Protokoll der Landratssitzung vom 11. Dezember 2008
| |
2008-274 vom 28. Oktober 2008
Vorlage: Aufhebung der Verordnung über die obligatorische Abgasverlustkontrolle von Feuerungsanlagen
- Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 13. November 2008
- Beschluss des Landrats am 11. Dezember 2008 < beschlossen >
Nr. 941
Kommissionspräsident Philipp Schoch (Grüne) schlägt vor, die obgenannte Verordnung aufzuheben, dies nicht, weil die Abgasverlustkontrolle nicht mehr durchgeführt wird, sondern weil sie längst anders organisiert ist. Formell wurde die Verordnung bisher jedoch noch nicht aufgehoben.
Thomas Bühler (SP) erklärt, die SP-Fraktion habe sich davon überzeugen lassen, dass es nicht mehr notwendig sei, die kantonale Verordnung beizubehalten. Das Thema sei übergeordnet geregelt.
Christa Oestreicher (FDP) bezeichnet die Aufhebung der Verordnung als längst überfällig, denn das entsprechende Gesetz bestehe bereits seit 1985. Bei der Aufhebung dieser Verordnung habe sich die Regierung übrigens ganz speditiv verhalten, obwohl es sich um eine Kompetenz des Landrates handle. Im Amtsblatt vom 27. November 2008 sei bereits festgehalten, dass die Regierung die Verordnung aufgehoben habe. Der Landrat könne also gar nicht mehr anders, als zuzustimmen. [Die Landrätin irrte: Im Amtsblatt wurde die Aufhebung der Verordnung über die obligatorische Rauchgaskontrolle bei Industriefeuerungen (GS 29.569, SGS 786.13) publiziert]
Sarah Martin (Grüne) gib seitens der Grünen die Zustimmung zur aktuellen Vorlage bekannt.
Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Beschlusstext keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt der sofortigen Aufhebung der Verordnung vom 11. November 1985 über die obligatorische Abgasverlustkontrolle von Feuerungsanlagen mit 69:0 Stimmen und ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
über die Aufhebung der Verordnung über die obligatorische Abgasverlustkontrolle von Feuerungsanlagen
vom 11. Dezember 2008
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Die Verordnung vom 11. Nov. 1985 über die obligatorische Abgasverlustkontrolle von Feuerungsanlagen (SGS 786.2) wird per sofort aufgehoben.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Back to Top