Protokoll der Landratssitzung vom 11. September 2008

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2008-058 vom 11. März 2008
Vorlage: Teilrevision des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Verwaltungsorganisationsgesetz) (1. Lesung)
- Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 3. Juli 2008
- Beschluss des Landrats am 11. September 2008: < 1. Lesung abgeschlossen >

Nr. 665

Der Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission, Ivo Corvini (CVP), erläutert, mit der vorliegenden Teilrevision des VOG sollen die Organisationsmöglichkeiten der Direktionen verbessert und erweitert werden.


Heute sind die Direktionen in verschiedene Dienststellen aufgeteilt. Künftig soll zwischen der Direktion und den Dienststellen noch die neue Einheit «Bereiche» eingefügt werden. In betrieblicher, fachlicher, finanzieller und personeller Hinsicht sollen darin mehrere Dienststellen zusammengefasst werden.


Den Anlass zu dieser Revision gab die Sicherheitsdirektion, die heute aus sechzehn Dienststellen besteht; das ist aus der Sicht des Regierungsrates zu viel.


Die Schaffung von Bereichen war in der Kommission im Grundsatz unbestritten; dennoch schlägt sie eine andere Fassung vor als die vom Regierungsrat vorgeschlagene. Die Regierung hätte die Bereiche in eigener Kompetenz errichten wollen, während die Kommission der Auffassung ist, dass diese Kompetenz beim Landrat liegen sollte. Denn nach geltendem Recht bestimmt das Parlament sowohl die Direktionen (Hierarchiestufe 1) als auch die Dienststellen (künftig Hierarchiestufe 3). Deshalb ist es nichts anderes als logisch, wenn der Landrat auch bezüglich der Hierarchiestufe 2 ein Mitspracherecht bekommt.


Deshalb heisst es nun in § 32 Absatz 1 Buchstabe c, dass der Landrat auf Antrag des Regierungsrates und in Kenntnis der zugeordneten Dienststellen Bereiche bestimmen könne.


Die Justiz- und Sicherheitskommission beantragt dem Landrat einstimmig, der Gesetzesrevision in der von der Kommission beantragten Form zuzustimmen.



- Eintretensdebatte


Regula Meschberger (SP) erklärt, mit der Vorlage werde eine Struktur beschlossen, die in einer Direktion bereits umgesetzt worden ist. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dieses Vorgehen sei nicht sauber gewesen: Zuerst müssten eigentlich die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und erst dann könnten die Strukturen angepasst werden.


Die Diskussion in der Kommission war ein Balanceakt zwischen der Organisationskompetenz, die ganz klar der Regierung zusteht, und der Kompetenz des Landrates, der mehr als nur ein hohles Gefäss sein soll.


Der Landrat kann zur Schaffung von Bereichen nur Ja sagen, wenn er weiss, welche Dienststellen ihnen angegliedert werden sollen.


Hinter der von der Kommission vorgeschlagenen Lösung steht die SP-Fraktion. Sie ist für Eintreten und wird keine Änderungsanträge stellen.


Rosmarie Brunner (SVP) findet die Teilrevision des Verwaltungsorganisationsgesetzes wichtig und notwendig. Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt dem Kommissionsantrag zu.


Daniele Ceccarelli (FDP) schliesst sich den Vorrednerinnen an. Der Kommission war wichtig, dass der Landrat nicht nur die erste und die dritte, sondern auch die zweite Hierarchiestufe definieren können soll. Dennoch bleibt die Organisationsautonomie der Regierung erhalten.


Die FDP-Fraktion ist für Eintreten und stellt keine Anträge.


Christine Gorrengourt (CVP) gibt bekannt, dass auch die CVP/EVP-Fraktion für Eintreten und für Zustimmung zur Kommissionsfassung sei.


Auch die grüne Fraktion stimmt laut Klaus Kirchmayr (Grüne) der in intensiver Kommissionsarbeit erarbeiteten Vorlage zu. Sie ist sinnvoll und lässt der Regierung genügend Freiheit, sich zu organisieren. Gleichzeitig werden Inkonsistenzen in der Organisationsstruktur vermieden.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die gute Aufnahme der Gesetzesrevision. So wird ihr ermöglicht, eine modernere und effizientere Struktur für die Sicherheitsdirektion einzuführen. Mit den von der Kommission vorgenommenen Änderungen kann sie gut leben.


Der Vorwurf Regula Meschbergers trifft nicht zu: Die bisherigen Umstrukturierungen in der Sicherheitsdirektion waren gesetzeskonform, weil an der Direktunterstellung der Dienststellenleitenden unter die Direktionsvorsteherin nicht gerüttelt wurde. Es war ein wichtiges Ziel, die Verunsicherung unter den Mitarbeitenden möglichst minim zu halten.


://: Eintreten ist unbestritten.



- Erste Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


§ 31 Gliederung der Direktionen keine Wortbegehren


§ 31a Unterstellungen keine Wortbegehren


§ 32 Zuständigkeiten keine Wortbegehren


II. keine Wortbegehren



- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


://: Somit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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