Protokoll der Landratssitzung vom 10. Dezember 2008

Nr. 918

Mitteilungen


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) unterbricht die weitere Behandlung der Traktandenliste, um den Kantonsgerichtspräsidenten Peter Meier, der per Jahresende in den Ruhestand gehen wird, im Namen des Landrates zu verabschieden.


"Ende 2008 - in ein paar Tagen - geht Peter Meier nach 40 Jahren, die er dem Kanton Basel-Landschaft diente, in Pension. 1969 trat er im Bezirksgericht Arlesheim eine Stelle als Aushilfsgerichtsschreiber an. Nur sechs Monate später wurde er bereits ordentlicher Gerichtsschreiber. 1976 machte er das Anwaltsexamen und erwarb den Doktortitel. 1981 wurde er als Direktionssekretär der Justiz- und Militärdirektion berufen. In diese Zeit fiel die Diskussion um die Aufnahme des Laufentals. Nach fast 20 Jahren in der Verwaltung wechselte Peter Meier zurück zur dritten Gewalt. Er wurde vom Landrat als Präsident des Verwaltungsgerichts gewählt. Am 1. April 2002 wurde Peter Meier schliesslich als erster Präsident des Kantonsgerichts gewählt. Nachdem er die Justizreform als Direktionssekretär geplant hatte, setzte er sie also als Gerichtspräsident um. Stets setzte er sich für die Stärkung der Judikative ein und befasste sich zudem intensiv mit der Einführung der schweizerischen Strafprozessordnung.


Peter Meier zeigte sich stets als ein Mann der ruhigen Worte und der Gelassenheit. Mit treffenden Voten und seinem feinen Humor fiel er stets auf und brachte seine Anliegen auf den Punkt. Die Verhandlungen leitete er mit souveräner Hand und er erwies sich als würdiger Repräsentant der Justiz.


Auch ausserhalb des Gerichtssaals setzt sich Peter Meier für 'seinen' Kanton ein: Als Stiftungsratspräsident der Wasserfallenbahn wird er tätig bleiben.


Wir wünschen Peter Meier alles Gute im 'Unruhezustand' und in seinem nächsten Lebensabschnitt. Nicht vergessen werden wir, ihn zur Eröffnung des Justizzentrums Muttenz einzuladen.


Besten Dank - Peter Meier - für Ihren Einsatz!"


[Applaus]


Kantonsgerichtspräsident Peter Meier : "Geschätzter Herr Landratspräsident, sehr verehrte Damen und Herren, Sie haben sehr lobende Worte für mich gefunden, was mich natürlich sehr freut, es ehrt mich aber auch und es bringt mich etwas in Verlegenheit. Gestern kam mir die Ehre zuteil, von der Regierung verabschiedet worden zu sein, wo der Regierungspräsident Sokrates folgendermassen zitierte: 'Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter: höflich anzuhören, weise zu antworten, vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden'. Immer bemühte ich mich, höflich anzuhören. Auch glaube ich, dass ich unparteiisch entschieden habe. Ob ich aber immer weise geantwortet und immer vernünftig erwogen habe, ist eine andere Frage. Wenn ich an die Worte von Ernst Benda denke, einem langjährigen Präsidenten des deutschen Bundesverfassungsgerichts, der sagte: 'Ein Richter ist erst, wer nachts verfassungsgerecht träumt', so muss ich feststellen, dass ich dies nicht tat. Das führt mir vor Augen, wie unvollkommen ich eigentlich aus diesem Amt scheide.


Eine eigentliche Abschiedsrede möchte ich nicht halten. Mein Vorgänger im Verwaltungsgericht gab Staatsdienern im Endstadium die Empfehlung ab, dass es deren letzte Pflicht sei, 'de servir et disparaître'. Er wandte diese Empfehlung auch bei sich selbst an und auch ich gedenke, es so zu handhaben. Servir bis Jahresende und dann disparaître!


Zwei Anliegen habe ich aber noch an Sie: Zum Einen möchte ich Ihnen meinen ganz persönlichen Respekt aussprechen. Dies gilt nicht nur dem, was Sie machen, sondern auch, wie Sie dies tun. Ein Parlamentsbetrieb besteht schliesslich nicht nur aus 'parlare' im Plenum. Ganz besonders spreche ich die Kommissionsarbeit an. Ich durfte in mehreren Kommissionen miterleben, wie ernsthaft und mit grossem Einsatz um gute Lösungen gerungen wird. Natürlich war die Kommission nicht immer der gleichen Meinung wie ich, ich attestiere ihr aber gerne, dass sie sich auch ihre Irrtümer hart erarbeitet hat.


Sie verdienen aber auch meinen Respekt dafür, dass Sie die Besonderheiten der Justiz erkannt und diesen Rechnung getragen haben. Sie waren meine Wahlbehörde - jetzt sind Sie es nicht mehr - und doch habe ich mich nie in irgendeiner Weise unter Druck gefühlt, was Respekt verdient. Selbst dann fühlte ich keinen Druck, wenn das Gericht mal einen Beschluss des Landrates ändern oder aufheben musste.


Danken möchte ich Ihnen auch, und zwar für das entgegen gebrachte Vertrauen und das Verständnis, welches immer - oder fast immer - für die Anliegen der Gerichte gezeigt wurde. Auch für die Nachsicht möchte ich danken, die gezeigt wurde, wenn denn mal wirklich etwas nicht so lief, wie es hätte laufen müssen.


Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich scheide mit gemischten Gefühlen aus dem Amt, was ich offen eingestehe. Freud und Leid liegen nahe beieinander. Ich möchte einen Satz von Harry Truman zitieren, den er bei seinem Amtsende sagte: 'Ich war kein grosser Präsident, aber ich habe eine wunderbare Zeit mit dem Versuch verbracht, einer zu werden'. Zehn Jahre lang habe ich versucht, ein akzeptabler Verwaltungs- bzw. Kantonsgerichtspräsident zu sein. Froh bin ich, wenn mir dies einigermassen gelungen ist und ich ohne grössere Flurschäden über die Runden gekommen bin. Für mich waren es zehn wunderbare Jahre, gerade auch in der Zusammenarbeit mit Ihnen - dem Landrat - wofür ich sehr dankbar bin. Was meinen Abschied betrifft, so genügt es mir vollkommen, wenn Sie sagen 'Schade!' und nicht denken 'Endlich!'. Ich wünsche Ihnen in Ihrer Tätigkeit - privat wie beruflich - alles Gute! Besten Dank!"


[Applaus]


Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei



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