Protokoll der Landratssitzung vom 11. Dezember 2008
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2008-195 vom 9. September 2008
Vorlage : Verpflichtungskredit für die gesetzliche Schwangerschaftsberatung für die Jahre 2009-2012
- Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 19. November 2008
- Beschluss des Landrats am 11. Dezember 2008 < beschlossen > | Landratsbeschluss
Nr. 937
Kommissionspräsident Thomas de Courten (SVP) informiert, von Bundesrecht wegen sei der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet, Beratungsstellen für eine umfassende Schwangerschaftsberatung einzurichten und zu finanzieren. Seit 1985 wird diese Aufgabe vom Ausschuss der kantonalen Frauenverbände als Trägerinnen der Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen als vom Regierungsrat anerkannte Fachstelle wahrgenommen.
Die aktuelle Leistungsvereinbarung 2005-2008 endet per 31. Dezember 2008 und soll daher verlängert werden. Gegenüber der Vorperiode soll der Staatsbeitrag von bisher 200'000 Franken jährlich erstmals seit acht Jahren stufenweise um 12,25 % auf schliesslich 228'300 Franken im Jahr 2012 erhöht werden. Begründet wird die Erhöhung des Staatsbeitrags mit dem Ausgleich der aufgelaufenen Teuerung, steigenden Personalkosten und einem vor allem im Bereich der Migrantinnen höheren Beratungsaufwand. In der Vorperiode wurde eine entsprechende Erhöhung sowohl vom Regierungsrat als auch im Rahmen eines Budgetpostulats noch abgelehnt.
Die Vorlage wurde in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission eingehend besprochen. Zu diskutieren gab einerseits die Kostenbeteiligung der Beratenen, der Aufgabenbereich der Beratungsstelle sowie die Erhöhung des Staatsbeitrages. Im Rahmen der Detailberatung wurde schliesslich beantragt, auf die Budgeterhöhung zu verzichten. Dieser Antrag wurde jedoch mit 6:5 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt dem Landrat, dem unveränderten Landratsbeschluss zuzustimmen.
Andreas Giger (SP) beantragt dem Landrat seitens der SP-Fraktion, dem Verpflichtungskredit für die gesetzliche Schwangerschaftsberatung zuzustimmen. Die beantragte Erhöhung des Kredits für die nächsten vier Jahre um 12,25 % werde berechtigterweise mit der aufgelaufenen Teuerung, dem Anstieg der Erfahrungsstufen im Lohnbereich um 7,3 % und der Erfüllung eines zusätzlichen Leistungsauftrags im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit für Migrantinnen sowie mit dem Auftrag, Jugendliche unter 16 Jahren zu beraten, begründet.
Die gesetzliche Schwangerschaftsberatung stellt anerkanntermassen eine kompetente Fachstelle in unserem Kanton dar. Neben wichtigen Präventivbeiträgen leistet sie auch einen wichtigen Beitrag, um Kosten im Sozial-, Gesundheits- und Vormundschaftswesen zu senken oder diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Obwohl in den letzten Jahren im Kanton Basel-Landschaft ein Geburtenrückgang zu verzeichnen sei, müsse gerade im Bereich von Konflikt- und Problemschwangerschaften eine massive Zunahme verzeichnet werden. Die SP-Fraktion stimmt der aktuellen Vorlage daher einstimmig zu.
Myrta Stohler (SVP) stellt fest, dass der Kanton gemäss einem Bundesgesetz aus dem Jahr 1981 verpflichtet ist, eine Schwangerschaftsberatungsstelle einzurichten und auch zu finanzieren. Es handle sich dabei grundsätzlich um eine gute Einrichtung. Das Angebot richtet sich heute aber viel stärker auf die allgemeine Beratung bei Beziehungsproblemen und Scheidungen als auf die Besprechung von Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft aus.
In den letzten dreissig Jahren wurden offene Gespräche zum Thema Schwangerschaft normal. Angesichts dieser Tatsache und dem feststellbaren Geburtenrückgang ist die SVP-Fraktion daher der Meinung, die Beratungsstelle müsse nicht aufgestockt werden. Die SVP-Fraktion sieht also keine Notwendigkeit für die Erhöhung des Kredits und stellt daher den Antrag, diesen auf die bisherige Höhe zu reduzieren.
Juliana Nufer (FDP) stimmt dem Verpflichtungskredit im Namen der FDP-Fraktion zu. Diese habe während der Kommissionssitzung verschiedene kritische Fragen eingebracht, verzichte nun aber auf Anträge.
Elisabeth Augstburger (EVP) betont, die Schwangerschaftsberatungsstelle werde von verschiedenen Ärzten der umliegenden Spitäler sehr gelobt und die Zusammenarbeit geschätzt. Die Anzahl der telefonischen Beratungen, welche sich seit dem Jahr 2002 verdoppelten, zeige die Notwendigkeit einer solchen Stelle. Seit einiger Zeit kümmert sich die Stelle auch um Frauen unter 16 Jahren, für welche eine Beratung obligatorisch ist, sowie speziell um Migrantinnen. Vor rund zwei Jahren erarbeitete die Beratungsstelle ein Konzept, um Migrantinnen besser zu erreichen. Elisabeth Augstburger selbst arbeitet in Liestal im Migrantenbereich und vermittelt der Beratungsstelle regelmässig Frauen. Als sehr positiv bezeichnet Elisabeth Augstburger die kurzen Wartefristen auf einen Termin, zudem melden die Beraterinnen oftmals Frauen zu Deutschkursen an. Es wird sehr vernetzt gearbeitet.
Die Informationsanlässe über Familienplanung welche beispielsweise bei der Kontaktstelle in Liestal, in den Deutschkursen oder bei den Frauen zu Hause durchgeführt werden, sind äusserst wichtig. In vertrauter Umgebung würden mehr Fragen gestellt, als beispielsweise beim Arzt.
Die Standorte Liestal und Münchenstein für die Beratungsstelle seien sinnvoll, so müssen die Ratsuchenden beispielsweise nicht extra nach Basel fahren. Die Arbeit der Beratungsstelle stelle ein wertvolles Glied im gesundheitlich-sozialen Beratungsangebot des Kantons dar. Die dort investierten Mittel wirken nachhaltig. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt daher den Verpflichtungskredit mit allen damit verbundenen Anträgen.
Madeleine Göschke (Grüne) informiert, die Grüne Fraktion spreche sich einstimmig für die Erhöhung aus. Die Teuerung allein sei Grund genug für die beantragte Erhöhung des Verpflichtungskredits, aber auch die Hilfe für junge Frauen in Not. Der Beratungsbedarf steige, denn infolge eines gesellschaftlichen Umbruchs bestehen heute mehr Patchwork-Familien und allein erziehende Mütter oder auch ältere Mütter, welche häufiger mit Schwangerschaftskomplikationen oder Problemen bei der Geburt rechnen müssen. Prävention und Beratung könne sehr viel Leid verhindern und auch Geld einsparen, letzteres bei den Sozialämtern, bei der medizinischen oder psychiatrischen Behandlung.
Madeleine Göschke bittet den Landrat sehr, den Antrag der SVP abzulehnen.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) dankt dem Landrat für die gute Aufnahme der Vorlage. Die Beratungsstelle sei tatsächlich sinnvoll und wichtig. Sowohl junge als auch ältere Frauen werden betreut und begleitet und wenn nötig eben auch für Deutschkurse angemeldet. Der Verpflichtungskredit soll nun um 12,25 % erhöht werden, wovon allein die Teuerung 7,3 % ausmacht. Sollte der Antrag der SVP unterstützt werden, würde damit die Beratungsstelle nicht nur reduziert, sondern gleich ganz abgeschafft. Bisher habe der Kanton die Stelle mit jährlich 210'000 Franken unterstützt, die Erhöhung werde mit der Zustimmung zur aktuellen Vorlage nur 28'000 Franken ausmachen. Peter Zwick bittet den Landrat, den Vorschlag des Regierungsrates zu unterstützen.
Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1
Hier liegt ein Antrag der SVP-Fraktion vor, an Stelle von 898'000 Franken nur 800'000 Franken zu bewilligen.
://: Dieser Antrag wird mit 66:19 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
Ziffern 2 und 3 keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss mit 67:3 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu und bewilligt somit einen Verpflichtungskredit von insgesamt 898'000 Franken für die gesetzliche Schwangerschaftsberatung im Kanton Basel-Landschaft für die Jahre 2009-2012. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
betreffend Verpflichtungskredit für die gesetzliche Schwangerschaftsberatung für die Jahre 2009-2012
Vom 11. Dezember 2008
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Für die Jahre 2009-2012 wird ein Verpflichtungskredit von insgesamt Fr. 898'000.-- für die gesetzliche Schwangerschaftsberatung im Kanton Basel-Land-schaft bewilligt.
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2.
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Die Jahrestranchen in der Höhe von Fr. 220'700.-- für das Jahr 2009, 222'200.-- für das Jahr 2010, Fr. 226'800.-- für das Jahr 2011 und Fr. 228'300.-- für das Jahr 2012 sind jeweils im Budget auszuweisen und dem Konto 2207.365.50.000 zu belasten.
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3.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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