Protokoll der Landratssitzung vom 10. September 2009
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2009-186 vom 24. Juni 2009 Vorlage: Petition «Das Schänzli bleibt grün» - Beschluss des Landrats am 10. September 2009 < zur Kenntnisnahme an RR überwiesen > |
Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) informiert, die Petition "Das Schänzli bleibt grün" sei am 19. Februar 2009 von einer überparteilichen Steuergruppe aus Muttenz mit rund 3'200 Unterschriften eingereicht worden. Die Petentinnen und Petenten fordern, dass das Schänzli als Grünzone und Erholungsraum erhalten bleibe. Sie wehren sich gegen die Absicht des Kantons, im Kantonalen Richtplan des Kantons Basel-Landschaft Teile des Schänzli als Bauzone festzulegen. Sie fordern den Regierungsrat und den Landrat auf, im Richtplan das Schänzli als Grün- und Erholungszone auszuscheiden.
Nach Einschätzung der Petitionskommission wurde die Petition klar im Hinblick auf die Beratung des Kantonalen Richtplans des Kantons Basel-Landschaft (KRIP) im Landrat am 26. März 2009 eingereicht. Trotzdem hörte die Petitionskommission im April 2009 die Petenten und Petentinnen an und lud die BUD zu einer Stellungnahme ein. Dabei stellte die Petitionskommission fest, dass durch die Landratsbeschlüsse zum Richtplan nichts von dem verunmöglicht wurde, was die Petition fordert. Nächste Schritte zur Erfüllung der Anliegen der Petentinnen und Petenten können auf politischem oder rechtlichem Weg erfolgen. Die Gemeinde Muttenz sowie die Interessierten haben die Möglichkeit, aktiv zu werden, sobald die Vorlagen der Regierung über die Siedlungsbegrenzungslinien oder über den Standort einer Sporthochschule vorliegen.
Als nicht unproblematisch erachtet die Petitionskommission die Doppelrolle des Kantons im Gebiet des Schänzli. Einerseits würde der Kanton als Landeigentümer der bisherigen Reitsportanlage an einer Überbauung verdienen, andererseits ist er als Genehmigungsbehörde der kommunalen Zonenpläne ebenfalls involviert.
Tatsächlich hat die vorliegende Petition vorerst ihren Zweck erfüllt. Es gebe nichts, was die Petitionskommission oder der Landrat momentan in dieser Sache tun könnten. Die Petitionskommission beantragt dem Landrat daher einstimmig, die Petition "Das Schänzli bleibt grün" abzuschreiben.
Elsbeth Schmied (SP) beantragt dem Landrat im Namen einer grossen Mehrheit der SP-Fraktion, die Petition nicht abzuschreiben, da dies streng nach Landratsdekret gar nicht möglich sei. Eine Petition könne als Motion, als Postulat oder zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat überwiesen werden. Der neue Antrag der SP-Fraktion lautet daher:
Der Landrat überweist die Petition "Das Schänzli bleibt grün" zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat.
Bis in zwei Jahren sollen Vorlagen zur weiteren Entwicklung des Schänzli-Areals vorliegen. In diesem Zusammenhang könne die zur Kenntnisnahme überwiesene Petition als Erinnerung an den Regierungsrat verstanden werden, dem Anliegen, das Schänzli so weit als möglich grün zu erhalten, Rechnung zu tragen.
Elsbeth Schmied bittet den Landrat darum, dem geänderten Antrag zuzustimmen und somit die Petition zur Kenntnisnahme an die Regierung zu überweisen.
Ernst Wüthrich (SVP) stellt fest, die Petition sei vor allem im Hinblick auf die Behandlung des KRIP im Landrat hin eingereicht worden. Sie löste entsprechende Diskussionen aus und im Rahmen der Beratungen wurden einige Anpassungen vorgenommen. Den Mitgliedern der SVP-Fraktion ist das Konfliktpotenzial im Gebiet Schänzli bewusst (Kanton als Landbesitzer, Planungshoheit bei Muttenz). Auch wenn es noch zu weiteren Diskussionen kommen werde, wurde aus Sicht der SVP-Fraktion der Petition Recht getan und diese könne daher abgeschrieben werden.
In der Petitionskommission wurde nicht darüber diskutiert, dass eine Petition nicht abgeschrieben werden könne. Die SVP werde weiter an der Abschreibung festhalten.
Romy Anderegg (FDP) ist der Ansicht, die Anliegen der Gemeinde Muttenz seien im KRIP berücksichtigt worden. Beispielsweise wurde die Siedlungsbegrenzungslinie ein ganzes Stück nach Norden verschoben. Im südlichen Teil sei es durchaus möglich, Planungen für den Naturschutz und Naturerlebnisse mit Birszugang vorzunehmen, damit auch die Trinkwasserfassung in eine echte Schutzzone zu liegen komme. Auch einer Birs-Renaturierung stehe heute nichts im Weg.
Romy Anderegg zeigt Verständnis dafür, dass der Bildungsdirektor eine Sporthochschule an einem gut erschlossenen ÖV-Standort am nördlichsten Teil des Schänzli-Areals realisieren wolle. Eine Sporthochschule für die Jugend des gesamten Kantons passe zu den bereits existierenden Anlagen im Gebiet St. Jakob. Was am Standort nördliches Schänzli mit seinen Fussball-Grossanlässen, Popkonzerten, Autobahnausfahrt und vorbei quietschenden Trams erholsam sein soll, leuchtet Romy Anderegg nicht ein. Muttenz verfüge über sehr viele, schöne, geschützte und ruhige Naherholungszonen, welche von vielen Bewohnern und Kindern gut genutzt werden. Zum Glück sei Muttenz nicht auf die lärmige Ecke im Schänzli als Naherholungsgebiet angewiesen.
Es sei nun wünschenswert, dass die Gemeinde und die Regierungsräte eine Lösung im Sinne einer Win-win-Situation aushandeln. Dies sei auch ohne die Inanspruchnahme der Gerichte absolut möglich. Zur Zeit könne der Landrat in dieser Sache nichts beschliessen und die FDP-Fraktion habe die Petition zur Kenntnis genommen.
Rita Bachmann (CVP) informiert, die CVP/EVP-Fraktion habe die Ausführungen der Petitionskommission zur Kenntnis genommen und werde den Antrag der SP-Fraktion unterstützen.
Die Petitionskommission habe ihre Arbeit gewissenhaft erledigt, was anerkannt werde. Als Muttenzer Bürgerin möchte sie trotzdem noch auf einige wunde Punkte eingehen. Die Gemeinde Muttenz verfüge über die Planungshoheit im Gebiet Schänzli und sie wolle diese auch behalten. Die Muttenzer Gemeindeversammlung werde am 15. Oktober 2009 über die Revision des Zonenreglements Landschaft beschliessen. Damit werde das Schänzliareal voraussichtlich explizit als Grünzone ausgeschieden. Trotzdem bestehe aber immer noch die Möglichkeit, dass der Regierungsrat eine Kantonale Nutzungsplanung über das Gebiet legt und damit das Anliegen der Gemeinde verhindert.
Der Kanton plant zur Zeit einige Grossvorhaben im Muttenzer Gemeindebann (massiver Ausbau der Fachhochschule Nordwestschweiz von heute rund 530 auf neu 4'000 Studierende, Bau des Justizzentrums beim Bahnhof, Verlagerung von Kröten im Gebiet Lachmatt). Es wäre daher sehr erfreulich, wenn der Kanton in der hier diskutierten Sache Muttenz entgegen käme und die Gemeinde nicht wegen eines Grüngürtels bis vor Bundesgericht gehen müsste. Der Bau einer Sport-Fachhochschule werde bereits seit längerer Zeit im Zusammenhang mit dem Ausbau der Fachhochschule im Gebiet Kriegacker sehr intensiv diskutiert.
Stephan Grossenbacher (Grüne) berichtet, das Anliegen der Petition sei in seiner Fraktion breit diskutiert worden. Auch wenn eine Abschreibung der Petition formell richtig wäre, sei man doch der Ansicht, es müsse ein Zeichen gesetzt werden. Kann der Kanton als Landbesitzer im Schänzligebiet allenfalls noch in die Planung der Gemeinde Muttenz funken? Es soll verhindert werden, dass der Kanton plötzlich einen Joker aus einem Ärmel zieht und der Landrat müsse dem Anliegen der Petition gegenüber aufmerksam bleiben. Die Petition soll daher nicht abgeschrieben werden.
Thomi Jourdan (EVP) bestätigt, dass im KRIP einige Anpassungen vorgenommen wurden. Diese erfüllen das Anliegen der Petition jedoch nicht, das Schänzli auch seitens des Kantons als Grünzone auszuscheiden. Beispielsweise die Siedlungsbegrenzungslinien wurden nicht wegen Muttenz, sondern wegen vielen anderen Anliegen verschoben. Der Campus für Sport werde nun im Raum Muttenz und nicht mehr explizit im Schänzli geplant. Im KRIP bestehe im nördlichen Teil des Schänzli aber noch immer eine Fläche, welche als potenzielles Baugebiet bezeichnet sei. Damit wurde im Richtplan das Anliegen, das gesamte Schänzligebiet einer Grünzone zuzuführen, in keiner Art und Weise erfüllt. Die Petition dürfe daher auch nicht als erfüllt abgeschrieben werden.
Muttenz arbeitet aktuell an der Revision der Zonenplanung Landschaft. Diese Revision wurde dem Kanton zur Vorprüfung übergeben. In einer solchen Vorprüfung sollte es darum gehen, dass der Kanton abklärt, ob die Gemeinden die behördlichen Rahmenbedingungen und übergeordnete Gesetze einhalten. In der Vorprüfung der Zonenplanung Landschaft in Muttenz nun kam die Doppelrolle des Kantons deutlich zum Ausdruck: Der Kanton stellte fest, dass aus planerischer Hinsicht eine Grünzone möglich sein müsste. Er schrieb gleichzeitig, dass der Kanton als Grundeigentümer im Gebiet Schänzli ganz andere Interessen verfolgt und er der Gemeinde anrate, in der Zonenplanung Landschaft auf das Schänzli zu verzichten, da der Kanton über dieses Gebiet notfalls auch einen kantonalen Nutzungsplan legen könnte.
Die oben beschriebene Situation bezeichnet Thomi Jourdan als arge Vermischung zweier Rollen, welche nicht in die gleiche Vorprüfung gehören. Die zweite Rolle sei diejenige des Amtes für Liegenschaftsverkehr, eine durchaus legitime Rolle, welche allerdings nicht im Rahmen einer Vorprüfung einfliessen dürfe, sondern im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens. Thomi Jourdan bereitet es Sorgen, dass der Kanton sein Eigeninteresse bei einer behördlichen Vorprüfung derart stark einfliessen lässt. Der Kanton kämpft mit ziemlich langen Waffen, während die in der Petition klar zum Ausdruck gebrachten Interessen der Gemeinde allenfalls auf der Strecke bleiben.
Thomi Jourdan bittet den Landrat sehr darum, darauf zu achten, dass der Kanton sich an die üblichen Verfahren hält und eine kantonale Vorprüfung nicht zur Durchsetzung seiner Interessen missbraucht.
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) stellt den Antrag der Petitionskommission auf Abschreibung der Petition demjenigen der SP-Fraktion gegenüber, diese zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat zu überweisen.
://: Mit 43:32 Stimmen bei einer Enthaltung beschliesst der Landrat, die Petition "Das Schänzli bleibt grün" zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat zu überweisen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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