Protokoll der Landratssitzung vom 12. März 2009

Nr. 1053

Regierungsrat Peter Zwick (CVP) beantwortet die Interpellation.


Zu Punkt 1: Ja, der Regierungsrat steht mit der Geschäftsleitung der Clariant seit Jahren in engem Kontakt. Er wird informiert und es finden regelmässige wie auch ausserordentliche Unternehmensgespräche statt, beispielsweise auch wenn es um die Ansiedlung von Firmen auf dem Betriebsgelände geht. Der Regierungsrat wurde bei den bedeutsamen Veränderungen in Bezug auf den regionalen Personalbestand jeweils durch Clariant kurz vor der Veröffentlichung umfassend und vertraulich informiert. In Bezug auf den Zeitpunkt ist aber zu berücksichtigen, dass der Handlungsspielraum eines börsenkotierten Unternehmens bei öffentlichen Informationen keine frühzeitige Vororientierung zulässt. Peter Zwick präzisiert zudem, dass im Jahr 2004 im Zuge der globalen Restrukturierung des regionalen Werkplatzes zwar Arbeitsplätze im Bereich der Produktion und Werksinfrastruktur abgebaut wurden, gleichzeitig aber in gleichem Umfang in der Konzernzentrale Stellen wieder aufgebaut wurden.


Zu Punkt 2: Nach Kenntnisstand des Regierungsrates sieht sich der Konzern aktuell mit zwei Herausforderungen konfrontiert. Einerseits leidet Clariant seit Längerem unter einer strukturellen Schwäche, nämlich der Tatsache, dass die Kostenstruktur im Vergleich mit den direkten Mitbewerbern zu hoch ist. Anderseits verzeichnet Clariant einen starken Rückgang beim Auftragseingang, der sich aufgrund der weltwirtschaftlichen Konjunkturschwäche in den globalen Märkten in den letzten Monaten einstellte und zudem zu einer Auslastungsschwierigkeit in der Produktion führte.


Der Abbau der 132 Stellen der Clariant Schweiz AG in Muttenz steht in einem direkten Zusammenhang mit den seit 2008 weltweit umgesetzten Restrukturierungsprogrammen zur Neupositionierung dieser Unternehmensgruppe und damit auch mit der Verstärkung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit im globalen Markt.


In Zusammenhang mit der in der letzten Woche kontrovers diskutierten und interpretierten Zahl gilt es hier aber auch einige Aspekte ins richtige Licht zu setzen. Es ist zutreffend, dass bei Clariant im regionalen Wirtschaftsraum insgesamt 132 Stellen aufgehoben werden. Die Aufhebung der Arbeitsplätze erstreckt sich aber über das laufende Jahr und hat bereits begonnen. Darin enthalten ist nämlich die Zahl der Stellen, die infolge der strukturellen Abbaumassnahmen bereits im vergangenen Jahr gekündigt und kommuniziert worden sind. Teilweise fanden schon personelle Abgänge statt. Berücksichtigt sind in dieser summarischen Zahl aber auch diejenigen Stellen, die zwischenzeitlich von den Mitarbeitenden selbst gekündigt worden sind. Letztlich sind auch alle Mitarbeitenden eingerechnet, die mit einer Frühpensionierung oder allenfalls mit gruppeninterner Umplatzierung rechnen dürfen. Somit ist die Zahl der neu - durch einen weiteren Stellenabbau in diesem Jahr - betroffenen Mitarbeiter der Clariant wesentlich geringer als aufgrund der öffentlichen Diskussionen angenommen werden kann.


Die Konzernleitung hat aber einen freien unternehmerischen Entscheid zur nachhaltigen, strukturellen Gesundung und damit zur existenziellen Sicherung des Fortbestandes der Unternehmung fällen müssen. Diesen gilt es zu respektieren und zu akzeptieren, dient er doch notgedrungen der nachhaltigen Sicherung des Fortbestandes dieser Unternehmung. Zu verhindern war er nach Einschätzung des Regierungsrates angesichts dieser Ausgangslage nicht.


Zu Punkt 3: Der Regierungsrat hat weder Einfluss auf unternehmerische Entscheide bei Clariant, noch die Möglichkeit, einen Einblick in die betrieblichen Vorgänge vorzunehmen. Dafür fehlt ihm insbesondere die eigentumsrechtliche Legitimation. Abgeleitet aus der verfügbaren Informationslage erscheint es dem Regierungsrat aber glaubwürdig und nachvollziehbar, dass sich die Kurzarbeit kaum als adäquates und wirksames Mittel zur Bewältigung der strukturellen Defizite eignet noch die notwendigen strukturellen Verbesserungen bringen kann. Der Regierungsrat wurde aber von Clariant in Kenntnis gesetzt, dass betrieblich geplant ist, Ende April oder Anfang Mai Kurzarbeit einzuführen, um vorläufig auf weitere Entlassungen verzichten zu können. Die Ausgestaltung der Konsultationsfrist ist letztlich eine innerbetriebliche Angelegenheit. Die zweiwöchige Dauer entspricht der geltenden Rechtslage und ist in Absprache mit dem Kiga Baselland festgelegt.


Zu Punkt 4: Es ist nicht Aufgabe des Regierungsrates, auf die Gespräche der Sozialpartner aktiv Einfluss zu nehmen, die Verhandlung federführend oder koordinierend zu steuern oder aber auch einseitig für Anliegen der Parteien Position zu beziehen. Dafür haben die Sozialpartner eigene Gefässe, Regeln, Prozesse und eigene Mechanismen geschaffen, welche die Durchführung einer dialoggesteuerten Verständigung ermöglichen und auf die Erarbeitung von konsolidierten Lösungen ausgerichtet sind.


Flankierend dazu obliegt es dem Kiga mit seiner arbeitsmarktlichen Dienstleistung, die negativen Folgen eines Stellenabbaus bestmöglich abzufedern und zu begleiten. Der Regierungsrat hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bisher immer dafür eingesetzt, dass Entlassungen so sozialverträglich wie möglich stattfinden. Er erwartet daher auch von der Firma Clariant ein verantwortungsvolles Handeln in diesem Sinne. Das Kiga steht seit Eröffnung des Konsultativ-Verfahrens in engem Kontakt mit der Clariant Schweiz AG. Alle weiteren Schritte in diesem Zusammenhang werden gemeinsam koordiniert und die erforderlichen Massnahmen miteinander abgesprochen. Dort, wo es zu Kündigungen kommt, wird das Kiga seine Dienstleistungen aktiv und bedarfsorientiert zur Verfügung stellen.


Zu Punkt 5: Der politische Handlungsspielraum des Regierungsrates ist sehr eng. In Bezug auf die längerfristige Erhaltung der Arbeitsplätze landesweit und regional wesentlich verantwortlich sind letztlich die konjunkturellen Entwicklungen der globalen Wirtschaft sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Clariant und ihrer Produkte auf dem Weltmarkt.


Mit der Schaffung und Erhaltung von guten, im internationalen Vergleich konkurrenzfähigen Standortvoraussetzungen kann der Regierungsrat auf kantonaler Ebenen langfristig die erforderlichen Grundlagen und einen stabilen Rahmen bereit stellen, damit sich die Unternehmen in unserem Wirtschaftsraum entwickeln und entfalten können. Clariant muss sich aber letztlich im internationalen Wettbewerb selbst behaupten können. Mit den staatlichen Interventionen können weder die fehlende Nachfrage noch strukturelle oder finanzielle Betriebsdefizite effizient und nachhaltig kompensiert werden.


Zu Punkt 6: In der Schweiz betreiben weder der Bund noch die Kantone eine auf den Industriesektor oder einzelne Branchen ausgerichtete Industriepolitik. Im Vordergrund der Wirtschafts- und Standortpolitik des Bundes- und Regierungsrates stehen die Schaffung und Erhaltung konkurrenzfähiger Standortvoraussetzungen und Wettbewerbsbedingungen. Mit interventionistischen Markteingriffen hält sich die staatliche Ebene weitgehend zurück. Diese politische Grundhaltung entspringt einer sozial liberalen Marktauffassung und -ordnung. Demnach sollen sich die Unternehmungen im Rahmen einer offenen und fortgeschrittenen Volkswirtschaft, getragen von einem stabilen und verlässlichen Rechtssystem und konkurrenzfähigen Standortbedingungen möglichst ungehindert und bestmöglich entfalten können.


Die Wirkung staatlicher Interventionen im Rahmen einer eigentlichen Industriepolitik und in Form von strukturpolitischen Massnahmen ist aber nachweislich begrenzt und volkswirtschaftlich vor allem langfristig kaum nachweisbar. Diese Erkenntnisse entspringen ökonomischen Erfahrungswerten in einigen Ländern mit industriepolitischer Erfahrung. Der Regierungsrat sieht aufgrund fehlender wirtschaftspolitischer Legitimation und wirtschaftlicher Voraussetzung keinen Handlungsbedarf für die Umsetzung eines eigenständigen industriepolitischen Konzeptes. Er erachtet es auch aus volkswirtschaftlichen und ordnungspolitischen Überlegungen nicht als wünschenswert, einzelne Unternehmen direkt mit finanziellen Mitteln zu unterstützten.


Bruno Baumann (SP) bedankt sich bei Regierungsrat Peter Zwick für die Beantwortung der Fragen und wünscht die Diskussion.


://: Die Diskussion wird stillschweigend bewilligt.


Man hat gehört, dass die fehlende Legitimation des Regierungsrates diesen von einem aktiven Eingreifen zur Erhaltung der Firma abhält. Dies bedauert die SP sehr. Zudem muss korrigierend gesagt werden, dass zwar neue Stellen geschaffen wurden, dies aber durch eine Verlagerung von Stellen aus Deutschland nach Muttenz geschah. Die Personalbestände wurden also nicht aufgestockt.


Zudem sei zu beobachten, dass sich Firmen jeweils bei Stellenabbau stets auf das Kiga berufen. Nun sei aber das Kiga nicht das Allerheilmittel. Selbstverständlich macht das Kiga gute Arbeit, beeilt sich Bruno Baumann zu bemerken; man dürfe aber nicht immer alles auf das Kiga abwälzen. Der Kanton, welchem das Kiga letztlich angegliedert ist, muss auch dafür besorgt sein, dass Arbeitsplätze erhalten werden können. Daher sollte man vielleicht auch einmal ohne Legitimation 'vorbei gehen' - was auch schon der Fall war, und dafür ist man dankbar - und gewissen Herren ein bisschen ins Gewissen reden, indem man auf die Wichtigkeit der Erhaltung der Arbeitsplätze in unserer relativ kleinräumigen Region hinweist.


Zudem, berichtet Bruno Baumann, habe er heute Kenntnis von einer erneuten Meldung von Herrn Kottmann erhalten, welche besagt, dass noch im Verlauf dieses Jahres, spätestens aber bis Ende 2009, ein weiterer Stellenabbau geplant ist. Ganz unerhört findet der Postulant Herrn Kottmanns Äusserung, «dass unsere Leute geschüttelt und geweckt werden müssen.» Ein solcher Umgang mit den Mitarbeitenden von Clariant sei sehr bedauerlich.


Keine weiteren Wortbegehren


://: Damit ist die Interpellation beantwortet.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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