LR Protokoll 20. Mai 1999 (Teil 6)

Protokoll der Landratssitzung vom 20. Mai 1999



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





8 1999/055
Motion von SP-Fraktion vom 25. März 1999: Einreichung einer Standesinitiative zwecks Realisierung einer Neuordnung in der Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums


Landratspräsident Claude Janiak gibt bekannt, dass der Regierungsrat die Motion ablehne.

Regierungsrat Hans Fünfschilling weist vorweg darauf hin, dass der Kanton Basel-Landschaft mit der Regelung, die einen Steuerabzug der (höheren) Hypothekarzinsen bei gleichzeitiger Anrechnung (tieferer) Eigenmietwerte vorsehe, eindeutig eine Förderung selbstgenutzten Wohneigentums betreibe. Nachdem das Schweizer Volk eine einschlägige Initiative bereits abgelehnt habe, sei jetzt bestimmt nicht der richtige Zeitpunkt, von dieser Förderung abzusehen, zumal selbstgenutztes Wohneigentum nicht in gleichem Masse verfügbar sei wie beispielsweise Kapitaleigentum. Dieses Argument habe besonderes Gewicht in einer Zeit, wo Mobilität gefragt sei und teilweise den Wohneigentümern vom Arbeitsmarkt aufgezwungen werde, ohne dass diese sich dagegen zur Wehr setzen könnten. Genau mit dieser Begründung akzeptiere das Bundesgericht eine Besserstellung des Wohneigentums um 60% gegenüber dem Mietverhältnis.


Wenn die Regierung die Motion ablehne, habe sie nicht jene Steuerpflichtigen im Auge, die beispielsweise eine Villa für 3 Mio Franken erstellen liessen, darauf eine Hypothek von 2 Mio Franken aufnähmen, den entsprechenden Schuldzinsenabzug vornähmen und mit diesem Fremdgeld an den Börsen Kapitalgewinne erzielten, die ebenfalls nicht versteuert werden müssten. Vielmehr denke sie an jene Familien tieferer Einkommenskategorien, die schon vorher Geld zum Bauen angespart hätten, um bei der Geburt von Kindern Wohneigentum anschaffen zu können. Wenn nun der Hypothekarzinsabzug nur befristet, d.h. während 10 oder 15 Jahren zugelassen würde, bedeutete dies für die Betroffenen, die Hypothekarschuld während der Zeit, wo die Kinder noch zu Hause wohnten, nicht amortisieren zu können. Um sie nicht auf diese Weise strafen zu müssen, wehre sich der Regierungsrat gegen die Überweisung der Motion.

Die Motionäre liessen ausser Acht, dass es nebst Hypothekarschulden auch noch andere Schulden gebe, z.B. Konsumschulden, die viele SteuerzahlerInnen in finanzielle Schwierigkeiten brächten und Gegenstand entsprechender Steuererlassgesuch seien, die tagtäglich auf seinem Schreibtisch landeten. Wenn man diesen Leuten sogar den Steuerabzug der an sich schon sehr hohen Konsumkreditzinsen verweigerte, brächte man sie erst recht in Schwierigkeiten. Nach dem Wortlaut der Motion wäre der Abzug von Schuldzinsen nur noch für Wohneigentum zugelassen, womit eine Rechtsungleichheit geschaffen würde.

Rita Kohlermann gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion sich der Argumentation des Finanzdirektors anschliesse und die Überweisung der Motion grösstmehrheitlich ablehne, und weist noch darauf hin, dass die Standesinitiative insofern inkonsequent formuliert sei, als im Text von selbstgenutztem Wohneigentum und weiter unten von generellem Abzug von Schuldzinsen gesprochen werde.

Vor dem Hintergrund der vernünftigen Besteuerung selbstgenutzten Wohneigentums durch den Kanton Basel-Landschaft sehe ihre Fraktionen keinen Grund, mit einer Standesinitiative auf eine Änderung dieser moderaten Lösung zuungunsten der WohneigentümerInnen hin zu wirken. Erhebungen zeigten, dass 75 bis 80% der WohneigentümerInnen - vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen - mit der neuen Lösung schlechter fahren würden. Kurz: Bei Erfüllung der SP-Forderung gäbe es mehr Verlierer als Gewinner!

Bruno Krähenbühl erklärt, dass die Ablehnung der Motion durch die Regierung die SP-Fraktion schon ein wenig erstaune. Weniger erstaunlich sei, dass die Themen Wohneigenturmsförderung und Eigenmietwert als eigentliche Dauerbrenner schon seit Jahren die schweizerische Innenpolitik beschäftigten, weil in beiden Fällen handfeste Gruppeninteressen auf dem Spiele ständen. Aus sozialdemokratischer Sicht sei es Aufgabe der Politik, konfliktbelastete Probleme einer zufriedenstellenden Konsenslösung zuzuführen, und dies könne in der Schweiz nur durch Herstellung eines einigermassen gerechten Ausgleichs der verschiedenen Interessen erreicht werden.
Über die Frage, weshalb der Staat eine möglichst hohe Wohneigentumsquote überhaupt anstreben solle, liesse sich trefflich philosophieren, eben so darüber, ob es im Zeitalter der Mobilität noch sinnvoll sei, die Bildung örtlich gebundenen Vermögens zu fördern, das lediglich dem Wohnen diene. Man könnte sich auch fragen, ob die vermögenspolitischen Weichen in diesem Lande nicht völlig anders gestellt und beispielsweise Massnahmen zur Beteiligung breiter Schichten am Produktivkapital, d.h. das Miteigentum an Unternehmungen, durch Steuervergünstigungen gefördert werden müssten.

Als verfassungstreue Partei habe sich die SP in erster Linie an das Verfassungsrecht gehalten, insbesondere an die einschlägige Bestimmung der neuen Bundesverfassung, wonach der Bund den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum fördere, das dem Eigenbedarf Privater diene. Unter Erwerb verstehe man die Anschaffung, also den Kauf solchen Eigentums, was bedeute, dass der Bund keine dauernde Begünstigung von Wohneigentum durch Fiskalmassnahmen vorsehe. Andernfalls hätte es heissen sollen, der Bund fördere den Besitz und Erhalt von Wohneigentum.

Peter Tobler als Spezialist könne sicher bestätigen, dass im 6. Abschnitt der Kantonsverfassung die öffentlichen Aufgaben abschliessend aufgezählt würden. Zu seiner Verblüffung habe er dort keine Bestimmung über die Förderung privaten Wohneigentums gefunden. Lediglich im 7. Abschnitt, wo die kantonale Finanzordnung geregelt sei, heisse es in § 133 Buchstabe c, dass insbesondere das selbstgenutzte Wohneigentum steuerlich zu begünstigen sei. Im gleichen Paragraphen werde auch die steuerliche Begünstigung von Familien und Personen mit Unterstützungspflicht erwähnt. Dies bedeute, dass Wohneigentum verfassungsmässig auf der gleichen Stufe stehe wie Familien und Personen mit Unterstützungspflicht. Wenn man die gesetzlichen Grundlagen zu Rate ziehe, werde also das Thema Wohneigentumsförderung ziemlich entmystifiziert.

Die SP habe sich bei der Formulierung der Motion die Mühe genommen, auf der Basis der Bundesverfassung und der Vorgaben der Kantonsverfassung mit Verzicht auf jegliche Ideologie und Polemik eine sachliche Lösung zu präsentieren. Im Folgenden gehe er auf deren Eckpunkte ein:

Der Eigenmietwert sei bei der Direkten Bundessteuer und bei den kantonalen Steuern ersatzlos aufzuheben. Diese Forderung, die man in letzter Zeit in diesem Kanton lautstark diskutiert habe, sei seines Erachtens kompatibel mit der Kantonsverfassung, während es beim Bund etwas kritischer aussehe, weil die Bundesverfassung keine steuerliche Begünstigung vorsehe und eine Abschaffung des Eigenmietwerts mit einer Kompensation verbunden sein müsse.

Diese Kompensation ziehe die SP vor, indem sie den Abzug der Schuldzinsen aufhebe.
Zu einem ähnlichen Lösungsansatz sei auch der freisinnige Bundesrat Kaspar Villiger gekommen, der allerdings den Steuerabzug von Schuldzinsen nicht abschaffen, sondern lediglich limitieren wolle, wie aus seinem Vorschlag hervor gehe:

"Der Abzug von privaten Schuldzinsen ist auf den Betrag der steuerbaren Bruttovermögenserträge plus 20'000 Franken beschränkt."

In diesem Punkt sei seine Partei noch etwas radikaler, denn aus ihrer Sicht könne es nicht Sache des Staates sein, das Schuldenmachen zu subventionieren. Ihr sei natürlich auch der fiskalische Trick bekannt, mit dem Millionäre ihr Einkommen legal auf null Franken reduzieren könnten (Stichwort Kopp ).

Während einer befristeten Zeit nach Eigentumserwerb soll ein betragsmässig limitierter Abzug von Schuldzinsen zugelassen werden . Die SP habe die zeitliche Befristung bewusst nicht festgelegt, weil es Sache der Gesetzgebung sei, diese "auszujassen". Damit werde die nach Bundesverfassung zugelassene Förderung des Erwerbs von Wohneigentum ermöglicht. Dieser Abzug sei übrigens auch mit der Kantonsverfassung kompatibel.

Abzug der Unterhaltskosten . Eine Initiative des Mieterverbandes ziele in eine ähnliche Richtung, stimme aber mit ihrer Forderung nach Eliminierung der Unterhaltskosten nicht mit der SP überein, die von diesem Schritt aus rein beschäftigungspolitischen Gründen absehen wolle. Gerade in einer Rezessionsphase halte diese es für sehr wichtig, auf die beschäftigungsfördernden Effekte von Sanierungen nicht zu verzichten, und dass es dazu steuerlicher Anreize bedürfe, wisse jedermann.

Im Gegensatz zur Regierung sei die SP-Fraktion nach wie vor der Meinung, dass die Motion sachlich gerechtfertigt und zeitgemäss sei und dazu beitrage, einen politischen Streitpunkt auf dem Konsensweg aus der Welt zu schaffen.

Aus alle diesen Gründen bitte er den Rat, die Motion zu überweisen.

Peter Holinger bedauert, dass die Initiative "Wohneigentum für alle" vor nicht allzu langer Zeit abgelehnt worden sei mit der Folge, dass die Schweiz in der Statistik über das Wohneigentum nach wie vor am Schluss rangiere. Nicht minder bedauerlich sei für den Kanton Basel-Landschaft, dass er im Zuge der Steuerharmonisierung seine innovative Wohnbauförderung habe abschaffen müssen. Es sei schwer nachvollziehbar, dass gerade aus diesem Kanton eine Standesinitiative zu diesem Thema eingereicht werden solle. In seiner Fraktion werde dieses Instrument generell etwas in Frage gestellt.

Ein weiterer Grund dafür, dass die SVP/EVP-Fraktion die Motion fast einstimmig ablehne, sei Abschnitt B, wo die Abschaffung des Schuldzinsenabzugs gefordert werde.


Uwe Klein informiert, die CVP-Fraktion habe sich die Sache auch nicht leicht gemacht habe, sei aber nach eingehender Diskussion zum Schluss gekommen, dass diese Motion nicht überwiesen werden solle, weil die CVP-Fraktion schon am 17.12.1998 auf Bundesebene eine praktisch gleichlautende Initiative eingereicht habe, die als höhergewichtiger Vorstoss sehr wahrscheinlich rascher behandelt werde als die Standesinitiative.

Alfred Zimmermann ist leider nicht in der Lage, namens der Fraktion der Grünen zur Motion endgültig Stellung nehmen zu können, weil sie nicht beurteilen könne, auf was diese Forderungen letztlich hinaus liefen, auf eine Belastung oder Entlastung der einzelnen WohneigentümerInnen einerseits und die Steuereinnahmen des Kantons andererseits. Ferner müsste geklärt werden, wie verhindert werden könne, dass der Millionär im Beispiel von Hans Fünfschilling, der eine Villa für 3 Mio Franken erstellen lasse und darauf eine Hypothek von 2 Mio Franken aufnehme, um die Schuldzinsen von den Steuern zum Abzug bringen und mit dem Fremdgeld an den Börsen ebenfalls nicht besteuerbare Kapitalgewinne erzielen zu können, ebenfalls von der den Initianten vorschwebenden Lösung profitiere.

Angesichts der Komplexheit dieses Problems habe seine Fraktion Stimmfreigabe beschlossen, und zwar nicht ohne Hoffnung, dass einige der offenen Fragen noch geklärt werden könnten.

Peter Tobler hütet sich davor, eine verfassungsrechtliche Vorlesung zu halten, und beschränkt sich auf die Feststellung ,dass der von Bruno Krähenbühl angesprochene Verfassungsartikel wohl wörtlich ausgelegt werden müsse, aber sicher nicht dahingehend interpretiert werden dürfe, dass der Verfassungsgeber zwar den Erwerb von Wohneigentum, nicht jedoch das Halten des Erworbenen habe fördern wollen.

Bruno Krähenbühl ist sich von Anfang an bewusst gewesen, dass die Neuregelung des Schuldzinsenabzuges der Stein des Anstosses sein werde. Nach heutigem Recht seien tatsächlich alle privaten Schuldzinsen, also nicht nur die Hypothekarzinsen, sondern z.B. auch die Zinsen auf Konsumkredite und Bankvorschüsse zwecks Aktienkauf, zum Steuerabzug zugelassen. Für die SP-Fraktion sei dies aus Sicht der Steuergerechtigkeit ein mehr als fragwürdiges Begünstigungsinstrument, weil es logischerweise bei hohen und höchsten Einkommen ungleich stärker zu Buche schlage als bei kleinen und mittleren, obwohl bei der Argumentation stets die arme Witwe und die junge Familie mit Kindern und durchschnittlichem Einkommen vorgeschoben werde.

Generell müsse man sich auch fragen, ob es richtig sei, dass der Staat die BürgerInnen über die Gesetzgebung praktisch zum Schuldenmachen animiere mit der bekannten Folge, dass die Liegenschaften in der Schweiz im Vergleich zum Ausland hoch verschuldet seien. Von dieser Situation profitierten natürlich in erster Linie die Banken.
Dabei wäre entschuldetes Wohneigentum eine wirksame Form von Altersvorsorge; dies werde aber durch die geltende Gesetzgebung geradezu verhindert. Dazu komme noch der Missbrauch, zu dem sich das eidgenössische Finanzdepartement wie folgt äussere:

"Wird auf die Abzahlung der Schulden verzichtet, können die Steuerpflichtigen mit diesen Mitteln einkommenssteuerfreie Vermögensanlagen tätigen und so zweimal profitieren."

Von solchen Regelungen profitierten doch in erster Linie die finanziellen "Schlaumeier" und nicht etwa das einfache Volk. Aus diesem Grund erstaune ihn die Haltung der SVP, die doch eigentlich immer vorgebe, für die Interessen der kleinen Frau und des kleinen Mannes einzutreten, und im Gegensatz zu diesem Lippenbekenntnis das Spiel der Begüterten spiele. Seines Erachtens sei dies einfach nicht korrekt.

Er bitte den Rat nochmals, die Motion zu überweisen.

Adrian Ballmer stellt mit Befriedigung fest, dass die SP mindestens teilweise erleuchtet worden sei und erkannt habe, dass die Besteuerung des sogenannten Eigenmietwerts keine so gute Lösung sei. Wenn es Bruno Krähenbühl noch fertig brächte, seine Ideologie etwas in den Hintergrund zu stellen, würde er gewiss erkennen, dass sein Antrag weiss Gott nicht nur gegen die Reichen gerichtet sei. Sonst hätte er ja den Vorschlag von Kaspar Villiger aufnehmen müssen.

Danilo Assolari sieht sich veranlasst, die Belehrungen von Bruno Krähenbühl in Bezug auf die hohe Verschuldung der Liegenschaften in der Schweiz in dem Sinne richtig zu stellen, dass diese nicht auf Schlaumeierei der BesitzerInnen, sondern auf die im Vergleich zum Ausland sehr hohen Liegenschafts- und Landpreise in diesem Lande zurückzuführen seien.

Peter Minder bezweifelt, dass sich mit den von den Motionären propagierten Massnahmen Steuergerechtigkeit tatsächlich herstellen lasse. Genau besehen sei die Baselbieter Lösung gar nicht so schlecht, weil sie gerade jungen Familien die Beschaffung von Wohneigentum erleichtere. Mit einer Änderung liesse man sich auf ein Experiment mit zumindest ungewissen, aber sehr wahrscheinlich negativen Folgen ein.

Was die Idee der Abschaffung des Mietwertes angehe, sei nicht von der Hand zu weisen, dass gewisse Kreise sie zum Anlass nehmen könnten, den Steuerabzug der Mietzinsen zu fordern. Wer für die Abschaffung des Schuldenabzuges eintrete, dürfe deren existenzbedrohenden Folgen gerade für jene kleinen und mittelständischen Unternehmungen nicht ausser Acht lassen, die sich aus Rezessionsgründen zu verschulden gezwungen seien.

Urs Steiner sieht sich veranlasst, entgegen seiner ursprünglichen Absicht in die emotionsgeladene Diskussion doch noch einzusteigen, denn die in den Raum gestellte Behauptung, dass alle Leute ihre Wohneigentumsschulden abbezahlen könnten, dürfe nicht unwidersprochen bleiben. Das Gegenteil sei der Fall. Überdies fände er es schade, die ausgezeichnete, durchdachte Baselbieter Steuerregelung einer kleinen Anzahl "schwarzer Schafe" wegen zu gefährden.

Ein Gedanke, den Prof. Dr. Tobias Studer in der Basler Zeitung vom 19. April 1999 veröffentlichen lassen habe, verdiene hier zu erwähnt zu werden. Er betreffe die geplante Neuordnung der Besteuerung und beinhalte eine Warnung vor der grossen Gefahr, dass das eidgenössische Finanzdepartement in Anbetracht der Forderung nach Kostenneutralität der Revision und der dürftigen statistischen Grundlagen über den Steuerertrag aus Eigenmietwert und den Steuerausfall zufolge Abzugs der Hypothekarzinsen im Rahmen der Gesetzgebung sicher beträchtliche finanzielle Sicherheitsfaktoren einbauen werde, was zwangsläufig zu einer massiven Verteuerung des Wohnens unter dem eigenen Dach führen müsse.

Zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung im Baselbiet in letzter Zeit, die sich auch in einer erfreulichen Staatsrechnungen 1998 manifestiere, habe nicht zuletzt auch die aktive Wohneigentumsförderung beigetragen, indem sie attraktive SteuerzahlerInnen zur Wohnsitznahme im Kanton Basel-Landschaft bewogen habe. Dies bedeute, dass der letztere am allerwenigsten berechtigt sei, eine Praxisänderung zu verlangen, denn nur die dümmsten Kälber suchten ihre Metzger selber. "

Bruno Krähenbühl stellt abschliessend mit einiger Verwunderung fest, dass fast alle Vorvotantinnen und -votanten das jetzige System als perfekt und nicht revisionsbedürftig bezeichnet und dabei geflissentlich übersehen hätten, dass sie seinerzeit für die Initiative "Wohneigentum für alle" eingetreten seien, mit der man dem Volk weis zu machen versucht habe, dass die Gesetzgebung dringend einer Änderung bedürfe.

Philipp Bollinger fordert einen konkreten Beweis für die hier immer wieder aufgestellte Behauptung, dass die gute finanzielle Lage des Kantons Basel-Landschaft u.a. auch auf die Wohneigentumsförderung zurückzuführen sei.

Roland Meury fühlt sich sehr verunsichert und äussert den Verdacht, offenbar irgend etwas falsch zu machen, weil er nicht in der Lage sei, die Schulden auf sein Wohneigentum abzutragen, obwohl er gegenwärtig noch von der Wohltat des halben Eigenmietwerts profitiere. Es gebe halt alle drei, die EigentümerInnen, die sich ihr Wohneigentum wegen der Steuervorteile gerade noch knapp leisten könnten, die Begüterten, denen die Schuldentilgung keine Schwierigkeiten bereite, und die grossen Spekulanten, denen man tatsächlich ein Bein stellen sollte.

Er werde der Überweisung der Motion zustimmen, aber nicht mit einem besonders guten Gefühl, nachdem er habe einsehen müssen, dass er alles falsch mache.


Peter Tobler konstatiert einen eklatanten Widerspruch zwischen der Ideologie Bruno Krähenbühls und der Realität und führt den Umstand, dass das Bauen in der Schweiz viel teurer sei als im Ausland, einerseits auf die beschränkten Landreserven und andererseits auf die Verteuerung der Tätigkeiten Bauen und Landhandel durch den Staat zurück. Preisgünstiges Wohneigentum zu fördern, sei realistischerweise nur möglich, wenn es gelinge, Kosten und Preise zu senken. Künstliche Krücken für die Eingangsperiode seien allein schon deshalb kein taugliches Mittel, weil sie irgend wann - meist im ungünstigsten Moment - wegfielen.

Der Rat müsse aufgrund einer klaren Zielsetzung entscheiden und sich insbesondere überlegen, ob er die Reichen bestrafen oder jenen helfen wolle, die es nötig hätten. Für ihn sei dieser Entscheid relativ einfach.

Esther Maag sieht sich in diesem Rat als Mieterin aus Überzeugung und nicht aus Not allein auf weiter Flur, bekräftig aber, den Wohneigentümern nichts wegnehmen zu wollen. Vielmehr gehe es ihr darum, den Mieterinnen und Mietern die gleichen Vorteile, d.h. erhöhte Steuerabzüge, zuzugestehen.

://: Die Überweisung der Motion wird mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei




9 1999/079
Interpellation von Rita Kohlermann vom 15. April 1999: Wie weiter bei den Behindertentransporten ab 1. Mai 1999? Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Peter Schmid gliedert die Interpellationsbeantwortung in zwei Teile, indem er im ersten auf die Fragen der Interpellantin eingehen und im zweiten eine kurze Erklärung abgeben wird.

Zu Frage 1: Richtig sei im Gegensatz zur Fragestellung, dass die Koordinationsstelle für Fahrten für Behinderte beider Basel, die KBB, auf Wunsch und Anregung des Vereins TIXI und des Partners, der Invalidenvereinigung beider Basel, einen bis 30. Juni 1999 befristeten Vertrag für die Durchführung von Behindertenfahrten bis zu diesem Zeitpunkt ausgearbeitet habe. Der Verein TIXI habe den Vertrag vorzeitig gekündigt und führe seit 30. April 1999 keine Fahren im Auftrag der KBB mehr durch. Dieser Sachverhalt habe die KBB gezwungen, unter dem vom Verein TIXI verursachten Zeitdruck die auf die Ausschreibung hin eingegangen Offerten zu prüfen und die nötigen Gespräche zu führen. Für die Zeit vom 1. Mai bis zum 30. Juni 1999 habe im Sinne einer Übergangslösung die Fortführung des bestehenden Fahrangebots an die Behinderten der beiden Basler Kantone sichergestellt werden können.
Die Invalidenvereinigung beider Basel werde sämtliche Dauerfahrten durchführen, also auch diejenigen, die bisher vom Verein TIXI geleistet worden seien, während die 33er-Taxi AG Basel sich zur Übernahme aller übrigen Fahrten, die bis Ende April vom Verein TIXI und von der Taxizentralle 22 durchgeführt worden seien, bereit erklärt habe. Seit dem 1. Mai 1999 hätten sämtliche fahrberechtigten Personen zusätzlich die Möglichkeit, Fahrten auf eigene Kosten zu den vereinbarten Zeiten und den seinerzeit in der Vorlage festgelegten Vorzugspreisen bei der 33er-Taxi AG Basel zu buchen.

Zu Frage 2: Die Antwort auf diese Frage ergebe sich aus der Antwort auf Frage 1.

Zu Frage 3 a): Es sei ein Anliegen der beiden Basler Regierungen, dass weiterhin ehrenamtliche Fahrten im Rahmen von Non Profit-Organisationen durchgeführt werden könnten, und zu diesem Zweck sei ein Beitrag von 250'000 Franken reserviert worden. Gespräche mit interessierten Organisationen liefen.

Zu Frage 3 b): Die Antwort auf diese Frage ergebe sich aus der Antwort auf Frage 3 a), wobei er festhalte, dass es aus staatlicher Sicht eine bedauerliche Entwicklung wäre, wenn eine weitere Zusammenarbeit mit Non Profit-Organisationen verunmöglicht würde.

Zu Frage 4: Alle fahrberechtigten Personen seien mittels eines vom 21. April datierten Schreibens der KBB über die Übergangslösung für die Monate Mai und Juni 1999 und die Fortsetzung des Angebots ab 1. Juli 1999 orientiert worden. Dieser Information sei der gültige Fahrgasttarif beigefügt worden, die Medien habe man anlässlich einer Medienkonferenz vom 16.4.1999 mit den gleichen Informationen versehen, und Orientierungsveranstaltungen mit Behindertenorganisationen hätten vereinzelt schon stattgefunden und seien grösstenteils noch geplant.

Zu Frage 5: Die Fahrgasttarife blieben unverändert und lehnten sich wie bisher an den Tarif des öffentlichen Verkehrs mit seinen Abstufungen nach Zonen an. Interessierte könnten den Tarif bei ihm erhalten. Der Zuschlag für Fahren mit kurzer Vorbestellzeit - früher Spontanfahrten genannt - werde neu um einen Franken angehoben und betrage vom 1.7.1999 an sechs Franken pro Fahrt. Alle Behinderten könnten von diesem Angebot Gebrauch machen.

Zu Frage 6: Vorsichtigerweise müsse diese Frage mit nein beantwortet werden. Selbstverständlich basierten die den beiden Basler Parlamenten unterbreiteten Kreditvorlagen auf Schätzungen, und wenn es zu grundlegenden Veränderungen käme, weil beispielsweise das verbesserte Angebot eine höhere Nachfrage zur Folge hätte, müsste eine Neubeurteilung vorgenommen werden. Bei der Ausarbeitung der Kreditvorlage sei man davon ausgegangen, dass die Allianz IVB - TIXI ihre Transportdienste aufgrund des geltenden Leistungsvertrages weiterhin zur Verfügung stellen werde.
Eine genaue Aussage darüber, in welchem Ausmass das Angebot der 33er-Taxi AG und damit der dafür reservierte Kredit von 1,5 Mio Franken beansprucht werde, lasse sich nicht mit restloser Sicherheit vorhersagen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt verfüge die KKB nicht zuletzt wegen der etwas diffusen Situation noch über keine zuverlässigen Daten. Man gehe davon aus, dass die 33er-Taxi AG ungefähr gleich viele Fahrten werde durchführen können, wie in den Jahren 1997 und 1998 vom Kanton finanziert worden seien, d.h. grob geschätzt 190 Fahrten pro Tag oder 70'000 Fahrten pro Jahr. Dazu kämen noch die Fahrten, die von ehrenamtlich geführten Organisationen für Behindertenfahrten durchgeführt würden. Grobe Schätzungen gingen dahin, dass der für diese Organisationen reservierte Betrag für rund 15'000 Fahrten ausreichen könnte.

Zu Frage 6: Die Vergabe des Fahrtauftrages an die 33er-Taxi AG Basel lasse erwarten, dass ein funktionierendes, qualitativ gutes Fahrangebot mit einer verbesserten Disposition und guten Fahrtausführung zur Verfügung stehe. Die Frage, ob die vorhandenen Mittel wirklich ausreichten, um die Nachfrage abzudecken, könne aus den bereits erwähnten Gründen nicht mir letzter Sicherheit beantwortet werden. Wenn sich diesbezüglich Veränderungen ergeben sollten, beständen zwei Möglichkeiten, nämlich entweder eine Kontingentierung vorzusehen oder aber mit einem neuen Antrag an das Parlament zu gelangen.

Abschliessend gestatte er sich ein kurzes Statement aus Sicht der Regierung zur Ausgangslage . Zu ihrem Bedauern, aber aus verständlichen Gründen sei bei den Betroffenen der Eindruck entstanden, dass wegen dieser staatlichen Lösung der Verein TIXI gewissermassen das Handtuch habe werfen müssen. Sie habe auch Grosses Verständnis für die Frustration und die Reaktionen der FahrerInnen, die während Jahren und Jahrzehnten und mit grosser Zuverlässigkeit die Fahrten ausgeführt hätten und nun Seit Monaten von der Leitung des Vereins TIXI nicht korrekt informiert worden seien. Er dürfe in Erinnerung rufen, dass Herr Hutchinson vor der landrätlichen Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission in mehreren Voten sinngemäss ausgesagt habe, TIXI sei zwar eine ehrenamtliche Organisation, doch stelle sie fest, dass der Anteil der Ehrenamtlichkeit von Jahr zu Jahre abnehme und zur Zeit etwa 50% ausmache. Auf eine konkrete Frage aus der Kommission habe Herr Hutchinson den Weg, wie er in der Vorlage eingeschlagen werde, als sehr gut bezeichnet, weil auf diese Weise die Qualität, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit gesteigert werden könnten. Wortwörtlich habe er ferner ausgeführt, dass keinesfalls gesagt werden könne, TIXI werde den Kampf wegen dieser Vorlage nicht überstehen. Vielmehr habe diese Organisation eine gute Überlebenschance, wenn sie sich auf die neuen Bedingungen richtig einstelle und insbesondere für eine Verkürzung der Bestellzeiten besorgt sei.


Aus heutiger Sicht müsse festgestellt werden, dass Herrn Hutchinson zum Zeitpunkt, wo er diese Aussagen in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zu Protokoll gegeben habe, schon bekannt gewesen sei, dass TIXI geschlossen werde, und damit das Parlament und die Regierung wissentlich getäuscht sowie die Klientel vergessen und sich gegenüber den ehrenamtlichen Mitarbeitern dieser Organisation sehr unfair verhalten habe. Hier und nicht anderswo liege die Ursache des ganzen Problems, und aus diesem Grund sei es für die Regierung völlig unverständlich, wenn heute der Präsident des Vereins TIXI etwas anderes behaupte, nachdem er bei Bekanntwerden von Gerüchten über die Schliessung in einer sofort anberaumten Sitzung ausgesagt habe, dass er das Vereinsziel von TIXI als erfüllt betrachte und die beiden Kantone nun den Behindertentransport als ihre Aufgabe erkannt hätten und ihre diesbezügliche Verantwortung zu übernehmen bereit seien, so dass TIXI einen Rückzug in Würde in die Wege leiten könne. Die TIXI-Verantwortlichen hätten die Geheimhaltung des Schliessungsbeschlusses damit begründet, dass sie die Beschlüsse der Parlamente beider Basler Kantone nicht hätten beeinflussen wollen.

://: Auf Antrag der Interpellantin wird Diskussion bewilligt.

Rita Kohlermann verdankt die Interpellationsbeantwortung und erklärt, insbesondere das abschliessende Statement von Regierungsrat Peter Schmid mit Interesse zur Kenntnis genommen zu haben. Trotzdem gestatte sie sich, zu diesem Geschäft noch einige Bemerkungen zu Protokoll zu geben.

Im Nachhinein sei es offensichtlich geworden, dass alle und die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission im Speziellen diesem Geschäft zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet hätten. Andernfalls wäre es möglicherweise nicht zu den chaotischen Situationen gekommen, die auch in den Medien grosse Wellen geworfen hätten. Im Kommissionsbericht stehe immerhin der Satz, dass die Kommunikation der vorbereitenden Stellen ungenügend gewesen sei. Bei dieser Feststellung hätten eigentlich die Warnlampen aufleuchten sollen. Gleichzeitig könne sie ihren Eindruck nicht verhehlen, in dieser Sache während der ganzen Zeit über den Tisch gezogen worden zu sein. Das Debakel schade nicht nur der Spendewilligkeit der Bevölkerung, sondern auch der Bereitschaft zu freiwilliger Arbeit.

Sie bezweifle sehr, dass das Ziel der Vorlage, die Mobilität der Behinderten qualitativ und quantitativ zu verbessern, erreicht worden sei. Es stehe einzig fest, dass insgesamt alles teurer werde, als man sich bei der Beratung der Vorlage vorgestellt habe.

Abschliessend möchte sie wissen, ob überhaupt noch eine Chance bestehe, die für Freiwilligenfahrten noch zur Verfügung stehenden 250'000 Franken sinnvoll zu nutzen, wer diese Fahrten ausführen werde und ob allenfalls damit gerechnet werden könne, dass die 30'000 fehlenden Fahrten damit finanziert werden könnten.

Rolf Rück stellt fest, dass diese Submission aufgrund des bestehenden Beschaffungsgesetzes überhaupt keine Chance hätte, akzeptiert zu werden, weil von den Grundlagen keinesfalls behauptet werden könne, dass sie nach den Regeln der Kunst erhoben worden seien. Man werde nicht darum herum kommen, die ganze Sache nochmals einer gründlichen und seriösen Überprüfung zu unterziehen. Er bitte den Regierungsrat, bei dieser Gelegenheit auch noch die vorliegenden Alternativvorschläge zu berücksichtigen.

Peter Schmid schlägt angesichts der fortgeschrittenen Zeit vor, den Rat in einigen Wochen, wenn sich die Wogen geglättet hätten und die laufenden Verhandlungen beendet worden seien, über die weitere Entwicklung in dieser unerfreulichen Angelegenheit zu informieren.

Maya Graf ist froh über die transparente Darlegung der Situation durch Peter Schmid, weil hauptsächlich permanenter Informationsmangel zur chaotischen Entwicklung geführt habe. Heute sei klar, dass TIXI als Freiwilligenorganisation den Schritt in die Professionalität nicht geschafft habe. Dies sei aber deren Problem, während der Staat gut beraten wäre, sich nun voll den Ansprüchen der Behinderten zuzuwenden und mit den getroffenen Lösungen Erfahrungen zu sammeln. Gleichzeitig müsse versucht werden, das Problem des Verlustes von Arbeitsplätzen für Behinderte einer befriedigenden Lösung zuzuführen.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei



Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 3. Juni 1999, 10 Uhr

Back to Top