Protokoll der Landratssitzung vom 11. September 2008

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2008-054 vom 11. März 2008
Vorlage: Kredit für die Umsetzung der BerufsWegBereitung (BWB) in der Sekundarschule und in der beruflichen Grundbildung
- Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 12. Juli 2008
- Beschluss des Landrats am 11. September 2008: < beschlossen > | Landratsbeschluss

Nr. 655

Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) erklärt zur Ausgangslage, der Regierungsrat habe einen Bericht über die «Strategien gegen die Erwerbslosigkeit Jugendlicher im Kanton Basel-Landschaft (IIZ-Bericht)» in Auftrag gegeben. Dieser hält fest, dass trotz allen Anstrengungen etwa hundert Jugendliche eines Jahrganges den Weg ins Berufsleben nicht finden. Die Lebensperspektiven jener, die so aus dem System fallen, sind stark eingeschränkt, und die Folgekosten für die Allgemeinheit bewegen sich in Millionenhöhe.


Die Vorlage hat deshalb zum Ziel, mit der Strategie «BerufsWegBereitung (BWB)», welche von den drei Direktionen BKSD, FKD und VGD umgesetzt worden ist, die Zahl der von Erwerbslosigkeit bedrohten Jugendlichen stark zu reduzieren.


Die Vorlage wurde von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) an drei Sitzungen beraten. Im Rahmen dieser Beratungen erläuterten die Vertreter der BKSD die speziellen Massnahmen, um die Zielsetzung zu erreichen. Geplant ist in erster Linie eine Unterstützung der Schulen.


In der Sekundarstufe I sollen ab dem 8. Schuljahr im ersten Semester die gefährdeten jungen Leute erkannt und erfasst werden, wobei den Klassenlehrpersonen eine zentrale Rolle zukommt. Die Verantwortung liegt bei der Schule und der Schulleitung. Ressourcen und Aufgaben werden also dort angesiedelt, wo die Probleme anfallen - in den Schulen der Sekundarstufen I und II. Für die Leitung der BWB sind beim Amt für Volksschulen (AVS) eine 20%-Stelle und beim Amt für Berufsbildung (AfBB) eine 30%-Stelle geplant. Daneben sind insgesamt für die Sekundarschulen 2,8 Pensen und für die Sekundarstufe II 1,5 Pensen für BWB-verantwortliche Fachpersonen vorgesehen. Drittens ist beim AfBB eine Stelle für «Streetworking» geplant.


Das ganze Projekt ist gemeinsam mit den Sozialämtern und dem KIGA entstanden.


In der Kommissionsberatung standen eine ganze Reihe von Fragen zum Projekt an, und eine gewisse Skepsis über die Realisierbarkeit der Massnahmen war anfänglich nicht zu übersehen. Eine Vielzahl von Fragen und kritischen Bemerkungen gab zu grossen Diskussionen Anlass. Man vermisste eine Lösung für das Gymnasium, und es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob die so genannte «NullBock»-Gruppe sich nicht letztlich dagegen wehren könnte, wenn man sie an der Hand nehmen oder begleiten will. Die Kommission war auch der Meinung, dass es nicht an einer Vielzahl hervorragender Institutionen im Kanton mangle - wie etwa das «Wie weiter?» und andere Stellen.


Nicht klar war einer Mehrheit, wie die Koordination zwischen BWB, den Schulen und den Angeboten stattfindet und wie die Verantwortlichkeiten geregelt sind.


Zur Frage, welche Rolle «Wie weiter?» spiele, hielt die BKSD fest, man sei davon überzeugt, dass im Wesentlichen die notwendigen Betreuungsangebote vorhanden seien. Es werde nicht noch etwas Weiteres erfunden. Was aber fehle, sei eine gute Koordination.


Auch die betroffenen Schulleitungen seien sehr gut einbezogen worden. Das Projekt sei erstmals vor mehr als einem Jahr mit Erfolg vor der Schulleitungskonferenz der Sekundarschulen präsentiert worden, und man habe gute Rückmeldungen erhalten.


Eine Landrätin störte sich daran, dass die Gesamtverantwortung bei den Schulleitungen liegen soll, welche somit einmal mehr mit einer Zusatzaufgabe belastet würden. Ihr wurde entgegnet, der Berufsauftrag der Schulleitungen werde nicht tangiert; man habe dies im Gespräch mit den Schulleitungen genauestens abgeklärt. Die Aufgabe wird nicht den Schulleitungen, sondern den Schulen an sich übertragen. Es werde niemandem ein Zusatzauftrag erteilt, ohne dass entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen.


Eine Landrätin hielt die Lehrkräfte nicht unbedingt für geeignet, um die Prozesse durchzuführen. Eine Kategorie von Lehrkräften würde allerdings die benötigten Voraussetzungen für eine BWB-Fachperson mitbringen, nämlich die ehemaligen BWK-Lehrkräfte. Könnten diese im genannten Sinne eingesetzt werden, so wäre für sie die Lehrervariante durchaus denkbar. Dieser Meinung waren etliche Mitglieder der Kommission, nur war man sich auch bewusst, dass die BWK-Lehrkräfte nach und nach dem Pensionierungsalter entgegengehen.


Hinsichtlich der Frage nach Massnahmen auf der Gymnasialstufe wurde erklärt, diese würden nicht in den Zuständigkeitsbereich des AfBB bzw. des AVS fallen. Die BKSD räumte ein, dies sei möglicherweise ein Mangel, der aber nicht dazu führen dürfe, die Vorlage zu gefährden.


Im Laufe der Beratungen konnte auch die Unklarheit über den Bundesbeitrag eliminiert werden. Der Bundesbeitrag von Fr. 590'000 ist neu zugesichert, wenn der Kanton dem jetzigen Projekt zustimmt.


Sämtliche Fraktionen waren für Eintreten, wobei ein Mitglied sich für Rückweisung der Vorlage aussprach.


In der Detailberatung ergaben sich Änderungen im Landratsbeschluss aufgrund neuer Fakten - so die Zusicherung des Bundesbeitrages -, aufgrund der umfangreichen zusätzlichen Abklärungen der BKSD sowie der Kommissionsberatung. Ein Landrat stellte einen Rückweisungsantrag. Er hält es für grundsätzlich verfehlt, dass Lehrpersonen als BWB-Fachleute eingesetzt werden.


Der Rückweisungsantrag wurde mit 11:1 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.


In der Folge beriet die Kommission die Neufassung des Landratsbeschlusses und kam zu folgenden Beschlüssen:


Ziffer 1
Zur Durchführung der BerufsWegBereitung an den Sekundarschulen und in der beruflichen Grundbildung sind in den Jahren 2009 und 2010 Fr. 1'130'000, im Jahr 2011 Fr. 930'000, im Jahr 2012 Fr. 980'000 und ab dem Jahr 2013 Fr. 930'000 ins Budget einzustellen.


Ziffer 2
Die im Jahre 2012 durchzuführende Evaluation ist der BKSK zur Kenntnis zu bringen.


Ziffer 3
Der Landrat nimmt Kenntnis von dem zugesicherten Bundesbeitrag in der Höhe von Fr. 590'000.


Ziffer 4 betreffend das fakultative Finanzreferendum muss entsprechend abgeändert werden.


Nach eingehender Beratung des Geschäftes an drei aufeinander folgenden Sitzungen ist festzustellen, dass die Kommission von der Zielsetzung der Vorlage grundsätzlich überzeugt ist. Sie stimmt daher dem von ihr abgeänderten Landratsbeschluss einstimmig mit 12:0 Stimmen zu und beantragt dem Landrat, im gleichen Sinne zu beschliessen.


Elsbeth Schmied (SP) erklärt, dass ihre Fraktion zum Kreditbegehren Ja sage. Die Stossrichtung stimmt für jene jungen Leute, die trotz den vielen vorhandenen Institutionen auf der Strecke bleiben und die in einer für sie schwierigen Lebensphase begleitet werden müssen. Es ist wichtig, dass es Leute gibt, die ihnen neue Visionen aufzeigen und ihnen helfen, über die schwierige Zeit hinwegzukommen und den Sinn einer Berufslehre zu erkennen.


Die Fraktion wird die Umsetzung kritisch beobachten. Tatsächlich stellen sich ihr diesbezüglich einige Fragen.


Wie Georges Thüring (SVP) feststellt, hat Kommissionspräsident Karl Willimann bereits alle Gründe genannt, welche die Kommission dazu bewogen haben, der Vorlage zuzustimmen. Die SVP-Fraktion stimmt ebenfalls zu.


Es sei erfreulich, so Christine Mangold (FDP), dass der grösste Teil der rund 1'200 Schulabgänger der Sekundarstufe I eine gute Anschlusslösung findet. Das ist nur möglich, weil es im Kanton Baselland gelungen ist, den Stand der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Hier gilt der Dank der FDP vor allem den Lehrbetrieben, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Berufs- und Informationszentrums und dem unermüdlichen Lehrstellenförderer.


Trotz allen Anstrengungen gibt es Jugendliche, die beim Übertritt ins Berufsleben Probleme haben und den Anschluss nicht schaffen. Hundert Jugendliche eines Jahrgangs - das ist eine stattliche Zahl. Die FDP wünschte sich, dass die Eltern diesbezüglich ihre Eigenverantwortung wahrnehmen würden. Es ist die Aufgabe der Eltern, zusammen mit dem Kind dafür besorgt zu sein, dass dieses nach der Volksschule einen Anschluss hat. Leider ist es nicht so, und wenn unsere Gesellschaft nichts unternähme, gäbe es Schülerinnen und Schüler, die zwischen Stuhl und Bank fielen. Dies zeigt auch der Bericht «Strategien gegen die Erwerbslosigkeit Jugendlicher im Kanton Basel-Landschaft». Laut diesem Bericht suchen Jugendliche nach einem Misserfolg über längere Zeit nicht aktiv nach einer Lösung. Jugendliche, die nach der Schnittstelle Sekundarstufe I - Sekundarstufe II aus dem Bildungssystem fallen, werden so zu einem Langzeitproblem. Abgesehen davon, dass dies vor allem dem Jugendlichen nicht gut tut, kostet es auch eine Unsumme an Geld.


Mit der BerufsWegBereitung soll eine konsequente Erfassung und Begleitung gefährdeter Jugendlicher ermöglicht werden und deren Verschwinden aus unserem System verhindern.


Die an der Schule für BWB verantwortlichen Personen haben den Auftrag, in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen jene Jugendlichen zu erfassen, deren Übertritt von der Schule zum Beruf gefährdet ist. Wie dies ablaufen soll, hat der Kommissionspräsident bereits ausführlich dargelegt.


Der Bund fördert unter dem Titel «Case Management Berufsbildung» Projekte, die etwas gegen die Jugendarbeitslosigkeit unternehmen wollen. So ist das Projekt «BerufsWegBereitung» vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) für gut befunden worden, was bedeutet, dass der Bund die Anschubfinanzierung von Fr. 590'000 leisten wird.


Der Kommission war es wichtig, dass das Ergebnis der Evaluation, die im Jahre 2012 durchgeführt werden soll, dereinst dem Landrat zur Kenntnis gebracht wird. Die FDP geht noch einen Schritt weiter: Um dem Evaluationsbericht auch gerecht werden zu können, erachtet die FDP es als sinnvoll, dass das Projekt auf fünf Jahre befristet wird und dem Landrat, gestützt auf die durchgeführte Evaluation, eine neue Vorlage unterbreitet werden muss.


Die Anträge der FDP-Fraktion lauten wie folgt:


Ziffer 1
Für die auf fünf Jahre befristete Durchführung der BerufsWegBereitung an den Sekundarschulen und in der beruflichen Grundbildung sind in den Jahren 2009 und 2010 Fr. 1'130'000, im Jahr 2011 Fr. 930'000, im Jahr 2012 Fr. 980'000 und im Jahr 2013 Fr. 930'000 ins Budget einzustellen.


Ziffer 2
Für die Weiterführung ab 2014 ist dem Landrat, gestützt auf die durchgeführte Evaluation, eine Vorlage zu unterbreiten.


Urs Berger (CVP) gibt bekannt, dass die CVP/EVP-Fraktion einstimmig hinter der Vorlage stehe.


Als Lehrstellenförderer ist er äusserst dankbar für dieses Projekt. Zusammen mit seinem Team hat er jährlich mit betroffenen Jugendlichen zu tun, die es rechtzeitig aufzufangen gilt, damit sie nicht durch die Maschen fallen. Es braucht enorme Anstrengungen, diese Jugendlichen für eine Lehre tauglich zu machen. Der Wunsch nach einer Betreuung durch die Eltern steht auch für ihn an oberster Stelle, aber in den meisten Fällen bleibt es eben ein Wunsch. Das aber will nicht heissen, dass die Jugendlichen fallen gelassen werden sollen. Sie haben eine Chance verdient, und wenn man die Zahlen betrachtet, dann darf man feststellen, dass die Bemühungen auch erfolgreich sind. Wenn damit fünfzig von hundert Jugendlichen ermöglicht wird, eine Lehre zu machen und diese erfolgreich abzuschliessen, dann hat sich die Investition mehr als gelohnt. Müssten die Jugendlichen Sozialhilfe beziehen, käme es um ein Mehrfaches teurer.


In dem Sinne unterstützt Urs Berger das Projekt; er zeigt sich sehr dankbar, heute darüber abstimmen zu dürfen.


Madeleine Göschke (Grüne) bezeichnet das Projekt als äusserst wichtig und richtig. Die Grünen stimmen dem Projekt daher zu. Sie haben allerdings einige unbequeme Fragen gestellt und reichen nun einen Antrag ein.


Sie erachten das Vorgehen, wonach es die Lehrerinnen und Lehrer sind, welche mit einem auffälligen Jugendlichen das erste Gespräch führen, als nicht glücklich. Die Grünen wünschten sich, dass es ausgewählte Sozialpä-dagogen mit entsprechendem fachlichen Hintergrund sind, welche dieses erste Gespräch führen. Auch möchten die Grünen nicht, dass Lehrer, die sonst keine Aufgabe mehr haben, dafür eingesetzt werden. Es ist entscheidend, wie dieses erste Gespräch mit dem Schüler oder der Schülerin verläuft, weshalb es dafür Fachleute braucht.


Die Grünen stimmen dem Antrag der FDP-Fraktion mehrheitlich zu; die Beschränkung auf fünf Jahre ist aus ihrer Sicht ein guter Vorschlag. Ihr eigener Antrag lautet wie folgt:


Die BWB-Fachpersonen sollen Sozialpädagogen und wenn möglich keine Lehrer sein.


Unter dem Motto «Frühzeitig abholen und nicht aus den Augen verlieren» haben drei Regierungsmitglieder im Februar 2007 das Projekt «BWB» angekündigt, erklärt Regierungsrat Urs Wüthrich (SP).


In den Medien ist zum Teil die kritische Frage gestellt worden, ob es sich nur um eine Ankündigung oder ob es sich um ein Projekt handle, das auch nach den Wahlen aktuell bleiben würde. Deshalb zeigt sich der Bildungsdirektor froh darüber, dass heute über ein konkretes Projekt beraten wird - ein Projekt, das ein wichtiges Kettenglied im Netzwerk Lehrstellenförderung ist.


Ein Merkmal der Erfolgsgeschichte der Berufsbildung im Kanton ist es ja, dass eine ganze Kette von Massnahmen realisiert wird. Zu nennen ist die enge Vernetzung zwischen Wirtschaft und Kanton, Kontinuität und Flexibilität - es ist wichtig, die Projekte angesichts sich verändernder Bedürfnisse weiter zu entwickeln. Auch ist es unverzichtbar, dass eine intensive Öffentlichkeitsarbeit geleistet wird, welche dafür sorgt, dass die Themen Lehrstellen und Berufsbildung auf den Traktandenlisten bleiben. Schliesslich geht es auch um Innovation, und zwar immer dann, wenn der Kanton Baselland mit einem Pilotprojekt schweizweit vorangeht und in seiner Pionierrolle auch substanzielle Fördermittel des Bundes erhält.


Es ist aufgezeigt worden, für welche Zielgruppe das Projekt gedacht ist. Es soll dafür gesorgt werden, dass Jugendliche früh abgeholt werden, um sie später nicht aus den Augen zu verlieren. Gerade letzteres ist sehr wichtig, denn die Jugendlichen haben nach dem Austritt aus der Volksschule keine Meldepflicht.


Beim heute beratenen Projekt geht es um drei Aspekte:


Erstens werden Verantwortlichkeiten zugeordnet, zweitens werden Leute qualifiziert, welche die Verantwortung übernehmen, und drittens geht es um Ressourcen - allen ist klar, dass Massnahmen immer auch ein Preisschild haben.


Es ist wichtig und nötig, dass Lehrpersonen in dieser Sache eine zentrale Funktion haben. Da nicht zu erwarten ist, dass die Jugendlichen sich selber melden, wenn sie Probleme haben, ist es wichtig, sie abzuholen. Es erscheint zweckmässig, die Lehrpersonen, welche eine ganzheitliche Betreuung wahrnehmen, für diese spezielle Aufgabe zu qualifizieren.


Zum Antrag der FDP kann sich der Bildungsdirektor nicht äussern, da er ihn noch nicht kennt. Er weist allerdings darauf hin, dass der Zeitpunkt der Evaluation definiert ist. Ferner wird dieses Projekt nicht einfach bei der Verwaltung bzw. bei den Schulen parkiert; vielmehr soll eine Steuergruppe - bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, der Berufsverbände, der Gewerkschaften und verschiedener Amtsstellen - das Projekt kritisch begleiten und allenfalls Kursänderungen festlegen. Durch die enge Begleitung scheint die Praxistauglichkeit, die Zweckmässigkeit und die laufende Anpassung an die Bedürfnisse gewährleistet zu sein.


Eva Chappuis (SP) wird den Antrag der Grünen unterstützen. Auch sie ist davon überzeugt, dass Schülerinnen und Schüler, welche die BWB benötigen, schon genügend Schwierigkeiten mit ihren Lehrkräften haben, um Vertrauen zu fassen und sich von diesen begleiten zu lassen.


Natürlich müssen die Jugendlichen abgeholt werden. Dies muss ein aktiver Prozess sein und von allen Lehrerinnen und Lehrern an der Schule als Auftrag wahrgenommen werden. Jene Jugendlichen, die von der Lehrerschaft an die BWB vermittelt werden, sollen von Sozialpädagogen und nicht von Lehrerinnen und Lehrern begleitet werden. Es ist dies der bessere und effizientere Weg, mit dem auch die Interdisziplinarität vertieft wird. Es sollen Spezialisten und Spezialistinnen ausgebildet und an die Schulen geholt werden, wo sie ihre Aufgabe wahrnehmen - wobei die eigentlichen Prozesse nicht unbedingt innerhalb der Schulen ablaufen müssen.


Aus den genannten Gründen stimmt Eva Chappuis dem Antrag der Grünen zu. Der Antrag der FDP hingegen scheint ihr gegenüber dem Status Quo nicht viel zu bringen - die Evaluation wird ja durchgeführt werden, und dann kann von Jahr zu Jahr entschieden werden, ob das Geld im Budget eingestellt werden soll oder nicht.


Jürg Wiedemann (Grüne) möchte auf ein Argument des Bildungsdirektors eingehen: Es handelt sich um hundert Kinder im Kanton, d.h. es betrifft zwei bis drei Kinder an einer Sekundarschule, die 500 bis 800 Schüler und 80 Lehrkräfte umfasst. Die Wahrscheinlichkeit, dass der BWK-Lehrer das betroffene Kind kennt und sowieso unterrichtet - dies war das Argument des Regierungsrates - ist ziemlich klein.


Es ist klar, dass es der Klassenlehrer ist, der das Problem erkennen muss. Wenn es anschliessend ein BWK-Lehrer ist, der sich um das Kind kümmert, dann ist das extrem heikel, handelt es sich doch um eine für das Kind fremde Lehrkraft, die überdies nicht über eine psychologische und und sozialpädagogische Ausbildung verfügt.


Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt gemäss Urs Berger (CVP) den Antrag der FDP. Die Evaluation ist sehr wichtig, um die Eckwerte zu erkennen und immer wieder eine neue Standortbestimmung zu machen, um anschliessend darüber zu entscheiden.


Den Antrag der Grünen unterstützt die Fraktion hingegen nicht. Es ist wichtig, dass eine Früherkennung und eine Begleitung der Jugendlichen durch die Bezugspersonen - die Lehrkräfte - erfolgen. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Sozialpädagogen in einer späteren Phase von Fall zu Fall beigezogen werden, aber Bezugsperson soll die Lehrkraft bleiben, welche das Problem erkannt hat.


Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) bemerkt zum Antrag der Grünen, dass dieser Punkt in der Kommission sehr stark diskutiert worden sei. Vom Amt für Berufsbildung und von den Fachpersonen ist dargelegt worden, dass die Bezugsperson eben ein Lehrer sei, der nahe beim Schüler ist und dessen Probleme sieht. Ein Sozialpädagoge hingegen sieht den Schüler unter Umständen erstmals nach erfolgter Meldung. Insofern stimmt beim Antrag der Grünen das Timing nicht.


Karl Willimann bittet daher, den Antrag der Grünen nicht gutzuheissen.


Madeleine Göschke (Grüne) präzisiert: Es ist völlig klar, dass es die Lehrperson ist, welche ein allfälliges Problem erkennt, da sie in ständigem Kontakt mit der Schülerin oder dem Schüler ist. Natürlich ist sie eine Bezugsperson, aber nicht immer eine glückliche, und auch die Beziehung zwischen der Lehrperson und dem Kind ist nicht immer dergestalt, dass ein Gespräch stattfinden kann. Vielmehr ist es möglich, dass ein Kind oder ein Jugendlicher sich total verweigert, wenn der Kontakt zur Lehrkraft nicht gut ist. Aus diesem Grund finden die Grünen es nicht gut, wenn das Erstgespräch von einer Person geführt wird, die lediglich eine zweiwöchige Ausbildung gemacht hat. Dies reicht nicht aus, um eine so wichtige Aufgabe wahrzunehmen.


Die Grünen bitten, den Antrag zu unterstützen, denn dies kommt den Jugendlichen zugute. Es ist absolut entscheidend, wie das Gespräch verläuft. Wenn dieses scheitert, ist viel verloren.


Keine weiteren Wortbegehren.


://: Eintreten ist unbestritten.



Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffer 1
Der von der FDP gestellte Antrag lautet wie folgt:
Für die auf fünf Jahre befristete Durchführung der BerufsWegBereitung an den Sekundarschulen und in der beruflichen Grundbildung sind in den Jahren 2009 und 2010 Fr. 1'130'000, im Jahr 2011 Fr. 930'000, im Jahr 2012 Fr. 980'000 und im Jahr 2013 Fr. 930'000 ins Budget einzustellen.


Die von der FDP beantragte Änderung von Ziffer 1 wird der von der Kommission beantragten Formulierung gegenübergestellt. Diese lautet wie folgt:
Zur Durchführung der BerufsWegBereitung an den Sekundarschulen und in der beruflichen Grundbildung sind in den Jahren 2009 und 2010 Fr. 1'130'000, im Jahr 2011 Fr. 930'000, im Jahr 2012 Fr. 980'000 und ab dem Jahr 2013 Fr. 930'000 ins Budget einzustellen.


://: Mit 45:37 Stimmen bei einer Enthaltung gibt der Landrat der von der FDP beantragten Formulierung von Ziffer 1 den Vorzug. [ Namenliste ]


Ziffer 2
Der Antrag der FDP lautet wie folgt:
Für die Weiterführung ab dem Jahr 2014 ist dem Landrat, gestützt auf die durchgeführte Evaluation, eine Vorlage zu unterbreiten.


Diesem Antrag wird die von der Kommission beantragte Formulierung gegenübergestellt. Diese lautet wie folgt:
Die im Jahre 2012 durchzuführende Evaluation ist der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zur Kenntnis zu bringen.


://: Mit 68:14 Stimmen bei einer Enthaltung gibt der Landrat der von der FDP beantragten Formulierung von Ziffer 2 den Vorzug. [ Namenliste ]


Die Grünen beantragen - im Sinne eines Zusatzes - folgende Formulierung:
Die BWB-Fachpersonen sollen Sozialpädagogen und wenn möglich keine Lehrer sein.


://: Der Antrag der Grünen wird mit 60:20 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


Ziffer 3 keine Wortbegehren


Ziffer 4 keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Der Landrat stimmt dem Kredit für die Umsetzung der BerufsWegBereitung (BWB) in der Sekundarschule und in der beruflichen Grundbildung mit 78:1 Stimmen und ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]



Landratsbeschluss
betreffend Kredit für die Umsetzung der BerufsWegBereitung (BWB) in der Sekundarschule und in der beruflichen Grundbildung


vom 11. September 2008


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 103 Absatz 1 und 2, § 104 Absatz 2 sowie § 107 Absatz 2 der Kantonsverfassung und § 4 Absatz 1 des Bildungsgesetzes, beschliesst:


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



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