Protokoll der Landratssitzung vom 10. Dezember 2008
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2008-052 vom 4. März 2008
Vorlage: Finanzkontrollgesetz (2. Lesung)
- Bericht der Finanzkommission vom 13. November 2008
- Beschluss des Landrats am 27. November 2008: < 1. Lesung abgeschlossen >
- Beschluss des Landrats am 10. Dezember 2008 < beschlossen mit 4/5-Mehr >
Nr. 914
Gemäss Kommissionspräsident Marc Joset ist in der 1. Lesung die Frage aufgetaucht, warum die Datenschutz-Aufsichtsstelle in § 14 Abs. 1 nicht genannt sei.
Die Abklärungen haben ergeben, dass die Datenschutz-Aufsichtsstelle laut Datenschutzgesetz, das seit 1. Juli 2008 in Kraft ist, organisatorisch weiterhin der Sicherheitsdirektion zugeordnet ist; allerdings hat sie eine selbständigere und unabhängigere Stellung erhalten.
Aufgrund der unveränderten organisatorischen Zugehörigkeit zur Sicherheitsdirektion ist eine besondere Erwähnung der Datenschutz-Aufsichtsstelle im Finanzkontrollgesetz nicht zwingend notwendig. Sie kann allerdings zweckmässig erscheinen, weil die Datenschutz-Aufsichtsstelle durch ihre besondere Unabhängigkeit eine Stellung erlangt hat, die jener des Ombudsmans ähnlich ist. Zudem ist unbestritten, dass auch die Datenschutz-Aufsichtsstelle der Finanzaufsicht durch die Finanzkontrolle unterliegt.
Damit dies aus dem Gesetzestext unmissverständlich hervorgeht, kann die Datenschutz-Aufssichtsstelle in § 14 Abs. 1 FKG ausdrücklich erwähnt werden. In diesem Fall sind auch die Paragrafen 2 Abs. 3 und 25 Abs. 1 FKG zu ergänzen.
Die Finanzkommission empfiehlt dem Landrat, die Datenschutz-Aufsichtsstelle in den §§ 14 Abs. 1, 2 Abs. 3 und 25 Abs. 1 FKG ausdrücklich zu erwähnen.
Keine Wortbegehren.
Detailberatung Finanzkontrollgesetz
Titel und Ingress
A.
§§ 1 - 12 keine Wortbegehren
B.
§§ 13 - 19 keine Wortbegehren
C.
§§ 20 - 22 keine Wortbegehren
D.
§§ 23 - 29 keine Wortbegehren
E.
§§ 30 - 32 keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht verlangt.
://: Der Landrat beschliesst das Finanzkontrollgesetz mit 81:0 Stimmen bei einer Enthaltung.
Da das 4/5-Mehr erreicht ist, bedarf es keiner obligatorischen Volksabstimmung. [ Namenliste ]
Detailberatung Dekret zum Gesetz über die Gewaltentrennung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 1 Ziffer 2 keine Wortbegehren
§ 1 Ziffer 7 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Gewaltentrennung mit 76:0 Stimmen bei einer Enthaltung. [ Namenliste ]
Detailberatung Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 44 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats mit 79:0 Stimmen bei einer Enthaltung. [ Namenliste ]
Detailberatung Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 4 Abs. 1 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz mit 78:0 Stimmen bei einer Enthaltung. [ Namenliste ]
Abschreibung der beiden Vorstösse 2003/234 und 2005/080
Keine Wortbegehren.
Gegen den Vorschlag des Landratspräsidenten , über die Abschreibung der beiden Vorstösse gleichzeitig abzustimmen, erhebt sich kein Widerspruch.
://: Der Landrat beschliesst einstimmig mit 77:0 Stimmen, die Vorstösse 2003/234 und 2005/080 als erfüllt abzuschreiben. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
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