Protokoll der Landratssitzung vom 10. April 2008

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2008-045 vom 26. Februar 2008
Vorlage: Änderung der Geschäftsordnung des Landrats: Umbenennung der Justiz- und Polizeikommission in Justiz- und Sicherheitskommission
- Beschluss des Landrats am 10. April 2008: < beschlossen >

Nr. 400

Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) informiert, die Umbenennung der Justiz- und Polizeikommission in Justiz- und Sicherheitskommission werde nach der Umbenennung der zugehörigen Direktion in Sicherheitsdirektion nötig. Da die Kommission auch für die Gerichte zuständig ist, soll sie, wie oben erwähnt, Justiz- und Sicherheitsdirektion heissen.


Das Büro des Landrates stimmte dem Begehren der Kommission zu und möchte die entsprechende Anpassung vornehmen. Dazu muss die Geschäftsordnung des Landrates geändert werden.



Detailberatung Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats)


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


§ 30 Absatz 1 Buchstabe e keine Wortbegehren


§ 35 keine Wortbegehren


II. keine Wortbegehren


://: Der Landrat beschliesst mit 76:0 Stimmen (ohne Enthaltungen), das Dekret zum Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Landrats entsprechend dem Entwurf im Kommissionsbericht zu ändern. [ Namenliste ]



Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats)

Änderung vom 10. April 2008


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.
Das Dekret vom 21. November 1994 1 zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) wird wie folgt geändert:


§ 30 Absatz 1 Buchstabe e
e. die Justiz- und Sicherheitskommission;


§ 35 Justiz- und Sicherheitskommission
1 Die Justiz- und Sicherheitskommission behandelt zuhanden des Landrats die Vorlagen über:


2 Die Justiz- und Sicherheitskommission besteht aus dreizehn Mitgliedern.


II.
Diese Änderung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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