Protokoll der Landratssitzung vom 11. September 2008

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2008-081 vom 1. April 2008
Vorlage: Dekret zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Dekret BWIS)
- Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 1. Juli 2008
- Beschluss des Landrats am 11. September 2008: < beschlossen >

Nr. 666

Ivo Corvini (CVP) als Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission führt aus, es gehe um eine kantonale Zuständigkeitsfrage beim Vollzug eines Bundesgesetzes.


Nach dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) kann unter gewissen Voraussetzungen eine Person in Polizeigewahrsam genommen werden. Die Rechtmässigkeit eines solchen Freiheitsentzugs kann man richterlich überprüfen lassen. Wer dafür zuständig sein soll, ist den Kantonen überlassen.


Das Kantonsgericht hat im August 2007 entschieden, dass diese Kompetenz, welche die Regierung den Statthalterämtern übertragen wollte, von einer Behörde der Verwaltungsgerichtsbarkeit wahrgenommen werden müsse. Diese Zuständigkeit soll nun dem Präsidium der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts zugewiesen werden. Dafür ist der Erlass eines entsprechenden Dekrets nötig.


Die Vorlage war in der Kommission unbestritten, und sie beantragt dem Landrat folglich einstimmig, dem Dekret zuzustimmen.



- Eintretensdebatte


Den Ausführungen des Kommissionspräsidenten hat Ursula Jäggi (SP) nichts mehr hinzuzufügen ausser, dass die SP-Fraktion für Eintreten und Zustimmung sei.


Dominik Straumann (SVP) gibt bekannt, auch die SVP-Fraktion stehe geschlossen hinter dem Kommissionsantrag.


Werner Rufi (FDP) meint, es gehe letztlich einfach um den Vollzug von Bundesrecht. Das Kantonsgericht hat seinen Finger erhoben, und natürlich muss ihm der Landrat folgen - so wie es sich gehört. [Heiterkeit]


Die FDP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und stimmt dem Dekret zu.


Auch die CVP/EVP- und die grüne Fraktion seien für Eintreten und Zustimmung, erklären Christine Gorrengourt (CVP) und Kaspar Birkhäuser (Grüne).


://: Eintreten ist unbestritten.



- Detailberatung


Titel und Ingress keine Wortbegehren


§ 1 Richterliche Überprüfung keine Wortbegehren


§ 2 Inkrafttreten keine Wortbegehren



- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.



- Schlussabstimmung


://: Der Landrat stimmt mit 68:0 Stimmen dem Dekret zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Dekret BWIS) in der von der Justiz- und Sicherheitskommission beantragten Form zu. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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