LR Protokoll Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. November 1997 (Teil X)

Protokoll der Landratssitzung vom 27. November 1997



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Mitteilungen

Heidi Tschopp, Landratspräsidentin begrüsst alt Landrat Fritz Graf, der im Hinblick auf die Behandlung des Landwirtschaftsgesetzes auf der Tribüne Platz genommen hat.



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Berichte des Regierungsrates vom 2. Juli 1996 und der Spezialkommission vom 7. November 1997: Landwirtschaftsgesetz des Kantons Basel-Landschaft.
1. Lesung

Fortsetzung der Eintretensdebatte

Gregor Gschwind: Die große Landwirtschaftspolitik wird bekanntlich in Bern gemacht. Heute dürfen wir wieder einmal im kantonalen Parlament Landwirtschaftspolitik betreiben, und wir werden uns wohl kaum nur auf das kantonale Gesetz beschränken. Auch die Kommission ist einige Male in grössere Dimensionen ausgeschweift. Der Kanton nimmt vor allem Vollzugsaufgaben wahr, der Spielraum ist klein. Man darf aber nicht annehmen, die Aufgaben des Kantons auf dem Sektor Landwirtschaf seien unwichtig oder vernachlässigbar. Die Landwirtschaft muss das Vertrauen in die Zukunft fördern. Der Kanton kann dieses Vertrauen stärken mit seiner Nähe zu den Bauernfamilien. Unbürokratische, vernünftige und flexible Lösungen sind gefragt. Das Amt für Landwirtschaft soll seinem Namen gerecht werden.
Den wichtigsten Teil dieses Gesetzes bildet der Abschnitt B: Bildung, Beratung und Forschung. Hier hat der Kanton den grössten Spielraum. Der wichtigste Satz im ganzen Gesetz steht im § 2, nämlich: Der Kanton führt eine landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Schule. Ohne eigene Schule im Kanton kann man auch eine eigene Landwirtschaft vergessen.
Die Landwirtschaft soll ökologischer werden, die Viehhaltung tierfreundlicher. Einiges ist schon erfolgt, und in den nächsten zehn Jahren wird noch einiges geschehen.
Will man aber längerfristig eine nachhaltige ökologische, tierfreundliche und zugleich ökonomische Landwirtschaft, braucht es Profis. Diese werden wir aber nur haben durch eine gute Grundausbildung und Weiterbildungsmöglichkeit in der Region. Es würde um den Kanton schlecht stehen, wenn er sich ernsthaft mit dem Gedanken befassen würde, die einzige landwirtschaftliche Schule im Kanton zu schliessen. Was nutzt uns ein Bio-Bauer, der nur Beiträge bezieht und keine Lebensmittel produziert, weil ihn Unkraut und Krankheiten im Griff haben? Was nützt uns ein Bauer mit IP- oder Biotafel am Scheunentor, der nicht weiss, wie er seinen Hofdünger effizient und verlustarm einsetzen kann? Was nützt uns ein BIO-Bauer, der zwar Kühe besitzt, aber kaum Milch verkaufen kann, weil er nichts von der Zucht und Fütterung versteht?
Man kann sich berechtigterweise fragen, ob wir für die drei Prozent an landwirtschaftlicher Bevölkerung, die wir noch haben, ein eigenes Landwirtschaftsgesetz benötigen. Die Antwort auf diese Frage ist für mich auch klar: Die drei Prozent Bauern bewirtschaften 40% der Fläche, und die Oeffentlichkeit ist stark daran interessiert, wie dieses Land bewirtschaftet wird. Die Oeffentlichkeit interessiert sich stark, wie die Baselbieter Landwirtschaft aussieht, wie stark sie ist, wieviele Familien von der Landwirtschaft im Kanton leben können. Es geht nicht zuletzt auch um Arbeitsplätze. Die Landesversorgung an Lebensmitteln durch einheimische Bauern hat an Bedeutung verloren. Die Landesgrenzen sind offener und die Transportkosten tiefer denn je. Die Eigenversorgung an Lebensmitteln sollte wieder an Bedeutung zunehmen. Aus ökologischen Gründen ist es wichtig, dass wir möglichst viele Produkte in der Region und für die Region produzieren. Auch hier kann der Kanton Hilfeleistungen anbieten. Mit Kapitel D "Produktion und Absatz" geben wir dem Kanton das Instrument für eine sinnvolle Unterstützung, wobei Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Bauern die unabdingbaren Voraussetzungen bilden.
Des weitern ist im Gesetz der Vollzug der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung geregelt, ein Bereich, den man erst wahrnimmt, wenn etwas passiert.
Ein grosser Teil des Gesetzes ist dem Kapitel "Strukturverbesserung" gewidmet. Die Zeit der grossen Güterzusammenlegungen ist zwar vorbei, trotzdem werden immer wieder Meliorationen notwendig sein, zB im parzellenreichen Laufental.
Auch in Zukunft wird es wichtig sein, dass das Land arrondiert ist, und dass die Gebäude arbeitseffektiv eingerichtet sind. Viele Um- und Neubauten werden heute für die tierfreundliche Haltung vorgenommen. Auch hier kann der Kanton mit guten Willen und der nötigen finanziellen Hilfeleistung einiges vorantreiben.
Das Gesetz ist kompakt, es gibt aber der Regierung, der Verwaltung und dem Landrat via Budget genügend Spielraum, sich für eine gesunde und starke Landwirtschaft im Kanton einzusetzen. Mit seinen vielen Kann-Formulierungen ist das Gesetz auch flexibel genug, um sich allfälligen Aenderungen anpassen zu können. Das ist auch richtig so, denn die Bauern sind gewillt, das Heft wieder vermehr selber in die Hand zu nehmen. Dazu müssen die Rahmenbedingungen aber vorhanden sein. Namens der CVP-Fraktion beantrage ich Eintreten.


Ludwig Mohler: Mit 4'500 Beschäftigten in der Landwirtschaft ist dieser Erwerbszweig gegenüber Industrie und Handel mit rund 90'000 Beschäftigten ein eher kleiner Teil. Auch ertragsmässig ist die Baselbieter Landwirtschaft für die Volkswirtschaft rein zahlenmässig klein. Aus ökologischen und vor allem aus ernährungspolitischen Gründen ist aber eine gesunde und intakte Landwirtschaft für unsern Kanton und seine Bevölkerung immer noch und sogar wieder zunehmend überlebenswichtig. Ohne Nahrung ist jede volkswirtschaftliche Prosperität und Wohlstand eine Illusion, vor allem, wenn man die Bevölkerungszunahme weltweit berücksichtigt unter dem Aspekt eines jährlichen Verlustes von etwa 7 Mio. ha an Kulturland. Der zum Teil markante Getreidepreis anfangs Jahr war ein Zeichen dafür, dass auch die Schweiz und der Kanton Basel-Landschaft dieser weltweiten Entwicklung nicht entfliehen können. Eine gesunde Landwirtschaft ist eine Versicherung und Sicherheit für die Zukunft. Als Konsumenten fordern wir heute vor allem qualitativ hochwertige Lebensmittel. Ohne gesunde Landwirtschaft ist dies längerfristig nicht möglich.
Eine gesunde und zukunftgerichtete Landwirtschaftspolitik ist aber nicht zum Nulltarif möglich. Eine gesunde und überlebensfähige Landwirtschaft mit kleineren und mittleren Bauernbetrieben liegt im Interesse von uns allen. Die Kolchosenpolitik hat in der Sowjetunion zum Fiasko in der Ernährung und Umwelt geführt.
Mit dem neuen Landwirtschaftsgesetz werden zwar die aktuellen Strukturprobleme der Agrarwirtschaft nicht gelöst, es kann aber mithelfen, durch Einzelmassnahmen und Unterstützungsleistungen die Rahmenbedingungen soweit zu verbessern, dass für die Beschäftigten in der Landwirtschaft eine gesunde und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung möglich sein wird.
Auch wenn vom neuen Gesetz keine Wunder zu erwarten sind, ist es doch die aktuelle Antwort auf die sich rasch ändernden Rahmenbedingungen. Es ist daher auch sinnvoll, dass das Gesetzt offen formuliert ist, sodass man relativ rasch auf Veränderungen reagieren kann. Aus diesen Gründen sind wir Schweizer Demokraten für Eintreten und Zustimmung zum vorliegenden Gesetz.

Alfred Zimmermann: Die beiden Vertreter der Landwirtschaft, Max Ritter und Gregor Gschwind, haben eigentlich nichts gesagt, mit dem wir nicht einverstanden sein könnten. Wenn alle Bauern so denken, sind wir auf dem guten Weg. Die Bauern nehmen unsere Anliegen ernst.
Wir Grünen haben eine Vision von der neuen Landwirtschaft. Wir möchten eine Landwirtschaft, die mit dem Boden rücksichtsvoll umgeht, die auf Gift- und Kunstdüngereinsatz verzichtet. Mir wünschen uns Betriebe, die Boden, Landschaft und Tiere hegen und pflegen. Das sind die biologischen und tierfreundliche Betriebe. In der Botschaft des Bundesrates "Agrarpolitik 2002" wird eine nachhaltige Landwirtschaft gefordert:
- Äcker, Weiden, Wald und Grundwasservorkommen sind so zu nutzen, dass ihre Regenerationsfähigkeit auf Dauer erhalten bleibt;
- die biologische Vielfalt ist zu erhalten;
- die Landwirtschaft muss ihre Bewirtschaftungsweise so gestalten, dass die langfristige Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen gewährleistet ist.
Die Agrarpolitik 2002 will genau das, was wir Grünen eigentlich wollen.
Die Devise der IP lautet: Soviel Gift und Kunstdünger wie nötig, so wenig wie möglich. Wir können die IP als Uebergangslösung akzeptieren, wenn sie wirklich ehrlich durchgeführt wird. Viele Betriebe haben ja in letzter Zeit umgestellt, weil nach einer gewissen Ueber- gangszeit nur noch Direktzahlungen ausgerichtet werden, wenn man eben auf IP umgestellt hat.
Unser Landwirtschaftsgesetz soll unsere Bauern und Bäuerinnen unterstützen. Es soll den Bauern helfen, sich an die neuen Bedingungen der schweizerischen Landwirtschaft - mehr Oekologie und mehr Markt - anzupassen. Der Kanton fördert eine leistungsfähige markt- und umweltgerechte Bewirtschaftung, besonders in Familienbetrieben. Das Gesetz ist nicht revolutionär, es ist pragmatisch. Die Ausgaben für die Landwirtschaft bleiben in etwa auf dem bisherigen Stand. Das Gesetz enthält auch die soziale Komponente, den Bauernstand zu erhalten. Nicht aber unter allen Umständen. Wir möchten aber im Baselbiet einen Bauernstand, der Lebensmittel produziert, die wir nicht über hunderte von Kilometern herbei fahren müssen.
Wir wollen Landschaftsgärtner, die die Kulturlandschaft erhalten und pflegen.
Aus der Sicht des Naturschutzes genügen 5% Ausgleichsflächen nicht, es müssten 10 bis 15% sein.
Im Zweckartikel stehen für uns einige wesentliche Punkte. Wichtig sind auch Ausbildung und Beratung, wie dies Gregor Gschwind gesagt hat. Ich hätte auch gerne die biologische Betriebsführung gesetzlich verankert, die Kommission hat dies abgelehnt. Herr Belser hat aber zugesichert, dass diesem Anliegen in der Verordnung Rechnung getragen wird.
Zu den Meliorationen ist zu sagen, dass sie in Naturschutzkreisen ein schlechtes Image habrn, weil man bei den sog. Verbesserungen sehr viele Verschlechterungen erreicht hat für die Natur und für die Landschaft. Der Kantonsgeometer hat an der Kommissionssitzung gesagt, die heutigen Meliorationen hätten nichts mehr zu tun mit denen der Vergangenheit.
Abschliessend möchte ich sagen, dass ich die Kommissionsarbeit als sehr angenehm empfunden habe. Besonders möchte ich die locker Art des Kommissionspräsidenten loben.

Regierungsrat Eduard Belser:
Die meisten Aspekte, die die heutige Landwirtschaftspolitik kennzeichnen, wurden in den Voten zum Eintreten angeschnitten. Auch allfällige Schwierigkeiten wurden aufgezeigt. Einerseits das Spannungsfeld, dass wir günstige Lebensmittel wollen, und auf der andern Seite zB die Familienbetriebe oder die oekologische Vision der Grünen.
Für mich ist nach wie vor ein wesentliches Ziel die Produktion gesunder Lebensmittel, denn zwischen Ueberfluss und Mangel liegt ein schmales Stücklein. Wenn wir zB in unserem Land einige Monate keine Versorgung haben mit Dünger, liegt die Inlandproduktion schon ganz anders. Schon der Düngermangel führt rasch zu einer massiven Reduktion. Wenn wir sehen, wie die Bevölkerung der Erde nach wie vor wächst, dürfen wir uns nicht so einfach verabschieden und sagen, das sei einmal die Vergangenheit gewesen, wo die Landwirtschaft für die Nahrungsmittelproduktion sorgte. Ich kann davon nicht so leicht Abschied nehmen.
Die Landwirtschaftspolitik und die Einkommenspolitik der Bauern und Bäuerinnen wird in diesem Land vom Bund gemacht, dies sei hier erneut festgestellt. Wir können mit einem kantonalen Gesetz der Landwirtschaftspolitik einige Farbtupfer aufsetzen, wir können sie aber nicht grundsätzlich ändern. Da würden wir den Stein bergauf wälzen. Daher die Schwerpunktbildung und Strukturverbesserungen und allenfalls die Forschung, speziell angepasst an unsern Raum, an unsere klimatischen und topographischen Bedürfnisse.
In diesem Sinn bin ich froh, dass Sie auf den Entwurf, den die Kommission in einzelnen Punkten stark bereinigt hat, eintreten wollen.


Bruno Weishaupt weist vor der Detailberatung auf das allen verteilte rosarote Blatt hin, das die im Gesetzestext fehlende Zeile von § 30 Absatz 3 auf Seite 16 oben enthält.

Da Eintreten unbestritten ist, bittet Landratspräsidentin Heidi Tschopp zur Detailberatung des Landwirtschaftsgesetzes Basel-Landschaft.

Titel und Ingress
Kein Wortbegehren.

§§ 1 bis 7
Kein Wortbegehren.

§ 8 Forschung

Andres Klein weist auf die ergänzenden Möglichkeiten des Kantons hin, in die Forschungsaktivitäten der ETH und der Forschungsanstalten einzugreifen. Eine solche ergänzende Möglichkeit wäre es - wie eben auch RR Eduard Belser erwähnte - für die Produktion gesunder Nahrungsmittel zu sorgen.
Damit die Forschung genau diesem Ziele dient, stellt Andres Klein folgenden Ergänzungsantrag zu § 8:

"Der Kanton kann standort- und praxisorientierte Versuche und Forschungsarbeiten zur Hebung der Qualität biologischer Produkte durchführen oder mit geeigneten Massnahmen und Beiträgen unterstützen."

Bruno Weishaupt ist der Ansicht, der Artikel beinhalte diese Aussage bereits. Nähme man die spezielle Erwähnung von Andres Klein auf, so würden damit andere Versuche ausgeschlossen.

Gregor Gschwind versteht den Antrag ebenfalls so wie der Präsident . Er bittet, diesen Antrag abzulehnen, um nicht die Unterstützung anderer Versuche und Forschungsarbeiten zu verlieren.

Max Ritter erachtet das Anliegen von Andres Klein als Einschränkung der Produktion.

Peter Tobler warnt - als Nichtbauer - vor Einschränkungen der Forschung, die sich auch mit Nebenwirkungen, den biologischen Kreisläufen und vielen anderen Teilaspekten befasse. Einschränkungen im Sinne des Antrages von Andres Klein würden Teile von Forschungsvorhaben als nicht unterstützungswürdig erklären.

Roland Meury versteht als Ziel der von Andres Klein erwähnten Forschung eine erhöhte biologische Qualität. In der Eintretensdebatte hätten alle dieses Ziel unterstützt.

Alfred Zimmermann schlägt vor, das Wort "insbesondere" vor biologisch zu setzen, um damit andere Forschungsarbeiten nicht auszuschliessen.

Andres Klein
spricht sich gegen eine Änderung seines Antrages aus. Er möchte die Mittel des Kantons präzise in diese Richtung einsetzen und fragt, wohin denn die Gelder fliessen sollten, wenn nicht in die biologische Forschung, ob die Bauern das Geld lieber für Gen- oder Biotechnologie oder technische Kühe freigeben möchten!

RR Eduard Belser stellt fest, dass es sich mit dem neuen Gesetz nicht um Kosmetik handelt. Die Ergänzung von Andres Klein führe zu einer deutlichen Einschränkung.

://: Der Antrag von Andres Klein, in § 8 zur Hebung der Qualität biologischer Produkte einzufügen, wird abgelehnt.

§ 9
Kein Wortbegehren.

§ 10 Oeffentlichkeitsarbeit

Erich Straumann stellt fest, dass mit § 10 alle Bevölkerungsgruppen, auch nicht in der Landwirtschaft tätige, angesprochen werden. Er könnte sich vorstellen, dass es sich hier nicht bloss um Kurse und Veranstaltungen handelt, sondern um Information. Deshalb möchte er nach Kurse und Veranstaltungen sowie Informationsmassnahmen einfügen.
Als Beispiel solcher Informationen zuhanden der gesamten Bevölkerung erwähnt er Informationsblätter des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain zu Problemen wie Gitterrost oder Feuerbrand.

Bruno Weishaupt hätte nichts dagegen, denn Gedanken aufzunehmen, möchte aber den Begriff "Informationsmassnahmen" durch die Redaktionskommission überprüfen lassen.

RR Eduard Bleser hat zwar nichts gegen die von Erich Straumann erwähnten Massnahmen, die schon heute unter dem Begriff Seuchenvermeidung bearbeitet werden, zurückhaltend aber ist er, wenn es sich um Informationen der Landwirtschaft und der Landwirtschaftspolitik handelt; nach Auffassung des Regierungsrates sollten diese Aufgaben von den landwirtschaftlichen Berufsorganisationen und nicht vom Kanton übernommen werden.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Erich Straumann, in § 10 sowie Informationsmassnahmen aufzunehmen, ab.

§ 11 Produktionsförderung

Rosy Frutiger stellt - als Nichtbäuerin - die Frage nach dem Unterschied zwischen umweltverträglichen Pflanzenarten in c. und der regierungsrätlichen Fassung, die von ökologisch verträglichen Pflanzenarten spricht.

Bruno Weishaupt erklärt den Unterschied als rein redaktionell begründet.

Heinz Aebi erklärt, die Begriffsänderung sei aufgrund einer Diskussion über die mit dem Begriff ökologisch versehenen Labels von Migros und Coop entstanden; da der Bundesrat für den Gebrauch des Wortes ökologisch Einschränkungen vorgeschrieben hatte, liess sich die Mehrheit der Kommission überzeugen, mit dem Wort umweltverträglich die weniger einschränkende Lösung gefunden zu haben.

Sabine Stöcklin anerkennt die Frage von Rosy Frutiger als berechtigt. Jede Pflanzenart habe ihre Verträglichkeit in jener Umwelt, in welcher sie entstanden ist. Der Gesetzgeber wolle die Umweltverträglichkeit des Anbaus hervorheben. Da mit dem Paragraphen beabsichtigt werde, dass nicht Pflanzenarten angebaut und gefördert werden, die nicht in den ökologischen Anbau unseres Gebietes passen wie etwa Chinaschilf, schlägt Sabine Stöcklin folgende Umformulierung von § 11 c. vor:
"den umweltverträglichen Anbau von Pflanzenarten sowie die...."

Gregor Gwschind bestätigt, dass ein anderer Begriff gesucht werden musste, da ökologisch nicht mehr für IP benutzt werden dürfe. Sollte sich zum Beispiel zeigen, dass eine gentechnisch veränderte Pflanze nicht umweltgerecht wäre, so würde sie nicht noch gefördert.

Daniel Wyss vermutet, statt umweltgerechte Pflanzenarten könnten hier möglicherweise standortgerechte gemeint sein, jene Pflanzenarten also, die an unser Klima und an unsere Böden angepasst sind.

Peter Tobler gesteht, verwirrt zu sein, wenn auch auf etwas höherer Ebene und wäre dankbar um Erleuchtung. Er schlägt vor, Buchstabe c. an die Kommission zurückzugeben. Der Hinweis auf die Standortgerechtigkeit erscheint ihm mit Blick auf die Kartoffeln, die Tomaten oder Sojabohnen fatal.

Bruno Weishaupt erklärt sich bereit, die Ausdrucksweise von Buchstabe c. in der Kommission noch einmal zu überdenken.

://: Da sich kein Widerspruch erhebt, weist Landratspräsidentin Heidi Tschopp § 11 c. zur Überarbeitung an die Kommission zurück.

Alfred Zimmermann betont, dass 70 % der Bevölkerung gentechnisch veränderte Nahrungsmittel zurückweist. Da aufgrund der Deklarationspflicht die Konsumentinnen und Konsumenten frei sind, ob sie solche Nahrungsmittel wollen oder nicht, spricht er sich gegen ein Verbot aus.

Angesichts der hohen Ablehnung in der Bevölkerung wendet sich Alfred Zimmermann aber strikte gegen eine Förderung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel durch den Kanton und beantragt deshalb einen Absatz 2 folgenden Wortlautes:
" 2 Ausgenommen ist die Förderung gentechnisch veränderter Organismen."

Peter Tobler hält dagegen, im Vorfeld der gesamtschweizerisch geführten Debatte über die Genschutzinitiative sei es das Bestreben, auf eidgenössischer Ebene zu regeln, was es im Bereich der Gentechnik zu regeln gelte. Das Risiko, mit eigenen Entscheiden irgendwie quer zu liegen, erachtet er deshalb als relativ gross.
Als Zweites vermutet Peter Tobler, dass nicht die Förderung gentechnisch veränderter Organismen, sondern die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen gemeint ist, weshalb der Antrag nicht brauchbar sei.

RR Eduard Bleser bittet, bei aller unterschiedlicher Auffassung, im Landwirtschaftsgesetz nicht grosse Politik machen zu wollen. Der Regierungsrat betont, es sei nicht die Absicht, gentechnisch veränderte Nahrungsmittel zu fördern, trotzdem wehre er sich gegen ein abschliessendes Verbieten im kantonalen Landwirtschaftsgesetz.

Andres Klein unterstützt den Antrag, weil es nicht um ein Verbot geht, sondern um das Erteilen von Richtlinien an den Kanton, welche Produkte er fördern, wie er die Gelder einsetzen soll.
An die Adresse von Peter Tobler entgegnet Andres Klein, er glaube nicht, dass im Bereich der Gentechnologie alles vom Bund her geregelt werde; die Frage, wie die eigenen Mittel eingesetzt werden sollen, dürfe mit gutem Recht mit einem eigenen Paragraphen bestimmt werden.

Bruno Weishaupt ergänzt, dass auch in der Kommission die Meinung obsiegte, dem eidgenössischen Gesetz nicht vorzugreifen; er möchte den Landrat bitten, gegen eine Zurückweisung zu entscheiden.

://: Der Antrag von Alfred Zimmermann, § 11 mit einem neuen Abs. 2 Ausgenommen ist die Förderung gentechnisch veränderter Organismen zu ergänzen, wird abgelehnt.

§ 12 Absatzförderung

Max Ritter macht dem Landrat beliebt, in Abs. 2 neben dem Obst- und Gemüsebau auch den Getreidebau aufzunehmen. Er begründet das Begehren mit der durch die Liberalisierung wegfallenden Getreidegesetzgebung. Der Kanton Solothurn und der Kanton Basel-Landschaft planten für 1998 gemeinsam mit den Müllern, den Bäckermeistern und den Bauern ein Projekt unter dem Titel "Getreide und Brot aus der Region". Wenn Zertifikate ausgestellt werden, sollte der Getreidebau auch im Gesetz erwähnt werden.

Kurt Schaub spricht sich gegen den Antrag aus, weil sonst noch viele andere Anbaubereiche aufgenommen werden müssten. Die von Max Ritter angesprochene Eigeninitiative begrüsst er sehr.

RR Eduard Belser schliesst sich dem Votum von Kurt Schaub mit der gleichen Begründung an.

Ludwig Mohler unterstützt im Namen der Schweizer Demokraten den Antrag von Max Ritter, zumal auch in der Kommission sehr kontrovers darüber debattiert wurde.

Roland Meury fragt, ob "namentlich" bloss eine Aufzählung mit weiteren Möglichkeiten bedeute, oder ob damit eine abschliessende Aufzählung gemeint sei.

RR Eduard Belser mahnt, wenn Getreidebau ebenfalls aufgezählt werde, würden Erwartungen geweckt. Die aufgezählten Bereiche repräsentierten Gebiete, in denen sich der Kanton traditionell heute schon betätige. Im Sinne eines Kompromisses bitte er die Bauern, die Palette nicht in jeder Hinsicht zu öffnen.

Greogor Gschwind erwartet für die ins Rollen gebrachten Initiativen eine Starthilfe durch den Kanton. Gerade die Getreidebauern im Laufental, die nur wenig Obstbau betreiben könnten, fühlten sich vernachlässigt, wenn der Getreidebau im Gesetz nicht Aufnahme finde.

Heidi Portmann sieht nur Vorteile, wenn die Palette für weitere Anbauarten geöffnet würde.

Heinz Aebi bittet, die Aufzählung nicht zu erweitern, zumal mit der gewählten Formulierung nicht ausgeschlossen wird, auch im Getreidebau etwas zu unternehmen.

://: Den Antrag von Max Ritter, in § 12 Abs. 2 Obst- und Gemüsebau mit Getreidebau zu erweitern, lehnt der Rat ab.

§§ 13 und 14
Kein Wortbegehren.

§ 15 Obstbau

Erich Straumann beantragt, Abs. 1 folgendermassen umzuformulieren:
" 1 Der Kanton fördert Massnahmen zur Erhaltung des Obstbaus."
Er begründet den Antrag mit der Wichtigkeit der Pflege und der Schutzmassnahmen wie etwa dem Abdecken gewisser Kulturen gegen Infektionen. Damit wäre das Gesetz nicht nur auf den Anbau bezogen, sondern gewährte eine Öffnung im Sinne der Obstbauerhaltung.

Roland Meury fragt, weil er nicht alles fördern möchte, ob dieser Absatz einen Umbau des heutigen Obstbaus Richtung Obsplantagen oder gar "Obsthallen" ermöglichen würde, oder ob dabei an Hochstämme gedacht werde.

RR Eduard Belser findet den Paragraphen in der gewählten Fassung sehr offen. Mit Förderung werde aber nicht nur an die Hochstämme gedacht, beispielsweise auch schwach gewachsene Unterlagen in Kulturen könnten berücksichtigt werden.
Heute lasse sich vom Hochstamm allein nicht mehr leben. Der Antrag von Erich Straumann ziele in eine falsche Richtung.

://: Die Umformulierung von § 15 Abs. 1 in Der Kanton fördert Massnahmen zur Erhaltung des Obstbaus lehnt der Landrat ab.

Daniel Wyss beantragt folgenden, neuen Abs. 3 für § 15:
"Er kann Beiträge für ökologische Schädlingsbekämpfung ausrichten." Er möchte die regierungsrätliche Absichtserklärung ins Gesetz schreiben und begründet seinen Antrag folgendermassen:
Gerade der Obstbau bedeute momentan für die Bauern eine hohe Hürde, auf Bio umzustellen. Natürlich würde mit der Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung auch IP gefördert. Im Baselbiet werde zwar bereits etwa 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche nach integrierter Produktion bewirtschaftet, aber erst etwa 9 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sei auf Biolandbau umgestellt. Die Grüne Fraktion möchte, dass Forschung und Produktion vorangetrieben wird, um den Bauern im Baselbiet die Umstellung zu erleichtern.

Bruno Weishaupt sieht den Antrag eher in § 14 Pflanzenschutz richtig plaziert; er wehrt sich nicht, die Idee in die Kommission zurückzunehmen.

Gregor Gschwind ist der Ansicht, der Antrag meine nicht das Gleiche wie in § 14, in welchem es - grossflächig - um allgemeine Massnahmen gehe. Den Antrag von Daniel Wyss unterstütze er, weil in dieser Richtung etwas gehen müsse.

Kurt Schaub weist darauf hin, dass biologischer Landbau schon gepflegt wurde, lange bevor dafür ein Gesetz geschaffen wurde. Was der Kanton schon mache, müsse nicht noch explizit im Gesetz erwähnt werden.

Gregor Gschwind weist Kurt Schaub auf die Tatsache hin, dass im Ebenrain alle Kirschbäume ausgerissen worden sind.

Heinz Aebi macht beliebt, die Thematik noch einmal in der Kommission zu beraten.

://: Der Rat stimmt der Rückweisung an die Kommission zur Beratung des Antrages von Daniel Wyss für einen neuen Abs. 3 zu.

§ 16 Tierhaltung

Andres Klein hat den Eindruck, Tiere würden immer mehr nur noch wie Maschinen als Produktionsapparate gehalten. Sollte alles gemäss Programm verlaufen, dürften anfangs Januar in den USA 20 identische Rhesusaffen zur Welt kommen. Der Kanton Basel-Landschaft sollte einen solchen Umgang mit Lebewesen nicht fördern, weshalb er den Antrag stellt, den Satz beizufügen: "Er berücksichtigt dabei die Würde der Tiere."

Alfred Zimmermann findet, die Unterstützung des Kantons in Sachen Tierzucht gehe etwas weit. Er möchte deshalb, in die gleiche Richtung wie Andres Klein zielend, Absatz 1 mit dem Satzteil "unter Berücksichtigung einer besonders tierfreundlichen Haltung" ergänzen.

Max Ritter stellt klar, dass die Tierzucht im Kanton Basel-Landschaft nicht der eben von Andres Klein geschilderten Struktur folgt. Würden die Bauern des Kantons nicht schon heute eine tierfreundliche Haltung praktizieren, so bekämen sie gar keine Zuschüsse vom Bund. Beide Anträge würden für die Bauern einschränkende Massnahmen bedeuten.

Hildy Haas hat das Wort Maschinen für die Bezeichnung von Tieren bisher nur von Leuten gehört, die selber nicht in der Landwirtschaft tätig sind. Die Bauern geben den Tieren Namen, leben mit ihnen. Klar müsse ein Tier einen Nutzen erbringen, aber auch die Menschen müssten in der Landwirtschaft einen Nutzen erarbeiten. Als Bäuerin kenne sie das Degradieren des Tieres zur Maschine nicht. Dass Leute, die mit der Landwirtschaft leben, solche Unterstellungen in die Welt setzen würden, verstehe sie nicht.

Röbi Ziegler achtet die eben von Hildy Hass dargelegte gefühlsmässige Beziehung zum Vieh, erkennt aber bei der Beobachtung der Tierhaltung trotzdem ungesunde Entwicklungen. Von Max Ritter möchte er wissen, warum er sich eingeschränkt fühle, wenn etwas verboten werde, das er selber nie anwenden möchte.

Gregor Gschwind unterstützt an sich die Würde des Tieres, möchte aber Klarheit, was damit gemeint ist; würden beispielsweise die künstliche Besamung oder der Embryotransfer die Würde des Tieres tangieren. Jene wenigen, die international an der Spitze mithalten wollten, müssten beim Embryotransfer mitmachen, und er möchte das diesen Betrieben nicht verbieten.

Daniel Wyss ist es im Namen der Grünen Fraktion ein Anliegen, den Embryotransfer nicht explizit von Seiten des Kantons zu fördern. Die künstlich hormonell behandelten und mit einem Spitzenstier gedeckten Embryotransfer-Kühe produzierten mehrere Embryonen, welche darauf entnommen und anderen Kühen implantiert würden. Zweck sei immer die Spitzenleistung.
Aus der Verordnung liest Daniel Wyss: "Der Kanton kann an gezielte Paarungskühe einen zusätzlichen Beitrag leisten, wenn sie über den Embryotransfer genutzt werden." Dagegen stellt sich die Grüne Fraktion, weil im Kanton Basel-Landschaft robuste, widerstandsfähige Kühe gezüchtet werden sollen, die mit betriebseigenen Mitteln gefüttert werden können.

Heidi Portmann fragt Max Ritter und Hildy Hass, ob sie es nicht als Schutz für ihre Ideale verstehen könnten, wenn die vorgeschlagene Ergänzung ins Gesetz geschrieben würde.
Die Vermutung komme auf, die Bauern hätten in Zukunft halt doch lieber Kühe im Stall, die 40 Liter Milch gäben und Schweine, die drei Meter lang würden.

Alfred Zimmermann zieht seinen Antrag zugunsten des Antrages von Andres Klein zurück.

Peter Tobler weist darauf hin, dass die Würde des Tieres, der Schutz des Tieres bereits in der Bundesverfassung und im Tierschutzgesetz festgehalten ist.

Max Ritter mag das Thema "Klonen" auch nicht; produktionsverhindernde Massnahmen aber möchte er dem Kanton ersparen; das Bundesgesetz kenne andere Strukturen, welche die angesprochenen Praktiken nicht verbieten.

Gregor Gschwind erklärt Daniel Wyss, nur widerstandsfähige Tiere würden dem Embryotransfer zugeführt.

Hildy Haas betont, dass sich auch das Berufsleben der Bauern weiterentwickle. Als Vergleich fragt sie die anwesdenden Lehrer, ob sie in einem Bildungsgesetz die Methode verankert haben möchten, wie sie zu unterrichten hätten.

Andres Klein findet die Unterstellung von Hildy Hass, man müsste zuerst 20 Jahre in einem Stall gearbeitet haben, ehe man zur Materie etwas zu sagen habe, nicht in Ordnung.
Die heutige Tierhaltung entspreche zwar im allgemeinen der Würde der Tiere, doch die für die Zukunft voraussehbare Entwicklung erfülle ihn mit Angst und Sorge.

Alfred Zimmermann weist den Vergleich von Hildy Haas mit den Lehrern zurück, weil zwischen den Methoden der Lehrerinnen und Lehrer und der Reproduktion von Nutztieren ein grosser Unterschied besteht. Unethische Methoden möchte er weder an Tieren noch an Menschen anwenden. Um ein Verbot geht es Alfred Zimmermann nicht, vielmehr darum, die Methode nicht von Seiten des Kantons zu fördern.

RR Eduard Belser macht der Embryotransfer - wenn auch in der Verordnung aufgeführt - keinen Spass; mit seiner Unterstützung sei nicht zu rechnen, wenn es um die Förderung des Embryotransfers gehe; die Bauern müssten gelegentlich schon Farbe bekennen, was sie alles tun wollten.

://: Der Landrat stimmt dem Antrag von Andres Klein, § 16 Abs. 1 mit dem Satz zu ergänzen Er berücksichtigt dabei die Würde der Tiere mit 30 gegen 29 Stimmen zu.

Max Ritter weist auf § 55 des Bundesgesetzes hin, in welchem auch die Kleintiere integriert sind. In Abs. 3 möchte er für die etwa 1800 Kleintierzüchter folgenden Passus verankert sehen: Der Kanton kann kantonale Kleintierausstellungen unterstützen, sofern die zuständigen Fachorganisationen entsprechende Vorleistungen erbringen.

Kurt Schaub hält fest, es gehe immer noch um das Landwirtschaftsgesetz und bittet, den Antrag abzulehnen.

RR Eduard Belser muss den Rat bitten, dem Antrag nicht zuzustimmen, wenn er auch den Kaninchen- und Hühnerausstellern und den Imkern seit seiner Jugend verbunden ist. Nur sehr wenige Personen erzielten damit einen existentiellen Nebenerwerb, für die meisten bedeute es eine Freizeitbeschäftigung.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Max Ritter ab, Absatz 3 von § 16 mit dem erwähnten Antrag zu ergänzen.

://: Der Antrag von Daniel Wyss, einen neuen Abs. 4 Ausgenommen ist die Förderung von Embryotransfer aufzunehmen, lehnt der Landrat mit 34 gegen 26 Stimmen ab.

§§ 17 und 18
Keine Wortmeldungen.

§ 19 Tierseuchenkasse

Rosy Frutiger stellt den Antrag, Abs. 2 wie folgt neu zu formulieren: "Der Regierungsrat kann Beiträge an alternative Heilmethoden ausrichten." Es geht Rosy Frutiger mit diesem Antrag darum, im Rahmen der Diskussion um die Antiobiotika in den Nahrungsmitteln jene Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen, die ihre Tiere homöopathisch behandeln.

Alfred Zimmermann regt an, diesen in der Kommission nicht behandelten, ganz neuen Gesichtspunkt zurückzugeben.

Bruno Weishaupt erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.

://: Der Landrat überweist den neuen Abs. 2 von Rosy Frutiger zur Beratung an die Kommission.

§§ 20 bis 24
Keine Wortmeldungen.

RR Eduard Belser kündigt für die zweite Lesung zwei kleine Änderung betreffend die Tierseuchengesetzgebung an. Einerseits wird es um administrative Vereinfachungen gehen und andererseits um eine gesetzeskonformere Definition der Möglichkeiten Leistungen auszurichten.

§ 25 Zweck

Alfred Zimmermann erinnert an die erste Fassung des Regierungsrates, in welcher unter d. noch stand: ... dabei sind naturnahe, zusammenhängende Lebensräume zu erhalten, aufzuwerten und allenfalls zu ergänzen. Die Grüne Fraktion beantragt, diese präzise Angabe ins Gesetz aufzunehmen.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Alfred Zimmermann zu § 25 d. mit 32 gegen 30 Stimmen ab.

§§ 26 bis 30
Keine Wortmeldungen.

§ 31 Alter Bestand bei Gesamtmeliorationen

Alfred Zimmermann möchte als neuen Abs. 2 folgenden Passus explizit festschreiben: "Die Koordination mit der kommunalen Landschaftsplanung ist sicherzustellen."



RR Eduard Belser erachtet es als unnötig, diese Bestimmung, die zur Vorbereitung jeder Melioration gehört, ins Gesetz aufzunehmen. Keine Melioration könne sich über die kommunale Landschaftsplanung hinwegsetzen.

Andres Klein entgegnet mit dem Beispiel der Gemeinde Rickenbach, wo bewusst die Landschaftsplanung der Melioration hintangestellt wurde.

Peter Tobler weist darauf hin, dass das Raumplanungs- und Baugesetz eine Melioration verbietet, die dem Zonenplan widerspricht.

://: Den Antrag von Alfred Zimmermann, in § 31als neuen Abs. 2 Die Koordination mit der kommunalen Landschaftsplanung ist sicherzustellen aufzunehmen, lehnt der Landrat mit 37 Nein zu 28 Ja ab.

§§ 32 bis 36
Keine Wortmeldungen.

§ 37 Voraussetzungen

Alfred Zimmermann stellt bei neuen landwirtschaftlichen Bauten immer wieder fest, dass trotz grossen Warmwasserbedarfs kaum Sonnenkollektoren installiert werden. Er fragt sich, warum in der Landwirtschaft diese wirtschaftliche, innert zehn Jahren amortisierte und vom Kanton geförderte Investition nicht wahrgenommen wird und beantragt deshalb in Abs. 2 als neuen Buchstaben c. aufzunehmen: Erneuerbare Energien berücksichtigen.

RR Eduard Belser hält es nicht für angebracht, der Landwirtschaft Kollektorenanlagen aufzuzwingen.

Alfred Zimmermann präzisiert, die Bauern würden nicht zu Kollektorenanlagen gezwungen, sondern der Kanton leiste Beiträge, wenn die erneuerbaren Energien gewählt würden.

RR Eduard Bleser bittet zu beachten, dass diese Beitragszahlungen nicht einfach von einer kleinen Minderheit in Anspruch genommen werden könnten. Gewisse in der Vergangenheit noch übliche Bereitstellungen des Staates gäbe es jetzt nicht mehr.

://: Der Antrag von Alfred Zimmermann, in § 37 unter Abs. 2 einen Buchstaben c. mit dem Wortlaut erneuerbare Energien berücksichtigen aufzunehmen, lehnt der Rat ab.

§§ 38 bis 42
Keine Wortmeldungen.

Hildy Hass macht dem Landrat beliebt, den alten Paragraphen 43 als Paragraph 46 wieder aufzunehmen.

Bruno Krähenbühl begründet die ablehnende Haltung der SP zu diesem Antrag wie folgt: Die bisherige Beitragsausrichtung stellte ein klassisches Beispiel für das Giesskannenprinzip dar. Heute sollen Subventionen zielgerichtet ausgerichtet werden. Berechnungen haben ergeben, dass je nach Betrieb zwischen 50 und 200 Franken pro Jahr verloren gehen.
Diesen Verlust erachtet die SP bei allem Verständnis für die Landwirtschaft als verkraftbar. Er bittet, das Fuder nicht zu überladen, den Antrag zurückzuziehen, damit nicht darüber abgestimmt werden muss.

Kurt Schaub hofft, der Antrag werde zurückgewiesen, um damit zu demonstrieren, dass die Landwirtschaft gewisse Probleme auch eigenständig regeln kann.

Hildy Haas zieht den Antrag schweren Herzens zurück und fügt bei, sie wäre gerne grosszügig, wenn sie nicht wüsste, dass viele Betriebe in einer sehr engen Situation sind.

§ 44 Landwirtschaftliche Pacht

Max Ritter beantragt,die Pachtrechtrekurskommission, die in der Landwirtschaftskommission aus dem Gesetz gekippt wurde, als Abs. 4 wieder aufzunehmen.
Er findet die Wiederaufnahme auch deshalb sehr wichtig, weil er glaubt, dass in der Administration von Regierungsrat Belser niemand ist, der das Schätzungswesen neutral durchführen kann.

Heinz Aebi entgegnet Max Ritter, die Kommission habe nichts hinausgekippt, vielmehr habe sie den Antrag nicht in das Gesetz aufgenommen und daran möchte er auch festhalten.

RR Eduard Belser vertritt die Auffassung bei einem oder zwei Fällen pro Jahr sollte nicht eine selbständige Kommission ihres Amtes walten; alle Rekusrverfahren sollten auf dem gleichen, ordentlichen Verwaltungsrekursweg vorgenommen werden, ob es sich nun um das Bodenrecht, die Pacht oder die Direktzahlungen handle.

Kurt Schaub berichtet von der geteilten Meinung seiner Fraktion zu diesem Antrag. Persönlich hält er RR Belser die Kleinheit und die speditive Arbeitsweise dieser Kommission entgegen. Er fragt sich, ob nicht ein Mehraufwand auf die Verwaltung zukomme.

Max Ritter betont, er spreche im Namen vieler Pachtbetriebe, die befürchteten, dass die Kosten durch die neue Organisation ganz andere Ausmasse annehmen könnten, während heute die Pachtrekurskommission nur etwas koste, wenn sie in Einsatz trete.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Max Ritter, in § 44 einen Abs. 4 als Pachtrechtrekurskommission aufzunehmen, ab.

§§ 45 bis 53
Keine Wortmeldungen.

Da kein Rückkommen aus dem Rat angemeldet wird, beendet Landratspräsidentin Heidi Tschopp die erste Lesung des Landwirtschaftsgesetzes und schliesst die Sitzung.

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