LR Protokoll 29. Mai 1999 (Teil 6)

Protokoll der Landratssitzung vom 29. April 1999



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5. Esther Aeschlimann-Degen: Fahrten für Behinderte
Wie es weiter gehen soll bei den Fahrten für Behinderte - diese Frage hat in den vergangenen Wochen und Monaten eine gewisse Besorgnis und Unsicherheit bei einigen der direkt Betroffenen ausgelöst.
Dem Vernehmen nach wird ab dem 1. Mai die "33er"-Taxi AG die Fahrten für Behinderte teilweise, ab dem 1. Juli ganz übernehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die zukünftigen Kundinnen und Kunden der "33er"-Taxi AG über die Neuorganisation des Fahrtenangebotes ausführlich informiert werden.
Zur weiteren Beruhigung und Klärung der Situation bin ich dem Regierungsrat dankbar für die Beantwortung folgender

Fragen:

1. Weshalb werden vom gewerblichen Transporteur nur 70'000 statt der ursprünglich angestrebten 100'00 Fahrten abgedeckt?

2. Welche Fristen für Vorbestellungen der subventionierten Fahrten müssen die Kundinnen und Kunden zukünftig einhalten?

3. Wird es einen Ersatz für die bisherigen "Spontanfahrten" geben?
4. Werden die subventionierten Fahrten nun teurer als das bisherige Angebot von Tixi?



6. Maya Graf: Transporte für Menschen mit einer Behinderung ab dem 01.05.1999
Als die Parlamente beider Basel im Dezember 1998 den Kredit von 1,9 Mio Franken sprachen, wurde davon ausgegangen, dass die Behindertentransporte in diesem Jahr noch von der gleichen Transporteuren (TIXI, IVB, 22er Taxi) durchgeführt würden und für die Ausschreibung und Neuorganisation genügend Zeit bleibe. Dies änderte sich nach der Ankündigung von TIXI, auf Ende April den Betrieb ganz einzustellen, schlagartig. Nach erfolgter Ausschreibung hat nun die KBB (Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte beider Basel) am 17.04.1999 den Auftrag vollumfänglich der 33er Taxi AG erteilt: Beginn nach einer Übergangsfrist ist der 01.07.99. Diese überstürzten Veraenderungen im Behindertentransport haben bei den betroffenen Personen, die täglich auf diese Spezialtransporte angewiesen sind, grosse Verunsicherung ausgelöst.

Fragen:

1. Sind alle Fahrten für behinderte Menschen ab dem 01.05.1999 weiterhin gewährleistet?

2. Wie werden die betroffenen Personen über den kurzfristigen Wechsel der Transportunternehmer informiert?

3. Wenn die KBB davon ausgeht, dass mit 1,5 Mio Franken nur 70'000 Fahrten anstelle der prognostizierten 100'000 Fahrten abgedeckt werden können, stellt sich die Frage, was mit den restlichen 30'000 Fahrten geschieht?

4. Beabsichtigt die KBB, die 30'000 Fahrten durch ehrenamtliche Transporteure abzudecken? Sind dazu die 250'000 Franken bereitgestellt worden? Wenn ja, welches Konzept liegt dem zu grunde?

5. Welche Lösung sieht der Regierungsrat, falls der genehmigte Kredit für die gewünschten Fahrten nicht ausreicht und auch keine "Freiwilligen" Transporteure mehr gefunden werden?

Regierungsrat Hans Fünfschilling fasst die Antworten zu diesen beiden Fragen zusammen. Er beantwortet beide Fragen in Vertretung von Regierungsrat Peter Schmid.

Im Dezember letzten Jahres wurde eine Vorlage verabschiedet, in der die beiden Basel 1,5 Mio. Franken für die Subventionierung der Behindertentransporte gesprochen hatten. Dort sei man selbstverständlich davon ausgegangen, dass der Invalidenverband und Tixi diese Transporte übernehmen werden. Die Kündigung durch Tixi habe tatsächlich sehr viel Verunsicherung ausgelöst und auch die Koordinationsstelle für Behindertentransporte unter Druck gesetzt. Die Lösung des Problems muss darin bestehen, das Angebot auf 1. Mai 1999 aufrecht zu erhalten. Ab 1. Mai können die Behinderten mit den "33er-Taxi" fahren und der Invalidenverband wird bis zum 30. Juni ebenfalls noch Fahrten machen. Die Kommission ist im Moment mit weiteren Organisationen in Verhandlungen, konkrete Antworten können allerdings noch nicht gegeben werden (dies zu Frage 4 von Maya Graf ).

Rita Kohlermann reichte an der letzten Landratssitzung eine Interpellation zum gleichen Thema ein. Peter Schmid wird bei der Beantwortung an einer der nächsten Sitzungen noch ausführlicher zur Thematik Stellung nehmen.

Zu Fragen 1 (E. Ae) und 3 (M.G.):
Es war immer gedacht, dass ein Teil der nötigen 100'000 Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer erbracht wird. 1,5 Millionen Franken werden für die "33er-Taxi" ausgegeben. Es wird mit zusätzlichen Angeboten gerechnet.

Zu Frage 2 (E. Ae.):
Es gibt drei Fahrtkategorien: Dauerfahrten mit einer Vorbestellzeit von einem Monat, was eine optimale Planung der Fahrten erlaubt, Fahrten mit einer Vorbestellzeit von sechs Tagen und kurzfristige Fahrten mit einer Frist von mindestens zwei Stunden.

Zu Frage 3 (E.Ae.):
Es kann möglich sein, dass eine Spontanfahrt mit weniger als zwei Stunden Vorbestellzeit möglich ist, wenn ein Fahrzeug vorhanden ist.

Zu Frage 4 (E.Ae.):
Die subventionierten Fahrten sollten gleich teuer bleiben, nur bei den kurzfristigen Fahrten wird der Zuschlag zum Zonentarif von 5 auf 6 Franken erhöht. Zusätzlich können die BenutzerInnen die subventionierten Fahrten über eigene Bestellung erweitern und verlängern, wozu die "33er-Taxi" reduzierte Fahrtarife anbieten.

Claude Janiak teilt mit, die Beantwortung von Rita Kohlermanns Interpellation sei am 20. Mai 1999 vorgesehen.

Maya Graf besteht auf der Beantwortung ihrer Fragen 1 und 2, da für die Betroffenen eine Antwort am 20. Mai zu spät sei. Zudem interessiere auch, wie die Betroffenen informiert wurden.

Rolf Rück interessiert, warum nur 70'000 Fahrten abgedeckt werden. Ausserdem fragt er, warum keine Altenativvorschläge geprüft wurden.

Rosy Frutiger stellt fest, eine Fahrt, die 12 Stunden im Voraus bestellt werden müsse, sei keine Spontanfahrt. Ob bereits ab 1. Mai Spontanfahrten möglich seien?

Rita Kohlermann ist irritiert, dass, nachdem sie sich die Mühe einer Interpellation gemacht habe, heute zwei Fragenblöcke zu diesem Thema auf dem Tisch liegen. Es gibt gewisse Gründe, warum diese Fragen heute gestellt wurden, aber die Zusatzfragen seien echte Interpellationsfragen und gehörten nicht in die Fragestunde.

Peter Brunner fragt, ob Leute aus anderen Kantonen weiterhin mit reduzierten Tarifen rechnen können.

Hans Fünfschilling meint, alle diese Fragen bereits beantwortet zu haben. Es sei garantiert, dass am 1. Mai wieder alle fahren. Die KBB habe alle bisherige KundInnen am 21. April schriftlich informiert. Die 70'000 Fahrten sind mit der bisherigen Subvention garantiert. Der Vertrag mit dem "33er-Taxi" musste sehr schnell abgeschlossen werden, damit die Situation für die BenutzerInnen geregelt werden konnte. Für die restlichen 30'000 Fahrten ist man auf der Suche nach Lösungen, auch mit anderen Organisationen.

Spontanfahrten sind nach wie vor möglich, aber wie bis anhin nicht garantiert. Der reduzierte Tarif der "33er-Taxi" gelte wahrscheinlich auch für Auswärtige.



7. Rosy Frutiger: Einschulung behinderter Kinder in die Regelschule
Die Einschulung von behinderten Kindern in die Regelschule wird offensichtlich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt.

Fragen:

1. Wie ist die gesetzliche Grundlage?

2. Welche Rolle hat der Schulpsychologische Dienst?

3. Welche Möglichkeit haben Eltern, wenn sie zum zuständigen Psychologen kein Vertrauen haben (vgl. freie Arztwahl)?

4. Wieso können Lehrkräfte die Aufnahme eines behinderten Kindes ablehnen, wenn anderseits eine Schulpflicht besteht?

5. Wie steht es mit der Rechtsgleichheit, wenn behinderte Kinder in den einen Gemeinden integriert werden und gleichzeitig in anderen Gemeinden Kinder zum Besuch von Sonderschulen gezwungen sind, weil Lehrkräfte ablehnen können (vgl. 4.).

Die letzte Frage der heutigen Fragestunde wird ebenfalls von Hans Fünfschilling in Vertretung von Peter Schmid beantwortet. Die Diskussion zum Thema Integration oder Sonderschulung laufe schon seit längerer Zeit. Er erinnert sich daran, vor rund 20 Jahren auf "höherem Niveau" zu diesem Thema vor dem Landrat referiert zu haben, nämlich als Kommissionspräsident der Kommission "Schaffung von Tagesschulen für Motorisch- und Sehbehinderte in Münchenstein". Er unterstützte bereits damals eine integrative Lösung, aber die Mehrheit des Landrates beschloss, eine Sonderschule zu bauen.

Zu Fragen1 und 5:
Das Schulgesetz beantwortet die Frage nur, indem jedem behinderten Kind eine angemessene Sonderschule zur Erfüllung der Schulpflicht zugute kommt. Ambulante Massnahmen seien einer Sonderschulung vorzuziehen, aber nach Schulgesetz besteht kein Recht auf Integration in eine Normalschule. Damit entsteht die Situation, dass die Behandlung von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Es entsteht keine Rechtsungleichheit, da das Vorgehen vom Schulgesetz offengelassen wird. Das Schulgesetz verlangt nur, dass ein behindertes Kind eine Schulung erhält, aber nicht unbedingt auf dem integrativen Weg. Das neue Schulgesetz wird sich in dieser Beziehung nicht wesentlich unterscheiden, auch dort wird aber postuliert, der Besuch einer Regelschule solle mit ambulanter heilpädagogischer Unterstützung oder entsprechenden Einrichtungen in den Schulen ermöglicht werden. Ausserdem sollen auch die LehrerInnen der Regelschule eine entsprechende Ausbildung erhalten.

Heute erfolgt die integrative Schulung nur auf Antrag und im Einverständnis mit den Eltern. Dies bedeutet aber noch nicht, dass die Gemeinde dies erlauben muss.

Zu Frage 2:
Der Schulpsychologische Dienst übernimmt die Verantwortung für Abklärungen, je nachdem kann dies auch der Jugendpsychiatrische Dienst sein.

Zu Frage 3:
Falls Eltern mit der Abklärung Schwierigkeiten haben, besteht die Möglichkeit, zwischen Schulpsychologischem und Jugendpsychiatrischem Dienst zu wählen.

Es werden keine Zusatzfragen gestellt.

Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 29. April 1999


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