Protokoll der Landratssitzung vom 11. Dezember 2008

30
2008-205 vom 11. September 2008
Motion der SVP-Fraktion: Für einen zeitgemässen Kündigungsschutz in der Verwaltung
- Beschluss des Landrats am 11. Dezember 2008 < als Postulat überwiesen >

Nr. 966

Regierungspräsident Adrian Ballmer (FDP) erklärt, warum die Regierung den Vorstoss als Postulat entgegennehmen wolle.


Die Regierung ist nicht mit allen Punkten des Vorstosses einverstanden. Ein Handlungsbedarf bei den Kündigungsbestimmungen für das Personal der kantonalen Verwaltung ist aber seit längerer Zeit erkannt und ist auch der Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände (ABP) bereits erläutert worden. Ein entsprechender Auftrag zur Überarbeitung ist deshalb erteilt worden.


Allerdings geht es nicht um untere Positionen, sondern um Kader- und Vertrauenspositionen, die in Einzelfällen ein Problem darstellen. In diesem Sinne soll nicht das aktuelle Personalrecht umfassend umgestaltet, sondern sollen ein paar punktuelle Schwierigkeiten, die aufgetaucht sind, gelöst werden. Das Kündigungsverfahren und der Anspruch auf Weiterbeschäftigung - zwei Punkte, die auch in der Motion angesprochen werden - sind ebenfalls Teil der für die Überarbeitung nötigen und vorgängigen Anamnese. Es soll eine Regelung gefunden werden, die sowohl die personalpolitische Ausrichtung des Kantons berücksichtigt als auch den Schutz der Mitarbeiter vor Willkür oder Ungleichbehandlung sicherstellt. Die entsprechenden Arbeiten sind noch in der Vorbereitungsphase. Es ist vorgesehen, dass die verwaltungsinterne Vernehmlassung noch in diesem Jahr oder dann im ersten Quartal des nächsten Jahres beginnt. Schon in dieser Phase sollen die Personalverbände miteinbezogen werden. Die Meinungsbildung in der Regierung hat aber noch nicht begonnen, weshalb sich diese auch nicht jetzt schon in ein enges Korsett mit genauen Lösungsvorgaben zwängen lassen will. Eben dies würde aber mit einer Motion passieren.


Darum ist jetzt nicht ein Vorentscheid zu fällen, sondern ist der wohlbegründete Vorschlag der Regierung abzuwarten. Vor allem kann es aber «sicher nicht» darum gehen, die Bewährungsfrist generell aufzuheben. Es gibt Fälle, bei denen eine solche Frist nicht oder nicht mehr sinnvoll ist, aber in aller Regel sollte sie Bestandteil eines fairen Verfahrens sein.


Thomas de Courten (SVP) ist dankbar dafür, dass die Regierung den Handlungsbedarf bei diesem Anliegen auch schon erkannt habe.


Nachdem beim vorangegangenen Traktandum gesagt wurde, dass die Frage in der Verwaltung auch ohne Überweisung der Motion weiterverfolgt werde, wird hier nun eigentlich dasselbe gesagt, nur dass es keine Rolle spiele, ob es eine Motion oder ein Postulat sei. In der Motion wird der Verzicht auf eine obligatorische Ansetzung einer Bewährungsfrist verlangt, was aber eine fakultative Ansetzung einer Bewährungsfrist weiterhin offenlässt. Die Motion hat einen Bereich unter die Lupe genommen und zwei Probleme speziell betrachtet, an denen jetzt auch die Regierung arbeitet und die auch der Landrat mehrheitlich lösen will. Weil sowohl die Frage der Bewährungsfrist als auch jene des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung bereits auch von der Regierung untersucht werden, ist der Vorstoss als Motion zu überweisen.


Gemäss Nelly Dambach (SP) stellt sich die SP gegen eine Überweisung des Vorstosses als Motion und mehrheitlich auch gegen ein allfälliges Postulat.


Dabei stösst sich diese Fraktion an der geforderten Aufhebung der Bewährungsfrist und des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung, was nicht zeitgemäss ist. Dadurch haben die Arbeitnehmer keine Möglichkeit mehr, sich zu verbessern, wenn sich aufgrund eines Mitarbeitergesprächs zeigen sollte, dass zuvor aus irgendwelchen Gründen bei der angestellten Person eine «ungute» Arbeitssituation eingetreten ist. Aufgrund gewisser Lebensumstände können Menschen nicht immer die erwartete Leistung erbringen. In solchen Momenten soll man das Recht haben, sich innerhalb einer bestimmten Zeit zu bewähren, auch wenn Vorgesetzte ihren Mitarbeitern nur ungern ein solches Recht zugestehen. Aber diese Zeit sollen Angestellte erhalten.


Bewährungsfristen sind nur bedingt als «massive Verzögerungen von Verfahren» zu betrachten, denn auch Neueinstellungen stellen massive Verzögerungen mit Kosten, Zeitaufwand und Risiken dar. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung ist sinnvoll, weil er gerecht ist. Die Rede ist von Kündigungen, die der Kanton als Arbeitgeber ungerechtfertigt ausgesprochen hat und rückgängig machen muss, weil es Fehlentscheidungen gewesen sind. In der Regel ist der Kanton in einem solchen Fall auch in der Lage, einen anderen Arbeitsplatz anbieten zu können.


Der Motionär verlangt einen flexiblen und zeitgemässen Kündigungsschutz. Dieses Ziel ist bereits erreicht. Wenn die Regierung mit der Neuregelung Probleme, die sich anscheinend vor allem auf Kaderstufe ergeben haben, lösen will, kann es nicht angehen, deswegen sogleich den für die ganze Verwaltung geltenden Kündigungsschutz zu verändern.


Werner Rufi (FDP) legt dar, dass die FDP-Fraktion die Sichtweise der Regierung teile, sowohl was die Beurteilung der Ausgangslage als auch die Lösung in Form eines Postulats betreffe.


Ein minutiöses Prüfen und Berichten ist in diesem Fall angemessener, weil die Bestimmungen bzgl. ordentlicher Kündigung, fristloser Kündigung und Mitarbeitergespräch in den einschlägigen Verordnungen bereits differenziert ausformuliert sind. Anzufügen ist, dass ein Teil der FDP-Fraktion auch die Motion unterstützt. Der von Regierungspräsident Adrian Ballmer vorgeschlagene Weg zur Lösung des Problems via Postulat ist dennoch besser, weil ein Auftrag bereits erteilt und eine Prüfung im Gang ist. Wenn die interne Vernehmlassung im ersten Quartal des Jahres 2009 durchgeführt und abgeschlossen werden soll, ist bald mit einem brauchbaren Ergebnis zu rechnen, das auch dem Landrat vorgestellt werden kann. Bei einer Motion könnte der ganze Prozess länger dauern, was der Sache nicht dienlich ist.


Zusammenfassend ist zu unterstreichen, dass im kantonalen Personalgesetz und dem dazugehörigen Dekret hinsichtlich der von der Motion angesprochenen Fragen gewisse Probleme bestehen. Immer wieder wird erkennbar, dass das Personalwesen des Kantons «ein starres Gebilde» ist, das wenig Flexibilität hat, so dass ein Handlungsbedarf unbestritten ist. Darum ist der Vorstoss in seiner Idee zu unterstützen.


Dem Motionär wird aber beliebt gemacht, seinen Vorstoss griffiger zu machen und in ein Postulat umzuwandeln, denn die Motion selbst könnte verhindern, dass deren Anliegen am Schluss nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann mit den Anpassungen, die bereits jetzt von der Regierung vorgesehen sind.


Ivo Corvini (CVP) spricht sich im Namen der CVP-/EVP-Fraktion «für einen ausgedehnten, aber nicht überdehnten Kündigungsschutz» aus.


Die Motion will offenbar zwei überdehnte Kündigungs-schutz-Bestimmungen beseitigen, nämlich die obligatorische Ansetzung einer Bewährungsfrist und die automatische Weiterbeschäftigung und -anstellung in der kantonalen Verwaltung im Falle einer Kündigung, die von einem Gericht als unrechtmässig beurteilt worden ist. Die CVP-/ EVP-Fraktion erklärt sich mit der Aufhebung beider Punkte einverstanden.


Bei der obligatorischen Ansetzung einer Bewährungsfrist wird oft Missbrauch betrieben, so dass für die Arbeitgeber, wie es Regierungspräsident Adrian Ballmer angesprochen hat, vielleicht ein gewisser Ermessensspielraum geschaffen werden und ihnen eine gewisse Flexibilität gegeben werden müssen. Dies wird mit einem Verzicht auf dieses Obligatorium vollzogen.


Wenn weiter ein Gericht erklärt, dass eine Kündigung unrechtmässig ausgesprochen worden sei, dann ist das Arbeits- und Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so zerrüttet, dass dieses als nicht mehr tragfähig für die Zukunft bezeichnet werden muss. In solchen Fällen soll, wie dies auch gemäss Obligationenrecht möglich ist, eine finanzielle Entschädigung - und nicht eine Weiterbeschäftigung - den Weg aus einer solch verfahrenen Situation weisen.


Der Frage, ob Motion oder Postulat die richtige Form für den Vorstoss sei, wird zuviel Gewicht beigemessen. Auch bei einer Motion ändern sich wegen der auszuarbeitenden Vorlage und der dazugehörigen Vernehmlassungen und Beratungen im Landrat die gesetzlichen Bestimmungen nicht sofort wunschgemäss. Darum unterstützt die CVP-/EVP-Fraktion sowohl Motion als auch Postulat. Und auch wenn dann in Zukunft diese zwei Punkte eines überdehnten Kündigungsschutzes aus den gesetzlichen Bestimmungen gestrichen worden sein werden, wird der Kündigungsschutz in der kantonalen Verwaltung immer noch sehr gut und sehr ausgedehnt sein.


Christoph Frommherz (Grüne) stellt sich namens der Fraktion der Grünen gegen die Überweisung des Vorstosses als Motion, kann sich aber einem Postulat anschliessen, weil das Kündigungsverfahren beim Kanton kompliziert zu sein scheine und es deshalb wert sei, überdacht zu werden.


Die obligatorische Ansetzung einer Bewährungsfrist kann in gewissen Fällen angebracht, in anderen aber sehr belastend sein. Genauso kann das Recht auf Weiterbeschäftigung nicht immer von Vorteil sein. Darum ist eine Überprüfung der Situation auf der Basis eines Postulats zu befürworten.


Eva Chappuis (SP) ist allenfalls bereit, den ersten Beschwerdepunkt der Motion - obligatorische Ansetzung einer Bewährungsfrist - überprüfen zu lassen - die Probleme entstehen auch nach Beurteilung des Regierungsrats nicht wegen eines mangelhaften Gesetzes, sondern wegen ungenügender Führung -, stört sich aber «ganz extrem» am zweiten Punkt der Motion.


Die Forderung, dass im Falle einer gerichtlich als unzulässig beurteilten Kündigung durch die öffentliche Hand kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bestehen soll, ist inakzeptabel. Dies vor allem auch darum, weil der Kanton «in den allermeisten Fällen» die Möglichkeit hat, eine Weiterbeschäftigung an einer anderen Stelle in einem anderen Dienstzweig zu gewährleisten. Es wäre interessant zu sehen, wie der eine oder die andere der Anwesenden reagieren würden, wenn im Falle eines Baubewilligungsgesuchs ein Gericht eine Ablehnung als unrechtmässig einstufen würde, der Bau der vorgesehenen Anlage aber trotzdem nicht erlaubt würde und nur eine finanzielle Entschädigung ausgesprochen würde. Die öffentliche Hand muss grundsätzlich die Weiterbeschäftigung garantieren, auch wenn es Fälle geben kann, in denen man sich trotzdem in gegenseitigem Einvernehmen trennt und eine Abgangsentschädigung vorsieht. Aber Recht haben gegenüber dem Staat bedeutet eben Recht haben und nicht Anspruch auf Entschädigung haben .


Thomas de Courten (SVP) meint zu Nelly Dambach, dass eben der Kündigungsschutz, wie er im Moment bestehe , nicht mehr zeitgemäss sei.


Gemäss Motion soll die Anpassung des Kündigungsschutzes an in der Wirtschaft gängige Bedingungen nur für jene Fälle vorgenommen werden, bei denen wiederholt - «und ich betone: wiederholt!» - ungenügende Leistungen oder untolerierbares Verhalten dazu geführt haben, dass ein Kündigungsverfahren überhaupt eingeleitet wird. Im Moment bestehen zahlreiche Möglichkeiten, im Verlaufe eines solchen Verfahrens Rekurse einzureichen, um Fristen auszudehnen. Dann noch darauf zu hoffen, dass ein solch zerrüttetes Verhältnis danach wieder funktionieren und zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit führen könne, funktioniert weder in der Privatwirtschaft noch bei der öffentlichen Hand.


Und wenn das Problem schon erkannt ist, ist eigentlich klar, dass dann nicht nur ein Bericht vorzulegen ist, der einen allfälligen Handlungsbedarf feststellt, und eine Motion der richtige Weg wäre. Aber man muss zwischendurch auch nachgeben können, weshalb die SVP-Fraktion bereit ist, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, und um Überweisung desselben bittet.


Daniele Ceccarelli (FDP) möchte von Eva Chappuis noch wissen, wieso Angestellte in der Privatwirtschaft anders behandelt werden sollen als Angestellte in der öffentlichen Verwaltung.


Wenn dort zu Unrecht und missbräulich eine Kündigung ausgesprochen worden ist, dann ist das Arbeitsverhältnis damit beendet. Maximal kann in einem solchen Fall eine Busse in der Höhe von 6 Monatslöhnen ausgesprochen und erreicht werden, aber eine Weiterbeschäftigung steht eigentlich gar nie zur Diskussion. Es gibt die Sonderstatut-Verhältnisse für die Polizei, bei denen es zu Einschränkungen von Grundrechten kommen kann und deshalb der Kündigungsschutz durchaus hochgehalten werden kann. Aber für die meisten Angestellten der kantonalen Verwaltung trifft dies nicht zu, weshalb eben eine Sonderbehandlung im Vergleich zur Privatwirtschaft nicht einzusehen ist.


://: Der von einer Motion in ein Postulat gewandelte Vorstoss wird mit 52:20 Stimmen bei 2 Enthaltungen überwiesen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



Back to Top