LR Protokoll 17. September 1998

Protokoll der Landratssitzung vom 17. September 1998



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4 98/64
Berichte des Regierungsrates vom 31. März 1998 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 12. August 1998: Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft

Jacqueline Halder: Vor knapp zwei Jahren beriet der Landrat diese Vorlage schon einmal. Auf Antrag der UEK wurde diese Vorlage an die Regierung zurückgewiesen mit dem Auftrag, sie mit einer "Risikoanalyse Schiene" zu ergänzen.

Heute nun haben wir eine neue Vorlage auf dem Tisch. Die Transportrisiko-Analyse hat ergeben, dass auf 93 von insgesamt 280 untersuchten Kilometern das Risiko hoch sei. Ein erhöhtes Risiko ist aber nicht tragbar. Dies bedeutet, dass für diese Strassenabschnitte Massnahmen zur Senkung des Risikos ergriffen werden müssen. Diese Massnahmen sollen sich auf die kantonalen Durchgangsstrassen konzentrieren und möglichst im Rahmen von ordentlichen Strassensanierungen realisiert werden.

Die Situation der SBB: Es existiert ein Kurzbericht der SBB betreffend Baselland. Die SBB ist aber nicht bereit, eine umfassende Risikoanalyse Baselland zu erstellen. Sie ist im Moment daran, eine solche Analyse für das gesamte Schienennetz zu erarbeiten. Für eine Analyse für unseren Kanton müssten wir 350'000 Franken bezahlen. Die Regierung hat deshalb der ETH einen Auftrag erteilt, anhand der Risikoanalyse Strasse eine Grobeinschätzung der Störfallhäufigkeit bei der Verlagerung der Mineralöltransporte von der Strasse auf die Schiene zu erstellen. Das Resultat ist, dass bei 2 Mio transportierten Tonnen Mineralöl sich die Unfälle auf der Strasse um einen Faktor von 2-4 verringern, dafür nehmen sie auf der Schiene um einen Faktor von 0,3-0,5 pro Jahr zu. Die ETH empfiehlt dem Kanton, keine weiteren Analysen zu unternehmen, dafür aber konkrete Massnahmen für die Strasse zu prüfen, dies beantragt auch die Regierung in dieser Vorlage.

Die UEK hat vor allem geprüft, ob die Regierung den Auftrag gemäss Rückweisung erfüllt habe. Eine Risikoanalyse Schiene liegt nicht bei, aber die Erläuterungen sind einleuchtend und haben die Kommission befriedigt. Die Regierung beantragt einen Kredit zur Ausarbeitung eines Massnahmenkatalogs. Die Kriterien für diese Massnahmen sind im Kommissionsbericht festgehalten.

Die Kommission bittet, dem Entwurf des Landratsbeschlusses in allen Punkten zuzustimmen.

Landratspräsident Claude Janiak begrüsst auf der Tribüne die Klasse 2b des KV Liestal mit ihrem Lehrer Herr Thommen.

Hans Herter: Die FDP-Fraktion hat 1996 massgebend dazu beigetragen, dass die Vorlage an die Regierung zurückgewiesen wurde. Sie steht auch heute noch zu diesem damaligen Entscheid. Der heute vorliegende Bericht kommt bezüglich Schlussfolgerungen und Massnahmen wesentlich moderater und pragmatischer daher.
Die Zeit zwischen November 1996 und heute darf deshalb nicht als verlorene Zeit betrachtet werden. Sie hat wesentlich zur Konsensfindung beigetragen.

Das in der Vorlage aufgezeigte weitere Vorgehen wird von der FDP-Fraktion gutgeheissen. Wir erwarten mögliche Massnahmen, die zu den punktuell vorhandenen Gefahren und Risiken Lösungen aufzeigen. Wir werden allerdings diese Massnahmen kritisch auf ihr Kosten-Nutzenverhältnis überprüfen. Mögliche Alleingänge in der Verkehrs- und Transportpolitik werden wir kritisch hinterfragen und wenn nötig auch bekämpfen.

Die FDP-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung, bei der Ausarbeitung dieses Massnahmenberichtes vor allem die punktuellen Risiken abzuschätzen und dazu Massnahmen aufzuzeigen, nicht aber eine allgemeine Verkehrs- und Transportpolitik zu betreiben.

In diesem Sinne stimmt die FDP-Fraktion dem Abschlussbericht und auch dem weiteren Vorgehen zu.

Röbi Ziegler: Mit der Transportrisikoanalyse haben wir ein Geschäft vor uns, das wir schon einmal behandelt haben, und das dann an die Regierung zurückgewiesen wurde. Zurückgewiesen wurde das Geschäft mit der Auflage, eine Transportrisikoanalyse für die Schiene erstellen zu lassen, und sie der Analyse der Strasse gegenüberzustellen. Diesen Auftrag hat die Regierung nicht erfüllt. Trotzdem beantragt R. Ziegler namens der SP-Fraktion Überweisung der Vorlage.

R. Ziegler ist der Meinung, dass die Regierung sehr pragmatisch gehandelt hat. Sie hat durch die ETH abklären lassen - und es wurde bestätigt - dass trotz der zwei schwerwiegenden Präzedenzfälle die Bahn pro Tonnenkilometer das sicherere Verkehrsmittel ist.

Im weiteren wurde ein pragmatischer Schritt getan, indem sich die Vorlage einfach darauf beschränkt, dort Massnahmen vorzuschlagen, wo der Kanton auch Kompetenzen hat. Dass ein weiterer Bericht notwendig wurde, liegt am methodischen Ansatz des ersten Berichtes, dass nämlich das Risiko quantifiziert dargestellt wird und nicht gleichzeitig bei jedem Strassensegment ausgewiesen wurde, wo der Ansatz sein müsste.

Im Namen der SP-Fraktion gibt R. Ziegler Zustimmung zum Bericht. Die Fraktion tritt auch dafür ein, dass der Kredit von 200'000 Franken bewilligt wird.

Max Ritter kann bekannt geben, dass die SVP-EVP-Fraktion einstimmig hinter der Vorlage steht. Das Risiko ist ein beständiger Begleiter unseres täglichen Lebens. Mit dem vorliegenden Bericht hat sich die Fraktion der SVP-EVP auseinandergesetzt. Die Regierung hat ihre "Hausaufgaben gemacht". M. Ritter wünscht - da gerade in unserem Kanton Baselland, von dem mit dem Rheinhafen das wichtigste Verteilernetz ausgeht - dass hier absolute Priorität eingeräumt wird.

Eugen Tanner: Die CVP-Fraktion stellt einstimmig fest, dass der Auftrag, den der Landrat mit der Rückweisung erteilt hat, mit dem Bericht erfüllt ist, auch wenn nicht eine vergleichbare Studie zum Transport Schiene vorliegt. Es ist richtig und sinnvoll, dass die 350'000 Franken, die ein solcher Bericht gekostet hätte, nicht aufgeworfen wurden. Die Analyse allein kostet ja bereits genug mit über 1 Mio Franken!

Wir sind der Meinung, dass grünes Licht gegeben wird, um ein Massnahmenpaket auszuarbeiten und damit die 200'000 Franken ins Budget aufgenommen werden.

Wir wissen es alle, dass es kein Risiko Null gibt. Wir werden die Stunde der Wahrheit dann erleben, wenn es darum geht, aus dem Massnahmenpaket Kredite zu sprechen. Dort die richtige Balance zu finden, ist die anspruchsvolle Aufgabe, der wir uns unterziehen müssen.

E. Tanner bittet, der Vorlage zuzustimmen.

Peter Brunner kann namens der Schweizer Demokraten ebenfalls Zustimmung zur Vorlage bekannt geben.

Maya Graf: Für die Grüne Fraktion steht nach wie vor fest, dass in den zwei Jahren wertvolle Zeit verloren gegangen ist. Was uns heute vorliegt, ist derselbe Landratsbeschluss, dieselbe Vorlage, eine etwas moderatere Schlussfolgerung - auch die ETH-Studie kommt auf denselben Schluss wie in der ersten Landratsvorlage.

93 km im Kanton sind mit hohem Risiko, unter anderem auch in Dorfkernen, verbunden und dort müssen unbedingt Verbesserungen vorgesehen werden. Es ist also wichtig, heute diesen ersten Schritt zu tun und konkrete Massnahmen auszuarbeiten.

In diesem Sinne sagt die Grüne Fraktion Ja zu dieser Vorlage und zu einer raschen Realisierung konkreter Massnahmen.

Andres Klein: Als vor 11 Jahren die Schweizerhallekommission ihre Arbeit aufgenommen hat, sollten nach dieser Katastrophe die wichtigsten und gefährlichsten Risiken beseitigt oder wenigstens verringert werden. Nach zwei Jahren gelangte die Kommission zur Auffassung, dass dies in den ortsgebundenen Risiken möglich sei. Vor 9 Jahren dann wurde die Regierung beauftragt, die Risiken beim Transport zu vermindern. Heute, nach 9 Jahren haben wir eine Vorlage, die A. Klein sehr enttäuscht, weil die wichtigsten Risiken mit dieser Vorlage nicht verringert werden.

Nirgends in dieser Vorlage wird ersichtlich, wo die Bevölkerung vom Verkehr am meisten gefährdet ist. Noch verheerender ist, dass über den Transport via Schiene keine Angaben vorhanden sind. Es geht nicht an, dass wir dies einfach als Sache der SBB abtun. Für A. Klein sind die gefährlichsten Punkte dort, wo sich zwei Risiken überschneiden - darüber lesen wir absolut nichts in diesem Bericht.
Wenn wir heute dem ersten Punkt der Vorlage zustimmen und als erfüllt betrachten, resignieren wir und geben zu, dass wir dieses Ziel nicht erreichen können. Gleichzeitig schieben wir die Verantwortung an die SBB ab. Sollte wieder ein grosser Störfall im Transportbereich geschehen, interessiert es aber niemanden, wo die Verantwortung gelegen hat! Wir als politische Behörde tragen diese Verantwortung!

A. Klein bittet, Ziffer 1 des LRB stehen zu lassen, dort also Nein zu stimmen. Die Regierung soll weiterhin den Auftrag haben, eine umfassende Risikoanalyse zu machen.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Mit dieser Vorlage betreiben wir keine Verkehrspolitik! Mit dieser Vorlage machen wir Sicherheitspolitik im Strassenraum.

Die Transportrisikoanalyse Strasse hat rund 1,2 Mio Franken gekostet. Wir sind stolz im Kanton Baselland, dass wir eine solche Analyse besitzen. Was geschieht mit dieser Vorlage? Wenn wir in Bern Forderungen stellen und Fakten auf den Tisch legen, erhalten wir ein klares Signal, dass dies zwar gut und recht sei, aber nichts nütze, da die anderen Kantone nicht im geringsten eine nur ähnliche Analyse erstellt hätten. Ein Vergleich ist nicht möglich. Es können auch keine Folgerungen gezogen werden, solange nicht mindestens unsere Nachbarkantone etwas Ähnliches erarbeitet haben. Aus diesen Gründen hat die Regierung den Bericht in dieser Form nochmals vorgelegt. Wir möchten mit dem Bericht über die Risikoanalyse Strasse das Maximum herausholen und mindestens Massnahmen aufzeigen, welche Folgerungen daraus entstehen. Es handelt sich dabei um Leistungen, über die der Landrat wird befinden müssen. Entweder werden also Landratsvorlagen erarbeitet, oder mindestens wird ein Betrag im Budget bewilligt werden müssen.

Aufgrund des nächsten Traktandums wird E. Schneider noch die Möglichkeit haben, auf einige Fragen im Zusammenhang mit dem Gefahrenguttransport der SBB einzugehen.

E. Schneider dankt, wenn der Vorlage in der vorliegenden Fassung zugestimmt wird.

://: Der Antrag von A. Klein, Ziffer 1. des Landratsbeschlusses stehen zu lassen und den Auftrag als nicht erfüllt zu betrachten, wird mit grossem Mehr abgelehnt.

://: Dem folgenden Landratsbeschluss wird mit grossem Mehr zugestimmt.

Landratsbeschluss
über den Abschlussbericht der Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft und das daraus resultierende weitere Vorgehen


Vom 17. September 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Mit der Transportrisikoanalyse Strassen sind die mobilen Risiken durch den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse ermittelt. Der Landrat nimmt Kenntnis, dass der Auftrag aus dem Antrag 8.2.1 des Landrates gemäss Protokoll Nr. 1142 vom 18. Mai 1989, das Problem des Transportes vermehrt in die umfassende Risikoanalyse einzubeziehen, erfüllt ist.
2. Der Regierungsrat wird beauftragt, für die Strassensegmente mit hohem Risiko der kantonalen Durchgangsstrassen einen Bericht auszuarbeiten und dem Landrat vorzulegen. Darin sind allfällige Massnahmen mit Kostenfolgen sowohl für das gültige, wie auch für ein verändertes Schutzziel vorzuschlagen.
3. Für die Ausarbeitung eines Berichts mit dem Vorschlag allfälliger Massnahmen wird ein Kredit von Fr. 200'000.- bewilligt und zu Lasten des Kontos 2380.318.20-2 ins Budget aufgenommen.


Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin



5 98/85
Interpellation von Robert Ziegler vom 23. April 1998: Gefahrenguttransporte der SBB. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrätin Elsbeth Schneider:

Frage 1: Sind die SBB dazu verpflichtet, jegliches Transportgut anzunehmen, oder können Transportgüter, die mit besonderen Risiken behaftet sind, auch zurückgewiesen werden?

Antwort zu Frage 1
Bei der heutigen Rechtslage ist es den SBB nicht möglich, in eigener Kompetenz den Transport von vorschriftskonformen Gütern zu verweigern. Gemäss Art. 3, Abs. 1 des Transportgesetzes (TG; SR 742.40) haben Bahnunternehmungen jeden Transport auszuführen, wenn der Absender die gesetzlichen und tarifischen Bedingungen einhält. Diese Transportpflicht gilt auch für den Güterverkehr, ausgenommen für Stückgutsendungen. In der Praxis werden heute Stückgüter (Fässer, Pakete) über die Strasse gesammelt und nur noch zwischen den Verteilzentren (z.B. Basel-Zürich) in Eisenbahnwagen transportiert.
Auch durch die internationalen Übereinkommen zwischen den wichtigsten europäischen Bahnen werden die SBB verpflichtet, Gefahrengüter in Wagenladungen (Kesselwagen, Container, geschlossene Ladungen) zu befördern, sofern die im RID (Ordnung für die internationale und schweizerische Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Mit der Bahnreform, die ab 1999 in Kraft gesetzt werden soll, wird sich die Situation ändern. Die Transportpflicht wird nur noch für die vom Bund allein oder zusammen mit einem Kanton bestellten Güterverkehrsangebote gelten. Hingegen wird der gesamte nicht bestellte Güterverkehr liberalisiert werden, so dass die Bahnen selbständig entscheiden können, ob sie bestimmte Güter transportieren wollen oder nicht.

Frage 2: Handelt es sich bei den oben erwähnten Giftstoffen (Ethylacrylat, Isopropylisocyanat) um Produkte, die im Transitverkehr transportiert werden müssen, oder könnten diese Stoffe auch vor Ort aus Substanzen von geringerer Giftigkeit hergestellt werden?

Antwort zu Frage 2
Die chemische Industrie ist aus sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Überlegungen daran interessiert, dass Ausgangsstoffe und Endprodukte am selben Ort zu produziert werden. Da es aber ein gewisses Volumen braucht, und oft grosse Mengen von Rohstoffen von spezialisierten Firmen hergestellt werden müssen, kann auf gewisse Transporte nicht verzichtet werden.
Die erwähnten Stoffe sind Ausgangsstoffe zur Kunststoffproduktion und können heute nicht durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden.

Frage 3: Bestehen internationale Vereinbarungen über den Transport von Gefahrengütern?

Antwort zu Frage 3
Internationale Vereinbarungen sind in der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) festgelegt. Das RID beruht auf der Grundlage der UNOEmpfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter. Es hat in rund 40 Staaten Europas und des Nahen Ostens Rechtskraft und wird laufend dem Stand der Technik und Wissenschaft angepasst. Die Schweiz ist mit einer Delegation an diesen Arbeiten involviert.

Frage 4: Sieht der Regierungsrat darin eine Möglichkeit, die Risiken des Bahnverkehrs zu vermindern, dass unnötige Gefahrguttransporte vermieden oder nötigenfalls verboten werden?

Antwort zu Frage 4
Bundesrat Leuenberger äussert sich klar, dass er gegen eine Änderung der Gesetzgebung für den Transport gefährlicher Güter ist und nicht die weitere erwünschte Entwicklung im industriellen Bereich durch Transportverbote verhindern will. Er teilt aber die Ansicht, dass gewisse gefährlichen Stoffe am gleichen Ort weiterverarbeitet werden könnten und somit die Transportrisiken ausgeschlossen würden. Wenn die Industrie in diesem Bereich nicht eigenverantwortlich handelt, müsste der Gesetzgeber einmal mehr europa-/weltweit über das Umweltrecht aktiv werden.
In diese Diskussion müssten alle Verkehrsträger einbezogen werden, um keine unerwünschten Verlagerungen auf andere Verkehrsträger zu bewirken.

Frage 5: Bestehen auf eidgenössischer oder gar internationaler Ebene Bestrebungen, Gefahrguttransporte bewilligungspflichtig zu machen und einem Nachweis der Unvermeidlichkeit zu unterstellen?

Antwort zu Frage 5
Im Rahmen der ständigen Weiterentwicklung der Sicherheitsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter aller Verkehrsmittel bestehen weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene derartige Bestrebungen. Sie wären mit den Zweckbestimmungen dieser Regelwerke nicht vereinbar. Wirtschaftliche Fragen, wie die Herausnahme bestimmter gefährlicher Stoffe aus der Produktion, deren Weiterverarbeitung auf weniger gefährliche Zwischenprodukte bzw. die Nachweispflicht, dass die vorerwähnten Massnahmen nicht möglich sind, können nicht über die erwähnten Sicherheitsvorschriften im Transportrecht geregelt werden.
Angesichts der vielen auf dem Weltmarkt angebotenen gefährlichen Stoffe sowie der zu entsorgenden gefährlichen Abfälle ist es zudem äusserst fraglich, ob solche Nachweise der Unvermeidlichkeit oder einem Nachweis für bestimmte Gefahrguttransporte mit einem vertretbaren Aufwand mit dem gewünschten Effekt eingeführt werden könnte.
Eine solche Regelung müsste sich auf ein paar wenige Stoffe beschränken.

Frage 6: Ist der Regierungsrat bereit, in dieser Richtung beim Bundesrat vorstellig zu werden?

Antwort zu Frage 6
Die Bau- und Umweltschutzdirektion ist in dieser Richtung bereits mit drei Schreiben beim Bundesrat vorstellig geworden. Sobald das Verfahren nach der Störfallverordnung im Bereich des Transports gefährlicher Güter einen Schritt weiter ist, die Risikoermittlungen erstellt sind und ersichtlich ist, welche Stoffe die grössten Risiken verursachen, werden wir im Rahmen des Anhörungsrechtes auf Bundesebene nochmals vorstellig werden. Diese Themen müssen dann international über das Umweltrecht diskutiert werden und nötigenfalls die entsprechenden Massnahmen eingeleitet werden.

Röbi Ziegler beantragt Diskussion.

://: Diskussion wird bewilligt.

Röbi Ziegler: E. Schneider hat Frage 4 mit den Worten von Bundesrat Leuenberger beantwortet, M. Leuenberger hat aber nicht gesagt, ob er der Ansicht sei, dass die Wirtschaft die Bereitschaft habe oder nicht. Glaubt unsere Regierung, dass Handlungsbedarf besteht?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider hat klar geantwortet: In denjenigen Bereichen, in denen sie mit der Industrie zu tun hat, laufen solche Bemühungen. Die Industrie ist sich ihrer Verantwortung bewusst.

Im übrigen ist zu bemerken, dass der SP-Bundesrat Leuenberger in dieser Hinsicht sehr aktiv ist.
Andres Klein bemerkt zur Antwort auf Frage 6, dass er sehr froh ist, wenn unsere Regierung aktiv beim Bund vorstellig wird. Er bittet aber, auch zur Kenntnis zu nehmen, dass im Rangierbahnhof Muttenz im Jahr 1992 jeden Monat "etwas geschehen ist", es waren nämlich 12 Störfälle zu verzeichnen, 1997 zum Glück nur 4. Ein mittlerer Störall bedeutet, dass bis 100 unbeteiligte Personen betroffen sein können! Von daher bittet A. Klein die Regierung, weiterhin "am Ball zu bleiben".

://: Die Interpellation ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin



Frage der Dringlichkeit:

98/166
Dringliche Motion von Peter Brunner, SD, betreffend 24-Stunden-Präsident (Überwachung) des Bezirksgefängnisses in Laufen


Landratspräsident Claude Janiak: Das eingereichte Begehren entspricht klar einem Postulat und nicht einer Motion.

Peter Brunner: Es gab kürzlich einen Gefangenenausbruch, unterschwellig konnte in den Medien nachgelesen werden, dass dieses Gefängnis schlecht überwacht wird. Der Gefangenenbetreuer verlässt am Abend das Gefängnis, die Polizei macht nachts und an den Wochenenden nur sporadisch Kontrollen. Gerade die Laufental-Bevölkerung erwartet, dass die Sicherheit im Gefängnis gewährleistet und sichergestellt wird. In diesem Sinne bittet P. Brunner, Dringlichkeit zu unterstützen.

Regierungsrat Andreas Koellreuter bittet, Dringlichkeit abzulehnen. Beim erwähnten Ausbruch handelt es sich um den ersten Ausbruch im Bezirksgefängnis Laufen, seitdem das Laufental zum Baselbiet gehört. Der letzte Ausbruch fand 1992 statt.

Nach diesem Ausbruch wurden selbstverständlich sofort Massnahmen ergriffen, wie das immer geschieht, wenn irgendwo eine Schwachstelle auftaucht. Die JPMD zusammen mit der BUD hat Massnahmen baulicher Art eingeleitet. Im weiteren wurde veranlasst, dass intensivere Rundgänge auch an den Wochenenden stattfinden. Die von P. Brunner geforderte Dauerpräsenz würde zusätzliche 3-4 Mitarbeiter benötigen, was bedeuten würde, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung Leute abgezogen werden müssten. A. Koellreuter legt aber mehr Wert auf die Kriminalitätsbekämpfung als auf eine ständige Bewachung dieses Bezirksgefängnisses, denn Ausbrüche können ohnehin nie ganz ausgeschlossen werden.

Der Regierungsrat lehnt Dringlichkeit ab.

Ursula Jäggi : Wenn wir Personal aufstocken, müssen wir auch bereit sein, die Mehrkosten zu bewilligen.
Es geht U. Jäggi allerdings nicht nur um die Bewachung, sondern es geht auch um die Betreuung der Gefangenen. In diesem Sinne müsste das Begehren erweitert werden und dann kann U. Jäggi auch der Dringlichkeit zuzustimmen. .

://: 50 Ja-Stimmen werden bei einer Präsenz von 74 Anwesenden nicht erreicht. Dringlichkeit ist damit abgelehnt.

Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin


Mitteilungen

Landratspräsident Claude Janiak begrüsst zur Nachmittagssitzung.

- Der beim Bundesgericht hängigen Ausstandsbeschwerde wurde aufschiebende Wirkung zuerkannt. Dies bedeutet, dass die entsprechende Gesetzesbestimmung zur Zeit noch nicht in Kraft ist.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei


Überweisungen des Büros

Landratspräsident Claude Janiak gibt folgende Überweisung bekannt:

98/163 Bericht des Regierungsrates vom 15. September 1998: Änderung des Kirchendekretes und Wahl der Verwaltungskommission der Stiftung Kirchen- und Schulgut; an die Finanzkommission

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 17. September 1998


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