Protokoll der Landratssitzung vom 10. September 2009

Nr. 1322

Die Interpellantin Petra Schmidt (FDP) wünscht Diskussion.


://: Der Diskussion wird stillschweigend stattgegeben.


Petra Schmidt (FDP) dankt der zuständigen Direktion für die «blitzartig schnell gelieferte» Antwort auf ihre Interpellation. Aber die Antwort ist, weil sie so schnell verfasst gewesen ist, schon kurz nach Verfassen nicht mehr gültig gewesen ist.


Im Jahr 2000 wurde das erwähnte Bauinventar im Landrat diskutiert, wobei beschlossen wurde, dies zu erstellen. Schon damals hatte die FDP-Fraktion gewisse Bedenken bzgl. Umsetzung und Handhabung. In der Zwischenzeit ist «dieses Kind geboren».


In der Antwort zu Frage 2 steht klar, dass dieses Bauinventar veröffentlicht werden solle, so dass alle Liegenschaftseigentümer, aber auch solche, die am Kauf einer Liegenschaft interessiert sind, Zugang zu selbigem haben. Sie alle sollten überprüfen können, ob die fragliche Liegenschaft in diesem Inventar enthalten ist oder nicht.


Zu betonen ist nochmals, dass es sich um kein rechtsgültiges Inventar handelt, obwohl «laufend suggeriert» wird, dass es rechtsverbindlich sei. Sehr viele Liegenschaftseigentümer haben deshalb das Gefühl, ihre Liegenschaft sei unter Schutz gestellt worden, was aber nicht zutrifft.


Fakt ist, dass bis ca. Ende letzten Jahres bei Eingaben von Baugesuchen von der kantonalen Denkmalpflege jeweils Auflagen gemacht worden sind, die sich auf das Bauinventar bezogen haben, ohne Hinweis, dass dieses nicht rechtsverbindlich ist. In einem Zwischenbericht haben also die Bauwilligen jeweils von Auflagen erfahren, die die Liegenschaften als geschützt erschienen liessen. Das ist «ganz klar eine Irreführung» der jeweiligen Grundeigentümer oder Hausbesitzer.


Nicht, dass sich dieser Umstand dank der Interpellation geändert habe, aber nun steht in jedem Zwischenbericht, dass dieses Bauinventar «nichtrechtsverbindlich» ist. Heute erhalten die Bauwilligen zwar nicht mehr direkt Auflagen, sondern werden zu einem «Augenschein vor Ort» eingeladen, anlässlich welchem ihnen die zu ergreifenden Massnahmen erklärt werden, damit die betreffende Liegenschaft anschliessend unter Schutz gestellt werden kann. Dies ist «nach wie vor» eine Irreführung der Eigentümer, weshalb die Denkmalpflege gebeten wird, die Dinge endlich richtig zu stellen und den Betroffenen klar und deutlich mitzuteilen, dass ihre Liegenschaften nicht unter Schutz stehen.


Auch wurde nicht zuletzt in der Antwort klar mitgeteilt, dass das Inventar veröffentlicht und «ins Netz [Internet] gestellt» werden solle. Aber das Inventar ist «im Netz des Datenschutzes hängen geblieben», weil sich die Datenschutzstelle gegen die Veröffentlichung ausgesprochen hat. Existiert nun also ein geheimes Inventar, welches zwar den Gemeinden vorliegt und dort eingesehen werden kann, welches aber nicht in anderer Form veröffentlicht werden darf? Viele Leute wissen gar nicht, dass dieses Inventar existiert. Dieser Zustand ist «äusserst fragwürdig» und muss deshalb geändert werden: Das Inventar ist vorhanden, also soll damit auch durch dessen Veröffentlichung gearbeitet werden können, da es eine Planungsgrundlage ist. Wenn der Kanton nicht handeln will, sollten wenigstens die Gemeinden die Möglichkeit haben, ihren Teil des Inventars zu veröffentlichen.


In diesem Punkt ist sie also mit der Antwort nicht zufrieden und wünscht diesbezüglich weitere Abklärungen.


Ruedi Brassel (SP) hält als Mitglied des Begleitgremiums für die Erstellung des Bauinventars Baselland fest, dass es beim Bauinventar zu unterscheiden gelte zwischen Objekten, die vom Kanton als schützenswert erachtet werden, und jenen, die von den Gemeinden als schützenswert beurteilt werden. Es ist aber nicht so, dass von Seiten der für das Bauinventar Baselland verantwortlichen Personen suggeriert worden sei, dieses Inventar mit seinen Unterschutzstellungsanträgen - und nur darum geht es - hätte Rechtsgültigkeit. Mit dem Inventar geht es nur darum festzuhalten, was vorhanden ist, und nicht darum, eine Rechtsverbindlichkeit zu erlangen. Nicht zuletzt soll es auch den Eigentümern einen gewissen Schutz bieten.


Für kantonal schützenswerte Objekte ist der Regierungsrat zuständig, für kommunal schützenswerte Objekte die Gemeindebehörde. Alles andere ist im Sinne von Hinweisen ein Inventar, welches weder rechtsverbindlich noch rechtsgültig ist, welches aber im Sinne des Landrats festhalten soll, was an wertvoller Bausubstanz vorhanden ist, damit bei Baugesuchen auf diesen Umstand hingewiesen werden kann. Genau diese Hinweise aus dem Inventar bildeten dann vermutlich die Grundlage für Diskussionen und Auflagen bzgl. baulichen Massnahmen. «Nie hat irgend jemand Rechtsgültigkeit oder -verbindlichkeit des Inventars suggeriert».


Zur Veröffentlichung ist zu sagen, dass es «selbstverständlich wichtig» ist, dass auch die Öffentlichkeit erfährt, was an wertvoller Bausubstanz in den Gemeinden existiert. Es kamen auch in scheinbar bekannten Gemeinden bestaunenswerte Werke zum Vorschein und nicht nur solche aus mittelalterlicher oder frühneuzeitlicher, sondern auch aus moderner Zeit. Dies gilt es schätzen zu lernen. Eine integrale Publikation wäre erfreulich, ist aber in Papierform unmöglich. Eine Ausweichvariante wäre das Internet, welches aber die zuständigen Stellen wegen visuellen Aufnahmen dazu zwingt, gewisse, ernst zu nehmende Datenschutzprobleme zu lösen. Eine sorgfältige Veröffentlichung dient also nicht zuletzt dem Schutz und der Rechtssicherheit der Eigentümer. Zumindest eine Teilpublikation des Bauinventars Baselland steht an, welche anhand von Beispielen den Wert der vorhandenen Bausubstanz darlegen soll.


Im Übrigen sind aber die Gemeinden im Besitz eines elektronischen und eines papierenen Exemplars des kommunalen Bauinventars und könnten deshalb eigentlich die jeweiligen Bauherren oder Grundeigentümer informieren.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei


Petra Schmidt (FDP) hält die Grundidee nach wie vor für richtig, kritisiert aber die praktische Umsetzung. Der Fehler liegt nicht bei der Kommission, sondern bei der kantonalen Denkmalpflege.


Daniele Ceccarelli (FDP) ortet noch einige ungeklärte Fragen im Bereich Datenschutz. Mit dem Angebot GeoSys auf der Homepage des Kantons lässt sich jedes Grundstück genau orten und anschauen; selbst die Eigentümerschaft ist online abrufbar. Wenn all dies öffentlich ist, wieso soll dann nicht auch das Bauinventar öffentlich sein?


Siro Imber (FDP) ist der Ansicht, das Gesetz über den Denkmal- und Heimatschutz bilde keine Rechtsgrundlage für diese Tätigkeit. Es mutet seltsam an, dass eine Behörde ihren Wirkungskreis ohne gesetzliche Grundlage immer mehr ausweitet. So wie das Bauinventar heute gehandhabt wird, wird sehr stark in die Rechtsstellung des Einzelnen eingegriffen.


://: Damit ist die Interpellation 2008/217 erledigt.


Für das Protokoll:
Alex Klee, Landeskanzlei



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