LR Protokoll 08.01.98 (Teil 6)
Protokoll der Landratssitzung vom 8. Januar 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
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Berichte des Regierungsrates vom 12. August 1997 und der Justiz- und Polizeikommission vom 5. Dezember 1997: Volksinitiative für mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität
Ursula Jäggi vertritt das Geschäft, weil Dieter Völlmin Mitinitiant der Initiative ist, Claude Janiak Sitzungsleiter war und der jetzige Vizepräsident Franz Bloch damals noch nicht anwesend war.
Die am 5. Dezember 1994 eingereichte, nichtformulierte Initiative der SVP für mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität umfasst in allgemeiner Form folgende Begehren:
Der Kanton trifft für die Bevölkerung Massnahmen, um die Bewegunsfreiheit und den Schutz von Eigentum vor Gewalt und Kriminalität zu gewährleisten und verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Suchtmitteln, von Frauen vor sexuellen Belästigungen, von älteren Mitmenschen vor Gewalt und Bedrohung und von der Bevölkerung vor Erpressung.
Der Kanton verstärkt die interkantonale und internationale Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat mit Vorlage vom 12. August 1997 die Ablehnung dieser nichtformulierten Volksinitiative und unterbreitet keinen Gegenvorschlag mit der Begründung, dass die Gewährleistung des Schutzes der Bevölkerung eine Daueraufgabe darstelle und die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von konkreten Massnahmen mit dem Polizeigesetz, mit der V-Personen-Regelung in der Strafprozessordnung, mit dem Polizei- und Rechtshilfekonkordat verwirklicht seien respektive vorbereitet würden mit der Strafprozessordnung oder dem besondren Untersuchungsrichteramt, das nächstens in der Justiz- und Polizeikommission behandelt werde.
Der Kanton verfüge nicht nur über zeitgemässe und modernste Rechtsgrundlagen, um die verlangten Massnahmen veranlassen zu können, sondern setze sie auch konkret um.
Wenn jetzt Schwierigkeiten auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität, muss auch bedacht werden, dass die Schweiz nicht dem Schengener Abkommen angehört.
Die Vertreter des Initiativkomitees haben bei ihrer Anhörung in der Justiz- und Polizeikommission im wesentlichen die Notwendigekit der Initiative mit der Begründung vertreten, dass sich die Bevölkerung tendenziell immer bedrohter fühle, dass die Zunahme von Gewaltdelikten markant sei und dass man sich gegen die Verharmlosung dieser Situation wehren wolle. Ausserdem gehe aus der Vorlage des Regierungsrates nicht hervor, dass die Lage wesentlich verbessert würde.
Der Schutz der Bevölkerung sei immer wieder verbesserungsfähig und anpassungsbedürftig und die getroffenenen Massnahmen bedürften dauernd der kritischen Überprüfung. Es gehe nicht an, die Opfer zu Schuldigen zu machen, weshalb eine kompromisslose Kriminalitätsbekämpfung gefordert werde.
Das Risiko einer Verurteilung müsse so gross werden, dass sich ein Verbrechen nicht mehr lohne. Einige vom Regierungsrat getroffene Massnahmen seien deshalb ungenügend.
In der Kommission wurde festgestellt, dass sich die Initiative nur zu Teilaspekten der Kriminalität äussere, nicht aber zu Fragen der Wirtschaftskriminalität und des sexuellen Missbrauchs im privaten Bereich.
Ohne erhebliche finanzielle Zusatzmittel ist die Initiative nicht umsetzbar. Die Gefahr eines Polizeistaates bei Annahme der Initiative steht im Raum.
Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist insgesamt nicht schlecht, doch wer kann schon eine absolute Sicherheit garantieren.
Die Initiative weckt Hoffnungen, sie ist nach Ansicht einer Kommissionsmehrheit propagandistisch und vergleichbar mit der Initiative "Jugend ohne Drogen".
Die Polizei ist auch nicht fähig, alle gesellschaftlichen Probleme zu lösen.
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat mit 8 zu 3 Stimmen die nichtformulierte Initiative abzulehnen.
Hans Ulrich Jourdan: Wenn man den Titel der Initiative ansieht und an die Verunsicherung in der Bevölkerung denkt, die durch die täglichen Mitteilungen in den Medien immer noch stärker verunsichert wird, wenn man an eine Bevölkerung denkt, die zunehmend anonymer lebt, sich vom Nachbar immer weiter distanziert und sich nicht mehr für ihn verantwortlich fühlt, eine Bevölkerung, die wegschaut, wenn etwas passiert, dann muss man leider feststellen, dass hier ein emotioneller Blattschuss plaziert worden ist.
Schaut man danach die drei Hauptbegriffe an, so liest man, dass der Kanton seine Massnahmen in organisatorischer, personeller und rechtlicher Hinsicht nicht genügend oder gar nicht gewährleisten soll, den Schutz der Bevölkerung nur mangelhaft und im besonderen gegenüber den aufgeführten Bevölkerungsschichten überhaupt nicht wahrnehmen soll. Im Kanton würde die interkantonale und internationale Bekämpfung der Kriminalität vernachlässigt.
Da stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit: Wer ist denn verantwortlich, wenn nichts passiert. Gemeint kann wohl nur die Leitung der basellandschaftlichen Polizei sein. Wenn die Initianten dies so sehen, dann muss konstatiert werden, dass bei dieser Feststellung Fairness nicht Pate stand.
Offenbar haben die Initianten nicht wahrgenommen, dass die Polizei auf dem Weg zu Polizei 2000 ist: Die Gutsmatte wurde gebaut, der Autobahn-Polizeistützpunkt ausgebaut, ein neues Polizeigesetz wurde geschaffen, die Strafprozessordnung so abgeändert, dass verdeckte Fahndungen durchgeführt werden können.
Nicht zuletzt von Seiten der Initianten wurde ein Vorstoss von Hanspeter Frey für Aufstockung des Polizeikorps abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund ist die FDP-Fraktion der Meinung, dass die Initiative grundsätzlich abgelehnt werden müsste. Gefährlich ist dieser Weg, weil dann in der Bevölkerung nicht die Sachlichkeit, sondern die Emotionen spielen würden. Gegen eine Inventur von bereits Erledigtem und Funktionierendem sowie einen Ausblick auf das noch Bevorstehende würde sich die FDP-Fraktion nicht wehren, sie meint aber in ihrer Mehrheit, dies sei nicht unbedingt nötig, weil die Vorlagen ja nicht vom Himmel gefallen sind, sondern im Landrat beraten, verabschiedet und vom Vok genehmigt worden sind.
Bruno Krähenbühl: Die SP-Fraktion ist in Bezug auf die Behandlung dieser Volksinitiative nicht einhelliger Meinung. Eine Minderheit spricht sich für Ablehnung aus, eine Mehrheit ist dafür, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen.
Der Minderheitsstandpunkt: Die Initianten wissen selber nicht genau, was sie eigentlich wollen. Sie können nicht angeben, welches Gesetz neu geschaffen werden sollte oder welche bestehenden Gesetze angepasst werden sollten. Vieles, was die die Initiative verlangt, gehört eigentlich zum Gesetzesvollzug und ist gemäss Gewaltenteilung Angelegenheit der Regierung respektive der Verwaltung und kann deshalb nicht mit einer Volksinitiative einverlangt werden.
Als merkwürdig wird empfunden, dass die SVP im Budget 1998 keine Anträge im Bereich der Polizei eingereicht hat. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass die parlamentarischen Aufsichtskommissionen über das Polizei- und Justizwesen von SVP- Landräten präsidiert werden oder präsidiert worden sind. Keiner der Präsidenten hat auf gravierende Probleme in den Aufsichtsbereichen hingewiesen. So dramatisch, wie die Initiative die Lage darstellt, kann die Angelegenheit deshalb wohl nicht sein.
Weiter bezeichnete es die Minderheit der Fraktion als eine altbekannte Masche, dass Rechtsparteien in Zeiten allgemeiner Verunsicherung mit schlichten Law and order-Parolen auf Stimmenfang gehen. Mit dem süffigen Titel "Mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität" strebe die SVP schlicht und einfach die Lufthoheit über die Baselbieter Stammtische an.
Der Mehrheitsstandpunkt: Die Begründung des Rückweisungsantrages steht unter einem von Toni Blaire geprägten Motto: "Wir müsen hart gegen das Verbrechen vorgehen und ebenso hart gegen die Ursachen der Kriminalität." Tatsächlich zeigt sich die Kriminalitätsbekämpfung als Medaille mit zwei Seiten: Auf der Vorderseite steht die Repression, die Polizei und die Justiz, auf der gleichwertigen Rückseite der Medaille stehen Begriffe wie Prävention und Vorbeugung. Beim Studium der Unterlagen erhielt eine Fraktionsmehrheit den Eindruck, die Volksinitiative sei sowohl von der Regierung wie von der Justiz- und Polizeikommission zu einseitig aus dem Blickwinkel der Repression, aus der Optik von Polizei und Justiz beurteilt worden.
Dass das Thema innere Sicherheit die Bevölkerung bewegt, darf nicht unterschätzt werden. Die Bevölkerung ist beunruhigt über die nicht abreissenden Einbruchsserien, über die Jugendbrutalität, den grassierenden Vandalismus sowie über die Asylantenkriminalität, welche die SP sehr bedauert, weil damit das gesamte Asylwesen in Misskredit gebracht wird.
Die präventive Seite wird in der Initiative zu wenig aufgezeigt, auch fehlt eine überzeugende Darstellung der Ursachen, welche zur Kriminalität führen. Es fehlt der Bezug zwischen Kriminalität und den verursachenden sozialen Faktoren wie Arbeitslosigkeit, die fehlende Integration der ausländischen Jugendlichen in unsere Gesellschaft, die mehr und mehr um sich greifende Perspektiven- und Trostlosigkeit. Die Ursachen der Gewalt sind zuwenig beleuchtet. Es fehlt die Darstellung des Zusammenhangs zwischen Integration und Desintegration und die Erklärung, warum Ausgrenzung letztlich zu Aggression führt.
Ein besonderer Aspekt der Sicherheit ist auch der Schutz der Bevölkerung vor gemeingefährlichen Gewalt- und Triebtätern, insbesondere der Schutz vor sogenannten Rückfalltätern. Leider weiss man noch immer nicht, wie gefährliche Triebtäter behandelt werden können und vor allem, wie ihre Gefährlichkeit zu beurteilen und einzuschätzen ist. Die fatalen Folgen dieses Mankos sind allen bekannt. Die forensische Psychiatrie ist in der Schweiz noch recht unterentwickelt. Der Kanton sollte auf diesem Gebiet aktiv werden und zum Beispiel in Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen auf die Schaffung einer Professur für dieses Spezialgebiet hinwirken.
Die Rückweisung an die Regierung ist mit folgenden konkreten Aufträgen verbunden:
a. Die Regierung wird beauftragt, dem Landrat in einem Zusatzbericht die Zusammenhänge zwischen Kriminalität und sozialem Umfeld (Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit, fehlende Integration u.ä.m.) aufzuzeigen.
b. Weiter erwartet die SP-Fraktion, dass Massnahmen aufgezeigt werden, wie die forensische Psychiatrie (Behandlung und Beurteilung von Triebtätern) in der Schweiz verbessert werden könnte.
c. Schliesslich wird ein Konzept erwartet zur rascheren und besseren Integration ausländischer Jugendlicher, insbesondere soll die Einbürgerung jener Jugendlichen, die unsere Schulen besucht haben, vereinfacht und forciert werden.
Die Anliegen b. und c. erwartet die SP-Fraktion in Form eines Gegenvorschlages zur Initiative.
Bruno Krähenbühl bittet den Landrat, den Rückweisungsantrag zu unterstützen.
Dieter Völlmin hat mit Erstaunen von den Rückweisungsanträgen Kenntnis genommen. Im Klartext bedeuten sie, dass SP und FDP nicht wollen, dass die Initiative zum jetzigen Zeitpunkt vor das Volk gelangt. Wenn man die im üblichen Schlagwortstil gehaltene Begründung des Rückweisungsantrages hört: emotional, demagogisch, populistisch, dann sage man ja nichts anderes, als dass man die Initiative ablehne.
Grösste Mühe bereitet Dieter Völlmin auch die Vorlage des Regierungsrates, die auf nicht weniger als 23 enggedruckten Textseiten weitausholend darlegt, man brauche auch noch soziologische Untersuchungen zur Entstehung von Gewalt.
Solche, mit Schlitzorigkeit verbundenen Rückweisungsanträge enttäuschten ihn und könnten nicht ernst genommen werden. Persönlich habe er nichts gegen die Ablehnung, wünsche aber, dass dazu gestanden werde.
Seit die Sozialdemokratie das Thema Sicherheit entdeckt habe, gewinne sie damit Wahlen, beispielsweise Toni Blaire in England.
Zudem gebe es mit § 29 eine ganz klare Verfassungs-bestimmung: Nichtformulierte Begehren werden innert zwei Jahren dem Volk zur Abstimmung vorgelegt, wenn der Landrat sie in der Sache ablehnt. Seit Einreichung der Initiative, Dezember '94, sind jetzt mehr als drei Jahre vergangen und mit der Rückweisung käme man auf über vier Jahre. So müsste doch überlegt werden, ob der dargelegte Schachzug in der vorgeschlagenen Weise rechtlich überhaupt zulässig wäre.
Begründung der Initiative:
Die SVP ist der Ansicht, dass die Bevölkerung in diesem und anderen Kantonen gegen Kriminalität nicht mehr ausreichend geschützt ist, dass die Kriminalität nicht mit der notwendigen Entschiedenheit bekämpft wird und dass es sich bei der Bekämpfung der Kriminalität um eine primäre Staatsaufgabe handelt.
Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung für Persönlichkeitsentfaltung und wer aus Angst vor kriminellen Handlungen nicht zu jeder Zeit an jeden beliebigen Ort hingehen kann, der ist nicht frei.
Die SVP erachtet es einer zivilisierten Gesellschaft auch unwürdig, wenn zur eigenen Sicherheit immer aufwendigere Massnahmen ergriffen werden müssen.
Weil der Kanton diese verfassungsmässig vorgeschriebene Aufgabe immer weniger wahrnimmt, hat die SVP die Initiative eingereicht. Der Regierungsrat dagegen sagt, er tue und habe getan, was zu machen sei, mehr wolle und könne er nicht unternehmen, Umfragen ergäben, die Bevölkerung fühle sich sicher.
Damit ist die Ausgangslage völlig klar: Würde die Initiative angenommen, wäre der Beweis für die Richtigkeit der SVP-Ansicht erbracht, ansonsten wäre es so, dass sich die Bevölkerung tatsächlich sicher fühlen würde.
Erschütternd findet Dieter Völlmin die Aussage, ein zusätzliches Engagement zeige in Richtung Polizeistaat. Dies erachte er als Bankrotterklärung des Rechtsstaates gegenüber der Kriminalität. Offenbar habe die SVP mehr Vertrauen in diesen Rechtsstaat als die kantonalen Regierungsparteien.
Unrichtig sei die Behauptung, man lebe heute nicht unsicherer als vor fünf Jahren. In jeder Zeitung, nicht nur im Boulevardblatt, könne dies nachgeprüft werden. In der bz vom 10. Dezember 1997 ist zu lesen, dass sich die Zahl der Einbrüche seit 1993 verdoppelt haben. Als interessanter aber erachtet er die Differenz zur Zeit vor etwa 20 Jahren. Es sollte wieder möglich sein, am Morgen das Fahrrad unabgeschlossen am Bahnhof abzustellen und am Abend mit diesem Rad wieder nach Hause fahren zu können.
Absolut richtig werde festgestellt, dass es sich mit dieser Initiative um ein emotionales Thema handle, emotional werde etwas immer dann, wenn in einem als wichtig und existenziell empfundenen Bereich etwas nicht mehr stimmt. Gerade weil Emotionalität mitspiele, werde klar, dass ein Problem vorliegt, das Handlungen erfordere. Wenn demgegenüber im ebenfalls emotionalen Thema der Arbeitslosigkeit von der SP Eingaben getätigt werden, mache ihr niemand den Vorwurf, sie argumentiere emotional.
Den Kampf gegen Kriminalität, auch mit repressiven Mitteln und das sich Befassen damit, sieht die SVP nicht - wie ihr vorgeworfen wird - als populistisch. Betrachte man die aktuellen Vorstösse wie etwa Einführung der Kapitalgewinnsteuer, Einführung der materiellen Steuerharmonisierung, dann sieht Dieter Völlmin eher Populismus mit im Spiel.
Wenn von der Bevölkerung verlangt wird, dass sie "Bewegungsmelder" installiert, dass sie die Nachbarn organisiert, dass Frauen, wenn überhaupt, nachts nur im Taxi unterwegs sein sollen, dann erachte er diese Art des Herangehens an das Problem ganz einfach als pervers. Diese Begründungen zielten doch in die heute glücklicherweise nicht mehr akzeptierte Stammtischargumentation, dass eine Frau, die einen kurzen Rock trage, selber schuld sei, wenn sie vergewaltigt werde.
Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung habe man das Verursacherprinzip aus den Augen verloren.
Letztlich habe die SVP einzig vom verfassungsmässig garantierten Recht Gebrauch gemacht, eine unformulierte Initiative einzureichen. Die Partei anvisiere nicht die Polizeileitung, vielmehr gehe es auch um die Untersuchungsbehörden, um die Gerichte und um die Rechtsprechung. Es dürfe doch durchaus Gegenstand einer Initiative sein zu verlangen, die Schwergewichte anders zu setzen.
Ein Gutachten des regierungsrätlichen Rechtsdienstes vom 26. April 1996 im Zusammenhang mit der Rheinstrasse sage aus, dass sogar Bestimmungen programmatischen Charakters Gegenstand einer Initiative sein könnten.
Als alarmierierend erkenne die SVP auch die Situation an den Schulen, insbesondere in den Vorortsgemeinden. Obwohl unter Schülern ein Klima physischer Gewalt, von Drohung und Erpresssung herrsche, schaue schockierenderweise jedermann weg. In der Vorlage des Regierungsrates stehe, man plane eine Sensibilisierungskampagne für Lehrerinnen und Lehrer zur Wahrnehmung sexueller Gewalt im Familien- und Bekanntenkreis, eine reine Alibiübung, wenn nicht vorerst auf den Pausenplätzen genau hingeschaut werde und Massnahmen ergriffen würden.
Der Vorwurf, die Initiative sage nichts über die Wirtschaftskriminalität, stimme nicht, das organisierte Verbrechen werde erwähnt, insbesondere würden Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Erpressung verlangt und selbst in der regierungsrätlichen Vorlage stehe, dass Schutzgelderpressung zu den typischen Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität gehöre.
Dieter Völlmin bittet den Landrat, das Problem ernst zu nehmen, der Initiative Folge zu leisten und damit dem Regierungsrat den Auftrag zu erteilen, eine Vorlage auszuarbeiten, welche Massnahmen zur wirkungsvollen Bekämpfung der Kriminalität vorsieht.
Gregor Gschwind betont, Sicherheit für die Bevölkerung stelle auch ein Anliegen der CVP dar; sie sei sich aber auch bewusst, dass absolute Sicherheit auch mit verstärkter Polizeipräsenz nicht zu realisieren sei. Deshalb wecke die Initiative falsche Hoffnungen.
Einige Anstrengungen wie etwa die Reformen im Polizeiund Justizwesen seien bereits verwirklicht, anderes stehe in Vorbereitung.
Die Initiative will die Sicherheit der Bevölkerung stärken, sie zeigt, dass sie mit der zur Zeit gehandhabten Organisation der Polizei nicht zufrieden ist, sie bezeichnet die rechtlichen Voraussetzungen als nicht ausreichend und fordert personelle Massnahmen. Durch die Blume sagt die Initiative, Polizei und Justiz seien der Situation nicht mehr gewachsen. Die CVP- Fraktion teilt diese Haltung nicht.
Gerade das, was die Initiative im ersten Abschnitt verlangt, ist ein Dauerauftrag für den Justizdirektor und sein Personal, die Polizei nämlich immer wieder neu zu organisieren und den Gegebenheiten anzupassen. Die CVP ist der Meinung, dass in diesem Bereich viel gemacht wurde noch einiges gemacht werden wird und dass die Polizei auch in Zukunft versuchen wird, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Aus diesen Gründen lehnt die CVP die Initiative der SVP ab.
Zum überraschenden Antrag der SP meint Gregor Gschwind, der Coup sei gelungen, vorgängig sei nichts durchgesickert. Die CVP erwarte, dass zur Initiative nun mit einem Ja oder einem Nein ehrlich Stellung bezogen werde. Die Initiative sollte vors Volk gebracht werden und in den Abstimmungserläuterungen wünschte er zuhanden des Volkes Aussagen, was getan wird, und was man noch zu tun gedenke.
Bruno Steiger erkennt, dass die in dieser Sicherheitsinitiative enthaltenen Punkte entweder bereits auf Verfassungs- und Gesetzesebene festgeschrieben sind oder in Ausführung und Vernehmlassung stehen. Dass die Regierung aber andererseits die sicherheitspolitische Lage des Kantons als gut bezeichne, entspreche aus der Sicht der Schweizer Demokraten einer haltlosen Schutzbehauptung, indem versucht werde, dem Volk Sand in die Augen zu streuen.
Es sei offensichtlich und skandalös, wie vorab ausländische Straftäter und Gewaltverbrecher von der Justiz vom Täter zum Opfer erklärt werden. So habe im Zusammenhang mit dem brutalen Raubüberfall der Dennerfiliale in Binningen das Obergericht nichts Gescheiteres gewusst, als das vom Strafgericht verhängte Urteil von sechs Jahren Zuchthaus zu mindern, obwohl der Täter sehr brutal und skrupellos gehandelt habe und deshalb jegliches Bleiberecht in der Schweiz verwirkt habe. Vor diesem Hintergrund erachtet es Bruno Steiger als absolut unerträglich, solche Täter mit Samthandschuhen anzufassen und eine zwingende Landesverweisung in einen bedingten Strafvollzug umzuwandeln.
Was die Sicherheit im Kanton betreffe, müsse immer zuerst bei der Justiz, welche die Straftäter zu überführen habe, genau hingeschaut werden. Insider wüssten, dass 80 Prozent der Gefängnisplätze von ausländischen Tätern belegt werden. Deshalb wäre es reine Sisyphusarbeit, der Polizei die Schuld zu geben, solange solche Straftäter nach ihrem Ferienaufenthalt im Hotel Arxhof weiterhin im Land bleiben und ihr Unwesen treiben dürften, während sich die Regierung hinter der Gewaltentrennung verstecke und die Richter ihren Handlungsspielraum mit Absicht in die falsche Richtung lenkten.
Vor allem die drei Regierungsparteien reklamierten die Vorherrschaft in der kantonalen Rechtsprechung; wahrscheinlich wolle man gar nicht, dass Richter anderer, kleinerer Parteien in diese Gremien Einzug hielten, weshalb er an dieser Stelle festhalte, dass es nicht um die Qualität und die Qualifikation dieser Richter gehe, sondern um das Parteibüchlein. In diesem Zustand werde im Kanton die Kriminalität gezüchtet, sie gedeihe prächtig, während die wahren Brandstifter der Regierungsparteien als Volksvertreter im Landrat dafür schauten, die ihnen genehmen Straf- und Oberrichterposten zu besetzen. So gehe es letztlich nicht um Sicherheit, sondern um Macht.
Er finde es bedauerlich, dass die SVP diesen für die Initiative so wichtigen Aspekt nicht aufgegriffen habe.
Ein Teil der Schweizer Demokraten stimme aus Prinzip der Initiative zu, weil es um die Sicherheit gehe, ein weiterer Teil werde sich der Stimme enthalten, weil die Initiative wohl nur einen Profilierungsversuch darstelle.
Die von der FDP durch Hanspeter Frey geforderte Aufstockung der Polizei nütze doch nichts, wenn die festgenommenen Räuber und Gauner alle wieder freigelassen werden müssten, weil sie von den Richtern als arme, integrationswürdige Leute erklärt würden.
Es gebe Leute, die könne man nicht integrieren, die Schweiz könne nicht die ganze Welt aufnehmen und schon gar nicht den "Abschaum".
Maya Graf findet es zunehmend schwieriger, nach den diskriminierenden Voten von Herrn Steiger als nächste das Wort ergreifen zu müssen.
Die Grüne Fraktion lehnt die Initiative ab; mit dem emotionalen Thema habe die Fraktion aber kein Problem, sie erachte es vielmehr als ihre Aufgabe, Themen, welche die Bevölkerung tagtäglich beschäftigen, aufzugreifen. Es gefalle der Fraktion aber nicht, dass die Thematik ein Stück weit dazu missbraucht werde, den Leuten mit mehr Polizei Hoffnung auf ein besseres Sicherheitsgefühl zu verschaffen. Dies erachtet die Partei als propagandistisch.
Das innere Sicherheitsgefühl der Menschen in einer Zeit des Struktur- , des Gesellschaftswandels und des Umbruchs in der immer schneller werdenden Zeit könne mit dieser Initiative nicht verwirklicht werden. Dazu bräuchte es eine Vielzahl von Ansätzen und eine Menge politischer Entscheide auf allen Ebenen.
Die Grüne Fraktion möchte nicht die zweifellos auch notwendige Repression, sondern eine Prävention fördern, die Kriminalität mindern und verhindern könnte.
Der in Absatz zwei gestellte Auftrag an den Kanton, "Frauen vor Gewalt und sexueller Belästigung zu schützen", erachte sie als gut und recht, müsse aber erst mit der konsequenten Gleichstellung der Frauen auf allen Ebenen angegangen werden.
Noch immer fänden 90 Prozent aller Gewalt- und Sexualverbrechen nicht im öffentlichen, sondern im privaten Raum statt. Diese Statistik zeige, dass eine Verbesserung nicht mit mehr Polizei, sondern mit Verhaltensveränderungen erzielt werden könnte.
Die Problematik der Ausländerkriminalität werde von der Grünen Fraktion nicht bestritten. Eine Manko sei einerseits in der Integrationsförderung und andererseits in der Information und der Kommunikation mit den Ausländern auszumachen.
Im Rückweisungsantrag der SP erkennt die Grüne Fraktion viele interessante Aspekte, doch möchte sie den erteilten Auftrag nicht in Zusammenhang mit der Initiative sehen, würde aber einen späteren Vorstoss dazu gerne untestützen.
Die Grüne Fraktion bittet den Rat, die Initiative auch im Abstimmungskampf der Bevölkerung zur Ablehnung zu empfehlen.
Bruno Krähenbühl kann den von Dieter Völlmin eingebrachten Vorwurf der Schlitzohrigkeit gelassen zur Kenntnis nehmen, sofern er auf ihn gemünzt war. Dagegen weist er den Vorwurf der Verzögerungstaktik entschieden zurück. Wie bereits erläutert, liege der SP-Fraktion daran, das Schwergewicht von der Repression zur Prävention zu verschieben, was mit einer Rückweisung eingeleitet werden könne.
Weiter bedauert Bruno Krähenbühl, dass sich Dieter Völlmin nicht zur Problematik der forensischen Psychiatrie geäussert hat. Wer die Gewalt und die Kriminalität bekämpfen wolle, müsse auch diesen Bereich genau ansehen.
Peter Brunner hat beim Studium von Verfassung und Gesetz über Weihnachten seine Meinung etwas geändert, weil er zum Schluss gekommen ist, dass sich die in der Initiative erwähnten Punkte kaum von diesen Gesetzestexten unterscheiden. So stelle sich einzig noch die Frage, was die SVP denn eigentlich wolle.
Während der letzten Jahre habe die SVP viele Vorstösse der Schweizer Demokraten zur Sicherheitsproblematik immer wieder abgelehnt, etwa die Motion "Ausbau des Baselbieter Polizeikorps", "Internierung straffälliger Asylbewerber", "Bekämpfung der Gewalt an den Schulen", "Massnahmen gegen das illegale Graffiti-Sprayen", "Kampf der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen", "Postulat betreffend Gewalt an Frauen", Mehr Sicherheit in Bahn, Bus und Tram", "Schutz gegen die illegale Einwanderung".
Ganz klar herrsche wegen der Einbruchswelle ein ungutes Gefühl im Kanton.
Peter Brunner fragt sich aber, warum nicht Kontrollen in den entsprechenden Quartieren durchgeführt würden, statt für Radarkontrollen einen grossen Aufwand zu treiben.
Die von seinem Kollegen angesprochene Problematik der Gerichte, die teilweise die Täter zu Opfer mache, unterstützt Peter Brunner.
Da die populistische Initiative nur ein Sicherheitsgefühl vorgaukle, werde er sich der Stimme enthalten.
Peter Tobler weist darauf hin, dass sich die Rechts- und Sachlage gegenüber dem Einreichungszeitpunkt der Initiative vor drei Jahren verändert hat. Vieles sei unternommen worden und vieles werde noch geschehen, weshalb sich für die FDP die Frage stelle, ob das Tempo genüge oder nicht. Mit der SVP gehe die FDP einig, dass die Strafprozessordnung und die Gerichtsorganisation zu revidieren seien.
Die Initiative fordere eigentlich nur, in der eingeschlagenen Richtung energisch weiterzufahren.
Die FDP wäre für eine Rückweisung an die Kommission zu haben, damit noch einmal detailliert ausgebreitet werde, was zu tun sei.
Nicht zustimmen könne die FDP dagegen dem Auftrag der SP, welche die Ursachenerforschung im Strafrecht fordert, eine Aufgabe, welche im Rahmen eines Nationalfondsprojektes Gegenstand der Revision des Eidgenössischen Strafrechts bilde und weitestgehend abgeschlossen sei.
Durchaus zutreffend sei der Hinweis von Bruno Krähenbühl, dass sich die forensische Psychiatrie im Umbruch und in einer Krise befinde; angesichts des aktuellen Paradigmenwechsels lasse sich das Thema breit diskutieren, stelle aber eine eidgenössisches Aufgabe dar.
Etwas einfach gestrickt, sage die FDP, im Grunde sei die Initiative erfüllt. Deshalb empfehle sie unspektakulär und ohne Schlitzohrigkeit die Ablehnung der Initiative, denn eine Initiative, die keine Neuerungen berge und somit nichts bewege, sollte nicht angenommen und auch nicht überwiesen werden.
An die Adresse von Bruno Steiger bemerkt Peter Tobler, wenn er mit den Parteien und seinen Vertretern nicht zufrieden sei, solle er sich doch an den Chef, das Volk, wenden.
RR Andreas Koellreuter bedauert, dass die SVP nicht vor drei Jahren eine formulierte Initiative eingereicht hat. Hätte sie das getan, wüsste man, was sie tatsächlich möchte. Was nun aber in dieser nichtformulierten Initiative stehe, sei nichts anderes, als was im Konzept und im Gesetz festgeschrieben sei.
Würde die Aussage von Dieter Völlmin zutreffen, die Regierung wolle nicht mehr unternehmen, so müsste man sie sofort in die Wüste schicken. Die Regierung analysiere zusammen mit der Polizei und den betroffenen Personen dauernd die Sicherheitslage im Kanton, ergreife die notwendigen polizeitaktischen Massnahmen und beantrage die erforderlichen zusätzlichen Mittel.
Was im ersten Punkt der Initiative stehe, könne beinahe wortwörtlich im Konzept "Polizei 2000" nachgelesen werden. Weitere Forderungen seien im Rat längst behandelt oder stünden in nächster Zeit zur Beratung an.
Dem Landrat windet der Justizdirektor an dieser Stelle ein Kränzchen, weil das Parlament begriffen habe, worum es geht und für die Bewältigung der Aufgaben in den letzten Jahren insgesamt 90 Millionen Franken für eine bessere, zielgerichtetere Arbeit der Polizei beschlossen habe. Auch für die Arbeit am Polizeigesetz, für das Polizeikonkordat der Nordwestschweizer Kantone, für das Rechtshilfekonkordat und die Behandlung vieler weiterer Aufgaben bedankt sich der Regierungsrat beim Landrat.
Er wäre glücklich, wenn die SVP endlich konkret sagen würde, wo sie Änderungen anbringen möchte, wo mehr getan werden sollte. Leider sei die SVP gleichzeitig aber nicht bereit, mehr Mittel zu bewilligen, sonst hätte sie den Vorstoss von Hanspeter Frey, der eine Aufstockung der Polizei forderte, unterstützt.
Auch möchte er wissen, auf wessen Kosten die Kriminalität wirksamer bekämpft werden sollte, ob etwa die Verkehrspolizei zurückgenommen, die Verkehrserziehung aufgehoben werden sollte, angesichts der zwanzig Toten pro Jahr allein im Kanton Basel-Landschaft!
Wer die Kriminalität wirksamer bekämpfen wolle, stimme dem BUR (Besonderes Untersuchungsrichteramt) zu. Wenn der Landrat mit der Behandlung des BUR bis Ende März fertig würde, könnte es zusammen mit der Initiative im Juni zur Abstimmung gebracht werden.
Die Polizei des Kantons agiere ausgesprochen flexibel und habe in den letzten drei Monaten ein Schwergewicht auf die Bekämpfung der Einbruchserien gelegt. Sie habe noch und noch Überstunden geleistet und für diesen immensen Einsatz danke er der Polizei ganz besonders.
Mit der Idee der Rückweisung an die Regierung von Bruno Krähenbühl werde nur ein Teilbereich angesprochen, der zudem eine Bearbeitungsdauer von weiteren zwei Jahren und bedeutende Kosten nach sich ziehen würde. Trotzdem anerkennt der Regierungsrat gute Ansätze im Auftrag der SP, wie etwa die zur Zeit intern sehr intensiv diskutierten Einbürgerungen.
Der Justizdirektor geht mit Gregor Gschwind einig, der eine ehrliche Stellungnahme gegenüber dem Volk fordert, indem klar auf den Tisch gelegt wird, was gemacht wurde, und was man noch vorhat zu tun.
Als unwahrscheinlich wichtig für die Polizei erwähnt RR Andreas Koellreuter die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung. Gerade die Verhaftungen der letzten Zeit konnten stets aufgrund direkter Hinweise der Nachbarn vorgenommen werden.
Zum Schluss ruft der Regierungsrat das Parlament auf, die Initiative abzulehnen und gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass es nicht zu einem populistischen Abstimmungskapf kommen möge. Am schönsten wäre es, wenn die SVP die Initiative zurückzöge, denn sollte sie vom Volk angenommen werden, so müsste irgend jemand mit konkreten Vorschlägen aufwarten, die nicht schon im Dauerauftrag enthalten sind.
Dieter Völlmin kann bei aller Sympathie den Wunsch des Regierungsrates nach Rückzug der Initiative nicht erfüllen. Auch dass die Regierung lieber eine formulierte Initiative gesehen hätte, ist ihm klar. Die Möglichkeit, nichtformulierte Initiativen einzureichen, sei nun mal gegeben; wenn man das nicht mehr wolle, könne man ja versuchen, dieses Recht in der Verfassung zu ändern.
Zum Vorwurf der politischen Profilierung meint Dieter Völlmin mit Hinweis auf verschiedene aktuelle Vorstösse, man solle sich doch nichts vormachen, bei jedem Vorstoss und und jeder Initiative sei politische Profilierung im Spiel und an die Adresse der Schweizer Demokraten bemerkt er, die Art und Weise der Argumentation mache es einem oft nicht leicht, den Vorstössen der Schweizer Demokraten zuzustimmen, was auch Maya Graf eben schon beklagt habe.
Max Ribi fühlt sich in einem Dilemma, weil noch immer nicht klar ist, welche Begehren der Initiative im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung bereits erfüllt sind und was noch zu geschehen hat. Eine nichtformulierte Initiative könne zudem nicht verlangen, dass alles, was sie im Text fordere, erfüllt sein müsse.
Max Ribi stellt deshalb folgenden Ordnungsantrag: "Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag abzuklären, ob die bereits eingeleiteten Massnahmen und die beabsichtigten Massnahmen die nichtformulierte Initiative erfüllen oder nicht erfüllen oder allenfalls noch Ergänzungen zu machen sind."
Ursula Jäggi sieht mit dem von Max Ribi eingereichten Vorschlag keinen guten Weg eingeschlagen. Die Kommission habe die Initiative in extenso diskutiert und in der Regierungsratsvorlage sei alles aufgeführt, was gemacht worden ist, womit mit einer neuerlichen Bearbeitung keine weiteren Ergebnisse erwartet werden könnten. Sie bitte deshalb, dem Antrag nicht zu entsprechen.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp stellt den Rückweisungsantrag an die Regierung von Bruno Krähenbühl dem Rückweisungsantrag an die Kommission von Max Ribi gegenüber.
://: Der Landrat stimmt in seiner Mehrheit für den Antrag von Max Ribi und gegen den Antrag von Bruno Krähenbühl.
In einem zweiten Gang lässt die Landratspräsidentin über den Rückweisungsantrag an die Kommission von Max Ribi gegen Eintreten abstimmen.
://: Für den Antrag von Max Ribi, Rückweisung an die Kommission, stimmen 26 Parlamentarierinnen und Palamentarier und für Eintreten auf den Landratsbeschluss fallen 42 Stimmen.
Landratsbeschluss betreffend die nichtformulierte Volksinitiative "Für mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität"
Titel und Ingress Kein Wortbegehren
Ziffer 1
Dieter Völlmin beantragt, Ziffer 1 wie folgt zu fassen: "Der nichtformulierten Volksinitiative "Für mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität" wird Folge geleistet.
://: Der Rat lehnt den Antrag von Dieter Völlmin mit 50 gegen 21 Stimmen ab.
Ziffer 2 Kein Wortbegehren
Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend die nichtformulierte Volksinitiative "Für mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität" mit grossem Mehr zu.
Landratsbeschluss
betreffend die nichtformulierte Volksinitiative "Für mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität"
Vom 8. Januar 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die nichtformulierte Volksinitiative "Für mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität" wird abgelehnt.
2. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die Volksinitiative abzulehnen.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp lädt zur Ratskonferenz ein und schliesst die Landratssitzung.
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 22. Januar 1998, 10 Uhr