LR Protokoll 19. März 1998 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 19. März 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





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Fragestunde (6)

1. Franz Ammann: Ist das Lehrstellenangebot im Baselbiet abnehmend?

Etliche Mittel und Kleinbetriebe die noch Lehrstellen angeboten haben sind Konkurs gegangen oder hatten aus finanziellen Gründen keine neuen Lehrlinge mehr eingestellt. Im Volksmund hört man immer öfters wieder, dass in Zukunft nur noch der/die eine Lehrstelle erhält, der seine Lehrstelle auch selbst bezahlt.

Fragen:

1. Trifft es zu, dass seit der letzten Berufsschau (Herbst 96) etliche Lehrstellen im Kanton aufgehoben wurden?
2. Wenn ja,
wieviele Lehrstellen waren betroffen und welche Branche war am meisten vertreten?
3. Könnte die Zukunftsvision wirklich so ausfallen, dass man als Lehrling seine Ausbildung selbst berappen müsste?
4. Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um weitere Lehrstellenangebote vor allem bei Konkursen zu retten?

Regierungspräsident Peter Schmid: Es trifft in der Tat zu, dass seit der letzten Berufsschau im Herbst 1996 etliche Lehrstellen aufgehoben wurden. Das Lehrstellenangebot ändert sich auch in unserem Kanton dauernd. Einerseits dürfen wir mit grosser Freude feststellen, dass per August 1997 im Baselbiet zwischen 150 bis 200 mehr Lehrverträge inklusive Anlehrverträge abgeschlossen werden konnten als 1996. Andererseits haben wir in andern Gebieten Abnahmen oder eine eigentliche Streichung von Lehrstellen.
Zur Frage 2: Dies betrifft besonders Lehrstellen für junge Menschen, die rein schulisch über etwas geringere Möglichkeiten verfügen. So wurde beispielsweise die zweijährige Laboristenausbildung gestrichen und im Pflegebereich die zweijährige Bürolehre. Wir haben allen Grund nach Angeboten für schwächere Jugendliche Ausschau zu halten. Zahlen stehen im Moment nicht zur Verfügung, können aber nachgeliefert werden.
Zur 3. Frage: Dies ist mindestens nicht die Vision der Baselbieter Regierung. Es ist uns auch kein Fall bekannt, dass Geld für eine Lehrstelle verlangt worden wäre. Jeder Lehrling und jede Lehrtochter hat Anspruch auf einen Lehrlingslohn. Sollte es irgendwo Einzelfälle geben, müsste man uns Meldung machen. Zur Zeit werden die Gebühren im Lehrlingswesen überprüft. So wurden zB die Gebühren für Zwischenprüfungen als Zeichen des guten Willens gestrichen.
Zur Frage 4: 1997 haben wir die Vorlehre eingeführt, die für die Absolventen eine deutlich bessere Ausgangslage auf dem Lehrlingsmarkt zur Folge hatte. In Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverband werden wir einen Lehrstellenförderer anstellen. Wir haben eine Studie in Auftrag gegeben, um herauszufinden, was potentielle Lehrbetriebe daran hindert, Lehrlinge und Lehrtöchter auszubilden. Schliesslich läuft eine Imagekampagne zur Werbung um mehr Ausbildungsplätze in den Betrieben.
Bei Konkursen bemüht sich das Amt für Berufsbildung einzelfallweise darum, die Lehrlinge und Lehrtöchter unterzubringen, wie zB 1997 im Falle der Fa. Fritschi. Hier konnten erfreulicherweise 41 Betroffene neu untergebracht werden.


2. Maya Graf: Überlastete Abteilung "Ergänzungsleistung" der Ausgleichskasse BL

Nicht nur ist, wie in den Medien zu lesen war, die Abt. Krankenkassenprämienverbilligung der Ausgleichskasse BL völlig überlastet, nach wie vor ist die Abt. Ergänzungsleistung mit ihrer Arbeit im Rückstand. Zwar versicherte vor knapp einem Jahr Herr Regierungsrat Fünfschilling anlässlich der Beantwortung einer Interpellation zu diesem Thema, dass die Situation angegangen worden sei, indem mehr Personal angestellt und die Aktenberge nun systematisch abgebaut werden. Leider hat sich die Situation in keiner Art und Weise gebessert, im Gegenteil ist mit der Einführung der 3. EL-Revision ab 1. Januar 1998 ein noch grösserer Rückstand in der Bearbeitung der Anträge und Revisionen zu befürchten. Noch immer warten AHV- oder IV-Rentnerinnen und Rentner, die einen Antrag auf Ergänzungsleistung gestellt haben, bis zu einem Jahr auf einen Entscheid. Dies bedeutet, da ja die AHV- oder IV-Rente der Antragsstellenden nicht zur Existenz reicht, oft den Gang zur Fürsorge mit der Bitte um Vorschussleistungen. Neben dieser unangenehmen und unnötigen Bürokratie für die Betroffenen selbst, bedeutet diese Situation auf der anderen Seite für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ergänzungsleistung einen grossen psychischen Druck. Die Aktenberge können trotz grossem Einsatz nicht abgebaut werden, die verärgerten Telefonanrufe nehmen dagegen zu.

Fragen:

1. Ist der Regierungsrat über die prekäre Überlastungssituation der Abt. Ergänzungsleistung informiert?
2. Warum haben die vom Regierungsrat angekündigten Massnahmen (noch) keine Wirkung gezeigt?
3. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, damit diese Aktenberge innert nützlicher Frist abgebaut werden können und die Ergänzungsleistung endlich wieder "a jour" arbeiten kann?
4. Was denkt der Regierungsrat über die Möglichkeit befristet einen Einsatz im Rahmen eines Arbeitslosenprogrammes (z.B. arbeitslose kaufmännische Angestellte) zu organisieren?

Regierungsrat Hans Fünfschilling: Zur Einleitung sei festgehalten, dass das Bearbeiten von Gesuchen für Ergänzungsleistungen sehr anspruchsvoll ist. Diese Arbeit braucht vertieftere Kenntnis im Sozialversicherungsrecht, und auch Personen, die den Umgang mit EL-Bezügern auf eine anständige Art abwickeln können. Für die Einarbeitung in die Materie ist ein Jahr notwendig, was für die Teamarbeit eher noch belastend wirkt.
Zur Frage 2: Wir haben zur Zeit Rückstände, die inakzeptabel sind, da muss etwas geschehen.
Zur Frage 3: Anfangs 1995 hatten wir in diesem Bereich vier MitarbeiterInnen. Bis 1997 haben wir um vier Stellen erhöht. Leider hat eine ausgewiesene Mitarbeiterin eine andere Stelle angetreten. Zudem haben sich zwei Neueinstellungen als ungeeignet erwiesen. Dies hat zu einem weiteren Anstieg des Pendenzenberges geführt. Wir sind dabei, zusätzliche Nebenkapazitäten aufzubauen, um diese Berge abtragen zu können.
Zur Frage 4: Wegen der Qualifikation und wegen der Einarbeitungszeit, die es braucht, bringt ein kurzfristiger Einsatz von kaufmännischen Arbeitslosen und von kaufmännischem Personal nichts.

Maya Graf ist von den Antworten nicht befriedigt. In welcher Zeit soll der Abbau bewerkstelligt werden können? Die ganze Sache zieht sich ja schon über drei Jahre hin. Die Massnahmen greifen zu wenig.

Regierungsrat Hans Fünfschilling: Wir haben die Anzahl Leute verdoppelt, wir haben beschlossen, noch zusätzliche einzustellen. Wie aber schon gesagt, kurzfristig wird sich keine Wirkung zeigen. Vor einem halben Jahr wird die Sache nicht greifen. Die ständig neuen Gesetzgebungen haben zur Folge, dass der Aufwand auch ständig wächst. Wir bewegen uns hier in einem Teufelskreis, der Druck verursacht.
Die neue Leitung der Sozialversicherungsanstalt hat die Aufgabe, schon bei der Personalauswahl dafür zu sorgen, dass Leute ausgewählt werden, die sich nicht als ungeeignet erweisen.

Alfred Zimmermann: Ist Herr Fünfschilling bereit, das Problem persönlich im Auge zu behalten und darauf zu achten, dass die Pendenzen bald aufgearbeitet werden können?

Regierungsrat Hans Fünfschilling ist bereit dazu und erklärt sich auch verantwortlich dafür. Er wird der Sache nachgehen, damit solches nicht mehr vorkommt.


3. Peter Degen: Einarbeitungszuschüsse für Arbeitslose

Anlässlich der Wirtschaftsdebatte vom 19. Februar 1998, wurde bei der Diskussion eines Vorstosses (Schaffung von Anreizen für neue Arbeitsplätze, 97/12) unter anderem als Ablehnungsgrund auch angeführt, dass viele Firmen ja Einarbeitungszuschüsse für die Anstellung von Arbeitslosen in Anspruch nehmen und damit auch die Lohnkosten verbilligen können. Einige Firmen würden dieses Anreiz- und Lohnverbilligungssystem sogar soweit in Anspruch nehmen, dass nach Ablauf der Einarbeitungszuschüsse den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gekündigt und dafür wieder neue "lohnverbilligte" Arbeitslose eingestellt würden.

Fragen:

1. Wieweit stimmt diese Aussage?
2. Wenn Ja, was gedenkt der Regierungsrat gegen diesen Missbrauch zu unternehmen?
Wenn Nein, mit welchen Massnahmen werden allfällige Missbräuche unterbunden?

Regierungsrat Eduard Belser
zitiert das Landratsrotokoll im Zusammenhang mit dem Postulat Franz vom 19.2.1998: ... alle würden sicher Unternehmungen kennen, die dieses System der Einarbeitungszuschüsse missbrauchen würden. Unternehmungen, die es meisterhaft verstehen, zu Lasten des Staates Arbeitsplätze zu schaffen usw. Auch dieses System weise Mängel auf.
Zur Frage 1:
Laut KIGA kann diese Aussage nicht bestätigt werden, was aber nicht heissen will, dass es nicht doch vorkommt, dass es während oder nach der Einarbeitszeit zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommen kann.
Bei den im Jahre 1997 insgesamt 89 Einarbeitungszuschüssen, die das KIGA gutgeheissen hat, kam es bei 71 Fällen zu keiner Wiederanmeldung bei der Arbeitslosenkasse. Die Massnahme kann somit als Erfolg betrachtet werden.
Zur Frage 2: Missbräuche werden dadurch verhindert, dass das Gesetz gewisse Kriterien vorgibt für einen Einarbeitungszuschuss. Erschwerte Vermittlung muss zB vorliegen. Jedes Gesuch wird überprüft, ob die Arbeitgeberfirma schon einmal einen solchen Zuschuss erhalten hat und ob der eingesetzte Arbeitnehmer nicht wieder auf die Arbeitslosenversicherung zurückgefallen ist. Bei vorzeitigem Abbruch erfolgt eine Anhörung beider Parteien und gegebenenfalls die Rückforderung der Einarbeitungszuschüsse. Das Gesuch muss von der eingesetzten Person eingereicht werden und nicht vom Arbeitgeber. Die Transparenz ist somit gewährleistet. Bisher musste eine Rückforderung veranlasst werden. Das KIGA beurteilt die Einarbeitungszuschüsse durchaus als ein recht gutes und taugliches Instrument.


4. Emil Schilt: Schnellzughalte in BL

Dem Vernehmen nach hat kürzlich der Regierungsrat mit den eidgenössischen Parlamentarieren des Kantons Basel-Landschaft in Bern eine gemeinsame Sitzung abgehalten, an welcher unter anderem die Frage: Schnellzughalt im Baselbiet nach Inbetriebnahme des Adlertunnels zur Sprache kam.

Frage:

Ist der Regierungsrat gewillt, gemeinsam mit dem Stadtrat von Liestal, die Interessen des Kantonshauptortes bei der SBB nachhaltig wahrzunehmen?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Ich könnte die Frage cool mit Ja beantworten. Selbstverständlich können Sie immer wieder feststellen, wie sich die Regierung des Kantons Basel-Landschaft in allen Belangen für unseren Kantonshauptort einsetzt und sich auch dieser Verantwortung bewusst ist. In den vergangenen Jahren haben wir uns immer wieder für den ÖV und vor allem auch für spezielle Halte in Liestal eingesetzt, besonders was den Fernverkehr anbelangt. Wir hatten Erfolge bezüglich Inter-City in Richtung Zürich, weniger in Richtung Bern. Wir setzen uns auch immer wieder ein für die stündliche Führung von Schnellzügen. Wir werden dies auch künftig machen nach dem Slogan: Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir können aber betreffend Fernverkehr nur wünschen, wir können die SBB nicht verpflichten.
Es freut mich, heute von einem kleinen Teilerfolg berichten zu können: Ab dem 27. September laufenden Jahres wird ein weiterer Halt in Liestal angeboten, IC 334 Bern ab 17.17 Uhr, Halt in Liestal 18.20 Uhr.

Emil Schilt: Das Problem dehnt sich auf weitere Stationen aus, daher meine Frage: Was geschieht weiter?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Wir werden uns weiterhin für Liestal und für weitere Halte einsetzen.


5. Bruno Steiger: Polizei und Internet

Das lnternet wird zunehmend zum alltäglichen Kommunikationsmittel. Der vernetzte Computer hat aber auch seine Schattenseiten, indem illegale Spielbanken, dubiose Börsengeschäfte, Kinderpornographie und -prostitution, Menschenhandel, Betrug, usw., dubiose Geschäftemacher und Kriminelle dieses moderne Kommunikationsmittel anwenden bzw. missbrauchen.
Viele der kriminellen Angebote gelten als Offizialdelikte, die von Gesetzeswegen verfolgt werden müssen, andererseits ist aber ein Bezug zum Kanton aufgrund der internationalen Ausrichtung zum Teil schwierig. Gleichwohl sollte/ muss aufgrund des Gesetzesmissbrauchs gehandelt werden. Zudem kann das Internet auch bei der verdeckten Ermittlung von Justiz und Polizei und der Kriminalitätsbekämpfung und -aufklärung mithelfen.

Fragen:

1. Wieweit findet das lnternet auch schon bei der Baselbieter Kantonspolizei Anwendung?
2. Wenn ja, mit welchem Erfolg?
3. Wo ergeben sich zur Zeit noch Probleme und in welchem Rahmen sollen diese gelöst werden?

Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Es stimmt, dass mit Hilfe von Internet schon strafbare Handlungen begangen worden sind. Verabscheungswürdig waren die Vorkommnisse in Belgien. Sicher ist die Dunkelziffer hoch. Aufgrund der chaotischen Struktur des Internet, das können Sie wohl alle auch bestätigen, mindestens seit letzter Woche, wo Sie selber die Möglichkeit haben, zu surfen, ist ein systematisches Suchen nach strafbaren Handlungen ein Ding der Unmöglichkeit; da kann nur Genosse Zufall helfen. Seit Anfang 1998 ist eine Stelle beim Bundesamt für Polizeiwesen beauftragt, kriminelle Auswüchse zu bekämpfen. Dies geschah auf Drängen der Kantone.
Zur Frage 1: Die Polizei BL verfügt zur Zeit über zwei Internet Anschlüsse. Sie werden nicht zur Fahndung, sondern zu technischen und Informationszwecken eingesetzt. Auch einige andere Organe der Strafuntersuchung verfügen über solche Anschlüsse. Des weitern studiert eine interne Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der Landeskanzlei die Notwendigkeit weiterer Anschlüsse.
Frage 2 entfällt.
Zur Frage 3
: Bevor die Polizei Internet mit den vorerwähnten Abgrenzungen einsetzen kann, müssen erste Erfahrungen des Bundes vorliegen. Das wird aber mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen. Zur Zeit ist eine Spezialkommission daran, das weitere Vorgehen zu studieren und festzulegen.

Bruno Steiger: Reagiert man, wenn im Internet etwas auftaucht, das im Zusammenhang steht mit einen Straftatbestand? Geht man einem solchen Fall konkret nach?

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Das ist doch selbst- verständlich, wenn man konkrete Hinweise hat.


6. Peter Brunner: Unhaltbare Betreuungszustände in den Bezirksgefängnissen

Gemäss Aussagen des Personals der Bezirksgefängnisse sind die Verhältnisse für die Betreuer wie die Untersuchungsgefangenen in höchstem Masse spannungsgeladen. Einerseits durch mehrheitlich Untersuchungsgefangene mit hohem Gewaltpotentional und andererseits der oft überforderten Gefangenenbetreuer, die durch Gewaltdrohungen, Arbeitsüberlastungen und mangelnde Sicherheit, zunehmend gesundheitlich und psychisch an der Grenze der Belastbarkeit stehen. Kumulativ verschärft sich die Situation zunehmend durch fehlende persönliche Betreuung der Gefangenen wie der fehlenden Mithilfe, Unterstützung und Betreuungsmöglichkeiten des Personals infolge Arbeitsüberlastungen von Ein- und Austritten, Vorführungen, Vertretungen usw..
Es scheint mir nur noch eine Frage der Zeit, bis es in einem Bezirksgefängnis zu grösseren Gewalttaten, Ausbrüchen usw. kommt.

Frage:

Ist sich der Regierungsrat über die Situation in den Bezirksgefängnissen (Gewaltpotentional, Drohungen gegen Betreuer, Angst der unterchargierten Betreuer, Sicherheitsmängel infolge Personalnot) im klaren und wenn ja, mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat hier zu reagieren?


Regierungsrat Andreas Koellreuter: Bei den Bezirksgefängnissen gibt es im Moment vier Problemkreise mit folgenden Lösungsansätzen:

Problem 1:

Die Zusammensetzung der "Klientel" hat sich verändert. Nur ist dies ein Phänomen, mit dem sich alle Untersu- chungs- bzw. Vollzugsanstalten konfrontiert sehen.

Lösungsansatz der Regierung:
Der Kanton hat hier keinerlei Steruerungsmöglichkeiten. Fragen wie Asyl- und Ausländerproblematik und Kriminaltourismus sind gesamtschweizerisch vom Bund bzw. auf der internationalen Ebene anzugehen. Es sei hier nur daran erinnert, nach dem Willen der Schweizer Stände, in Europa draussen zu bleiben, dass die Schweiz u.a. nicht den Abkommen von Schengen und Dublin angehört.

Problem 2:

In den Bezirksgefängnissen sind unterschiedliche Haftregimes mit unterschiedlichen Anforderungen zu führen, zB für normale Untersuchungshäftlinge, für Frauen oder für Auszuschaffende und vermehrt auch jugendliche Täter.

Lösungsansatz:
Zur Zeit stehen in diesem Bereich zwei Bemühungen im Vordergrund:
- kurzfristig ist gepant, Ausschaffungshaften ausschliesslich in Sissach zu vollziehen,
- mittelfristig; Die JPMD hat mit dem Kanton Basel-Stadt Gespräche aufgenommen, damit in absehbarer Zeit - frühestens in einem Jahr - Ausschaffungshaften im baselstädtischen Bässlergut vollzogen werden können.

Problem 3:

Die Anzahl der Haftplätze in unseren vier Bezirksgefängnissen wurde in den letzten Jahren von 53 auf heute 71 Plätze ausgebaut. Zudem brachte der Umzug des Bezirksgefängnisses Liestal vom Amtshaus in die Gutmatte zwar eine Erhöhung des Sicherheitsstandards, aber nicht die im erhofften Masse gewünschte Rationalisierung, d.h. die Technik bringt sogar Mehraufwand.

Lösungsansatz:
In der gleichen Zeit wurden die Gefangenenbetreuerstellen von 6 auf 7 erhöht, was einer prozentualen Zunahme von ca. 17% entspricht. Hier sei an den seit Jahren für die kantonale Verwaltung geltenden und vom Parlament gewollten Personalstop erinnert. Zusätzlich gib es neu die Gefangenenseelsorge (getragen von der evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Landeskirche BL, das Wahlverfahren ist im Gange und wird sicher auch einen Betreuungseffekt bringen. Es stellt sich aber tatsächlich die Frage, ob auf die Dauer 7 Betreuer für 71 Plätze genügen.

Problem 4:

Gewaltpotential und Sicherheitsfrage: Gewaltbereitschaft ist sicher vermehrt vorhanden. Es sind der Direktion aber keine aussergewöhnlichen Drohungen gegen das Gefängnispersonal oder sich daraus ergebende Aengste bekannt.

Lösungsansatz:
Die knappen Personalressourcen - mit denen sich nicht nur die Gefängnisse konfrontiert sehen - müssen nicht zwingend Sicherheitsprobleme zur Folge haben. Allenfalls sind hier schon andere Haftregimes - zB Arbeit nur in kleinen Gruppen oder in den Zellen - hilfreich. Solche Entscheide obliegen aber in erster Linie den Gefängnisleitungen.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass wir alle in schwierigen Zeiten leben, nicht nur was die Migrationsbewegungen betrifft. Der Regierungsrat ist sich aber auch seiner Verantwortung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung bewusst und wird in allen betroffenen Bereichen Lagebeurteilungen vornehmen und allenfalls handeln und Anpassungen veranlassen. Auszuschliessen sind Vorkommnisse aber nie, ganz einfach, weil trotz aller Perfektion wegen des Faktors "Mensch" Lücken bei den Sicherheitsstandards auftreten können.
Natürlich könnten wir mit einer Betreuung rund um die Uhr den Standard verbessern, dies bedeutet aber zusätzlich mindestens 15 Mitarbeiter mehr. Dazu fehlt uns das nötige Geld.

Peter Brunner verzichtet in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit auf weitere Fragen.

Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär




Begründung der persönlichen Vorstösse



98/60
Postulat von Peter Brunner: Betreuungsunterstützung in den Baselbieter Bezirksgefängnissen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arxhofes


98/61
Verfahrenspostulat von Bruno Krähenbühl: Ergänzung des Dekretes zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrates (Einführung einer ständigen 13-köpfigen Wahlkommission)

Keine Wortmeldungen.

Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär



Die nächste Landratssitzung findet statt am 2. April 1998, 10.00 Uhr


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