Protokoll der Landratssitzung vom 10. September 2009

Nr. 1312

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) bemerkt einleitend, Gewalt an eigentlich friedlich gedachten Sportveranstaltungen sei ein beängstigendes, absolut negativ wirkendes Phänomen der heutigen Gesellschaft weltweit. Sicher seien sich alle heute im Landratssaal Anwesenden einig, dass Gewalttäter mit griffigen Massnahmen an der Ausübung ihres Tuns gehindert werden müssen. Im Hinblick auf die Fussball-EM 2008 und die Eishockey-WM 2009 wurden diesbezüglich Massnahmen in Kraft gesetzt. Drei dieser Bestimmungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sind bis Ende 2009 befristet und es gehe nun darum, eine neue Lösung zu finden.


Die aktuelle Vorlage wurde von der Kommission, verteilt über den Zeitraum von zehn Monaten, an sechs Sitzungen beraten. An dieser Stelle bedankt sich Urs von Bidder (auch für die nachfolgenden Geschäfte) bei den Fachleuten, welche die Kommission begleiteten, für die fundierte und gute Zusammenarbeit.


Dass die drei vom Bund nur befristet eingeführten Massnahmen - Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam - auch über Ende 2009 hinaus weiter geführt werden sollen, war angesichts der beunruhigenden Zunahme von Gewaltakten anlässlich von Sportveranstaltungen weitgehend unbestritten. Diese Massnahmen stehen am Ende einer ganzen Kaskade von Vorwarnungen an die Adresse von Personen, die im Umfeld von Sportveranstaltungen gewalttätig werden, und sollen nur als Ultima ratio angewandt werden. Die vorgeschlagene Vorgehensweise ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit massvoll und ermöglicht der Polizei ein effizienteres Vorgehen gegen notorische Gewalttäter.


Dass die Beratungen in der Kommission weit über ein halbes Jahr lang dauerten und Eintreten bis zum 15. Juni sistiert wurde, ist dem Umstand geschuldet, dass nicht geklärt war, welche gerichtliche Instanz zuständig sein soll für die Überprüfung der Rechtmässigkeit des Polizeigewahrsams. Zu dieser Frage wurde ein Entscheid des Kantonsgerichtes abgewartet. Schliesslich wurde Eintreten auf die Vorlage deutlich, mit 10:2 Stimmen, beschlossen.


Die Minderheit der Justiz- und Sicherheitskommission argumentierte, das Phänomen der Gewalt an Sportanlässen müsse man anders in den Griff bekommen als durch die Einschränkung der Grundrechte, und verwies auf Erfahrungen in England und Deutschland.


Nach dem Urteil des Kantonsgerichts vom 27. Mai 2009, wonach die richterliche Zuständigkeit für die Überprüfung des Polizeigewahrsams nicht auf Dekretsstufe geregelt werden dürfe, entschied sich die Kommission, dem Landrat statt der in der Vorlage vorgesehenen Änderung des BWIS-Dekrets eine Änderung des Polizeigesetzes zu beantragen.


Die neue Bestimmung des Polizeigesetzes (§ 27a) ist bis zum Inkrafttreten der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) anwendbar. Danach, also per 1. Januar 2011, soll gemäss übereinstimmender Haltung der Sicherheitsdirektion, des Kantonsgerichts und der Justiz- und Sicherheitskommission das neue Zwangsmassnahmengericht zuständig sein. Dazu wird allerdings eine Verfassungsänderung nötig. Eine entsprechende Vorlage soll dem Landrat rechtzeitig im Laufe des Jahres 2010 unterbreitet werden.


Heute diskutiert der Landrat den Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, welchem bisher bereits 18 Kantone beigetreten sind.


Die Justiz- und Sicherheitskommission beantragt dem Landrat mit 7:3 Stimmen bei drei Enthaltungen, dem Landratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zuzustimmen. Mit 8:2 Stimmen bei drei Enthaltungen beantragt die Kommission, der Änderung des Polizeigesetzes zuzustimmen.


Regula Meschberger (SP) betont, Ausschreitungen und Gewaltexzesse anlässlich von Sportanlässen seien für die SP absolut inakzeptabel. Wir können und dürfen keine Form von Gewalt, weder im Privaten noch im öffentlichen Raum gutheissen, denn jede Ausübung von Gewalt beeinträchtigt andere Menschen in ihrer physischen und psychischen Unversehrtheit und damit letztlich auch in der Ausübung ihrer eigenen Freiheitsrechte! Die Frage sei nun, wie gegen Gewalt vorgegangen werden soll.


Gerade im Bezug auf den Sportbereich ist die SP klar der Meinung, dass die Verantwortung durch die entsprechenden Sportverbände, vor allem auch durch den Fussballverband, wahrgenommen werden müsse. Es brauche zudem ein gezieltes Durchsetzen aller vorhandener gesetzlicher Massnahmen, um gewaltbereite Menschen zur Verantwortung zu ziehen.


Mit der aktuellen Vorlage sollen Massnahmen, welche im Zusammenhang mit der Euro 08 befristet eingeführt wurden, ins ordentliche Recht überführt werden. Dies wird jedoch nicht in Form eines Bundesgesetzes, sondern in der Form eines Konkordats getan. Ein Beitritt zu diesem Konkordat erfordert in der Folge die entsprechende Umsetzung im Kanton.


In unserem Kanton führten die Beratungen der aktuellen Vorlage zur Diskussion, wer zuständig sei, wenn jemand in Polizeigewahrsam genommen wurde. Es wurde ein Kantonsgerichtsentscheid in dieser Sache abgewartet, welcher in der Kommission zum Beschluss führte, eine gesetzliche Grundlage und nicht nur eine Dekretsgrundlage sei notwendig. Auch die SP-Fraktion setzte sich intensiv dafür ein, dass eine Änderung im Polizeigesetz vorgenommen wurde, welche rechtsstaatlichen Prinzipien standhält. Wie vom Kommissionspräsidenten bereits ausgeführt, wird nach dem Inkrafttreten der Bundes-StPO eine weitere Anpassung notwendig, dies stelle aber kein grösseres Problem dar.


In erster Linie müsse der Landrat heute festlegen, ob er dem Konkordat beitreten will. Erst danach muss über die Schaffung der gesetzlichen Grundlage im Kanton beschlossen werden. Die SP-Fraktion spricht sich gegen ein Eintreten auf die aktuelle Vorlage aus und ist mehrheitlich der Meinung, Basel-Landschaft dürfe dem Konkordat nicht beitreten. Bereits heute bietet das ordentliche Recht sämtliche Möglichkeiten, um Massnahmen gegen Gewaltdelikte zu ergreifen und auch Gewaltdelikte anlässlich von Sportveranstaltungen zu verhindern. Sollten neue oder so genannte Nebenstrafen kreiert werden, müsste diese Diskussion beim Bund geführt und das Strafgesetzbuch geändert werden. Auf dem Weg über ein Konkordat können keine neuen Strafen kreiert werden, dies wäre rechtsstaatlich sehr fragwürdig.


Mit den im Konkordat vorgesehenen Massnahmen (Rayonverbot, Meldepflicht und vor allem der vorsorgliche Polizeigewahrsam) wird das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung durchbrochen. Dies sei nicht zu verantworten, wenn die Grundrechte in unserem Land ernst genommen werden. Wird das Prinzip der Unschuldsvermutung zur Seite geschoben, besteht die grosse Gefahr, dass willkürliches Handeln ermöglicht wird. Dies darf auf keinen Fall zugelassen werden!


Die SP-Fraktion spricht sich also mehrheitlich gegen Eintreten auf die Vorlage 2008/264 aus.


Dominik Straumann (SVP) stellt fest, die SVP-Fraktion teile die Meinung der SP nicht und befürworte das Konkordat. Die SVP wehrt sich sehr gegen Gewaltakte im öffentlichen Raum und an Sportveranstaltungen. Die im Hinblick auf die Euro 08 eingeführten Massnahmen waren griffig und mit dem Beitritt zum Konkordat können noch offene Lücken geschlossen werden. Die SVP-Fraktion unterstützt die aktuelle Vorlage.


Werner Rufi (FDP) spricht sich seitens der FDP-Fraktion klar für ein Eintreten auf die Vorlage aus. Man wolle dem Konkordat beitreten und die Anpassung des Polizeigesetzes vornehmen. Zu den Bedenken der SP: Eine Anpassung des Bundesstrafrechts wäre ebenfalls möglich, jedoch sei es notwendig, nun zu handeln, denn die bisherigen Massnahmen sind befristet und das Konkordat soll daher auf den Januar 2010 in Kraft treten. Das Vorgehen in dieser Sache bezeichnet Werner Rufi als rechtsstaatlich korrekt. Es wurde ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt und alle vorgesehenen Massnahmen geprüft.


Den Einwand, die Unschuldsvermutung werde durchbrochen, relativiert Werner Rufi stark. Es gehe hier um praktische Anwendungen und nicht um ein Strafverfahren, welches mehrere Jahre dauern könne. Die Polizei sowie die übrigen zuständigen Organe müssen schnell und sofort handeln können. § 27a des Polizeigesetzes sieht zudem eine richterliche Überprüfung der Rechtmässigkeit des Polizeigewahrsams vor, betroffene Personen können sich also wehren.


Gerade angesichts der Situation im St. Jakob-Park (Zuständigkeit von Basel-Stadt und Basel-Landschaft) macht Werner Rufi klar, wie wichtig ein Beitritt zum vorliegenden Konkordat sei. Es könne nicht sein, dass eine gewalttätige Person in der Nähe des Stadions auf Münchensteiner Boden anders behandelt würde als in Basel-Stadt. 18 Kantone seien dem Konkordat bisher bereits beigetreten und es werde damit nur etwas vollzogen, das ursprünglich vom Bund kam. Der Polizeigewahrsam sei notwendig, damit nicht einige wenige Extremchaoten ein Sportereignis für Tausende friedlicher Fans stören können. Es sei wichtig, dass sich Massnahmen der Verbände und diejenigen der öffentlichen Hand ergänzen. Die im Konkordat vorgesehenen Massnahmen hätten sich bereits anlässlich der Euro 08 und der Eishockey-WM 09 bewährt.


Zum Säbelrasseln betreffend die angesprochenen Grundrechtsverletzungen: Es gebe kein Grundrecht, sich zu betrinken und chaotisch zu sein. Beim Polizeigewahrsam handle es sich tatsächlich um einen sensiblen Bereich, es bestehen aber auch Möglichkeiten, mit Rechtsmitteln dagegen vorzugehen.


Die FDP-Fraktion sprach sich mit deutlicher Mehrheit dafür aus, auf die Vorlage 2008/264 einzutreten. Die vorliegende Fassung der Änderung des Polizeigesetzes sei sicherlich brauchbar, mit dem Inkrafttreten der Bundes-StPO werde dann eine Verfassungsänderung betreffend Kompetenzen des Zwangsmassnahmengerichts notwendig. Die Fachleute, welche die Beratungen der Kommission über zehn Monate hinweg begleiteten, waren alle der Meinung, die vorliegende Version sei rechtlich korrekt.


Werner Rufi fordert seine Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sich den 18 bereits dem Konkordat beigetretenen Kantonen anzuschliessen. Hoffentlich werden auch die übrigen sieben Kantone sich noch anschliessen, so dass die Massnahmen breit abgestützt sind und künftig keine Chaoten Fussballspiele und andere Sportveranstaltungen mehr stören können.


Christine Gorrengourt (CVP) betont, nach dem Beitritt zum Konkordat würden nicht die normal engagierten Fussballfans oder die Zuschauer aus dem Family-Corner des FC Basel eingeschränkt, sondern renitente Chaoten. So soll verhindert werden, dass Zuschauer einer Sportveranstaltung in Strassenschlachten enden. Selbstverständlich ist sich auch die CVP/EVP-Fraktion darüber im Klaren, dass das Konkordat nicht alle Probleme löst. Nach dem Beitritt zum Konkordat werden daher präventive Massnahmen nicht weniger wichtig. Grundrechte wie die Unschuldsvermutung oder das Willkürverbot sind der CVP/EVP sehr wichtig, das Recht auf Sicherheit für Familien und die übrigen Fans wird jedoch höher gewichtet. Der öffentliche Raum darf nicht renitenten Chaoten überlassen werden. Aus diesem Grund soll der Landrat auf die aktuelle Vorlage eintreten und dem Konkordat beitreten. Mit der Änderung des Polizeigesetzes zeigt sich die CVP/EVP-Fraktion ebenfalls einverstanden.


Kaspar Birkhäuser (Grüne) erklärt, auch die Grünen nähmen Gewaltanwendungen Einzelner und von Gruppen im Rahmen von Sportveranstaltungen sehr ernst. Unsere Gesellschaft müsse dieses Problem in den Griff bekommen, und zwar mit gezielten, repressiven und präventiven Massnahmen speziell für Sportveranstaltungen. Mögliche Massnahmen wären: Spielabbrüche nach Vorfällen, Herausholen von Übeltätern aus den Zuschauerrängen, hohe Bussen für Übertretungen (das Betreten des Spielfelds kostet beispielsweise in England Bussen in der Höhe von 25'000 Franken), sorgfältig eingeführte Fan-Ausweise und vor allem präventive Fanarbeit wie in Deutschland. Dort erhalten Bundesligavereine nur dann eine Lizenz, wenn sie professionelle Fanarbeit leisten.


Die aktuelle Vorlage zum Konkordatsbeitritt und die Änderung des Polizeigesetzes setzt den Hebel gegen Hooligans leider an einem anderen Ort an. Sie schraubt an den Grundrechten, was für die Grünen mehr als ein Haar in der Suppe bedeutet. Zwar zielt die Vorlage auf einzelne, renitente Chaoten, trotzdem werden damit aber Voraussetzungen geschaffen, dass auch andere Personen von gewissen Massnahmen betroffen werden können. Die Unschuldsvermutung stellt eines unserer höchsten Rechtsgüter dar, und ausgerechnet sie droht mit den vorgeschlagenen Massnahmen ausgehöhlt zu werden. Ebenfalls betroffen wäre das Willkürverbot. Der schönfärberische Begriff des Polizeigewahrsam bedeute nichts anderes als Präventivhaft. Wird diese gesetzlich möglich, könnte sie in einer anderen Behördenkonstellation missbraucht werden, beispielsweise um bei Wahlen unliebsame Gegner von der Urne fernzuhalten. Letztlich sei Präventivhaft auch mit der europäischen Menschenrechtskonvention nicht in Einklang zu bringen.


Soll unser Rat wirklich Hand bieten zu derartigen Eingriffen in die Grundrechte von uns allen? Diese Frage richtet Kaspar Birkhäuser speziell auch an die Freisinnige Fraktion, welche sich auch "wir Liberalen" nennt. Ausgerechnet der FDP-Fraktionssprecher plädiere nun dafür, die genannten Änderungen in den Grundrechten vorzunehmen.


Kaspar Birkhäuser ruft seine Kolleginnen und Kollegen dazu auf, die Prioritäten anders zu setzen als die Regierung und ein Schrauben an unseren freiheitlichen Grundrechten abzulehnen. Das Hooligan-Problem müsse mit spezifischen Methoden, wie sie oben erwähnt wurden, angegangen werden. Die Grünen sprechen sich einstimmig gegen Eintreten auf die aktuelle Vorlage aus.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bezeichnet es als für den Kanton Basel-Landschaft wichtig, dem Konkordat beizutreten. Damit können zwar nicht alle Probleme gelöst werden, ein Nicht-Beitritt käme jedoch nach aussen einem falschen Signal gleich. Es möge wohl sein, dass bereits heute gesetzliche Grundlagen bestünden, um gegen Hooligans vorzugehen, diese Gesetze nützen jedoch nichts, wenn sie nicht angewendet und durchgesetzt werden. Einige Leute kommen anlässlich von Fussballspielen jeweils nur ins Stadion, um Chaos zu verbreiten. Eine Handhabe, um solche Leute dingfest zu machen, sei wichtig, damit der Fussballsport nicht zerstört wird. Hans-Jürgen Ringgenberg bittet den Landrat darum, dem Beitritt zum Konkordat zuzustimmen.


Werner Rufi (FDP) entgegnet Kaspar Birkhäuser (Grüne), die Unschuldsvermutung gelte weiterhin. Wird jemand von einer Polizeiaktion betroffen, obwohl er nicht direkter Verursacher einer Gewaltaktion war, so werde sich dies herausstellen, denn man werde ja nicht ohne weitere Abklärungen oder Beweise in Polizeigewahrsam genommen. Die Grundrechte seien also gewahrt. Käme wider Erwarten doch einmal jemand unschuldig in Polizeigewahrsam - es handelt sich um Haftstrafen von bis zu fünf Tagen -, so hätte diese Person Anspruch auf Schadenersatz. Auch sei der Schaden, für einmal eine Sportveranstaltung zu verpassen, nicht immens.


Präventive Massnahmen seien sehr wichtig, jedoch müsse der Staat den öffentlichen Raum sichern und friedliebende Fans schützen. Wer schon randalierende "Fans" gesehen habe, konnte feststellen, dass solche Leute selbst schuld seien, wenn sie in eine Zelle gesperrt werden. Ihr Verhalten richte sich gegen den Sport und gegen die Menschenrechte der übrigen Fans. Die FDP unterstützt daher die aktuelle Vorlage voll und ganz. Ein Chaot habe keinen Liberalismus verdient.


Rosmarie Brunner (SVP) stellt fest, die aktuelle Diskussion drehe sich in erster Linie um die Grundrechte und einige wenige Personen, welche diese missbrauchen. Sie fragt sich jedoch, ob allen Opfern, welche Schaden nehmen, auch Grundrechte zugesichert werden.


Regula Meschberger (SP) bemerkt, sich für die Grundrechte einzusetzen habe nichts mit Säbelrasseln zu tun. An die Grundrechte müssten sich im Grund genommen alle halten. Auch die SP-Fraktion spricht sich gegen Gewalt aus, es gehe jedoch nicht an, rechtsstaatliche Prinzipien über den Haufen zu werfen, nur um ein entsprechendes Zeichen zu setzen.


Regula Meschberger entgegnet Hans-Jürgen Ringgenberg, wenn Gesetze nicht angewendet werden, könnten die damit verbundenen Probleme durch die Schaffung eines neuen Gesetzes auch nicht gelöst werden.


Kaspar Birkhäuser (Grüne) hat keine Bedenken, dass das Konkordat mit der jetzigen Behördenkonstellation missbraucht würde. Auch könne mit den vorgesehenen Massnahmen gezielt gegen den Hooliganismus vorgegangen werden. Es werden jedoch an den Gesetzen gewisse Änderungen vorgenommen, welche die Grundrechte für die Zukunft tangieren und in anderem Zusammenhang auch missbraucht werden könnten. Hooliganismus dürfe daher nicht durch ein Kratzen an den Grundrechten bekämpft werden, sondern mit der Durchsetzung der bereits heute bestehenden Gesetze. Zudem gelte es vor allem, präventive Fanarbeit zu leisten.


Daniele Ceccarelli (FDP) zeigt sich grundsätzlich mit Kaspar Birkhäuser einverstanden. Die Grundrechte seien an sich unantastbar. Es gebe jedoch auch Momente, in welchen in Grundrechte im Sinne höherer Interessen eingeschränkt werden müssen. Heute seien die Polizeien sowie die Organisationen, welche sich mit Hooliganismus befassen, gut vernetzt und es sei bekannt, wer Hooliganismus-gefährdet sei. Die an sich nicht unproblematische Präventivhaft hält Daniele Ceccarelli daher im Zusammenhang mit Gewalt im Rahmen von Fussballspielen für vertretbar. Eine gewisse Aushöhlung der Grundrechte werde zwar stattfinden, jedoch sei es auch Aufgabe der Parlamente darauf zu achten, dass die freiheitliche Ordnung in der Schweiz erhalten bleibt.


Wie vom Landratspräsidenten zu Beginn der Sitzung bekanntgegeben wurde, liegt heute ein Urteil des Kantonsgerichts betreffend einer Beschwerde gegen das Dekret zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit vor. Bisher wurde der Polizeigewahrsam auf Dekretsstufe geregelt und dagegen wurde Beschwerde erhoben. Das Kantonsgericht gibt dem Beschwerdeführer Recht. Würde nun die vorgesehene Änderung des Polizeigesetzes nicht vorgenommen, entstünde momentan die rechtliche Lage, dass niemand den Polizeigewahrsam überprüfen würde, was zu echten Problemen führen würde.


Klaus Kirchmayr (Grüne) kennt die Situation in den Stadien durch häufigere Besuche, trotzdem wurde ihm in der gesamten heutigen Debatte nicht klar, was die zusätzlichen, neuen Massnahmen, insbesondere die Präventivhaft, welche durch ein Anritzen der Grundrechte relativ teuer erkauft würden, an Mehrwert für die Sicherheit bringen. Für die Wirksamkeit des Entfernens von Chaoten aus den Fanblöcken und weiterer Massnahmen gebe es, auch angesichts der Erfahrungen im Ausland, Beweise. Vorgesehen in der aktuellen Vorlage seien jedoch andere Massnahmen und Klaus Kirchmayr fragt sich, ob diese tatsächlich notwendig seien und ob es ein neues Gesetz brauche. Wäre es nicht sinnvoller, vorerst die bereits im Ausland bewährten Massnahmen umzusetzen?


Klaus Kirchmayr spricht sich klar gegen neue Gesetze aus, bevor nicht die bestehenden Gesetze ausgeschöpft wurden. Vor allem sollen neue Gesetze nicht auf Kosten der Grundrechte eingeführt werden.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt dem Landrat für die mehrheitlich gute Aufnahme der Vorlage 2008/264. Von jeweils rund 30'000 Matchbesucherinnen und -besuchern bei Spielen des FCB im Joggeli seien jeweils weit über 29'000 friedlich. Nur ein kleiner und unverbesserlicher Teil des Rests wolle einen Fussballmatch für seine Zwecke missbrauchen. Die übrigen 29'000 Zuschauer haben ein Recht auf einen friedlichen Matchbesuch. Es müsse alles unternommen werden, um einen solch friedlichen Besuch von Sportveranstaltungen zu garantieren. Die Zuschauerinnen und Zuschauer haben ein Recht auf den Schutz ihrer persönlichen Sicherheit und auf den Schutz ihrer persönlichen Integrität.


Es gehe nicht darum, im Strafgesetzbuch neue Bestimmungen zu schaffen. Das Konkordat diene dazu, die kantonale Polizeihoheit zu festigen und das Bundesrecht zu vollziehen. Ohne Konkordat hätte der Bund von sich aus Massnahmen und Regelungen erlassen müssen, welche eigentlich Sache der Kantone wären.


Zur angesprochenen Unschuldsvermutung im Zusammenhang mit den im Konkordat vorgesehenen Massnahmen: Diese Massnahmen richten sich an diejenigen unverbesserlichen Chaoten, welche bereits einschlägig bestraft und registriert sind. Mit präventiven Massnahmen soll verhindert werden, dass diese überhaupt an ein Fussballspiel gehen und dort Krawall machen. Es soll vor und nicht erst während oder nach einem Spiel etwas unternommen werden. Betroffen von den Massnahmen sind also Personen, welche keine unbeschriebenen Blätter mehr sind, nicht solche, welche sich bisher wohl verhalten haben.


Zur Aufforderung, gleiche Massnahmen wie in England oder Deutschland einzuführen: Genau dies soll mit dem Beitritt zum Konkordat geschehen. Die vorgesehenen Massnahmen existieren im Ausland bereits, denn die Schweiz sei diesbezüglich rund zehn Jahre im Rückstand. In England oder Belgien waren die Erfahrungen bezüglich Ausschreitungen, teilweise verbunden mit Todesfällen, schlimm. Dort wurde daher bereits früher gehandelt und ein ganzes Bündel von Massnahmen eingeführt, welche auch griffen. Zudem sei die Zusammenarbeit mit Clubs, Fans und Stadionbetreibern intensiviert worden. Von diesen Zuständen sei man in der Schweiz noch weit entfernt. Mit dem Beitritt zum Konkordat werden nun erste Schritte unternommen, jedoch müssen auch die Verbände, Clubs, Fans und wir selbst als Bürgerinnen und Bürger in die Pflicht genommen werden. Die Polizei soll ihre Aufgaben erfüllen können und die friedlichen Matchbesucherinnen und Matchbesucher sollen geschützt werden.


Prävention und Repression sollen nicht ständig gegeneinander ausgespielt werden. Für griffige Massnahmen im hier diskutierten Bereich sei beides notwendig. Die Fanarbeit des FCB sei sehr erfolgreich und werde auch weitergeführt. Trotzdem seien aber repressive Massnahmen ebenfalls notwendig. Die bisher vorhandenen Instrumente werden sehr wohl angewendet, jedoch reichen sie nicht aus. In erster Linie müssen die unverbesserlichen Chaoten vom Spielbesuch abgehalten werden.


Sabine Pegoraro bezeichnet die vorgeschlagenen Massnahmen, welche sich auf die Erfahrungen im Ausland abstützen, als massvoll. Während der Euro 08 haben sie sich bereits bewährt. Sollte Basel-Landschaft dem Konkordat nicht beitreten, stünde unser Kanton in der Schweiz wohl alleine da. Je nachdem, auf welcher Seite der St. Jakobsstrasse sich ein Chaot befindet, müsste dieser mit einer Massnahme rechnen oder eben auch nicht. Gerade beim grössten Stadion der Schweiz, dem St. Jakob Park, liegen einheitliche Regeln im Interesse aller. Sabine Pegoraro bittet den Landrat daher darum, auf die Vorlage einzutreten und dem Konkordatsbeitritt sowie der Änderung des Polizeigesetzes zuzustimmen.


://: Der Landrat beschliesst mit 55:20 Stimmen und ohne Enthaltungen, auf die Vorlage 2008/264 einzutreten. [ Namenliste ]


* * * * *


Detailberatung der Änderung des Polizeigesetzes, 1. Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


§ 27a keine Wortbegehren


II. keine Wortbegehren


III. keine Wortbegehren


IV. keine Wortbegehren


://: Die erste Lesung ist damit abgeschlossen.


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) nimmt an dieser Stelle die Gelegenheit wahr, auf der Zuschauertribüne zwei Besucher aus der Region Bordeaux im Kanton Basel-Landschaft willkommen zu heissen. Sie besuchen Parlamente in der Schweiz und waren gestern zu Besuch in Basel-Stadt. Morgen werden sie nach Bern und nächste Woche zu weiteren Parlamenten in der Schweiz reisen.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Back to Top