Protokoll der Landratssitzung vom 11. September 2008
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2008-128 vom 13. Mai 2008
Vorlage: "Massnahmenpaket Tempelstützmauer Schönbühl in Augusta Raurica (Augst)" mit Sammelverpflichtungskredit für Stützmauer-Sanierung, Neupräsentation des römischen Wasserleitungs-Ausschnittes und Sanierung der didaktischen "Römischen" Brotbackstube
- Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 6. August 2008
- Beschluss des Landrats am 11. September 2008: < beschlossen > | Landratsbeschluss
Nr. 656
Wie Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) ausführt, geht es im Wesentlichen um eine Bauvorlage. Die elf Meter hohe Tempelmauer ist marode und gefährdet die Besucherinnen und Besucher in Augusta Raurica. Die Vorlage unterbreitet eine grundlegende Sanierung der Tempelstützmauer, eine Renovation der "Römischen" Brotbackstube und eine Neupräsentation der römischen Wasserleitung von Lausen nach Augusta Raurica.
Die Beratung in der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) ist auf fruchtbaren Boden gefallen: Es wurde die Meinung vertreten, dass es sich um eine gute, leicht verständliche Vorlage handelt. Die Zustimmung war einhellig. Alle Fraktionen waren für Eintreten. Erwähnt sei die in der Kommission geäusserte kritische Bemerkung, dass es sich bei Augusta Raurica um ein ewiges Werk handle und auch in Zukunft immer wieder Vorlagen unterbreitet würden, wenn der Ort im gleichen Masse weitergepflegt werden solle wie gegenwärtig. Ein Teil der Kommission fragte, ob nicht auch der nächsten Generation etwas überlassen werden sollte und jetzt nur ausgewählte Objekte saniert werden sollten. Der Bildungsdirektor konnte überzeugend darlegen, dass die Sanierung jetzt an die Hand genommen werden muss, vor allem aus Sicherheitsgründen.
Die Kommission sprach sich einstimmig mit 9:0 Stimmen für den Landratsbeschluss aus und bittet den Landrat, der Vorlage zuzustimmen.
Für Beatrice Fuchs (SP) geht es bei dieser Vorlage um etwas Ähnliches wie bei der im vergangenen Januar vom Landrat bewilligten Sanierung der Ruine Homburg, nämlich um die rechtzeitige Erhaltung unserer Kulturschätze und gleichzeitig um die Sicherheit der Besuchenden - von Schulklassen bis hin zu Opernfreunden und -freundinnen. Einen quantitativen Unterschied aber gibt es zur Ruine Homburg: Augusta Raurica wird jährlich von rund 100'000 Besucherinnen und -besuchern aufgesucht, davon letztes Jahr von rund 1'400 Schulklassen. All die Kulturinteressierten müssen geschützt werden.
Von jedem KMU-Betrieb wird erwartet, dass er die Sicherheitsvorschriften einhält. Das gleiche muss auch für Augusta Raurica bzw. für den Kanton gelten. Wir können nicht einerseits mit dem Römerdorf für unsere Region werben und zeitgleich alles absperren oder die Mitarbeitenden und die Besuchenden in Gefahr bringen. Das gilt auch für jüngere Bauruinen, für die der Kanton verantwortlich ist; allerdings handelt es sich um eine andere Vorlage.
Wir dürfen nicht alles der nächsten Generation überlassen, können wir doch dafür dankbar sein, dass die kulturinteressierten Kreise vor uns rechtzeitig veranlasst haben, dass Augusta Raurica - so wie es sich heute präsentiert - weiteren Generationen erhalten bleibt. Die unumgängliche Sanierung muss auch als Investition betrachtet werden - als eine Investition in unser kulturelles Erbe und in das Marketing für unser beliebtes Aushängeschild in der Region. Die SP-Fraktion ist einstimmig für Überweisung der Vorlage.
Auch ihre Fraktion stehe hinter der Vorlage, so Eva Gutzwiller (FDP). Im jetzigen Zeitpunkt, da das Theater nicht nur besichtigt werden kann, sondern auch bespielt wird, zeigt sich, dass es sich um einen Anziehungspunkt für Besucherinnen und Besucher, auch aus dem Ausland, handelt. Auch sehr viele Schulen pilgern nach Augusta Raurica. Wer die - übrigens sehr gut dokumentierte und ausführliche - Vorlage und die eindrücklichen Bilder aufmerksam studiert hat, konnte sehen, was passierte, wenn nichts unternommen würde. Die Sicherheit geht auch hier vor. Auf der anderen Seite wird das, was nun hoffentlich an finanziellen Mitteln gesprochen werden wird, sehr zielgerichtet und effizient eingesetzt. Verwiesen sei auf den Idealismus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Augusta Raurica, die selbst zum Teil in von Efeu überwachsenen Containern arbeiten.
Eva Gutzwiller hofft und wünscht, dass der Landrat die Vorlage annehmen wird.
Paul Wenger (SVP) gibt bekannt, dass auch seine Fraktion der Vorlage einstimmig zustimmen werde. Der Kommissionspräsident habe bereits die Sicht der Kommission dargelegt, trotzdem erlaube er sich noch einige zusätzliche Bemerkungen: Es ist unbestritten, wie von der Vorrednerin soeben erwähnt, dass die Sicherheit vorgeht. Es ist unbestritten, dass Augusta Raurica für unsere Region eine wichtige Bedeutung hat und diese behalten soll. Dennoch dürfen wir froh sein, in einer Generation zu leben, die sich solche Bauvorhaben auch leisten kann. Ob nachfolgende Generationen die gleiche Ausgangslage haben werden, ist fraglich. Man muss sich bewusst sein, dass Augusta Raurica - wie von Regierungsrat Urs Wüthrich und von einigen Ratskollegen bereits erwähnt- ein ewiges Werk sein wird. Es ist zu hoffen, dass wir die nötige Finanzkraft haben und auch zukünftige Generationen diese haben werden, um Massnahmen einleiten zu können.
Jacqueline Simonet (CVP) stellt fest, dass sie - im Sinne des neuen Landratspräsidenten - nach und nach die Argumente auf ihrer Liste abgehakt hat; diese sind allesamt bereits von den Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt worden. Sie dankt für die gute Vorlage. Der Dank richtet sich auch an die Mitarbeitenden in Augusta Raurica. Sie unterstützt, was Eva Gutzwiller gesagt hat: Die Kommission besuchte Augusta Raurica und war fast beschämt angesichts der Bedingungen, unter denen einige der Kantonsangestellten arbeiten müssen. Die CVP/EVP-Fraktion steht einstimmig hinter der Vorlage.
Madeleine Göschke (Grüne) erklärt, auch ihre Fraktion sei überzeugt, dass das wichtige Kulturerbe gepflegt werden muss und erhalten bleiben soll. Augusta Raurica hat eine internationale Ausstrahlung und ist deshalb auch für den Tourismus sehr wichtig. In der Fraktion hat Madeleine Göschke die Frage aufgeworfen, ob nicht auch die Tourismusförderung um einen Beitrag angegangen werden kann, da diese auch vom Bauvorhaben profitiert. Die Grünen sind einstimmig für die Vorlage.
Dieter Schenk (FDP) fragt, ob hinsichtlich Ziffer 4 des Landratsbeschlusses klar sei, welcher Index zur Berechnung der Bauteuerung zur Anwendung kommen soll.
Es scheine sich, so Urs Hess (SVP), um eine gute Vorlage zu handeln. Unter Verweis auf die auf Seite 13 der Vorlage aufgeführten Firmen fragt er den Regierungsrat an, ob die Arbeiten noch ausgeschrieben werden oder ob diese automatisch den genannten Firmen vergeben werden.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) zeigt sich froh, dass offensichtlich viele unter den Landräten zum begeisterten Publikum des Spektakels am diesjährigen Römerfest gehört haben und dass der 2. Juli 2007 nicht nur in schlechter Erinnerung geblieben ist. Zu hoffen ist, dass viele noch Gelegenheit haben werden, «Carmina Burana vor dieser grossartigen Kulisse zu erleben, im Unterschied zum Premierenpublikum, dem die Aufführung im Foyer des Theaters Basel dargeboten werden musste.
Gerne nimmt Regierungsrat Wüthrich zu den aufgeworfenen drei Punkten Stellung:
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1.
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Finanzielle Beiträge von Baselland Tourismus, wie von Madeleine Göschke angeregt, wären nicht sehr zweckmässig, denn die einzigen Gelder, über welche die Institution verfügt, stammen vom Kanton.
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Es sei aber darauf hingewiesen, dass Baselland Tourismus sich in den letzten Jahren und im Speziellen auch dieses Jahr bei der Realisierung des Römerfestes stark engagiert und dort eine wichtige, offensive Rolle übernommen hat.
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2.
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Die Frage nach dem Index ist berechtigt, denn es steht eine Palette an Indizes zur Auswahl. Um mehr Klarheit zu schaffen, ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Finanzkontrolle und der BUD damit befasst, den für das Bauwerk relevanten Index zu bestimmen. Einerseits soll dieser Index der Planung der Mittel dienen; andererseits soll er auch einen Zusammenhang mit der realen Kostenentwicklung haben.
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3.
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Zur Frage nach der Vergabe der Arbeiten an die Firmen: Für die Auftragsabwicklung sind nicht nur die Spezialisten der Römerstadt zuständig, sondern es werden auch die Fachleute des Hochbauamtes beigezogen.
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Die Spielregeln für die Auftragserteilung sind für dieses Projekt die gleichen wie für andere Projekte. Gleichzeitig ist es eine Realität, dass keine sehr breite Palette an spezialisierten Firmen für die zu vergebenden Arbeiten zur Verfügung steht. Die Sanierung soll nicht etwa durch Staatsangestellte durchgeführt werden; vielmehr sollen KMU-Firmen damit beauftragt werden.
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Keine weiteren Wortbegehren.
://: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 - 5 keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht verlangt.
://: Der Landrat stimmt der Vorlage 2008/128 mit 75:0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
betreffend „Massnahmenpaket Tempelstützmauer Schönbühl in Augusta Raurica (Augst)" mit Sammelverpflichtungskredit für Stützmauer-Sanierung, Neupräsentation des römischen Wasserleitungs-Ausschnittes und Sanierung der didaktischen „Römischen" Brotbackstube
vom 11. September 2008
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Für den ersten Teilbereich dieser Vorlage, die Sanierung der Stützmauer des römischen Schönbühltempels in Augusta Raurica (Augst), wird ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 600'900.-- (inkl. MWSt.) für 2009 bewilligt (Konto 2573.503.30).
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2.
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Für den zweiten Teilbereich dieser Vorlage, die Neupräsentation und ein neues Schutzdach über dem römischen Wasserleitungs-Ausschnitt am Fuss des Schönbühltempels in Augusta Raurica (Augst), wird ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 123'000.-- (inkl. MWSt.) für 2009 bewilligt (Konto 2573.503.30).
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3.
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Für den dritten Teilbereich dieser Vorlage, für Neugestaltung und Verbesserung der Arbeitsgesundheit in der „Römischen" Brotbackstube am Fuss des Schönbühltempels in Augusta Raurica (Augst), wird ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 120'000.-- (inkl. MWSt.) für 2009 bewilligt (Konto 2573.503.30).
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4.
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Die nachgewiesenen Lohn- und Materialpreisänderungen bzw. die Bauteuerung gegenüber der Preisbasis vom Oktober 2007 der unter Punkt 1-3 genannten Kredite werden mitbewilligt und sind in den Abrechnungen nachzuweisen.
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5.
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Die Ziffern 1-3 dieses Beschlusses (Sammelverpflichtungskredit über CHF 843'900.--) untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung dem fakultativen Finanzreferendum.
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Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
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