LR-Protokoll, 30. Oktober 1997 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 1997



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Fragestunde (9)


1. Andrea von Bidder: Fachhochschulen in der Schweiz


Am 16. Oktober 97 hat der Regierungsrat in der Fragestunde Stellung bezogen zu Fachhochschulen bezüglich der Region Basel und den umliegenden Kantonen Aargau und Solothurn.


Am 18. Oktober stiess ich im Tages-Anzeiger auf einen längeren Artikel über die geplanten Fachhochschulen im Zusammenhang mit der Anerkennung dieses Abschlusses als Hochschulabschluss, nachdem "irgend ein deutscher Beamter" offenbar ein Papier veröffentlicht hat, worin der Satz zu lesen war:


"Die bisherigen Höheren Technischen Lehranstalten HTL und die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen HWV werden in der Schweiz in Fachhochschulen umgetauft."


Mehr als 25 Jahre haben die Deutschen Fachhochschulen gekämpft, steht im Tagi weiter, um als richtige Hochschulen zu gelten. Dabei haben sich die FH's immer mehr den Universitäten angeglichen, so dass heute 40% ihrer Studierenden das Abitur haben.


Offenbar führen Gespräche, die regelmässig zwischen Dozenten von süddeutschen und Schweizerischen Universitäten stattfinden, nicht unbedingt zur Klärung von Situation und geplanter Qualität der Schweizerischen Fachhochschulen.


Fragen:


1. Wie beurteilt der Regierungsrat das europäische Verständnis des Begriffs Fachhochschulen FH?


2. Wie beurteilt der Regierungsrat diese Diskussion zwischen der Schweiz und Deutschland?


3. Hat der Regierungsrat Kenntnis von der Ansicht von Basler Universitätsdozenten über die FHBB? Ist es möglich, dass Basler Professoren der Auffassung sind, es werde ausser dem Namen kaum etwas geändert?


4. Wie gut ist die Kommunikation zwischen den Basler Unidozenten und den Leitern der FHBB und


wie gedenkt der Regierungsrat allenfalls, die Veränderungen unserer Fachhochschule betreffend Inhalt und Anforderungen, welche vor allem die HWV Basel, aber auch die frühere IBB Muttenz durchgeführt haben, zu kommunizieren?


Regierungsrat Peter Schmid: Der Regierungsrat war nicht in der Lage, die Frage 1 betreffend das gesamteuropäische Verständnis des Begriffs Fachhochschulen innert zwei, drei Tagen sauber zu evaluieren. Einigermassen vergleichbar ist die Situation in der Bundesrepublik Deutschland. Die konzeptionelle Abstimmung ist eine Frage, die auf der nationalen Ebene abgehandelt werden muss, teils als Bundeskompetenz oder aber als Arbeit der Erziehungsdirektorenkonferenz.


Zur Frage 2: Ueber das Ganze gesehen, herrscht Uebereinstimmung und gegenseitiges Wohlwollen. Schwierigkeiten im Umgang mit der Bundesrepublik Deutschland bereitet nicht so sehr die Fachhochschule, sondern die Berufsmaturität.


Immer wieder greift dies irgend jemand auf und behauptet, die schweizerische Berufsmaturität entspreche nicht dem, was man sich in Deutschland darunter vorstelle.


Zur Frage 3: Die Regierung interessiert sich in diesem Zusammenhang nicht so wahnsinnig für die Meinung von Universitätsdozenten. Das Augenmerk der Regierung richtet sich vielmehr auf junge Menschen, auf potentielle Studierende der Fachhochschulen. Es ist nicht auszuschliessen, dass es Universitätsprofessoren gibt, die über die Fachhochschulen lächeln. Es sei aber festgehalten, dass das Rektorat der Sache positiv gegenübersteht.


Zur Frage 4: Die Kommunikation zwischen der FHBB und der Universität als Ganzes ist sichergestellt und funktioniert gut. Die Behauptung, man habe bei der Fachhochschule nur die Etiketten geändert, wird nie einen wirklichen Grund bekommen. Wir werden unsere Fachhochschulen auftragsgemäss entwickeln, Gerüchte und Fehleinschätzen werden sich mit der Zeit von selbst erledigen.


Andrea Von Bidder dankt für die Antwort und hofft, dass der Dialog auch weitergeführt und gefördert wird.




2. Peter Brunner: Schulbeiträge an die freien Schulen (z.B Rudolf-Steiner-Schulen)


Gemäss einer Internen Erhebung der Erziehungsdirektion besuchen rund 1000 Schülerlnnen und Schüler Im Kanton Baselland Freie Schulen, was zu einer nicht unerheblichen Einsparung in den Bereichen Lehrerbesoldung, Schulbauten- und Räumen, Schulmaterial usw. für den Kanton und die Gemeinden führen.


An einer Jubiläumsveranstaltung der Rudolf-Steiner-Schule signalisierte der Regierungsrat im Jahre 1996 daher auch, das aufgrund dieser finanziellen Einsparungen, die Freien Schulen finanzielle Unterstützungbeiträge erhalten sollten.


Damit würden viele Eltern finanziell entlastet, die heute einen nicht unwesentlichen finanziellen Beitrag an die Schulkosten zu zahlen haben, andererseits trotz Steuerabzug pro Kind und Jahr von 3000 Franken, durch ihre Steuerveranlagung indirekt auch die öffentlichen Schulen mitfinanzieren.


Fragen:


1. In weichem Rahmen bewegen sich die finanziellen Einsparungen für den Kanton und die Gemeinden, indem Kinder aus dem Kanton Baselland die Freien Schulen (exkl. Privatschulen) besuchen?


2. Bis wann kann mit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung / Förderung dieser Freien Schulen gerechnet werden?


Regierungsrat Peter Schmid: Frage 1 kann so nicht beantwortet werden, die erwähnte Erhebung bezieht sich ausschliesslich auf Schülerinnen und Schüler der Rudolf-Steiner-Schulen. Wobei davon ausgegangen werden kann, dass es in diesen Schulen den höchsten Anteil an Schülerinnen und Schülern hat. Wir sind aber nicht in der Lage, Auskunft über sämtliche Angebote in Privatschulen zu geben. Aufgrund der von Herrn Brunner angesprochenen Erhebung hätte der Mehraufwand für den Kanton 1996 für alle Absolventinnen und Absolventen der Rudolf-Steiner-Schulen gemäss dem gültigen Klassenbildungsreglement von 3.3 Mio. Franken ausgemacht.


Die Gemeinden hätten einen ungefähr gleich grossen Beitrag leisten müssen. Bei restriktiver Anwendung des Klassenbildungsreglementes hätte dies für den Kanton keinen Mehraufwand, für die Gemeinden einen Betrag ca. 800'000.- Franken ausgemacht.


Zur Frage 2: Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt den Besuch von Privatschulen mit der Möglichkeit des Steuerabzuges von max. 4'000 Franken pro Kind/Jahr. Die Regierung verspricht heute keine weitergehende finanzielle Unterstützung zur Förderung von Privatschulen. Gar nicht denkbar wären einerseits steuerliche Entlastungen und auf der andern Seite Direktbeiträge. Wenn schon, müsste man sich auf eines dieser beiden Modelle beschränken. Gegenwärtig sind wir am Abklären, ob der Abzug vom Fr. 4'000.- angemessen und richtig ist und ob es sich noch rechtfertigen lässt, dass dieser Abzug nur noch bis und mit dem 9. Schuljahr gemacht werden kann. Heute ist ja die Ausbildung kaum mit dem 9. Schuljahr abgeschlossen. Weitergehende Schritte möchte die Regierung noch keine ankündigen.




3. Andrea von Bidder: Bundesförderung für Internet an den Schulen


Mit Überzeugung unterstütze ich die anstehende Motion von Claude Janiak "Internet-Initiative an den Baselbieter Schulen", (die heute als zweitletztes traktandiert ist). Das relativ neue, kommende Medium Internet muss in den Schulen erarbeitet werden. Unsere Jugendlichen müssen wissen, wie man Informationen sucht, findet, aber auch wertet und verwertet. Seit der Einreichung obiger Motion im Juni hat der Bund diese Notwendigkeit erkannt und gehandelt. Dem Tages-Anzeiger vom 20. Oktober entnehme ich, dass vom Bundesamt für Informatik in den nächsten Jahren 30'000 ausgemusterte PC's den Schweizerischen Schulen zur Verfügung gestellt werden sollen.


Fragen:


1. Hat der Regierungsrat ein Interesse von Baselland an dieser Informatik-Förderung in Bern angemeldet?


2. Ist der Regierungsrat nach Annahme der Motion Janiak bereit, BL-Lehrkräfte für die 2100 dem Bund von Microsoft gesponserten Internetkurse anzumelden.


3. Auch wenn die Motion Janiak nur als Postulat überwiesen wird, gibt es bestimmt heute schon interessierte Lehrkräfte, die sich für einen Internetkurs anmelden würden. Besteht die Möglichkeit, auch dann von diesen gesponserten Internet-Kursen zu profitieren?


4. Ist die Baselbieter Informatikstelle in Pratteln in engem, losem oder überhaupt in Kontakt mit der Schweizerischen Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen (SFIB) und wurde vorsorglich Interesse an obengenannter Ausbildungsförderung und PC-Vermittlung angemeldet?




4. Peter Degen: Internet-PCs und Gratiscomputerkurse für das Baselbiet


Gemäss einer Finanzzeitung will der Bund rund 5000 gebrauchte PCs den Schweizer Schulen stiften, während Microsoft Windows-Programme, Software für das Internet und Computerkurse für einige 100 Lehrer beisteuern will.


Fragen:


1. Kann auch der Kanton Baselland (trotz MAC-Hard- und Software) von dieser Bundes- und Microsoft-Geschenkaktion profitieren?


2. Wenn ja, in welchem Rahmen und wo werden diese PCs bzw. Software-Programme eingesetzt?


Regierungsrat Peter Schmid: Ich nehme die Fragen von Frau Andrea Von Bidder und Peter Degen zusammen, da sie praktisch identisch sind.


Zur Frage 1 von Frau Andrea Von Bidder: Der PC-Entsorgungsaktion des Bundes, darum handelt es sich eigentlich, begegnet die Regierung mit grösster Skepsis. Die Aktion des Bundes erweckt den Eindruck, sie sei anlässlich einer Kaffeepause des betroffenen Bundesamt diskutiert worden und zu früh an die Oeffentlichkeit gelangt. Wer nämlich über verschiedene Details dieser Entsorgungsaktion Auskunft möchte, erlebt ein blaues Wunder. Wir halten uns nach wie vor an die interkantonale Fachstelle für Informatikunterricht und an die Erziehungsdirektorenkkonferenz. Sollte es sich aber zeigen, dass es sich um betriebssichere, hervorragend gewartete Geräte in bestem Zustand handelt, sind wir sehr gerne bereit, an diesem Projekt zu partizipieren.


Zur Frage 2: Was immer der Rat mit der Motion Janiak macht, man kann selbstverständlich heute schon als Lehrerin oder Lehrer Internetkurse besuchen. Im Bereich der Berufsbildung haben wir heute schon einen einigermassen hohen Ausrüstungsstand erreicht. Alle Lehrkräfte haben heute die Chance, Kurse, die irgendwo angeboten werden, zu besuchen.


Zur Frage 3: Selbstverständlich gibt es heute schon Leute, die solche Kurse besuchen. Es sei aber einschränkend gesagt, dass sich das, was ein Mann von Welt anlässlich eines einstündigen Aufenthaltes in der Schweiz vor den Medien erzählt, doch etwas von dem abhebt, was nachher wirklich geschieht. Es ist nicht ganz klar ersichtlich, woher das Glück kommen soll, das der Schweiz da verprochen wurde.


Zur Frage 4: Die Baselbieter-Informatikstelle in Pratteln ist die kantonale Filiale der gesamtschweizerischen Fachstelle. Sie pflegt engsten Kontakt mit der SFIB.


Die Frage 1 von Herrn Degen ist grundsätzlich zu bejahen, konkrete Angebote liegen noch nicht vor.


Wie es bezüglich Frage 4 aussieht, kann man im Moment noch nicht sagen. Es besteht in einzelnen Schulen ein zusätzlicher Ausrüstungsbedarf. Es sei darauf hingewiesen, dass die Einführung von PCs in in den Pionierschulen allmählich im siebten oder achten Schuljahr erfolgt.


Andrea Von Bidder dankt für die offene Stellungnahme. Viele Schulen erwarten die Realisierung mit Sehnsucht . Wir sind uns bewusst, dass Informations- und Kommunikationstechnologien heute zur Wettbewerbsfähigkeit gehören, und dass Arbeitsplätze heute in diesem Bereich zunehmend sind.


Frage: Wie ist es möglich, Lehrkräfte, die bereits mit Interenet arbeiten, vermehrt auch in finanzieller Hinsicht zu berücksichtigen, in Anbetracht der vielen unbezahlten Nebenarbeiten, die durch die informatikinteressierten Lehrkräfte geleistet werden?


Regierungsrat Peter Schmid: Soweit es sich um das landesübliche Kundigmachen mit neuen Technologien handelt, denkt die Regierung in keiner Art und Weise an Entschädigungen. Es ist hingegen eine Landratsvorlage in Vorbereitung zu den grundsätzlichen Aspekten von Internet. Es ist, nebenbei bemerkt, in der Schule nicht nur eine große Begeisterung zu beobachten.


Es besteht auch Zurückhaltung und Entgeisterung. Um allen Schulen einen Anschluss zu ermöglichen, ist ein grösserer Investitionsaufwand notwendig.


Heidi Portmann: Schenkt die Regierung den Schulen auch ausrangierte IBM Anlagen?


Regierungsrat Peter Schmid: Die Regierung ist mit Geschenken ausserordentlich zurückhaltend. In den Schulen wird grundsätzlich mit MAC gearbeitet. Ob man irgendwo in der weitverstreuten Schullandschaft mit IBM arbeitet, kann ich nicht beantworten. Es gäbe aber kein Verbot für IBM.


Danilo Assolari: Weshalb hält die Regierung an einem System fest, das ca. 5 Prozent des Marktes abdeckt, und nicht an einem, das von 95 Prozent benutzt wird? Wäre es nicht sinnvoller, die Schüler auf dem System einzuschulen, das die Wirtschaft zur Hauptsache anwendet, also IBM-kompatible Hard- und Software?


Regierungsrat Peter Schmid: Die Einschätzung der Möglichkeiten und Grenzen und auch der Zukunft von MAC ist nicht eindeutig. Die Regierung hat die Auffassung, es sei am damaligen Grundsatzentscheid festzuhalten.


Bruno Steiger: Wie andere Berufsgattungen sollten auch die Lehrer ihre Kurse in der Freizeit absolvieren; was meint die Regierung zu diesem Problem?


Regierungsrat Peter Schmid: Es gibt zwei Arten von Kursen: Wenn es darum geht, sich erste elementare Fähigheiten an einem PC anzueignen, wird dieser Kurs nicht bezahlt. Wenn es aber um die methodisch-didaktische Anwendung geht, zB um die Erteilung des integrierten Informatikunterrichtes oder um die sinnvolle Anwendung von Internet, dann handelt es sich nach Auffassung der Regierung um ganz spezifische Weiterbildung, die zu bezahlen ist.


Ludwig Mohler: Wie gedenkt die Regierung sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler nicht zu Dateien Zugriff haben wie Pornographie und Brutalos?


Regierungsrat Peter Schmid: Bezüglich dem technischen Vorgang für eine solche Sperrung bin ich schlichtweg überfordert. Das eigentliche Problem wird aber nicht lösbar sein. Es bleibt aber immer eine Bandbreite, innerhalb welcher der Mensch, ob jung oder alt, seine persönliche Entscheide treffen muss, was er anwenden will oder eben nicht. Hier unterscheidet sich Internet nicht vom Rest des Lebens.


Wir werden aber machbare Vorsichtsmassnahmen sicher treffen.




5. Maya Graf: Bundessubventionen für die Umfahrung Sissach


Letzte Woche verfügte Bundesrat Leuenberger, dass die Umfahrung Sissach mit 64,8 Prozent vom Bund subventioniert wird. In der entsprechenden Landratsvorlage sowie in den Abstimmungserläuterungen von 1991 war immer die Rede von einem Subventionssatz von 72% gewesen.


Geht man davon aus, dass vom Baukredit von 179 Millionen Franken 172 Mio subventionsberechtigt sind und anstelle von 72% ein Subventionssatz von 64,8% zum Tragen kommt, muss der Kanton nun mit Mehrkosten von Fr. 12.3 Mio Franken rechnen.


Fragen:


1. Welches ist die Stellungnahme der Baudirektorin zu diesem deutlich tieferen Subventionssatz? Welche Konsequenzen hat dies auf das Bauvorhaben bezogen?


2. Wie gedenkt der Kanton nun mit den 12,3 Mio Franken Mehrausgaben umzugehen? Wie sieht die Finanzierung aus, wo werden eventuelle Einsparungen vorgenommen?


3. Vor ein paar Wochen beschloss das Baselbieter Volk die weitaus teurere J2-Neubau-Variante, gegen die Empfehlung der Regierung, zu bauen. Wie sieht nun, mit dem neuesten Subventionsentscheid aus Bern, die Investitionsrechnung für den Strassenbau der nächsten Jahre aus? Wie werden die massiven Mehraufwendungen finanziert? Und auf wessen Kosten? Wie vertragen sich nach Ansicht der Regierung diese beiden Entscheide mit dem Sparwillen der Regierung und des Parlaments?


4. Der Baukredit der Umfahrung Sissach basiert auf den Preisen von 1989. Mit welchen Mehrkosten muss in diesem Zusammenhang bereits heute gerechnet werden?


Regierungsrätin Elsbeth Schneider: In der Landratsvorlage von 1990 sind im Kapitel 8 die beiden Möglichkeiten für einen Bundesbeitrag an die Umfahrung Sissach, sowie die damaligen Subventionssätze aufgezeigt worden. Damals haben Regierung und Landrat klar Antrag gestellt und gesagt, man sollte mit dem Baubeginn zuwarten, bis der Bundesbeitrag dem Kanton zugesichert sei. In den Erläuterungen zur Volksabstimmung vom Dezember 1991 ist ein Bundesbeitrag von ca. zwei Dritteln der Gesamtkosten in Aussicht gestellt worden. Nachdem nun der Bund 1996 und 1997 aus Spargründen sämtliche Bundessubventionen linear um 10% gekürzt hat, haben wir für die erste Tranche dieses Bauwerkes nun einen Subventionssatz von 50 Mio. Franken zugesichert bekommen. Er entspricht den damals in Aussicht gestellten Bedingungen und es hat keine Auswirkungen auf das Bauvorhaben zur Folge.


Zur Frage 2: Der Landrat und die Stimmberechtigten haben für die Umfahrung Sissach einen Bruttokredit von 179 Mio. bewilligt. Der Bundesbeitrag wurde nie als Betrag ausgewiesen oder beziffert, man kann somit heute nicht von einer Mehrausgabe sprechen, die anderswo eingespart werden müsste.


Zur Frage 3: Die Investitionen wurden im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung festgelegt. Da keine Mehrkosten anstehen, drängen sich auch keine sofortigen Massnahmen auf.


Zur Frage 4: Die Teuerung seit 1989 beträgt gemäss Zürcher Baukostenindex ca. 10%. Aufgrund der gegenwärtigen konjunkturellen Lage im Baugewerbe kann wohl erwartet werden, dass Mehrkosten in dieser Grössenordnung wahrscheinlich nicht anfallen werden.


Andres Klein: Wie verhält sich diese Antwort mit der Tatsache, dass bei der Umfahrung Grellingen die Teuerung höher ist als der Baukostenindex?


Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Ich habe gesagt, dass erwartet werden könne. Wir hoffen auf eine günstigere Entwicklung.




6. Esther Maag: Einschränkung der Liste beschwer-deberechtigter Umweltorganisationen


In einem Communiqué vom 16.9.97 hat sich die Baselbieter Regierung anlässlich einer Vernehmlassung an das EDI eindeutig und "ungewöhnlich ungehalten" (BaZ, 18.9.97) gegen jegliche Ausweitung der Liste beschwerdeberechtigter Umweltschutzorganisationen ausgesprochen. Insbesondere rückt sie Greenpeace Schweiz geradezu in die Nähe der Kriminalität, wenn sie sagt, durch die Erteilung des Beschwerderechts erhalte mit Greenpeace "eine Organisation einen quasi offiziellen Status, die sich bis jetzt vorwiegend durch Aktionen am Rande oder jenseits der Illegalität ausgezeichnet hat."


Dabei vergisst die Baselbieter Regierung offensichtlich die grossen Verdienste für Mensch und Umwelt, die von Umweltschutz und Natur- und Heimatschutzorganisationen ausgegangen sind.


Fragen:


1. Was veranlasst die Baselbieter Regierung, sich in so scharfem Ton gegen verdiente Organisationen wie Greenpeace, Aerztinnen und Aerzte für Umweltschutz und die Greina-Stiftung zu wenden?


2. Was für Projekte hat die Baselbieter Regierung vor, damit sie Angst haben muss, ins Kreuzfeuer genannter Organisationen zu geraten?


3. In der Regel ist die Baselbieter Regierung doch auch für organisatorische Straffung und Vereinfachung. Weshalb wendet sie sich in diesem Fall gegen die Zusammenlegung der beiden Listen von Umweltschutzorganisationen einerseits und Natur- und Heimatschutzorganisationen andererseits?


4. Plant die Baselbieter Regierung gegen Umwelt-, Natur- oder Heimatschutzgesetze zu verstossen? Wenn ja, wo?


5. Falls dies nicht der Fall sein sollte, weshalb kann die Baselbieter Regierung sich nicht getrost zurücklehnen und den betroffenen Organisationen die vollen demokratischen Freiheiten zugestehen?


Regierungsrätin Elsbeth Schneider:


Zur Frage 1: Die Regierung ist überhaupt nicht gegen die drei erwähnten Organisationen; wir sind im Gegenteil davon überzeugt, dass sie wertvolle Arbeit leisten. Der Regierungsrat möchte aber die politische Arbeit, die bei diesen drei Organisationen im Vordergrund steht, klar von den rechtlichen Aspekten trennen. Tatsache ist es, dass oft einzelne Organisationen oder sogar Einzelpersonen bereits vom Volk gutgeheissene Projekte mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln bekämpfen. Viele Aufgaben des Staates oder der Wirtschaft werden dadurch blockiert oder mindestens auf längere Zeit hinausgeschoben.


Zur Frage 2: Der Regierungsrat hat keine Angst vor einem Kreuzfeuer mit Umweltschutzorganisationen.


Es geht der Regierung auch nicht um einzelne Projekte oder um einen Freipass für die lasche Anwendung von Gesetzesbestimmungen. Es geht einzig und allein um die Verkürzung der Verfahren, was ja immer auch vom Landrat gefordert wird.


Zur Frage 3: Im konkreten Fall geht es nicht um die Vereinfachung, sondern um das klare Auseinanderhalten von zwei Sachen. Es gibt in der Praxis immer wieder Ueberschneidungen, deshalb sind wir nach wie vor der Meinung, dass zwei Listen richtig sind.


Zur Frage 4: Ich nehme an, diese Frage sei nicht ernst gemeint, sie wird aber mit nein beantwortet.


Zur Frage 5: Wir sind der Meinung, es bestehe zwischen der demokratischen Freiheit und einem ausdrücklichen Beschwerdeverfahren ein sehr wesentlicher Unterschied.


Esther Maag: Es kann aber durchaus im Interesse der Umwelt sein, wenn nicht alles so husch, husch über die Bühne geht.


Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Frau Maag, Sie würden die Regierung des Kantons Basel-Landschaft schlecht kennen, wenn sie meinen, man wolle den Umweltorganisationen die Möglichkeit der Vernehmlassung entziehen oder einschränken. Es steht in der Vernehmlassung, dass wir nicht möchten, dass alle Organisationen in allen Bereichen als beschwerdeberechtigt gelten. Wir wollen die Bereiche auseinanderhalten.


Jacqueline Halder: Ist sich die Regierung bewusst, dass Green peace schon mehr als zehn Jahre existiert und somit nach Umweltschutzgesetz das Recht hat und bei einer allfälligen Einsprache auf dieses Recht pochen könnte, was dann das Verfahren bestimmt verlängern würde?


Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Wir hoffen, dass dann Green peace überzeugt ist, in ihrem ureigenen Interesse zu handeln.


Peter Tobler: Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass sich auch die Umweltorganisationen an ihren Taten messen lassen sollten? Dass sie sich den Ruf gefallen lassen müssen, sie hauen gelegentlich über die Schnur, wenn sie sagen, gute Zwecke rechtfertigen auch die Illegalität?


Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Kein Kommentar.


Heidi Portmann: Ist sich die Regierung bewusst, dass diese Themen immer komplexer und schwieriger werden, und dass daher der Zulauf zu den Umweltschutzorganisationen immer noch andauert und dass Leute mit zum Teil massiven Mitgliederbeiträgen ihre Interessen dort gut versorgt wissen?


Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Die Regierung ist sich dessen sehr wohl bewusst, sie will aber die beiden Listen nicht zusammenlegen und will keine Vermischung. Es ist richtig, dass die verschiedenen Organisationen in ihren Bereichen mitreden, ihre Mitarbeit ist wertvoll.




7. Alfred Zimmermann: Lotteriefonds; Beiträge


Der Regierungsrat bewilligt immer wieder ansehnliche Beiträge aus dem Lotteriefonds an neue Uniformen von Musikgesellschaften.


Frage: Wie begründet er diese Beiträge?


Regierungsrat Andreas Koellreuter: Die Antwort wäre eigentlich kurz und bündig: Weil die alten Uniformen kaputt sind. - Die entsprechenden Richtlinien des Regierungsrates über die Verwendung von Lotteriegeldern schreiben vor, dass diese Gelder gemeinnützig, wohltätig und kulturell zu verwenden sind. Unter diese Bestimmung fallen zweifelsohne auch die Baselbieter Musikvereine. Die Dorfvereine leisten einen unschätzbaren Beitrag an das gesellschaftliche Leben in unserer anonymisierten Gesellschaft. Wie alle andern Vereine, leben auch die Musikgesellschaften von den Aktiv- und Passivmitgliederbeiträgen und aus den Erträgen von Vereinsanlässen. Die Kosten für eine neue Uniform betragen zwischen 1'000.- bis 1'500.-- Franken. Dazu kommen Revisionen oder Neu- anschaffungen von Instrumenten. Hier werden die finanziellen Möglichkeiten der Vereine gesprengt.


Es gelten folgende Bedingungen: Ein Baselbieter Verein darf nicht Subventionsempfänger unseres Kantons sein. Das Projekt muss einmaligen Charakter haben; Neuinstumentierungen und Uniformierungen werden frühestens alle 6 bis 8 Jahre berücksichtigt. Der Lotteriefonds leistet nur Teilfinanzierungen; der Verein selber und auch die Gemeinde muss sich daran beteiligen. Der Verein muss zudem eine gewisse Kontinuität nachweisen, Programm und Leistungen müssen der Bevölkerung bekannt sein. Welcher Verein wann wieviel erhalten hat, kann jeweils im Frühjahr einer entsprechenden Liste des Lotteriefonds entnommen werden, die der Oeffentlichkeit jeweils vorgelegt wird.


Alfred Zimmermann: Ist die Regierung nicht auch mit mir der Meinung, dass die Vereine die Mittel durch ihre Darbietungen selber beschaffen könnten, wie dies viele an- dere Vereine auch tun müssen?


Regierungsrat Andreas Koellreuter: Ich möchte Alfred Zimmermann beliebt machen, einmal mit einem Verein Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, welchen wertvollen Beitrag sie zB für unsere Jugend leisten, und dass sie tatsächlich finanzielle Probleme haben. Uebrigens ist es nicht mehr als recht, dass diejenigen von der Sache profitieren können, die den Lotteriefonds effektiv speisen. Also: Kauft Lose und spielt Lotto.


Hildy Haas: Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass das, was Alfred Zimmermann gesagt hat, auch für Basler Kulturorganisationen angewandt werden könnte?


Regierungsrat Andreas Koellreuter: Der Regierungsrat möchte vor allem nicht, dass man verschiedene Institutionen gegeneinander ausspielt.




8. Willi Müller: Kinderdiebe


Die Aktivitäten von in Elsass wohnenden und in der Region Basel und der badischen Nachbarschaft einbrechenden Zigeunerkindern hat in den vergangenen Wochen und Monaten drastisch zugenommen.


Die Staatsanwaltschaft vermutet eine organisierte Bandenkriminalität (Medienberichte vom 22.9. und 29.9.1997).


Die vorübergehend festgenommenen Kinder mussten relativ rasch wieder freigelassen werden, unter anderem auch, weil immer sehr schnell Anwälte intervenierten (Medienberichte: Die stehen des öftern bei uns schon vor der Tür, bevor wir wissen, das eines der von Ihnen betreuten Kinder festgenommen wurde).


Fragen:


1. Wieweit ist auch der Kanton Baselland von der Einbruchserie durch Zigeunerkinder betroffen?


2. Welche Kreise von Anwälten bemühen sich um die umgehende Freilassung?


3. Mit welchen strafrechtlichen oder erzieherischen Massnahmen kann der Staat den Missbrauch (Anstiftung zum Einbruch und Diebstahl) dieser Kinder durch ihre Eltern, Verwandten usw. vor weiteren Einbruchsaktivitäten abhalten bzw. schützen?


Regierungsrat Andreas Koellreuter zur Frage 1: Die Polizei hat in den letzten zwölf Monaten 35 Mitglieder von mobilen ethnischen Minderheiten angehalten wegen illegaler Einreise, Diebstahl und Einbruchdiebstahl. Nach Aussage der Angehaltenen handelte es sich um Jugendliche im Alter zwischen zwölf und achtzehn Jahren.


Zur Frage 2: Die Polizeit kann keine speziellen Anwaltskreise, die sich mit den Belangen mobiler ethnischer Minderheiten befassen, bezeichnen. Selbst wenn dies möglich wäre, würden wir keine Namen bekanntgeben.


Zur Frage 3: Jugendliche bis achtzehn Jahre unterstehen dem Jugendstrafrecht und werden demzufolge milder bestraft als Erwachsene. Daher werden ja meistens auch falsche Altersangaben gemacht und meist auch falsche Namen angegeben. Die Eltern, die ja meistens in einem andern Land wohnen, auszumachen und mit der Sache zu konfrontieren, ist daher nicht möglich.


In anderem Zusammenhang, zB mit Gewalt an den Schulen etc. hat die Regierung immer wieder darauf hingewiesen, dass die Erziehung von Kindern und Jugendlichen erst in zweiter Linie durch staatliche Behörden wahrzunehmen ist. Primär sind die Eltern zuständig. Wie aber will man Jugendliche im Alter von achtzehn bis zwanzig Jahren von Staates wegen umerziehen, wenn ihnen die Eltern das ganze Leben lang andere Wertvorstellungen vorgelebt haben, zum Beispiel im Umgang mit fremdem Eigentum? - Es ist relativ schwierig, mit den französischen Behörden in diesem Bereich zusammenzuarbeiten. Die Bemühungen laufen aber zusammen mit Basel-Stadt und zusammen mit Baden-Württemberg. Der Handlungsbedarf ist erkannt.


Willi Müller: Ist es denn nicht möglich, grenzüberschreitende Massnahmen zu ergreifen, obwohl doch immer davon die Rede ist?


Regierungsrat Andreas Koellreuter wiederholt: Man versucht, zusammen Lösungen zu finden. Es ist aber nicht so einfach. - Es ist übrigens schon spannend, wie immer wieder solche Fragen gestellt werden, von Fraktionen, die sich dann auf eidgenössischer Eben immer gegen internationale Zusammenarbeit sträuben. - Als Mitglied vom EWR , oder wenn wir uns der EU annähern würden, hätten wir auch mehr Zugang zu solchen Sachen.




9. Peter Brunner: Verjährung von Ordnungsbussen


Ordnungsbussen aus dem Strassenverkehr werden seit rund einem Jahr von der Ordnungsbussen-Zentrale (Kantonspolizei) in Lausen bearbeitet. Zur Zeit sind rund 1000 Ordnungsbussen offen, wobei aus verschiedensten


Gründen laufend Fälle verjähren (Verjährungsfrist in der Regel ein Jahr). Dies führt nicht nur zu erheblichen finanziellen Ausfällen zugunsten des Staates, indirekt werden damit auch Verkehrsübertretungen zur Farce und zu Kavaliersdelikten ohne Folgen.


Fragen:


1. Was sind die Gründe, dass zur Zeit laufend Ordnungsbussen verjähren?


2. Welche Bereiche und in welchem finanziellen Rahmen bewegen sich die verjährten Ordnungsbussen?


3. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat auf die unbefriedigende Situation zu reagieren?


Regierungsrat Andreas Koellreuter zur 1. Frage: Ich weiss nicht, woher Herr Brunner die Zahl 1'000 hat. Ich weiss aber, dass nicht laufend Ordnungsbussen verjähren. Seit dem 1. September 1996 werden Ordnungsbussen bei der Verkehrsabteilung der Polizei BL verarbeitet. Bis heute sind dies ca. 30'000. Bei dieser Anzahl ist es doch klar, dass laufend ca. 2'000 Bussen, offen sind; nicht weil sie verjährt wären, sondern weil der Zahlungseingang wegen Zahlungs- und Mahnungsfristen noch nicht verbucht werden konnten, wie dies bei jedem Geschäft auch der Fall ist. Im heutigen Zeitpunkt ist keine Busse von Schweizern verjährt. Die Zahl ausländischer Verjährungsfälle ist klein, es sind ungefähr sechzig Fälle pro Jahr. Nur dort, wo Staatsverträge bestehen, das ist aber Bundessache, könnte Abhilfe geschaffen werden.


Zur Frage 2: Seit Inbetriebnahme der Bussenzentrale beträgt die finanzielle Einbusse laut aktuellem Stand Fr. 2'380.-


Frage 3: Angesichts der momentan sehr befriedigenden Situation sieht der Regierungsrat überhaupt keinen Handlungsbedarf.




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