Protokoll der Landratssitzung vom 10. September 2009

Nr. 1323

Thomas de Courten (SVP), von der regierungsrätlichen Antwort nicht befriedigt, beantragt Diskussion.


://: Diskussion wird stillschweigend bewilligt.


Thomas de Courten (SVP) betont vorweg, es habe ziemlich lange gedauert, bis seine Interpellation beantwortet worden sei und bis diese Antwort nun behandelt werde; und dies, obschon das Thema der Gleichbehandlung von Baselbieter und baselstädtischen KMU kein neues Thema in diesem Rat sei. Im Gegenteil: Dieses Anliegen ist schon beinahe so alt wie die Partnerschaft zwischen den beiden Basel.


Schon die Interpellation 2005/272 - Sicherstellung der Gleichbehandlung der Baselbieter KMU-Wirtschaft - ist nur unbefriedigend beantwortet worden, aber immerhin hat der Regierungsrat damals das Versprechen abgegeben, dass die Missstände in der Vergabe von Aufträgen bei gemeinsamen Projekten und Institutionen mit der Zeit behoben würden.


Drei Jahre später, im Herbst 2008, war es an der Zeit, die Einhaltung dieses regierungsrätlichen Versprechens einerseits sowie die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen, der Staatsverträge und der deklarierten Absichten sowie des landrätlichen Willens andererseits zu hinterfragen. Anlass dazu war nicht nur persönliche Neugier, sondern auch ständig wiederkehrende Klagen von Baselbieter KMU, die sich um Aufträge bemühen. Bei all diesen Klagen war nicht zu überhören, dass es wesentliche Unterschiede gibt in der konkreten, alltäglichen Umsetzung der fast gleichlautenden Submissionsgesetze durch die öffentlichen Vergabestellen in den beiden Kantonen.


Dass solche Unterschiede bestehen, wird immer wieder bestritten oder als Märchen abgetan. Aber de facto bestehen diese Unterschiede, was auch die Interpellationsbeantwortung klar zeigt. Die Städter haben ganz offensichtlich ein Auge darauf, dass baselstädtische Steuerfranken auch in Basel-Stadt investiert werden. Das ist völlig legitim, und diese Haltung verdient sogar Unterstützung: Es handelt sich dabei nicht um Protektionismus und nicht um eine fromme Huldigung an die Glocken der Heimat, sondern um eine angebrachte Wertschätzung gegenüber dem einheimischen Gewerbe, den ortsansässigen Unternehmungen, die im Kanton selber Steuern zahlen, Arbeitsplätze anbieten, die für Lebendigkeit und Attraktivität des Standortes sorgen und Lehrlinge ausbilden und so auch beitragen zum Zusammenhalt in der Gesellschaft.


Im Gegensatz zu den Städtern legen die Baselbieter Submissionsbehörden schon seit Jahren den Fokus auf das wirtschaftlich günstigste Angebot. Auch das ist nicht falsch; aber der Preis darf nicht als das absolut dominierende Kriterium gewertet werden.


Gleichberechtigte Partnerschaft darf nicht im Verhältnis 70:30 oder 60:40 ausgeübt werden. Gleichwertige Partner sollen sich gegenseitig fair verhalten; Kosten und Nutzen einer Vereinbarung sollen gleichmässig getragen werden, so dass auch der volkswirtschaftliche Nutzen nach dem Schlüssel 50:50 verteilt ist. Dieser Grundsatz sollte doch eigentlich unbestritten sein. Aber leider belegen die regierungsrätlichen Antworten auf die Interpellation, unvollständig, verklausuliert und teils sehr widersprüchlich, dass diesem Grundsatz der Partnerschaft nicht nachgelebt wird, und dies, obschon sich die Regierung ausdrücklich dazu verpflichtet hat, wie der Beantwortung der Interpellation 2005/272 zu entnehmen ist:


«Der Regierungsrat führt künftige interkantonale Vertragsverhandlungen auf der Basis der IRV bzw. der BL/BS-Standards. Wo dies richtig und sinnvoll ist, setzt er sich konsequent für eine konkrete Regelung des Sachverhalts ein. Der Auftrag zur Umsetzung dieser Regeln liegt bei den zuständigen Organen. Sollte der Auftrag nicht erfüllt werden, ist der Regierungsrat im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion dazu verpflichtet, für die Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Regelungen zu sorgen.»


Genau dies unterlässt die Regierung aber. Es ist in Ordnung, die operative Abwicklung der zuständigen Behörde zu übertragen, aber ihrer Aufsichtspflicht muss sie nachkommen. Demzufolge müsste die Regierung, um für die Durchsetzung der vereinbarten Regelungen zu sorgen, als erstes überhaupt eine saubere Statistik führen. Dies geschieht aber gemäss Interpellationsbeantwortung nicht. Führt der Kanton keine Statistik, ist er auch nicht in der Lage, die Einhaltung der partnerschaftlichen Vereinbarung tatsächlich zu überprüfen. Deshalb ist der Regierungsrat auch nicht in der Lage, die Interpellation sauber, korrekt und der klaren Fragestellung gemäss zu beantworten. Stattdessen verschanzt er sich hinter Allgemeinplätzen und guten Absichten. Vor den effektiven Fakten verschliesst er sich. Weshalb? Ist der Regierung die dafür nötige Herumfragerei zu mühsam? Oder sind ihr, was kaum anzunehmen ist, die Baselbieter Unternehmen zu wenig wichtig? Oder ist, sobald die Rechnung bezahlt ist, die Einhaltung vereinbarter Regeln halt nicht mehr so wichtig?


Die im konkreten Fall zuständige BKSD nimmt die Baselbieter Interessen ganz offensichtlich nicht wahr, ja verletzt diese sogar.


Geht man die Interpellationsbeantwortung durch, stösst man auf Erstaunliches:


Der Regierungsrat erkennt nicht, wo die für die Volkswirtschaft wesentlichen Unterschiede in den verschiedenen Submissionsverfahren liegen. So schreibt er z.B.:


«Die praktizierte Umsetzung sowie die Rechtssprechung im Kanton Basel-Stadt kann sich von derjenigen des Kantons Basel-Landschaft unterscheiden. So zum Beispiel in der Auslegung der Anwendung von Verfahrensarten. Diese Unterschiede haben zum einen keinen Einfluss auf die angestrebten Ziele gemäss Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel und zum anderen ist zu beachten, dass auf die Rechtssprechung kein Einfluss geltend gemacht werden kann.»


Die Wahl des Submissionsverfahrens hat sehr wohl einen Einfluss auf das angestrebte Ziel der Vereinbarung, wonach die Aufträge nach dem Schlüssel 50:50 verteilt werden müssen. Im Bezug auf die Einflussmöglichkeiten der Vergabestellen macht es einen wesentlichen Unterschied, ob Aufträge offen ausgeschrieben werden, ob eingeladen oder ob direkt vergeben wird. Genau dabei liegen in der Praxis die Unterschiede.


Weiter moniert der Regierungsrat, die Aufträge könnten nicht nach Postleitzahlen vergeben werden, nur um sich gleich danach selbst zu wiedersprechen:


«Einzig und alleine bei der Auswahl der zur Angebotserstellung einzuladenden Unternehmungen kann eine paritätische Auswahl stattfinden.»


Wenn regelmässig dreimal mehr Städter eingeladen werden als Baselbieter, ist es nicht erstaunlich, dass auch die Aufträge im gleichen Verhältnis vergeben werden. Würden schon im Einladungsverfahren Baselbieter bevorzugt, sähe es anders aus. Weshalb setzt die Regierung dies nicht durch, wo es doch die Baselstädter genau so machen?


Den Baselbieter Unternehmen zu unterstellen, sie würden ihre Offerten untereinander absprechen, ist ein ungeheurer Affront gegenüber diesen KMU.


Im offenen Verfahren könne kein Einfluss genommen werden, schreibt die Regierung weiter, und auch das ist falsch, wenn man die Fortsetzung liest:


«Der Zuschlag kann einzig und alleine auf Grund des Resultates aus der Bewertung der eingereichten Angebote erteilt werden. »


Eine Bewertung ist immer subjektiv, und somit könnte sie auch beeinflussbar sein zugunsten der Baselbieter KMU.


Die Regierung schreibt weiter:


«Demgegenüber kann die ausschreibende Stelle bei Anwendung des freihändigen Verfahrens den grösstmöglichen Einfluss in der Berücksichtigung von Unternehmungen mit Sitz in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft nehmen.»


Das heisst nichts anderes, als dass grosser Einfluss genommen werden könnte - wenn man nur wollte, und ganz im Sinne der partnerschaftlichen Vereinbarung.


Weiter heisst es:


«Eine Gleichheit der Auftragssumme für Unternehmungen in beiden Kantonen kann jedoch weder garantiert noch erzwungen werden. Gilt es doch bei den Bauaufgaben nebst der Wirtschaftlichkeit auch weitere Aspekte wie spezifische Kenntnisse und Wissen sowie Verfügbarkeit zu berücksichtigen.»


Ausgerechnet die Baselbieter Beschaffungsbehörden, die immer wieder den Preis in den Vordergrund stellen, schreiben nun plötzlich in aller Selbstverständlichkeit von der Berücksichtigung «weiterer Aspekte» wie spezifischer Kenntnisse und Wissen oder Verfügbarkeit. Für die Insider des Submissionsverfahrens wird später hier klar, dass mit spezifischen, gezielten Vergabekriterien wissentlich, willentlich und absolut innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen gesteuert werden könnte zugunsten der Baselbieter KMU. Weshalb aber tut man das nicht?


Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Von einer Gleichbehandlung der Baselbieter KMU-Wirtschaft im Rahmen partnerschaftlicher Geschäfte und von Staatsverträgen mit Basel-Stadt ist man meilenweit entfernt - trotz gesetzlicher Grundlagen, trotz der Submissionsvereinbarung und trotz der deklarierten Absichten des Regierungsrates und seiner Beteuerungen, es sei alles ganz anders.


Im freihändigen Verfahren - also dort, wo Parität am einfachsten erreicht werden könnte - gingen 2006 und 2007 Aufträge im Umfang von CHF 3,88 Mio. an baselstädtische und im Umfang von CHF 2,33 Mio. an basellandschaftliche Unternehmen. Der Unterschied beträgt satte anderthalb Millionen Franken.


Im Einladungsverfahren lautet das Verhältnis 50 % Basel-Stadt, 23 % Basel-Landschaft, und das über die Jahre 2004-2007. Jahrelang werden also die getroffene Vereinbarung und das von der Regierung abgegebene Versprechen, gemäss dem partnerschaftlichen Grundsatz die Aufträge 50:50 zu vergeben, verletzt. Und niemand schreitet ein!


Im letzten Satz der Interpellationsbeantwortung heisst es:


«Der Baselbieter Regierungsrat achtet darauf, dass seine Vertretungen in den Projekt- bzw. Trägerschaftsgremien mandatiert sind, zu prüfen, ob diese Standards (wie zum Beispiel im Rahmen der Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel) Anwendung finden, und diese auch durchzusetzen.»


Die Regierung muss diesen bisher leeren Worten nun endlich Taten folgen lassen!


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) bemerkt, das Votum habe geschlagene 14 Minuten gedauert.


Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) betont, die Interpellationsbeantwortung sei schriftlich erfolgt, damit sie nicht nochmal im Saal vorgelesen werden muss. Man könnte die Zeit besser fürs Fragenstellen nutzen.


Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beurteilt das Referat des Interpellanten als eine zu einem völligen Durcheinander verkommene Generalkritik an der Umsetzung der Submissionsgesetzgebung, die gar nicht Gegenstand der Interpellation war. Darauf möchte die Regierung gar nicht näher eingehen, sondern sie beschränkt sich auf folgende Feststellung:


Interessanterweise hat der Interpellant die zwischenzeitlich bekannten Zahlen zum Jahr 2008 ausgeblendet: Es besteht ein deutliches Übergewicht zugunsten der Unternehmungen im Kanton Basel-Landschaft. Die Baselbieter KMU-Betriebe sind wohl nicht sehr glücklich mit der Forderung, die 50-%-Quote sei sklavisch umzusetzen.


Bei den vergebenen Einzelprojekten war bereits 2006 und nun wieder 2008 ein Übergewicht zugunsten der Baselbieter Unternehmungen zu verzeichnen.


In der Vergabepraxis sind Berechenbarkeit und Verlässlichkeit wesentliche Werte im Interesse der Unternehmer. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Auftragsvergabe nicht willkürlich erfolgt, sondern auf der Grundlage von gewichteten Kriterien. Sowohl die Kriterien als auch deren Gewichtung müssen im Voraus bekannt gegeben werden. Der Preis ist meist nicht die dominante Komponente.


Die Absicht hinter der vorherigen Kommentierung einer ausführlichen Interpellationsbeantwortung liegt wohl hauptsächlich in der polemischen Stimmungsmache im Vorfeld wichtiger Abstimmungen über partnerschaftliche Projekte.


Urs Hintermann (SP) liegt es fern, Thomas de Courten von seiner Meinung abbringen zu wollen - das wäre wohl ein hoffnungsloses Unterfangen. Seinem Votum merkt man an, dass er Lobbyist ist und dass seine Aufgabe einzig darin besteht, für Baselbieter Unternehmen Aufträge herauszuholen.


Wer wie Urs Hintermann schon in vielen Projektsteuerungsgremien gesessen und Aufträge im Umfang vieler hundert Millionen vergeben hat, weiss, dass es nicht primär darauf ankommt, ob ein Auftrag an eine Firma aus Basel, Zürich oder Bern vergeben wird, sondern darauf, dass das bestmögliche Resultat erzielt werden muss. Deshalb ist es stets im Interesse der Auftraggeberschaft, ein möglichst breites Spektrum an Firmen einzuladen und zuletzt den Auftrag an jene Unternehmung zu vergeben, deren Offerte am besten ist - unabhängig von ihrem Domizil.


Jedes Gremium, dass den Sitz eines Anbieters zum ausschlaggebenden Kriterium macht, schneidet sich ins eigene Fleisch. Es wäre Thomas de Courten zu wünschen, er könnte seinen Horizont etwas erweitern und nicht immer alles nur aus der Position eines Lobbyisten zu sehen, sondern vielleicht auch einmal aus der Perspektive eines Projektverantwortlichen. Dieser wird nämlich am Ende an der Qualität des Projekts gemessen und nicht daran, welche Aufträge in einen bestimmten Kanton vergeben worden sind.


Christoph Buser (FDP) schliesst sich den Ausführungen Thomas de Courtens an und hält fest, dass es im Beschaffungswesen sehr viel Spielraum gebe. Wer etwas anderes behauptet, kennt sich nicht gut genug aus.


Die baselstädtische Submissionsstelle ist darauf getrimmt, möglichst viele Aufträge innerhalb des Kantons zu vergeben. Die Basler Beamten kennen nun einmal ihre «eigenen» Firmen besser als die ausserkantonalen. Werden stets nur diese berücksichtigt, macht es den Anschein, als leisteten sie bessere oder günstigere Arbeit als die Baselbieter Unternehmen. Das stimmt aber nicht, denn bei letzteren handelt es sich ja nicht um Bulgaren oder Rumänen.


Das gewählte Setting hat bislang dazu geführt, dass Aufträge nicht richtig vergeben worden sind.


Trotz der Zahlen für 2008 schleckt keine Geiss weg, dass über eine längere Frist gesehen Fehler passiert sind. Offenbar hat man sich hinterfragt und nun eine Kurskorrektur vorgenommen. Auch in Zukunft ist darauf zu achten, dass kein Ungleichgewicht mehr entsteht. So könnte man über einige Jahre hinweg prinzipiell 80 % Baselbieter Anbieter und nur 20 % Basel-Städter einladen. Diesen Spielraum gilt es auszuschöpfen.


Dass die Leute in den entsprechenden Ausschüssen zwar wie in der Vorlage ausgewiesen mandatiert sind, nützt nichts, so lange keine Datengrundlage vorliegt, auf die sie sich stützen können. Die Regierung sollte darauf achten, diese Daten aufzubereiten.


Karl Willimann (SVP) berichtet aus der Praxis: Beim Geschäft «Neubau Life Science der Uni» gingen die Meinungen der beiden beteiligten Kommissionen genau beim Thema Auftragsvergabe auseinander.


Wenn für ein partnerschaftliches Projekt Baselland und Basel-Stadt je die Hälfte der Kosten tragen, ist es auch richtig und wichtig, dass die Unternehmen im Landkanton bei der Arbeitsvergabe in etwa gleich berücksichtigt werden. Das war beim Life-Science-Neubau nicht der Fall.


Wenn nun Regierungspräsident Urs Wüthrich mit den Zahlen für 2008 argumentiert, sei daran erinnert: Eine Schwalbe macht noch keinen Frühling! In den Jahren 2004 bis 2007 betrugen die Anteile beim Immobilienfonds 50 % BS, 23 % BL. Offenbar sind 2008 nun endlich einmal mehr Aufträge ins Baselbiet gegangen. Das reicht aber nicht, sondern die gleichmässige Verteilung gehört ausdrücklich festgeschrieben.


Beim Life-Science-Neubau hat die Baselbieter Seite eine gleichwertige Berücksichtigung (bei einem Auftragsvolumen von CHF 223 Mio.) verlangt. Das wollte die basel-städtische Kommission bis zuletzt nicht akzeptieren - bis es zum Crash kam, indem der Landrat mit dem Dampfhammer drohte und die Keulen schwang, er werde das Geschäft platzen lassen. Heute steht in der Vereinbarung genau, was die Baselbieter Seite forderte: eine gleichwertige Berücksichtigung im Rahmen des Ermessensspielraums. Das Pitoyabelste an der ganzen Geschichte war, dass die baselstädtischen Kommissionsmitglieder ohne Ausnahme für ihren Kanton eingestanden sind, dass aber auf der Baselbieter Kommission überhaupt keine Einigkeit herrschte. Die Bruchstelle verlief exakt zwischen den Wiedervereinigungsfreunden und -gegnern. Selbst der Baselbieter Vertreter im Unirat hat in dieser Frage den Baselstädtern geholfen. Das wäre eigentlich ein Grund, ihn abzuberufen.


Christine Mangold (FDP) würde das eben Gesagte unterschreiben. Sie versteht nicht, wogegen sich eigentlich die Regierung wehrt. Niemand verlangt irgend welche Mauscheleien, damit der Kanton Basel-Landschaft zu seinem Recht kommt. Sondern die bestehenden Möglichkeiten - und solche gibt es im Submissionswesen - sollen ausgeschöpft werden, damit Baselbieter Firmen gleichwertig berücksichtigt werden.


Als Gemeindepräsidentin von Gelterkinden betont Christine Mangold - an Urs Hintermann gerichtet -, dass sie sehr wohl ein Interesse daran habe, nach Möglichkeit Anbieter aus Gelterkinden zu berücksichtigen. Genau das Gleiche sollte auch auf kantonaler Ebene möglich sein. Es wird wohl niemand behaupten wollen, die basel-städtischen Firmen seien einfach besser als die basellandschaftlichen.


Thomas de Courten (SVP) betont, gemäss Submissionskriterien bezüglich Voten im Landrat habe er das Recht, ein zweites Mal das Wort zu ergreifen - danach werde er schweigen.


Thomas de Courten kann den Vorwurf, zu lange zu reden, nicht unbeantwortet lassen: Wenn die vorliegende Antwort unvollständig, inkorrekt und unsachlich ist, muss dies auf den Tisch.


Wenn Regierungspräsident Urs Wüthrich die angesprochenen Zahlen für 2008 tatsächlich liefern kann - und zwar aufgeschlüsselt nach den in Frage 1 enthaltenen Kriterien -, lässt sich überprüfen, ob diese Werte tatsächlich dem Kern seiner heutigen Ausführungen entsprechen. Selbst wenn dem so wäre, muss die Regierung auch weiterhin dafür sorgen, dass diese Entwicklung für die kommenden Jahre weitergeht.


Thomas de Courten hält fest, er spreche nicht als Lobbyist, sondern als gewählter Landrat, der die Interessen des Baselbiets zu vertreten habe und der die Interessen der Baselbieter Volkswirtschaft durch die von den Baselbieter Bürgerinnen und Bürgern gewählte Regierung durchgesetzt sehen möchte. Wer darauf mit dem Vorwurf der Polemik reagiert, hat selber keine Argumente.


Stephan Grossenbacher (Grüne) ist auch für ein transparentes Vergabeverfahren, hält die Antworten der Regierung aber für zufriedenstellend. Das heutige System funktioniert gut. Gemäss der Statistik der Gewerkschaft Unia wohnen mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder in der Nordwestschweiz im Kanton Basel-Landschaft, auch wenn sie ausserhalb des Kantons arbeiten.


Eva Chappuis (SP) besteht nicht darauf, dass die Auftragsvergabe möglichst genau halbe-halbe zwischen Basel-Stadt und -Land aufgeteilt wird, sondern sie möchte einfach mit öffentlichen Mitteln möglichst günstig einkaufen können. Dafür reicht das Beschaffungsgesetz; es braucht keine zusätzliche Regelung.


Isaac Reber (Grüne) möchte vorweg betonen, dass es auch im Kanton Basel-Stadt keine Beamten mehr gebe.


In Basel-Stadt wird, wie anderswo auch, in erster Linie dazu Sorge getragen, dass die Projekte gut laufen. Urs Hintermann hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass ein Projektverantwortlicher in erster Linie darauf achtet, dass das Projekt gut abgeschlossen werden kann, also auch im vorgegebenen Kostenrahmen.


Wollte man sich auf diese Hickhack-Ebene hinunterbegeben, könnte man bemerken, im Baselbiet liefen auch nicht alle Projekte vorbildlich; zuweilen laufen sie sogar aus dem Ruder. Wollte man sogar auf ein ganz tiefes Niveau hinabsteigen, könnte man sich überlegen, ob dies möglicherweise sogar damit zusammenhängen könnte, dass vorwiegend Baselbieter Unternehmen die Aufträge bekommen... Aber so etwas zu behaupten, ist natürlich völliger Unsinn.


Stattdessen sollte man darauf achten, dass die beiden Basel sich als Partner einigermassen gleich behandeln. Das ist im Interesse der Region. Viele Baselbieter Unternehmen haben baselstädtische Mitarbeitende und umgekehrt. Es braucht etwas mehr regionales Denken und etwas weniger Streitigkeiten zwischen den Partnerkantonen. Die Steuereinnahmen kommen nicht in erster Linie von den Unternehmen, sondern von den natürlichen Personen. Entscheidend ist also, wo diese arbeiten - und dass sie überhaupt Arbeit haben.


Es ist richtig, dass eine gewisse Balance herrschen muss, aber es ist falsch, allzu kleinlich zu sein.


://: Damit ist die Interpellation 2008/238 erledigt.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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