Protokoll des Landrates des Kantons Basel-Landschaft vom 11. Juni 2009

Nr. 1251

Finanzkommissions-Präsident Marc Joset (SP) fasst zusammen, das neue Finanzausgleichsgesetz (FAG) ersetze den bisherigen vertikalen, kantonalen Finanzausgleich an die Einwohnergemeinden durch ein System des horizontalen Ausgleichs unter den Einwohnergemeinden.


Zudem werden die kantonalen Lehrkraftsubventionen durch kantonale Sonderlastabgeltungen abgelöst, und die Gemeindebeiträge an die Jugendhilfe und an den öffentlichen Verkehr werden aufgehoben.


Das neue Gesetz ist für den Kanton und die Gesamtheit der Gemeinden kostenneutral. Dies bedeutet, dass Verschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden ausgeglichen werden. Der Saldo wird durch die Reduktion des Gemeindeanteils an den Kosten der Ergänzungsleistungen des Kantons (EL-Schlüssel) neutralisiert, und zwar immer retrospektiv für einen gewissen Zeitpunkt.


Neu wird eine ständige Konsultativkommission «Aufgabenteilung und Finanzausgleich» ins Leben gerufen. Sie ist aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und der Gemeinden zusammengesetzt und wird die Fragen der Gesetzesevaluation sowie der Entwicklung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs behandeln.


Alle Fraktionen haben in der Finanzkommission dem Systemwechsel vom vertikalen zum horizontalen Finanzausgleich zugestimmt. Das neue Gesetz bezeugt eine grosse Solidarität unter den Gemeinden, es eliminiert Schwachstellen des Vorgängergesetzes, es ist gerechter und vereinfacht die Finanzströme.


Die Kommission begrüsste die Aufhebung der Gemeindebeiträge an die Jugendhilfe und an den öffentlichen Verkehr. Das bisherige System der ÖV-Beiträge war immer wieder von den Gemeinden kritisiert worden.


Der Einbezug der Gemeindevertreter bei der Erarbeitung des neuen Gesetzes hat sich bewährt, denn die vorgeschlagene Lösung ist gut austariert. Die deutliche Mehrheit der Fraktionen betonte deshalb, dass sie an der Konsenslösung nichts ändern wolle, um sie nicht zu gefährden - im Bewusstsein, dass es keine Lösung gibt, die alle Gemeinden zu 100 % zufrieden stellen kann.


Während der Kommissionsberatungen wurde bemängelt, dass kein Abgeltungsmodus für Zentrumsleistungen, die von Gemeinden erbracht werden, gefunden werden konnte. Ein Teil der Kommission beurteilt die Auswirkungen für gewisse Oberbaselbieter Gemeinden als zu gravierend und stellte deshalb den Antrag, dass beim massgebenden durchschnittlichen Steuerfuss der Gebergemeinden neu «...der Viertel der Gebergemeinden mit den höchsten Steuerfüssen nicht berücksichtigt werden soll».


Der Antrag wurde wie folgt begründet: Es zeige sich, dass die Steuerkraft nicht in jedem Fall die richtige Grundlage für den Finanzausgleichsbezug sei. Kleine Gemeinden, welche von Infrastrukturen und Dienstleistungen naher und grosser Gemeinden profitieren können, haben oft sehr tiefe Steuerfüsse, obwohl teilweise die Steuerkraft ebenfalls tief ist. Diese Gemeinden werden mehr Steuern verlangen müssen. Mit der beantragten Zusatzformulierung würden diese Gemeinden immer noch deutlich, aber nicht mehr unverhältnismässig stark belastet. Es handle sich um eine Übergangslösung, bis bei einer späteren Revision eine Lösung für die Abgeltung der Zentrumsleistungen gefunden werde. Die Kommission lehnte den Antrag mit 8:5 Stimmen ab - in der Meinung, dass der Finanzausgleich deswegen neu ausgehandelt worden ist, weil finanzschwache Gemeinden sich einen tiefen Steuersatz leisten konnten auf Kosten von Gemeinden, die Zentrumsleistungen erbringen. Bei der Ablehnung des Antrags war ausschlaggebend, dass die von den Gemeindevertretern ausgehandelte und austarierte Lösung nicht gefährdet werden sollte.


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Finanzausgleichsgesetz gemäss dem unveränderten Entwurf zuzustimmen. Weiter beantragt die Kommission mit 10:0 Stimmen bei einer Enthaltung, das Postulat von Simone Abt betreffend Solidarität zwischen den Gemeinden bei den Sozialkosten ( 2006/208 ) als erledigt abzuschreiben.


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- Eintretensdebatte


Das vorliegende Geschäft sei, so Ruedi Brassel (SP), sehr komplex. Umso einfacher lässt sich die Haltung der SP-Fraktion mitteilen: Sie tritt auf die Vorlage ein und stimmt ihr in allen Punkten zu.


Das bedeutet nicht, dass sich die Fraktion und die Finanzkommission die Sache leicht gemacht habe. Es gilt, für ihre Vorbereitung den Hut zu ziehen. Sie stellt einen guten Kompromiss dar, hinter dem auch die Gemeinden stehen können. Ihr Einbezug hat sich gelohnt.


Zwar werden nun die wesentlichen Ungerechtigkeiten eliminiert, aber noch nicht alle Probleme beseitigt. Wie sich diese Probleme genau beim Vollzug des neuen Gesetzes auswirken werden, kann man selbst mit allen Modellrechnungen nicht voraussagen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Konsultativkommission die Umsetzung des neuen Gesetzes begleiten und auswerten wird, so dass später allenfalls Korrekturen angebracht werden können.


Nicht sinnvoll wäre es dagegen, jetzt - quasi im Blindflug - an der Kompromisslösung herumzuschräubeln. Damit liefe man Gefahr, die ganze Vorlage zu bodigen.


Die Vorlage ist auf jeden Fall die deutlich bessere Lösung als der heutige Finanzausgleichsmechanismus.


Peter Brodbeck (SVP) meint ebenfalls, jetzt sei der falsche Moment, an der Vorlage noch herumzuschräubeln, und deshalb stimmt auch die SVP-Fraktion zu. Dennoch ist sie der Ansicht, gewisse Aspekte müssten nochmals genauer angeschaut werden. Ein Beispiel: Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass ein Gesetz mit der Kantonsverfassung übereinstimmt. Die Verfassung besagt, dass alle kantonalen Organe die Selbständigkeit der Gemeinden zu achten und zu schützen hätten und dass der Kanton einen Finanzausgleich sicherzustellen habe, der ein ausgewogene Steuerbelastung über alle Gemeinden erreichen solle. Nun muss geprüft werden, ob das neue Gesetz diesem Verfassungsauftrag gerecht wird. Es gibt immer wieder Rufe nach Anreizen für Gemeindefusionen, und man muss aufpassen, dass solche Anreize nicht in diesem Gesetz geschaffen werden. Denn es darf nicht dazu führen, dass Gemeinden sich zum Fusionieren gezwungen sehen.


Die Vorlage ist ausgewogen, auch wenn einige Gebergemeinden künftig etwas tiefer in die Tasche greifen müssen als bisher. Das mag unschön erscheinen, aber die Modellrechnungen, auf denen der Finanzausgleich basiert, können durchaus zu ganz anderen Ergebnissen führen; sollte dies nicht der Fall sein, sind Korrekturen möglich, denn das Gesetz wird laufend auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden.


Der Durchschnitt der Gebergemeinden wird laut Experten-Auskunft ihren Steuerfuss eher senken können, und das ist eine gute Botschaft.


Neu wird die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs voll vom Kanton übernommen. Das ist eine gute Lösung; allerdings muss man aufpassen, dass nicht wieder Begehrlichkeiten von seiten der Gemeinden auf den Kanton zukommen. Wenn doch, hat es der Landrat in der Hand, zu steuern. Immerhin hat es der Landrat künftig in der Hand, vielleicht auch einmal eine neue ÖV-Verbindung zu schaffen, welche die Gemeinden von sich aus nicht nicht gefordert hätten, wenn sie sie selber hätten bezahlen müssen.


Die SVP-Fraktion stimmt der Vorlage zu im Wissen, dass die Konsultativkommission, welche die Umsetzung des Gesetzes begleiten wird, nötigenfalls Korrekturen beantragen wird.


Dieter Schenk (FDP) berichtet, die vorbereitende Arbeitsgruppe habe zu drei Vierteln aus Gemeindevertretern bestanden. Deshalb gab es in der Vernehmlassung kaum kritische Stimmen. Der Kanton hat für sich in Anspruch genommen, dass die Kostenneutralität zwischen Gemeinden und Kanton gewahrt werden müsse.


Keine Kostenneutralität kann hingegen zwischen den Gemeinden herrschen. Der horizontale Finanzausgleich wird über einen Einheitssatz berechnet, also nicht über den Steuersatz der einzelnen Gemeinden, sondern über den kantonsweiten Durchschnitt. So ist gewährleistet, dass nicht einzelne Gemeinden mittels Änderung ihres Steuersatzes das System aushebeln und dafür sorgen können, dass sie höhere Ausgleichszahlungen bekommen.


Die FDP hat in der Finanzkommission verlangt, das systemwidrige Element, dass Gemeinden mit einem sehr niedrigen Steuerfuss dennoch Ausgleichsgelder bekommen, zu mildern; aber letztlich ist es nicht sinnvoll, an diesem von den Gemeinden erarbeiteten Gesetz jetzt noch etwas zu verändern. Die FDP-Fraktion ist überzeugt, dass die Konsultativkommission das Problem im Auge behalten werde. Spätere Korrekturen bleiben möglich.


Das Gesetz ist ein Beweis einer hohen Solidarität unter den Gemeinden. Die FDP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und stimmt dem Gesetz zu.


Thomi Jourdan (EVP) bezeichnet die Vorlage ebenfalls als austariert. Wie bei jeder Änderung gibt es Gewinner und Verlierer, und folglich gibt es auch hier Kreise, die gerne andere Kriterien berücksichtigt hätten.


Entscheidend ist nicht, ob alle möglichen Kriterien berücksichtigt worden sind, sondern ob die berücksichtigten Kriterien ermöglichen, das gesetzte Ziel möglichst gut zu erreichen. Nach Ansicht der CVP/EVP-Fraktion ist das mit dem vorliegenden Vorschlag gewährleistet, auch wenn in den nächsten Jahren bestimmt noch das eine oder andere Mal über den Finanzausgleich gesprochen werden muss, so etwa, wenn HarmoS eingeführt werden sollte. Es ist richtig, dass der Finanzausgleich beweglich bleibt, so dass auf Veränderungen im Kanton flexibel reagiert werden kann.


Die Vorlage ist in vorbildlicher Zusammenarbeit zwischen Kantons- und Gemeindevertretern zustande gekommen, was hoffentlich für viele andere Geschäfte Schule machen möge.


Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt der unveränderten Vorlage zu.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei


Gemäss Klaus Kirchmayr (Grüne) sprechen sich die Grünen für Eintreten auf die Vorlage aus.


Eine einzige Wahrheit gibt es im System des Finanzausgleichs nicht, und Ungerechtigkeiten können auch nur retrospektiv beurteilt werden. Modellrechnungen sind nur ein halbwegs brauchbares Hilfsmittel. Da sich die Realität sehr rasch in unvorhergesehene Dimensionen entwickeln kann, ist die stetige Beobachtung sehr wichtig.


Man muss sich allerdings bewusst sein - diesbezüglich sind in der Fraktionsberatung der Grünen von einzelnen Vorbehalte gegenüber der Vorlage angemeldet worden -, dass der vorgesehene Finanzausgleich teilweise auch durch und wegen Strukturherausforderungen im Kanton bedingt, bzw. nötig ist. Die Gemeinden haben sehr unterschiedliche Grössen und unterschiedliche Aufgaben. Es wird auf «nicht sehr produktive» Art und Weise «Geld umhergeschoben». Dieses Problem wird nicht durch einen Finanzausgleich gelöst werden, sondern müsste über eine Gebietsreform angepackt werden.


Gesamthaft betrachtet ist der heute vorliegende Finanzausgleich «deutlich besser» als der bis anhin angewandte, weil Ungerechtigkeiten eliminiert werden. Der Finanzdirektor hat wohl «ein politisches Kabinettstücklein» vollbracht, indem er 87 Parteien für die Diskussion eines finanzpolitischen Themas an einen Tisch gebracht hat und sich «praktisch keine Opposition» dagegen geregt hat. Die Vorbereitung der Vorlage kann also nicht so schlecht gewesen sein.


Die Grünen sind klar für Eintreten auf die Vorlage, wobei einige Enthaltungen in der Schlussabstimmung zu erwarten sind. Diese sollen ausdrücken, dass eine grundsätzlichere Lösung über eine Gebietsreform wünschenswert ist. Im Prinzip werden aber die vorgeschlagenen Anliegen unterstützt.


Urs Hintermann (SP) plädiert demgegenüber als Einzelsprecher für Rückweisung der Vorlage trotz der im Gesetz vorgesehenen, für die Zukunft wichtigen und unbestrittenermassen guten Veränderungen - der Wechsel vom vertikalen zum horizontalen Ausgleich ist neben anderen Verbesserungen sicher gut. Gewisse Rahmenbedingungen werden aber mit der jetzt präsentierten Vorlage «für die nächsten Jahre bis Jahrzehnte» zementiert, so dass substantielle Korrekturen kaum mehr möglich sein werden.


Da gewisse Annahmen falsch gewesen sind, würde nun eine Chance verpasst, wenn das Gesetz nicht überarbeitet wird. Unter anderem werden wegen der Geldströme zwischen Geber- und Nehmer-Gemeinden, die gleich bleiben sollen, keine Anreize geschaffen, das System, z.B. via verstärkter Zusammenarbeit und allfälliger Gebietsreformen, zu ändern, die Situation von wirtschaftlich schwächeren Gemeinden zu verbessern oder Kosten zu sparen. In «x Kantonen rings um uns herum» ist der Wille vorhanden, auch über Gebietsreformen zu sprechen, nur im Baselbiet herrscht diesbezüglich «tote Hose, nichts läuft!» Das ist falsch und ist zu korrigieren.


Das System der Sonderlastenabgeltung ist im Prinzip richtig und «sehr sinnvoll», verwendet aber z.B. bei den Sozialausgaben fragwürdige Indikatoren. Wohneigentumsquoten oder die Anzahl Ausländer aus Nicht-EU-Ländern in direkten Zusammenhang mit den Sozialausgaben zu bringen, ist nicht verständlich.


«Wirklich problematisch» wird es, wenn bei den Sozialausgaben nur die direkten Sozialhilfebeiträge berück- sichtigt werden. Freiwillige Sozial- und Präventivarbeit, wie sie unter anderem in Reinach schon länger betrieben wird, wird bei diesen Kosten nicht angerechnet. Dadurch erhält die Gemeinde eine tiefe Sozialhilfequote, wird aber wegen diesen nicht berücksichtigten Ausgaben für Präventivmassnahmen entsprechend doppelt bestraft: Sie erhält keine Unterstützung, sondern muss mehr zahlen. Es werden also «ganz gefährliche Anreize» geschaffen, und als finanzbewusster Gemeindepräsident müsste er eigentlich diese freiwilligen Leistungen stoppen, da sich diese für die Gemeinde ja nicht lohnen. Das kann ja wohl nicht der gewünschte Effekt sein! Ein weiteres und «ziemlich abstruses» Beispiel für die zu korrigierende Sonderlastenabgeltung sind die zu berücksichtigenden Kosten für den Unterhalt von Strassen im Nicht-Siedlungsgebiet: Der Unterhalt der Erschliessung im Siedlungsgebiet kann genauso kostenintensiv sein.


Das Geld aus dem Ausgleichsfonds sollte zudem nicht nach dem Giesskannenprinzip zu einem grossen Teil auf die 30 schwächsten Gemeinden verteilt werden, sondern ist viel stärker konzentriert dort einzusetzen, wo es nötig ist und etwas bewirken kann. Wenn sich also z.B. zwei oder drei Gemeinden zusammenschliessen wollen, ist das mit Beiträgen zu unterstützen.


Zu guter Letzt wird die ursprünglich für diese Reform versprochene Entlastung der sogenannten Kategorie-2-Gemeinden, d.h. jener Geber-Gemeinden, die gleichzeitig stark verschuldet sind, «im Durchschnitt vielleicht erreicht, aber überhaupt nicht im Einzelfall». Die mit dem FAG vorgeschlagene Korrektur hat für einzelne Gemeinden einschneidende Folgen: Oberwil zahlt gemäss Modellrechnung 900'000 Franken mehr, Reinach 550'000 Franken mehr und Muttenz ca. 400'000 Franken mehr Beiträge. Angesichts der anderen, heute beschlossenen Reform, die z.B. auch Reinach betrifft, sind diese Beträge kein «Klacks» mehr, sondern müssen über andere Wege wieder beschafft werden.


Vorschläge zu möglichen Korrekturen sind bei der Regierung rechtzeitig eingereicht, aber nicht berücksichtigt worden. Insgesamt gibt das FAG «zu viele falsche Impulse», weshalb das Gesetz zu überarbeiten ist. Es muss klar gesagt werden, dass gerade diejenigen Gemeinden nicht einhellig hinter der Vorlage stehen, die «massiv mehr bluten müssen».


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) begrüsst ganz herzlich auf der Zuschauertribüne die Klasse 5d aus Aesch unter der Leitung von Herrn Larsen.


Hanspeter Ryser (SVP) spricht sich - trotz erwünschter Solidarität unter den Gemeinden - im Sinne der Worte von Urs Hintermann ebenfalls für Rückweisung der Vorlage aus, da diese dazu führe, dass in einigen Gemeinden, unter anderem auch in seiner Gemeinde Oberwil, der Steuerfuss erhöht werden müsse und nicht zu einer Verkleinerung der Abgaben beitrage. Wenn im Weiteren andere Gemeinden in der Umgebung von Oberwil mit ähnlichen Rahmenbedingungen besser wegkommen als letztere [er deutet mit dem Finger auf Hans-Jürgen Ringgenberg aus Therwil], dann muss Oberwil wohl seine Rechnungslegung überprüfen, um so allenfalls auch in den Genuss von Beiträgen zu kommen.


Christine Gorrengourt (CVP) erwähnt, dass die Gemeinde Ettingen mit dem Resultat ebenfalls nicht zufrieden sei. Verschiedene, bzw. zahlreiche Baselbieter Gemeinden konnten sehr gute Rechnungsabschlüsse vorlegen. Die Gemeinde Ettingen stellt demgegenüber «eine grosse Ausnahme» dar: Sie muss mit 1,1 Millionen Franken oder 10% weniger Steuereinnahmen auskommen und weist für das Jahr 2008 einen Bilanzfehlbetrag von CHF 700'000 aus. Diese rund 2% der Bevölkerung des Kantons konnten sich nicht wie gewisse Oberbaselbieter Gemeinden in den letzten Jahren über einen tiefen Steuerfuss ein finanzielles Polster zulegen und sind deshalb «sicher nicht» zufrieden. Mit dem neuen Gesetz wird die Gemeinde nochmals schlechter gestellt, da der erwähnte Fehlbetrag in 5 Jahren wieder ausgeglichen werden muss, was 4% höhere Steuern bedeutet. Es stellt sich die Frage, wie dies nach einer bereits vorgenommenen und für das Jahr 2009 gültigen Steuererhöhung bewerkstelligt werden soll.


Aufgrund der gehörten Voten ist festzustellen, dass rund 10% der Bevölkerung im Kanton Baselland nicht zufrieden sind. Das FAG ist also «vielleicht genügend, aber sicher nicht gut». Die Regierung soll die Umsetzung des Gesetzes und die Ausgestaltung der dazugehörigen Verordnung darum bitte so vornehmen, dass die Verlierergemeinden dort, wo es möglich ist, entlastet werden. Denn Unterstützung brauchen auch jene Gemeinden, die wegen «erheblichen» Steuerreduktionen und durch im FAG nicht berücksichtigten Mehrbelastungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) hält fest, dass die Region Basel wohlhabend und die Baselbieter Gemeinden wirtschaftlich und finanziell in einem guten Zustand seien. Aufgrund der gehörten Klagen sind ihm «fast die Tränen gekommen». Er selbst wohnt in Liestal, wo der höchste Steuerfuss im Kanton gilt. [Er fordert jene Landräte auf, die ebenfalls mit einem Steuerfuss von 67% zurechtkommen müssen, aufzustehen. Einige erheben sich, wobei sich nach Regierungspräsident Adrian Ballmer eigentlich nur die Landräte hättten erheben dürfen, die entweder in Liestal oder in Waldenburg wohnen - letztere Gemeinde hat den gleichen Steuerfuss wie Liestal.]


Dennoch dankt er den Fraktionssprechern für ihre Voten - diesen Anträgen ist bitte Folge zu leisten - und die gute Aufnahme im Landrat, aber insbesondere auch seinen Mitarbeitern Daniel Schwörer und Johann «Johnny» Christoffel. Sie haben mit den Vertretern von 12 Gemeinden eine Kompromisslösung gefunden, der alle Mitglieder der Arbeitsgruppe zustimmen konnten, in welcher wiederum alle Interessengruppen vertreten waren. Es ist daran zu erinnern, dass der Kanton Baselland auf Bundesebene beim Neuen Finanzausgleich (NFA) ebenfalls Geber ist und sich trotzdem dafür ausspricht. Das sind Konsequenzen eines Solidarwerks, die man akzeptieren muss.


Im FAG ist übrigens eine Wirkungskontrolle eingebaut, so dass es voraussichtlich ca. alle drei Jahre anzupassen sein wird. Eine ständige Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich wird nun offiziell installiert und wird sich mit diesen Fragen immer wieder befassen. Die vorgeschlagene Lösung ist ein Konsens, für welchen die verschiedenen Gemeinden Verständnis aufbringen und zugunsten dessen sie sich auch zusammenraufen müssen.


Im Übrigen sind die Probleme punkto Gemeinden nicht in allen Kantonen gleich. Baselland hat z.B. 2003 das Gemeindegesetz so geändert, dass die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden ohne Weiteres verstärkt werden kann. Es gibt bereits heute, wie das Beispiel Hersberg als eines unter vielen zeigt, vielfältige Formen der Zusammenarbeit unter den Gemeinden.


Aus all diesen Gründen wird sehr darum gebeten, diesem Kompromiss zuzustimmen, wenn möglich auch mit 4/5-Mehr, denn die Vorlage ist sehr komplex und eignet sich nicht unbedingt für eine Volksabstimmung.


://: Eintreten ist unbestritten.


://: Der Rückweisungsantrag wird mit 67:6 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


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- 1. Lesung Finanzausgleichsgesetz


Abschnitt A. §§ 1-3 Keine Wortbegehren.


Abschnitt B. §§ 4-9 Keine Wortbegehren.


Abschnitt C. § 10 Keine Wortbegehren.


§ 11


Christine Gorrengourt (CVP) vermisst wegen des Einflusses der Anzahl Schüler auf die Berechnung der Sonderlasten im Bildungsbereich gemäss § 11 Abs. 2 die Erwähnung von Musikschulen als weiteren Bereich der Sonderlasten, der Unterstützung durch den Kanton verdienen sollte. Vielleicht werden Musikschulen nicht erwähnt, weil sie nicht in den kantonalen Statistiken auftauchen. Die Musikschulen werden aber im Bildungsgesetz als eigene Schulart speziell aufgeführt, den Gemeinden werden mit dem Gesetz weitere, sehr detaillierte Vorschriften gemacht. Für die Gemeinden entstehen dadurch sehr unterschiedliche Belastungen. Denn das Angebot wird je nach Gemeinde sehr unterschiedlich in Anspruch genommen, was aber statistisch leider nicht belegt werden kann. Der Gemeinde Ettingen entstehen Kosten von rund CHF 500'000 oder rund 5% der Steuereinnahmen. Die Votantin wird deshalb dazu einen separaten Vorstoss einreichen, da ein Antrag im Rahmen dieser Vorlage keine Mehrheit finden wird.


Regula Meschberger (SP) vermerkt, dass ihre Fraktion ebenfalls einen Vorstoss gleicher Richtung in den Landrat einbringen werde, da Musikschulen und die sehr unterschiedlichen Kosten für viele Gemeinden ein wichtiges Thema seien.


Musikschulen sind eine weitere Form von Schule. Deshalb darf die Verordnung für die Musikschule nicht unterschiedlich gehandhabt werden: Das Angebot - in einer Gemeinde Lektionen von 40 Minuten, in einer anderen solche von 25 Minuten - darf nicht wegen finanziellen Auswirkungen variieren. Um diese Unterschiede zu mildern, müssen die Fragen zu den Musikschulen vom FAG beantwortet werden.


Kommissionspräsident Marc Joset (SP) hält fest, dass das Thema Musikschulen in der Finanzkommission nicht diskutiert worden sei, wohl aber in der Arbeitsgruppe, in der auch die Frage der Aufnahme von Spitex-Organisationen als weiterem Bereich behandelt worden sei.


Es sind einerseits «finanztechnische Begründungen», die dagegen sprechen, diese Frage im Rahmen des FAG zu erörtern. Denn es wäre angeblich «nicht effizient», Posten von weniger als 1,5 Millionen Franken darin aufzunehmen.


Anderseits könnte politisch argumentiert werden, dass erhöhte Sonderlasten Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen hätten, wenn Kostenneutralität gewahrt werden soll. Ist eine Mehrheit der Gemeinden nicht bereit, sich solidarisch zu zeigen mit jenen Gemeinden, die eine Musikschule haben, und die Ergänzungsleistungen zugunsten der Sonderlasten anzupassen, muss vielleicht, wenn dies gewünscht wird, im Rahmen der nächsten Revision des FAG ein Antrag in der erwähnten Form eingebracht werden. Deshalb ist das Anliegen zu erwägen und weiter zu beobachten.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) verspricht, dass ein allfälliger Vorstoss geprüft werden werde, wobei dies eigentlich bereits die Arbeitsgruppe getan habe. Die Ausgleichswirkung über Sonderlasten für einen Bereich Musikschulen scheint gemäss Statistischem Amt «minim» zu sein, weshalb die Idee fallengelassen worden ist. Die für den Sonderlastenausgleich nötige und nicht generalisierbare Datenerhebung bzgl. Musikschulen wäre im Übrigen als «Vollerhebung vor Ort» «sehr aufwendig und krass unverhältnismässig».


§§ 12-15 Keine Wortbegehren.


Abschnitt D. §§ 16-20 Keine Wortbegehren.


://: Die 1. Lesung ist damit beendet.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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