösse des Vizepräsidenten Peter Brunner und äussert sich wie folgt: Wie der Fall Mutlu exemplarisch aufzeigt, werden Gewalttäter auch im Baselbiet sehr milde behandelt. Wenn ein Täter wie im vorliegenden Fall trotz verschiedener Gewaltvergehen weder von der Justiz umgehend verurteilt, noch von der Fremdenpolizei ausgewiesen wird, stimme in diesem Staat einiges nicht mehr. Die Gerichte und der Staat haben einmal mehr versagt, dies mit fatalen Folgen.
Weder ein schweizerischer noch ein ausländischer Täter darf in einem derartigen Fall als Opfer der Gesellschaft dargestellt werden, denn vielmehr hat die Gesellschaft ein Recht auf Schutz vor derartigen Personen. Bei Schweizer Gewalttätern muss konsequenter die Verwahrung gefordert werden, während ausländische Täter generell nach der Verbüssung ihrer Strafe in ihr Heimatland ausgeschafft werden müssen. Es darf nicht sein, dass die Schweiz für ausländische Gewalttäter als Eldorado der Freiheit und der sozialen Integration erscheint.
Die Gerichte und die Staatsverwaltung haben zur Kenntnis zu nehmen, dass die Toleranz gegenüber einer Wiedereingliederung von Wiederholungstätern die Grenzen des humanen Strafvollzugs überschritten hat.
Er bittet um Überweisung des Vorstosses im Sinne eines Zeichens an die Gerichte und die Staatsverwaltung, dass in derartigen Fällen weder Toleranz noch Milde auf politisches Verständnis stossen. Man habe den Namen "Justizdirektor" nur dann verdient, wenn man sich dafür einsetze, dass derartige Ereignisse nicht mehr vorkommen. In diesem Fall könne sich der Justizdirektor nicht hinter der Gewaltentrennung verstecken, denn versagt habe die Strafverfolgungsbehörde, welche unter seinem Kommando stehe.
Bruno Steiger ist auf die Reaktion der SVP gespannt, da deren Wahlpropaganda in die gleiche Richtung wie diejenige der SD stosse. Es werde sich jetzt weisen, ob die SVP Basel-Landschaft in Sachen Verbrechensbekämpfung überhaupt ernst genommen werden könne.
Franz Bloch betont, die SP habe in ihren Programmen für die kommenden Wahlen nicht die gleichen Themen wie andere Parteien gewählt und lehne diesen Vorstoss rundherum ab. Zur Begründung kann er sich dem anschliessen, was der Justizdirektor Bruno Steiger zur Antwort gab. Wenn man nur 50 oder 60 Jahre in der Geschichte unseres Nachbarlandes zurückgehe, könne man heute sehen, wie eine demokratisch gewählte Regierung massiv auf die Rechtsprechung Einfluss genommen habe. Etwas derartiges darf nicht einmal ansatzweise in unserem Kanton oder in der Schweiz geschehen. Es läuft ihm kalt den Rücken herunter, wenn er von demokratisch gewählten Leuten hört, dass die Zeit der Toleranz vorbei sein soll.
Hans Schäublin nimmt seitens der SVP Stellung zum vorliegenden Postulat, welches grundsätzlich unterstützt wird. Es sei jedoch klar, dass Punkt 2 nicht erfüllt werden kann, da auf ein Gerichtsverfahren kein Einfluss genommen werden darf. Falls Punkt 2 zurückgezogen wird, kann die SVP das Postulat unterstützen.
Sabine Pegoraro: Die FDP-Fraktion lehnt das Postulat grossmehrheitlich ab und bittet ihre RatskollegInnen, dieses nicht zu überweisen. Die Gründe wurden bereits genannt. Der Fall Mutlu habe mit den beiden Forderungen überhaupt nichts zu tun, und dank der Gewaltentrennung kann und soll sich die Regierung nicht bei der Justiz einmischen. In Ziffer 1 wird suggeriert, es passiere überhaupt nichts von Seiten der Fremdenpolizei. Dies stimmt nicht, denn wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausweisung oder einen Entzug der Aufenthaltsbewilligung geschaffen sind, so handelt die Fremdenpolizei auch entsprechend.
Rita Bachmann betont, die CVP/EVP-Fraktion habe das Postulat intensiv beraten und stellt fest, in sehr breiten Kreisen der Bevölkerung sei ein ungutes Gefühl gegenüber ausländischen Gewalttätern vorhanden. Der Gedanke, diese an die Grenze zu weisen ist daher sicher weit verbreitet. Das Postulat geht jedoch zu weit, da in Punkt 1 verlangt wird, Ausländern bei Gewaltvergehen generell die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen. Dies beträfe schon den Tatbestand der einfachen Körperverletzung. Punkt 2 braucht nach den Ausführungen von Andreas Koellreuter nicht mehr erwähnt zu werden. Der Handlungsspielraum auf diesem Gebiet ist für den Kanton sehr gering.
Vor Jahren wurden die Weichen politisch falsch gestellt, da die Schweiz sich in Europa isoliert hat. Die Konsequenzen müssen jetzt getragen werden. Es ist erstaunlich, dass das Postulat gerade von jenen Kreisen kommt, welche sich sehr Stark gegen eine Öffnung in Richtung EU sperren. Die CVP kann sich mit dem Postulat in der vorliegenden Form nicht einverstanden erklären.
Maya Graf gibt die Ablehnung einer Überweisung des Postulats durch die Grüne Fraktion bekannt. Ein anerkannterweise tragisches Einzelschicksal wird verknüpft mit politischen Punkten, die allein zu Propagandazwecken benutzt werden.
Bruno Steiger ist selbstverständlich bereit, Punkt 2 zu streichen.
Er erwidert Rita Bachmann, es sei naiv zu glauben, unser Ausländerproblem hänge damit zusammen, dass nicht alle SchweizerInnen dazu bereit seien, der EU beizutreten. Die Fehler seien hausgemacht. Wem die Sicherheit unserer Bevölkerung ein Anliegen sei, der stimme diesem Postulat zu.
Matthias Zoller kann ein gewisses Verständnis für Punkt 1 aufbringen, aber Rita Bachmann sei von Bruno Steiger wohl doch nicht ganz verstanden worden. Wenn in Europa genau an zwei Orten die Möglichkeit besteht, ein Asylgesuch zu stellen, nämlich in der Schweiz und irgendeinem anderen europäischen Land, dann ist es natürlich und logisch, dass viele Menschen in die Schweiz kommen.
Bruno Steiger ist der Ansicht, dies sei ein neuerlicher Vorwand, denn die Verantwortlichen seien gar nicht fähig, vernünftige bilaterale Verträge auszuhandeln. Dass man wegen dem Schengener Abkommen der EU beitreten müsse, sei ein Märchen.
Andreas Koellreuter bezeichnet Bruno Steigers letzte Aussage als das vermutlich grösste Eigengoal des heutigen Tages. Er bittet den Landrat, auch Punkt 1 allein nicht zu überweisen. Diese Thematik liege nicht nur in der Kompetenz des Regierungsrates, sondern die Gerichte hätten ebenfalls etwas dazu zu sagen. Dort, wo von der Regierung her via Fremdenpolizei die Möglichkeit bestehe, einen Landesverweis auszusprechen oder eine Ausschaffung vorzunehmen, werde dies selbstverständlich getan. In Punkt 1 werden absolute Unmöglichkeiten verlangt.
Franz Bloch ergänzt Andreas Koellreuters Aussage: In unserem Kanton gibt es nicht nur Gerichte, sondern auch Gesetze. Die Landratsmitglieder haben geschworen, diese einzuhalten. Was in Ziffer 1 gefordert werde sei schlicht und ergreifend illegal und könne daher gar nicht vom Regierungsrat oder den Gerichten verlangt werden. Andernfalls wird der Kanton zuerst von Lausanne und nachher auch von Strasbourg verurteilt, und damit sei man gerade wieder in Europa, wo die SD doch auf keinen Preis hin wolle.
Hans Schäublin sieht Punkt 1 nicht so eng. Es handle sich um ein Postulat und damit um das Prüfen und Berichten über das vorliegende Anliegen. Er spricht sich daher noch immer für eine Überweisung von Punkt 1 des Postulats aus.
Walter Jermann lässt über die Überweisung von Punkt 1 des Postulats abstimmen.
://: Der Landrat lehnt eine Überweisung ab.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 58
15 1999/043
Interpellation von Peter Brunner vom 4. März 1999: Fehlentscheid (Justizskandal) im Mordfall H.M. Antwort des Regierungsrates
Andreas Koellreuter informiert: Die Überweisungsbehörde ist die den Statthalterämtern fachlich vorgesetzte Instanz und nimmt aus Gründen der Gewaltentrennung zu den Fragen 1 bis 4 Stellung, während Frage 5 durch den Regierungsrat beantwortet wird.
Am 21. April 1999 entschieden die Richterinnen und Richter der Überweisungsbehörde, dass die Haftentlassung von Hakan Mutlu durch den Statthalter von Arlesheim nicht willkürlich erfolgte und somit keinen Ermessensmissbrauch darstellt.
Zu Frage 1: Die Stellungnahme der ÜB lautet wie folgt: Das von Statthalter Andreas Keller mit dem Untersuchungshäftling H. Mutlu in der Zelle geführte Gespräch erweckte beim Statthalter den Eindruck, dass H. Mutlu zur Zeit einsichtig und therapiewillig sei, und deshalb nicht mehr von einer Fortsetzungsgefahr ausgegangen werden müsse. Ausserdem konnte H. Mutlu bei seiner Schwester unterkommen, weshalb der Statthalter von einem tragfähigen sozialen Netz ausging. Obwohl sowohl der Anwalt von H. Mutlu als auch dieser selbst die Einhaltung von Auflagen/Weisungen für den Fall einer Haftentlassung versprochen hatten, wurde bei der von Dr. Keller verfügten Haftentlassung auf solche verzichtet, weil die Überwachung von Auflagen in der Praxis schwierig und zeitaufwändig ist. Die Überweisungsbehörde musste die Frage offen lassen, ob in diesem Fall Auflagen die Bluttat hätten verhindern können. Sowohl ein Gespräch in der Zelle als auch bei der Schlusseinvernahme vor der Haftentlassung wurde H. Mutlu auf Möglichkeiten ärztlicher Behandlung hingewiesen. Da H. Mutlu sich therapiewillig zeigte, wurde auf einen fürsorgerischen Freiheitsentzug verzichtet.
Zu Frage 2: Am 20. November 1998 wurde vom Statthalteramt der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel ein Auftrag zur psychiatrischen Begutachtung von H. Mutlu erteilt. Vom 30. November 1998 bis 3. Dezember 1998 wurde die Begutachtung stationär durchgeführt, musste aber mangels Kooperationsbereitschaft von H. Mutlu vorzeitig abgebrochen werden. Das Gutachten vom 21. Januar 1999 lag dem Statthalteramt am 26. Januar 1999 vor. Die Haftentlassung erfolgte am 29. Januar 1999, das Gutachten äusserte sich nicht eindeutig zur Wiederholungsgefahr.
Zu Frage 3: Der Sachbearbeiter hielt seine Bedenken in verschiedenen Aktennotizen fest. Die Bedenken des Gefangenenbetreuers wurden eher als Randbemerkungen auf dem Weg zur Zelle geäussert. Weil Herr Keller von H. Mutlu einen positiven Eindruck erhielt, berücksichtigte er die Bedenken des Sachbearbeiters zu wenig. Dieser Punkt wurde denn auch von der Überweisungsbehörde beanstandet.
Zu Frage 4: Für eventuelle personelle Konsequenzen ist die Überweisungsbehörde nicht zuständig, bezweckend allenfalls nur zusammen mit dem Obergericht und dem Regierungsrat als Gesamtwahlbehörde. Wir möchten aber betonen, dass nicht jeder Entscheid, der sich nachträglich als falsch herausstellt, immer auch eine Amtspflichtverletzung ist und personelle Konsequenzen haben muss. In casu hat die Überweisungsbehörde dem Statthalter empfohlen, künftig die Meinungen seiner Mitarbeiter bei seinen Entscheiden vermehrt zu berücksichtigen.
Zu Frage 5, welche vom Regierungsrat beantwortet wird: Bis heute sind keine Forderungen bekannt, allgemein werden derartige Forderungen von Fall zu Fall geprüft.
Bruno Steiger beantragt eine Diskussion.
://: Dieser wird stattgegeben.
Es sei bekannt, dass Hakan Mutlu aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, obwohl er kurz vorher einen bewaffneten Raubüberfall mit Messereinsatz verübt hatte. Neuerdings handle es sich dabei scheinbar um ein Kavaliersdelikt. Der grösste Fehler war dann seine Freilassung ohne sachliche Begründung, sondern nur aufgrund eines Gesprächs mit dem Angeschuldigten. Dieser selbst habe allerdings immer wieder gesagt, dass er nach der Einnahme von gewissen Mitteln zum Monster werde. In vielen Punkten wurde also fahrlässig gehandelt, und zum Schluss traf auch die Überweisungsbehörde mit einer Haftentlassung, ohne die Akten studiert zu haben, eine skandalöse Entscheidung. Er fragt, ob ein Statthalter, welcher jemanden fahrlässig aus der Haft entlässt, überhaupt noch tragbar sei. Auch sei es an der Zeit, derartige Dinge bei Medienorientierungen nicht zu verschweigen.
Die Fakten sprachen eindeutig dafür, dass der Angeschuldigte in diesem Fall nicht in die Freiheit hätte entlassen werden dürfen. Der Polizeidirektor als Chef des Statthalteramtes Arlesheim sollte die Verantwortung dafür tragen, denn Handlungsbedarf sei mehr als angesagt.
Bruno Steiger stellt die folgenden beiden Fragen:
Warum ordnete die ÜB eine Haftentlassung dieses Mannes an, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch kein einziges Aktenstück in den Händen hielt?
Ist dieser Statthalter überhaupt noch tragbar?
Dieter Völlmin empfindet es als billig, im Nachhinein Kopfjägerei zu betreiben und Sachverhaltselemente auszubreiten, welche von niemandem beurteilt werden können, da der Landrat diese nicht kennt und nicht kennen darf. Der Fall wurde nicht nur aufgebauscht, sondern auch mit Unkorrektheiten angereichert, was er als bedenklich bezeichnet. Es wurde verschwiegen, dass H. Mutlu mehrere Wochen und nicht nur kurze Zeit in U-Haft sass. Das Haftentlassungsgesuch wurde ursprünglich abgewiesen, daraufhin machte der Anwalt H. Mutlus Beschwerde. Offensichtlich war sich der Statthalter seiner Sache nicht ganz sicher und kippte seinen eigenen Entscheid, was sich erst im Nachhinein für alle klar als Fehler erwies.
Es ist wesentlich, dass dieser Fall von der ÜB untersucht wurde und im Ergebnis auch auf Schwachpunkte hingewiesen wird. Es ist nicht sehr stilvoll, aus einem tragischen Fall auf diese Art Kapital schlagen zu wollen.
Andreas Koellreuter dankt Dieter Völlmin für sein Votum, denn auch ihm kommt die Interpellation als Kopfjägerei vor. Bei jeder Strafuntersuchung können Fehlentscheide gefällt werden, was auch in Zukunft wieder vorkommen kann.
Die ÜB kommunizierte ihren Entscheid sehr wohl gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit. Zum x-ten Mal muss er auch wiederholen, dass ein Statthalteramt zwar administrativ dem Regierungsrat unterstellt ist, in der Sache aber der ÜB.
Zu Bruno Steigers Fragen: Der Statthalter ordnete die Haftentlassung an. Heute sind wir im Besitz der Untersuchung durch die ÜB, welche zum Schluss kommt, dass die Haftentlassung zwar ein Fehlentscheid war, jedoch kein Willkürakt. Dem Statthalter kann somit kein derart schwerer Vorwurf gemacht werden, als dass dieser nicht mehr tragbar wäre.
://: Damit ist die Interpellation erledigt
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 2. September 1999