Protokoll der Landratssitzung vom 10. September 2009
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2008-254 vom 16. Oktober 2008 Postulat von Dieter Schenk, FDP: Delegation des kleinen Baubewilligungsverfahrens an eine Verwaltungsstelle - Beschluss des Landrats am 10. September 2009 < überwiesen > |
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) erklärt, weshalb der Regierungsrat dieses Postulat ablehnt.
Die Bearbeitung der Gesuche und die Instruktion der Entscheidungsträger, also z.B. des Gemeinderates, ist die Grundaufgabe jeder Verwaltungseinheit. Grundsätzlich erlässt aber das Exekutivorgan die Verfügungen. Im kleinen Baubewilligungsverfahren geht es um freistehende Kleinbauten von bis zu 12 m2 Grundfläche, um Fahrnisbauten, um Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen und um Verkehrsflächen oder um Antennenanlagen für Funk und Fernsehen. Ebenso unterliegen Renovations- und Unterhaltsarbeiten an geschützten oder in Kernzonen liegenden Gebäuden dem Bewilligungsverfahren. All diese Bauvorhaben können erhebliche Auswirkungen auf die nähere und weitere Umgebung und das Erscheinungsbild der Gemeinde haben.
Solange der Gemeinderat als Kollegialbehörde über solche Gesuche entscheidet, ist er immer über die bauliche Entwicklung in der Gemeinde informiert. Zusammen mit der Stellungnahme des Gemeinderates im ordentlichen Baubewilligungsverfahren ist somit ein lückenloser Kenntnisstand des Gemeinderates über Bauvorhaben sichergestellt. Nur so kann er auf der politischen Ebene seine Verantwortung gegenüber der Einwohnerschaft für die bauliche Entwicklung der Gemeinde wahrnehmen. Das schliesst nicht aus, dass die Bauverwaltungen in den grossen Gemeinden das Baugesuch aus fachlicher Sicht beurteilen und dem Gemeinderat entsprechend Bericht erstatten.
Würde die Entscheidungskompetenz an eine Verwaltungseinheit delegiert, bestünde die Gefahr, dass das übergeordnete öffentliche Interesse einer geordneten Ortsentwicklung nicht mehr zur Genüge berücksichtigt werden kann. Nur jene Baugesuche würden dem Gemeinderat als letzter Instanz zur Kenntnis gebracht werden, gegen die Einsprache ergriffen wird. Diese vertreten jedoch naturgemäss nur ihre Partikularinteressen. Nicht einsprachebelastete Bauvorhaben, die aber dennoch von öffentlichem Interesse sind, müssten dem Gemeinderat nicht mehr zwingend vorgelegt werden.
Im übrigen würde mit dem Vorschalten einer Verwaltungseinheit als Verfügungsinstanz der Verfahrensweg unnötig um eine Instanz verlängert. Das widerspricht der ständigen Forderung der Bauherrschaften nach einer Straffung und Beschleunigung des Baubewilligungsverfahrens.
Dieter Schenk (FDP) meint, das Verfahren in der Gemeinde solle gleich geregelt werden wie auf kantonaler Ebene: Nicht der Regierungsrat bewilligt Baugesuche, sondern eine Verwaltungseinheit.
Die Begründung der ablehnenden Haltung besteht darin, dass der Gemeinderat informiert sein müsse, was in seiner Gemeinde geschehe. Jede kleine Garage, jede Einfriedigung - ob das wirklich den Gesamtgemeinderat interessiert, ist sehr fraglich. Der für Baufragen zuständige Gemeinderat ist relativ nahe an der Bauverwaltung. Hat ein Bauverwalter das Gefühl, ein Gesuch könnte heikel sein, wird er stets Rücksprache mit dem zuständigen Gemeinderat nehmen.
Eine Praxisänderung hätte für den Gesuchsteller und seine Nachbarn keine Folgen - ihre Rechte blieben gewahrt -, für den Gemeinderat brächte sie eine Entlastung, für die Verwaltung nimmt der Aufwand kaum zu, und dem Kanton kann es eigentlich egal sein, wer die Bewilligungen erteilt.
Bei der Behandlung des Bau- und Raumplanungsgesetz wollte der Landrat wohl kaum wissentlich, dass über das kleine Baubewilligungsverfahren tatsächlich der Gemeinderat entscheiden muss.
Die Gemeinde Liestal wollte ihr Reglement im Sinne des Postulats ändern, was aber nicht ging, da es der Verordnung widerspricht. Diese kann die Regierung jeden Dienstag ändern. Das ist eine reine Bagatelle und kein heikler politischer Entscheid. Es wäre eine vernünftige Vereinfachung des Verfahrens.
Urs Hess (SVP) gibt bekannt, dass seine Fraktion die Haltung der Regierung unterstütze. Die letzte Unterschrift muss der Gemeinderat unter ein Baugesuch setzen. Wie er die Abläufe mit seiner Bauverwaltung regelt, kann er selber regeln. Aber der Gemeinderat muss wissen, was in der Gemeinde läuft und ist deshalb letztinstanzlich für die Bewilligungserteilung zuständig.
Felix Keller (CVP) teilt mit, die CVP/EVP-Fraktion unterstütze das Postulat. Für ihn sei diese Thematik tägliches Brot, und er findet es nicht nachvollziehbar, weshalb Kleinbauten wie Velounterstände, Sichtschutzeinrichtungen oder Hasenställe nicht gleich von der Bauverwaltung genehmigt werden können sollen. Schliesslich genehmigt diese Verwaltungseinheit auch Allmendgesuche, Wasseranschlüsse, Aufgrabungen etc. Von solchem Kleinkram sollte der Gemeinderat entlastet werden.
Auch die grüne Fraktion unterstützt, wie Isaac Reber (Grüne) erklärt, das Postulat. Die Forderung ist sinnvoll, und auch im Kanton ist eine Amtsstelle und nicht die Regierung die Bewilligungsinstanz. Es braucht keine sieben Gemeinderäte, um den Bau eines Gartenhäuschens zu bewilligen.
Voraussetzung für eine solche Aufgabendelegation ist allerdings das Vorhandensein einer kompetenten Amtsstelle. Über eine solche verfügen nicht alle Gemeinden.
Wenn ein Gemeinderat nicht weiss, was sein Bauverwalter tut, muss er entweder den Bauverwalter entlassen oder selber den Hut nehmen. [Heiterkeit]
Urs Hintermann (SP) vermag der Argumentation des Regierungsrates nicht zu folgen. Es ist Sache des Gemeinderates, die Kompetenzen zuzuweisen. Wenn er der Meinung ist, die Verwaltung könne die Baugesuche für Kleinbauten selber beurteilen, liegt es in seiner Verantwortung, dies entsprechend zu organisieren. Wenn etwas schief läuft, trägt trotzdem der Gemeinderat die politische Verantwortung; dieses Risiko einzugehen, muss er selber entscheiden können.
Es ist nicht Sache des Kantons vorzuschreiben, wer sich in der Gemeinde um die Baubewilligung für Velodächer und Kaninchenställe zu kümmern habe. Das können die Gemeinden selber festlegen, und deswegen unterstützt die SP-Fraktion das Postulat.
Karl Willimann (SVP) plädiert als Minderheit innerhalb seiner Fraktion für die Überweisung des Postulats, und zwar aufgrund eigener Berufserfahrung. Wird diese Kompetenz an die Verwaltung delegiert, fällt niemandem ein Zacken aus der Krone, und ein Unglück kann deswegen auch nicht geschehen.
Elisabeth Schneider (CVP) berichtet, in Biel-Benken und in Oberwil laufe es schon längst so, wie vom Postulanten gefordert: Die Bauverwaltung bewilligt Kleinbaugesuche, und gemäss Rechtsmittelbelehrung hat der Gemeinderat den letzten Entscheid auf kommunaler Ebene. Das werden viele andere Gemeinden auch schon seit Jahren so geregelt haben. Es wäre gut, wenn dies möglichst bald auch vom Kanton her legitimiert würde.
Rolf Richterich (FDP) fragt sich, je länger er zuhört, desto mehr, ob nicht gleich das kleine Baubewilligungsverfahren aufgehoben werden solle. Das Baselbiet gehört zu den Kantonen mit der strengsten Bewilligungspflicht für alles Erdenkliche. Diese Überreglementierung könnte beseitigt werden. Die Regierung sollte also in ihre Prüfungen gleich auch eine allfällige Abschaffung des kleinen Baubewilligungsverfahrens einbeziehen.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) nennt einen aktuellen Fall: Dabei geht es um ein Gesuch für die Einfriedigung einer Autowaschanlage, eine Betonplatte mit Entwässerung und zwei, drei weiter Kleinbauten. Dagegen wurde Einsprache erhoben, und nun liegt das Geschäft bei der Baurekurskommission. Nun haben die Einsprecher gemeldet, gewisse Arbeiten seien bereits ausgeführt worden.
Was war geschehen? Der Bauherr hat der Gemeinde das Gesuch unterbreitet für die Bodenplatte mit Entwässerung, welches bewilligt wurde. Für die Autowaschanlage selbst war keine Bewilligung nötig. Und hinsichtlich der Einfriedigung lautete das Baugesuch auf lose platzierte Betonelement; nun sind sie aber fest in einer 24 cm dicken Betonplatte fixiert. Das Bauinspektorat hat einen Augenschein genommen und sich erkundigt, auf welcher Grundlage die Bauten errichtet würden. Der Polier hat daraufhin die Bewilligung der Gemeinde für die Entwässerung vorgelegt. Ein Telefonat beim zuständigen Gemeinderat hat ergeben, dass er von alledem keine Kenntnis hat, weil dafür die Verwaltung zuständig sei.
Auf diese Gefahr gilt es hinzuweisen, auch wenn sich der Kanton damit den Schwarzen Peter einfängt. Am Schluss steht eben immer das Bauinspektorat am Pranger.
://: Der Landrat überweist das Postulat 2008/254 mit 66:4 Stimmen bei drei Enthaltungen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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