LR Protokoll 19. Februar 1998 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 19. Februar 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





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Fragestunde (10) (Fortsetzung)

4. Rudolf Keller: Stempelgeld für Soldaten in Beförderungsdiensten
Gemäss dem Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit und laut Entscheiden des Eidg. Versicherungsgerichtes sind arbeitslose Soldaten und Offiziere in "kurzen Pausen" zwischen zwei Diensten grundsätzlich nicht vermittelbar. Sie hätten kein Recht auf Arbeitslosengelder. Trotz diesen unverständlichen und militärfeindlichen Weisungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit, werden diese Bestimmungen aber je nach Kanton sehr tolerant (Luzern oder Bern) oder sehr restriktiv (Aargau, St. Gallen und Zürich) durchgezogen (K-tip Februar 1998). Entscheidend für die liberalen Kantone bzw. die Anerkennung zum Bezug von Arbeitslosengelder ist vor allem die Vermittlungsfähigkeit auch zwischen den Beförderungsdiensten. Zur Zeit sind rund ein Viertel aller Rekruten, Unteroffiziere und Offiziere arbeitslos.

Frage:


Welche Praxis nimmt das KIGA Baselland gegenüber arbeitslosen Soldaten und Offizieren ein, die in absehbarer Zeit einen Beförderungsdienst beim Militär absolvieren müssen?

Regierungsrat Eduard Belser:
Die von Herrn Keller erwähnten Weisungen lauten wie folgt: Versicherte, die auf einen bestimmten Termin anderweitig disponiert haben, deshalb für eine neue Beschäftigung dem Arbeitsmarkt nur noch während relativ kurzer Zeit zur Verfügung stehen, gelten in der Regel nicht als vermittlungsfähig, da in einem solchen Fall die Aussichten, angestellt zu werden , verhältnismässig gering sind . Entscheidend für die Beurteilung des Einzelfalles ist dabei, ob mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass ein Arbeitgeber die versicherte Person für die konkret zur Verfügung stehende Zeit noch einstellen würde. Zu prüfen sind jeweils die konkreten Aussichten auf eine Anstellung, auf dem für die Stellensuchenden in Betracht fallenden allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der herrschenden konjunkturellen Verhältnisse, sowie aller andern Umstände.
Auch Militärdienstpflichtige vor der RS, UOS, OS sind diesen allgemeinen Grundsätzen unterworfen, selbst wenn sie zu einer militärischen Laufbahn angehalten werden.
Sie sehen, in der Arbeitslosenversicherung ist nichts mehr einfach und sehr vieles nicht mehr so haarscharf klar. Der Entscheid ist also für die entscheidenden Gremien nicht so einfach. Es bestehen erhebliche Ermessensspielräume. Es bestehen diesbezüglich auch zwei Urteile des eidgenössichen Versicherungsgerichtes, die als Leitplanken für die praktische Umsetzung dienen.
Zur Praxis in unserem Kanton ist nun zu sagen, dass wir selten solche Problemfälle haben. Man hat sich bisher bemüht, sie im Rahmen der zitierten Kriterien zu behandeln.
Als jüngstes konkretes Beispiel haben wir einem Versicherten die Vermittlungsfähigkeit abgesprochen für zwei Wochen zwischen Anmeldung und Bezug der Arbeitslosenentschädigung und Beginn der UOS. Tendenziell sind wir eher an der kurzen Seite. Es besteht keine abschliessende Meinung. Ich bin der Auffassung, dass in solchen Fällen nicht die letzte Härte der Weisungen zur Anwendung gelangen sollten.

8. Rudolf Keller: Kriminelle Asylbewerber in Asylzentren

Wie verschiedene Polizeiaktionen in der Schweiz zeigen, wird das Gastrecht und die liberale Asylpolitik der Schweiz immer mehr durch kriminelle Asylbewerber missbraucht. Als Stützpunkt figurieren dabei vor allem auch die Asylzentren, wo entsprechende Aktionen geplant und/oder auch Diebes- und Hehlergut zwischengelagert werden. Wie verschiedene Medienberichte zudem zeigen, sind die Betreuer in den Asylzentren zunehmend Gewalt- und Morddrohungen ausgesetzt, wenn sie gegen kriminelle und/oder gewalttätige Asylbewerber intervenieren.

Fragen:

1. In welchem Rahmen werden die Asylzentren und Asylunterkünfte im Baselbiet durch entsprechende Polizeiaktionen auf kriminelle Aktionen "regelmässig" überprüft und mit welchem Erfolg?
2. Mit welchen Massnahmen wird auf renitente und gewalttätige Asylbewerber reagiert, bei denen eine Ausschaffung kurzfristig nicht bzw. nur sehr schwer möglich ist?
3. Wurde im Baselbiet analog dem Kanton Bern auch schon eine Kürzung der Fürsorgeleistungen gegenüber renitenten, gewalttätigen und kriminellen Asylbewerbern geprüft (nur mehr Natural- statt Geldleistungen)?

Regierungspräsident Peter Schmid
Zur Frage 1:
Die Polizei leitet die nötigen Vorkehrungen dann ein, wenn konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente vorliegen. Ohne solche Hinweise finden keine Polizeiaktionen statt. In der Regel wird Diebesgut und sog. "heisse Ware" ausserhalb der Wohnheime untergebracht. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum die bisherigen Polizeiaktionen nur bescheidene Erfolge gezeigt haben. Nur in Ausnahmefällen konnten kleinere Mengen von Drogen oder Diesbesgut sichergestellt werden.

Zu Frage 2:
Neben der Durchführung eines ordentlichen Strafverfahrens besteht die Möglichkeit, Zwangsmassnahmen anzuwenden, die regelmässig und konsequent verfügt werden. Seit Jahresbeginn wurden in dem zur Diskussion stehenden Zusammenhang in unserem Kanton zwölf Personen in Ausschaffungshaft gesetzt.

Zur Frage 3:
Gemäss Art. 10, lit. g der Asylverordnung 2 können Fürsorgeleistungen gekürzt oder entzogen werden, wenn sich Asylsuchende trotz der Androhung des Entzugs von Fürsorgeleistungen nicht an die Anordnungen der kantonalen Behörden halten. In sog. Kollektivunterkünften hat man bisher in verschiedenen Fällen Gebrauch gemacht von der Möglichkeit, Fürsorgeleistungen im Rahmen des frei verfügbaren Betrages (Taggeld) zu kürzen. Zusätzlich werden Sanktionen je nach Situation ausgeweitet auf Gutscheine für die Beschaffung von Kleidern. Gewalttätige Asylbewerber, die durch ihre Verhalten in Unterkünften Schäden verursachen, sind für diese Schäden auch haftbar. In den Gemeinden bestehen die gleichen Sanktionsmöglichkeiten, selbstverständlich unter Einhaltung des rechtlichen Verfahrens.
Es muss aber beachtet werden, dass der Grundbedarf für die Existenz einer Person oder von ganzen Familien gesichert sein muss. In zwei Fällen haben Asylsuchende beim Regierungsrat Beschwerden gegen getroffene Massnahmen der Fürsorgebehörde eingereicht. Beide Verfahren sind zur Zeit noch hängig.
Erkundigungen des kantonalen Fürsorgeamtes bei bernischen Kollegen in Bezug auf die vermehrte Abgabe von Naturalien an Stelle von Geldleistungen haben ergeben, dass diesbezügliche Meldungen in den Medien nicht von den zuständigen Stellen in Bern stammten. Offenbar wird im Kanton Bern eine analoge Lösung diskutiert, wie sie im Kanton Basel-Landschaft bereits angewandt wird, nämlich die Staffelung der Geldbeiträge. In den zwölf professionell geführten Kollektivunterkünften gilt die folgende Regelung: In zehn Unterkünften wird als Essensgeld 10.25 Fr./Tag ausbezahlt; in zwei Heimen werden fertige Mahlzeiten aus der Gemeinschaftsküche abgegeben. Sackgeld 3.05 Fr./Tag, Kleider nach Bedarf, max. viermal 61.40 Fr./Jahr, für Schuhe nach Bedarf max. zweimal 81.90 Fr./Jahr. Diese Zahlen zeigen, dass Staffelungen und Herabsetzungen nur in beschränktem Ausmass möglich sind.

9. Uwe Klein: Schiessanlage Pratteln/ Muttenz/ Birsfelden - Beteiligung des Kantons Basel-Stadt

Bekanntlich bestehen seit längerer Zeit Pläne, die Schiesspflichtigen aus Basel auf der Gemeinschaftsschiessanlage Pratteln/ Muttenz/ Birsfelden schiessen zu lassen.
Die Verständigungsprobleme zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Gemeinde Muttenz sind jedoch anscheinend in einer Sackgasse. Basel ist einerseits nicht mehr bereit, vor Jahren ausgesprochene Beteiligungskosten zu leisten ohne ein klares Projekt vorgelegt zu bekommen, die Gemeinde Muttenz ist andererseits der Meinung, die Versprechungen von Basel müssen Vorleistungen sein, die erst eine Projektierung auslösen können.

Fragen:

1. Sind Gemeinschaftsschiessanlagen bei einer weiteren vorgesehenen Verkleinerung der Armee nicht sogar generell die Lösung von Schiessplatzproblemen?
2. Müsste die Regierung in diesem Fall nicht klärend eingreifen, damit das Problem einer baldigen Lösung zugeführt werden kann?
3. Was hat die Regierung für einen Standpunkt in dieser speziellen Angelegenheit?

Regierungspräsident Peter Schmid:


Zur Frage 1: In unserem Kanton lautet das Credo schon lange nicht mehr so, dass jede Gemeinde ihre Schiessanlage besitzt. Die Grundmaxime lautet: Jeder Schütze soll die Möglichkeit haben, in einer lärmschutzgerechten Anlage schiessen zu können. Diese Philosophie findet bereits ihren Niederschlag im "Gesetz über die Beiträge an die Schiessanlagen von 1982". Seit diesem Datum wurden 15 konfliktträchtige Schiessanlagen aufgehoben. Heute bestehen 17 Gemeinschafts-Schiessanlagen. Das ist nicht einfach die Folge einer möglicherweise verkleinerten Armee. Es ist vielmehr der Vollzug der entsprechenden Umweltschutzgesetzgebung, die hier zu vernünftigen Lösungen geführt hat.

Zur Frage 2:
Die Regierung hat schon im letzten Herbst zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Gemeinderat Muttenz das Projekt der Erweiterung der Schiessanlage "Lachmatt" mit der Aufnahme der baselstädtischen Schützen der Gemeindeversammlung noch nicht unterbreitet hatte. Trotz einer positiven Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf Lärm und Verkehr sind nach Meinung des Gemeinderates von Muttenz noch verschiedene Fragen zu klären.
Nach geltendem Bundesrecht gehören Schiessanlagen zu den Gemeindeaufgaben. Im vorliegenden Fall handelt es sich also um eine Angelegenheit der drei Trägergemeinden Muttenz, Pratteln und Birsfelden; sie müssen sich mit der Gemeinde Basel einigen. Gemäss "Muttenzer-Anzeiger" lässt sich der Gemeinderat von Muttenz ..." weder von Basel und schon gar nicht von Liestal"... unter Druck setzen. Der Kanton, und damit auch der Regierungsrat, möchte trotzdem seine guten Dienste zur Verfügung stellen und mithelfen, eine einvernehmliche und tragfähige Lösung herbeizuführen. Daher haben sich zwei Delegationen der beiden Kantone, nämlich jeweils die beiden Bau- und Militärdirektoren am 26.11.1997 getroffen. Man zeigte nach wie vor Interessen an einer gemeinsamen Lösung, nämlich an einer Erweiterung der Anlage "Lachmatt", mit der Aufnahme der Basler Schützen. Im Anschluss an diese Sitzung hat es die baselstädtische Delegation übernommen, den Gemeinderat Muttenz um eine Besprechung zu bitten. Im März 1998 soll eine weitere Besprechung mit dem Gemeinderat Muttenz und den Delegationen der beiden Kantonsregierungen stattfinden.

Zur Frage 3: Der Kanton Basel-Landschaft hat keine direkten Einflussmöglichkeiten, er bietet aber seine guten Dienste an. Wir würden es begrüssen, wenn sich die drei Gemeinden mit Basel-Stadt einigen könnten. Letztlich werden aber die Stimmberechtigten der drei Trägergemeinden über die Aufnahme der städtischen Schützen und über die Erweiterung der Schiessanlage "Lachmatt" entscheiden.

10. Matthias Zoller: Zeichengebung im Kreisverkehr

Auf den Strassen unseres Kantons findet man je länger je mehr Kreisverkehrsplätze. Diese Erfindung bringt sicherlich grosse Erleichterungen bezüglich einem guten Verkehrsfluss auf Kreuzungen. Nur ist leider unschwer zu erkennen, dass diese Art von modernem Kreuzen und insbesondere die damit verbundene Zeichengebung vielen Fahrern Mühe bereitet. Im Interesse der Verkehrssicherheit sollte folglich die Bevölkerung über Benützung und Zeichengebung auf Kreisverkehrsplätzen (geregelt in Art. 41b 5 ) der Verkehrsregelnverordnung VRV) weitergebildet werden.

Fragen:

1. Ist sich der Regierungsrat dieser Problematik bewusst und sieht er entsprechenden Handlungsbedarf?
Wenn Ja: Wie gedenkt der Regierungsrat aktiv zu werden und die Bevölkerung zu informieren?
2. Wann kann allenfalls mit einer entsprechenden Aktion von Seiten Regierung, Verwaltung oder Polizei gerechnet werden?

Regierungspräsident Peter Schmid:
Vor etwa zehn Jahren wurden im Baselbiet die ersten Kreisel eingeführt. Viele VerkehrsteilnehmerInnen haben sich in der Zwischenzeit an das neue Regime gewöhnt, es bestehen ja in zunehmendem Mass Trainingsmöglichkeiten. Die BL Polizei hat festgestellt, dass nach Ablauf einer gewissen Anlaufzeit keine nennenswerten Probleme auftauchten. Die Kreisel funktionieren gut. Oftmals bringen die Gestaltung und die Dekoration des Kreisels gössere Probleme, als die tägliche Handhabung.

Zur Frage 1: Die Antwort lautet: Nein. Da keine Probleme bestehen, gibt es auch keinen Handlungsbedraf.
Da die Antwort verneinend ist, gedenkt die Regierung auch nicht, aktiv zu werden. Autodidaktisch können die VerkehrsteilnehmerInnen das Problem im Selbststudium lösen.Die Baselbieter Polizei gibt innerhalb der Verkehrserziehung Hinweise betreffend Verhalten und Zeichengebung im Kreisel. An der Oberstufe wird die Broschüre des TCS und des BfU abgegeben.

Zur Frage 2: Da sich nach unserer Auffassung keine besonderen Massnahmen aufdrängen, ist auch nicht mit entsprechenden Aktionen zu rechnen.

Fortsetzung des Protokolls vom 19. Februar 1998


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