Protokoll der Landratssitzung vom 10. April 2008

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2008-085 vom 8. April 2008
Fragestunde: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 10. April 2008
- Beschluss des Landrats am 10. April 2008: < alle Fragen beantwortet >

Nr. 417

Der Presse war zu entnehmen, dass wir auf ein sehr erfolgreiches zweites Betriebsjahr der FHNW zurückblicken können - was uns alle sehr freut.


Sorge bereitet den Verantwortlichen allerdings der Planungsstand bei den Neubauten. So sollen sich vor allem beim Standort Muttenz weitere Verzögerungen abzeichnen.


Die Fragen werden von Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet. Er erklärt, der Hintergrund sei ein Artikel der Basellandschaftlichen Zeitung vom 4. April 2008 über die Jahresmedienkonferenz der FHNW.


Am 23. Juni 2008 wird es anlässlich der Sitzung der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission FHNW - der auch Christine Mangold angehört - Gelegenheit geben, diese Fragen vertieft zu diskutieren.


Die Fragen 1 und 3 werden auf der Grundlage von Informationen der zuständigen Bau- und Umweltschutzdirektion beantwortet, Frage 2 aus dem Blickwinkel der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion.


Frage 1
Aus welchem Grund muss mit Verzögerungen gerechnet werden?


Antwort


Der Raumbedarf für den Campus Muttenz der FHNW hat sich in den letzten 18 Monaten grundlegend geändert. Grund dafür war der Entscheid des Regierungsrates vom 19. Dezember 2006, dass die geplanten Neubauten für Pädagogik und Soziale Arbeit ebenfalls in Muttenz angesiedelt werden sollen.


Zudem wurde im Zusammenhang mit der Nachnutzung der freiwerdenden Flächen im Bereich Technik festgestellt, dass der Raumbedarf für den neuen Bereich Life Sciences qualitativ und quantitativ anders gelöst werden muss.


Inzwischen ist Basel-Landschaft ein Universitätskanton. Parlamentarische Vorstösse fordern die Regierung dazu auf, diesen Aspekt mit zu berücksichtigen.


Es stellt sich folglich die Frage, ob Baselland auch Universitäts- Standort- Kanton sein möchte.


Der Regierungsrat hat im Frühjahr 2007 eine Studie in Auftrag gegeben, die zum Schluss kommt, dass der Hochschulstandort Muttenz-Nord im heutigen Zustand eigentlich unattraktiv ist, dass dieser Raum aber über grosses Potenzial verfügt. Der Regierungsrat hat im September 2007 den Standort für einen Campus Muttenz - mit einer visionären Bebauungsentwicklung - bestätigt; Abklärungen mit der Gemeinde Muttenz haben ergeben, dass eine Qualitätssteigerung und Aufwertung auch von der Gemeinde her ausdrücklich erwünscht ist. Das bedeutet, dass neben der eigentlichen Planung von Gebäuden auch raumplanerische Schritte unternommen werden müssen. Die dazu nötigen Instrumente werden zur Zeit von der BUD sorgfältig entwickelt. Ende 2015 soll der neu überbaute Campus Muttenz bezogen werden können - vorausgesetzt, dass das Parlament die entsprechenden Kredite bewilligt.


Frage 2
Wie muss die Äusserung des Präsidenten des Fachhochschulrates verstanden werden, wonach für Gebäude, die 2015 noch nicht bezugsbereit sind, keine Übernahmepflicht besteht?


Antwort


Die Grundlage für diese Aussage findet sich im Staatsvertrag. Dort wird festgehalten, dass die Vertragskantone der FHNW bis spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten Flächen in einem definierten Umfang vermieten und dass die FHNW eine Abnahmegarantie für die bis dahin bezeichneten Flächen eingegangen ist. Diese Garantie bindet aber ausschliesslich die Fachhochschule und nicht die Kantone. Die FHNW ist grundsätzlich frei, je nach Ent-wicklung der Studierendenzahlen bei den Kantonen selber zusätzliche Flächen zu bestellen oder solche Flächen bei Dritten zu mieten. Es ist aber für beide Partner - Fachhochschule und Kanton - klar, dass sie die benötigten Neubauten in Muttenz im Rahmen des genannten Zeitfensters, also bis 2015, fertiggestellt haben möchten.


Frage 3
Wo stehen wir heute mit der Planung?


Antwort


Die Grundlagen sind entwickelt, die Vorgaben und Rahmenbedingungen erarbeitet. Sobald diese für den raumplanerischen Teil fertig formuliert sind, soll in der zweiten Hälfte 2008 eine Testplanung gestartet werden können, in der es um die städtebaulichen Grundlagen geht. Das Resultat hiervon bildet dann die Grundlage für die Ausschreibung eines öffentlichen Projektwettbewerbes in Übereinstimmung mit dem Beschaffungsgesetz.


Dieser Wettbewerb soll Lösungsmöglichkeiten für den ganzen Campus aufzeigen, also nicht nur für die Bedürfnisse der FHNW, sondern auch des Gewerbes und der Industrie. Ein bereinigtes Raum- und Funktionsprogramm für den Gesamtbedarf der FHNW liegt vor. Bis Ende Juni 2008 wird auch der Bedarf der anderen Berufsbildungsinsititutionen auf diesem Areal geklärt, also von Gymnasium, Gewerblich-industrieller Berufsfachschule und KV-Schulen. Im zweiten Quartal 2009 soll eine Bedarfs- und Projektierungskreditvorlage an den Landrat überwiesen werden; dann folgen der erwähnte Wettbewerb sowie die Projektierungsphase bis 2011. Die Baukreditvorlage ist - gemäss heutigem Wissensstand - für das vierte Quartal 2011 vorgesehen, gefolgt von einer Realisierungsphase mit Endtermin 2015.


Christine Mangold (FDP) dankt für die Antworten und stellt eine


Zusatzfrage
Sind für das Campus-Bauprojekt die BKSD und die BUD gemeinsam verantwortlich? Falls ja, welche Direktion ist federführend dafür verantwortlich, dass wirklich 2015 die Gebäude bezugsbereit sind?


Antwort


Die Projektorganisation ist wie folgt aufgegleist: Die BKSD fungiert - quasi als verlängerter Arm der Fachhochschule - als Bestellerin und definiert den Raumbedarf. In der aktuellen Phase, in der es um die Lösung raumplanerischer Aufgaben geht, und in den späteren Realisierungsphasen liegt die Federführung aber bei der BUD.



2. Georges Thüring: Euro 08-Tickets für behinderte Fussballfans

In gut 60 Tagen beginnt die Euro 08 mit dem Eröffnungsspiel im Basler St. Jakob-Stadion. Wie leider zu befürchten war, haben sehr viele regionale Fussballfans bislang keine Tickets erhalten zu den Spielen im Joggeli.


Bekanntlich wird der Regierung seitens der Uefa pro Spiel eine beschränkte Anzahl von Tickets zur Verfügung gestellt. Bereits an der Landrats-Sitzung vom 10. Mai 2007 wurde dieses Thema angesprochen und Regierungsrat Urs Wüthrich gab damals bekannt, «dass die Verteilung der Tickets noch nicht festgelegt ist».


Ich möchte dieses Thema noch einmal in aller Form aufgreifen und ersuche den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen.


Diese Fragen beantwortet ebenfalls Regierungsrat Urs Wüthrich (SP).


Frage 1
Wie werden die der Regierung zur Verfügung stehenden Tickets eingesetzt? Welcher Personenkreis kommt in den Genuss dieser Tickets?


Antwort


Für die Zuteilung dieser Tickets hat der Lenkungsausschuss der Host City Basel folgendes Vorgehen festgelegt: Zusammen mit dem Baselbieter Land- und dem baselstädtischen Staatsschreiber erarbeiten die beiden Sportminister einen Vorschlag zuhanden der Genehmigung durch die beiden Regierungen. In den bisherigen Beratungen wurde vorgesehen, dass die unentgeltlich abzugebenden Tickets an folgende Kategorien verteilt werden sollen:


Alle Mitglieder des Regierungsrates sind zurzeit eingeladen, Vorschläge zu unterbreiten, welche Personen als Gäste der Regierung eingeladen werden sollen.


Frage 2
Ist der Regierungsrat bereit, im Rahmen seines Ticket-Kontingents auch Menschen mit einer Behinderung einzuladen? Ist dies allenfalls schon geschehen oder bestünde die Möglichkeit noch dazu?


Antwort


Für einmal kann von der Uefa etwas Positives berichtet werden: Der Verband sieht vor, dass an allen Spielen 2 % der Kapazität für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt werden. Im St.-Jakob-Park sind dies 80 Plätze der besten Ticket-Kategorie. Es gibt jeweils einen kostenlosen Platz sowie eine Karte für eine Begleitperson.


Es gibt kein spezielles Host-City-Ticket-Kontingent für Behinderte. Aber falls unter den Empfänger(inne)n Menschen mit einer Behinderung sein sollten, ist anzunehmen, dass die Uefa bereit wäre, auch für diese Menschen noch einen Platz zu finden. Entsprechende Projekte würden von der Projektleitung bestimmt wohlwollend beurteilt.


://: Damit sind alle Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei


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