Protokoll der Landratssitzung vom 11. September 2008

Nr. 659

Frage der Dringlichkeit:


2008/202
Interpellation von Judith van der Merwe vom 11. September 2008: Darf ein Kantonsbeitrag aus KASAK wettbewerbsverzerrend sein?


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) teilt mit, dass die Regierung auch diesen Vorstoss nicht als dringlich betrachte. Er gibt dem Bildungsdirektor das Wort, um die Ablehnung zu begründen.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erklärt, die mit der Interpellation aufgeworfenen Fragen seien wichtig, weil das Parlament und die Öffentlichkeit Anspruch darauf hätten, zu erfahren, nach welchen klaren, transparenten, sachbezogenen und fairen Kriterien die Beiträge des Kantons an die Sportinfrastrukturen verteilt werden.


Keine Dringlichkeit ist gegeben, weil der Auslöser für diesen Vorstoss ein Projekt ist, für das bereits ein Entscheid vorliegt.


Die BKSD wird gerne zu den Fragen Stellung nehmen, und sicherlich hat die Interpellantin ein Interesse daran, dass die Fragen sorgfältig beantwortet werden.


Für Judith van der Merwe (FDP) bleibt die Interpellation dringlich, was sie wie folgt begründet:


Der Landrat hat eine Oberaufsicht. Diese bleibt auch bestehen, wenn der Landrat der Regierung KASAK-Gelder zur Verfügung stellt. Die Regierung kann darüber nach bestimmten, vom Landrat erlassenen Richtlinien entscheiden. Niemand im Landrat hätte aber die Idee gehabt, dass die Regierung je eine wettbewerbsverzerrende Unterstützung leisten würde. Darum wurde der Punkt «Wettbewerbsverzerrung» nicht in die Kriterien aufgenommen.


Zu ihrer persönlichen Situation sagt Frau van der Merwe, dass ihre Familie ein Sportzentrum habe, aber bereits seit mehreren Jahren kein Tennis mehr anbiete. Sie profitiere also weder vom Entscheid der Regierung, noch sei sie durch diesen geschädigt.


Da sie aber die Branche kennt, ist sie zur Überzeugung gekommen, dass die von der Regierung geleistete Subvention wettbewerbsverzerrend ist. Darum stellt sie in Punkt 4 die Frage, ob die Regierung bereit sei, auf ihren Entscheid zurückzukommen und diesen zu widerrufen. Sollte dies der Fall sein, müsste das rasch geschehen, weil der Investor sonst mit dem Geld rechnet. Daher ist die Interpellation dringlich.


://: Mit 44:28 Stimmen bei 5 Enthaltungen lehnt der Landrat die Dringlichkeit der Motion 2008/202 ab.


Das dafür notwendige 2/3-Mehr wurde nicht erreicht. [ Namenliste ]


Der Landratspräsident weist auf die um 13.40 Uhr stattfindende Bürositzung hin, wünscht allen einen guten Appetit und schliesst die Vormittagssitzung um 12.10 Uhr.


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei