Protokoll der Landratssitzung vom 29. Januar 2009

Nr. 1015

Ivo Corvini (CVP), Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission, führt aus, die Initiative «Schutz vor Passivrauchen» sei im Dezember 2007 zustandegekommen. Das bedeutet, dass die Volksabstimmung bis Mitte 2009 durchgeführt werden muss. Die Initiative wird dem Volk ohnehin vorgelegt, unabhängig vom Entscheid des Landrates.


Die Initiative verlangt ein absolutes Rauchverbot in Gastwirtschaftsbetrieben - ausser in abgetrennten und unbedienten Fumoirs.


Für den Regierungsrat geht diese Forderung zu weit; deshalb beantragt er in einem Gegenvorschlag, dass das Rauchen wenigstens in bedienten Fumoirs erlaubt sein soll. Der Gegenvorschlag kommt nur dann zur Volksabstimmung, wenn der Landrat die Initiative zur Ablehnung empfiehlt.


Die Justiz- und Sicherheitskommission hat die Vorlage an drei Sitzungen behandelt und dabei Vertretungen der Lungenliga/Krebsliga beider Basel und des Wirteverbands GastroBaselland angehört.


Die Kommissionsmehrheit ist dem Regierungsantrag gefolgt und beantragt dem Landrat mit 7:6 Stimmen, die formulierte Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen» den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Ablehnung vorzulegen, und mit 8:5 Stimmen, den Stimmberechtigten den Gegenvorschlag mit der Empfehlung auf Annahme zu unterbreiten.


Für die Pro- und Kontra-Argumente sei auf den Kommissionsbericht verwiesen.


- Eintretensdebatte zum Gegenvorschlag (Änderung des Gastgewerbegesetzes)


«Bei der Hysterie ums Rauchen muss der Landrat nicht mitmachen», zitiert Regula Meschberger (SP) aus dem Kommentar in der «Basler Zeitung» vom 28. Januar 2009. Es wird weiter bedauert, dass ein neues Gesetz gegen Raucher entstehen solle. Worum aber geht es tatsächlich in dieser Initiative? Es geht, wie ihr Titel sagt, um den Schutz vor Passivrauchen. Es wird kein Gesetz gegen Raucherinnen und Raucher verlangt, sondern der Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher, also der Bevölkerungsmehrheit.


Leider bringen es viele Raucherinnen und Raucher nicht fertig, verantwortungsvoll zu handeln und nur dort zu rauchen, wo niemand anderes beeinträchtigt wird. Es gibt heute genügend medizinische Studien, die beweisen, dass Passivrauchen genau so schädlich ist wie wenn man selbst raucht. Es ist also dringend nötig, die nicht rauchende Bevölkerung zu schützen. Von diesem Schutz eine kleine Minderheit auszunehmen, kann nicht angehen - aber genau dies sieht die Regierung in ihrem Gegenvorschlag vor, indem sie nämlich bediente Fumoirs in den Restaurants zulassen will. Wenn man schon von Schutz spricht, muss er für alle gelten.


Die SP-Fraktion würde eigentlich eine klare bundesweite Regelung vorziehen, und sie ist froh, dass eine entsprechende eidgenössische Volksinitiative angekündigt worden ist, nachdem es die eidgenössischen Räte nicht fertig gebracht haben, sich zu einer klaren Lösung durchzuringen. Es soll aber nicht so lange gewartet werden. Bis nämlich eine Volksinitiative auf Bundesebene umgesetzt wird, vergehen viele Jahre. Nun muss vorwärts gemacht werden, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Lage in den umliegenden Kantonen wie Solothurn oder Basel-Stadt. Deshalb sagt die SP-Fraktion ganz klar Ja zur Initiative, und genau so klar lehnt sie den regierungsrätlichen Gegenvorschlag ab.


Rosmarie Brunner (SVP) teilt mit, dass die SVP-Fraktion auf den Gegenvorschlag eintreten werde. Denn sie lehnt, mit nur einer Gegenstimme, die Initiative ab. Zum Gegenvorschlag werden noch Änderungsvorschläge gemacht werden.


Für die SVP-Fraktion stellt die Initiative einen radikalen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit eines einzelnen Wirtschaftszweiges dar - übrigens der grösste Arbeitgeberverband im Kanton. Während die SVP bediente Fumoirs in grösseren Restaurants noch befürworten könnte, wären jedoch die kleinen Wirtshäuser mit einem totalen Rauchverbot ohne Zweifel in ihrer Existenz bedroht.


Was sind schon «öffentlich zugängliche Räume»? Einmal mehr wird man mit Verboten und Reglementen überhäuft, und im gleichen Atemzug werden zahllose Ausnahmeregelungen erlassen, so dass ein Flickenteppich über 26 Kantone entsteht. Ein kleines Beispiel aus dem Kanton Wallis soll zeigen, was für Blüten diese Entwicklung treiben kann: So darf geraucht werden in Altersheim- und Hotelzimmern und in Gefängniszellen - wo ist da der Schutz für das Pflege-, das Hotel- und das Gefängnispersonal, für Ärzte und Putzequipen? All dies sind auch «öffentlich zugängliche Räume».


Jeder hat die Möglichkeit, Raucher- oder Nichtraucherlokale zu besuchen. Auch ein grosser Teil des Personals setzt sich gerne einmal an den Stammtisch und raucht dort eine Zigarette.


Diese Initiative ist nur der Anfang einer Entwicklung, die immer weiter und weiter gehen soll. Deshalb sagt die SVP-Fraktion Nein zu ihr, aber Ja zum Gegenvorschlag.


Siro Imber (FDP) fragt: Ist eine Gaststube ein öffentlicher Raum? Eine Gaststube ist die Stube des Wirts - er hat das Hausrecht, aber auch die Verantwortung. Weil eine Gaststube kein öffentlicher Raum ist, kommt ein solcher Eingriff einer Art Enteignung gleich. Der Wirt hat das Recht auf sein Eigentum; es braucht also sehr gute Gründe, damit so stark reguliert werden darf. Und man muss, falls überhaupt, sehr sorgfältig regulieren und nicht einfach mit dem Rasenmäher über die privaten Gaststuben hinwegfegen.


Zum Thema Schutz des Personals muss darauf hingewiesen werden, dass es sehr viele andere Tätigkeiten (z.B. Polizei, Forst- oder Bauwirtschaft) gibt, bei denen es viel gefährlicher zugeht, und dort wird es dem Einzelnen überlassen, ob er diese Gefahren eingehen will oder nicht. Das muss eine persönliche Entscheidung jedes Einzelnen bleiben und darf nicht von der Mehrheit eines Parlaments vorgegeben werden.


Zwei Drittel der Lokale werden künftig aufgrund der Bundesregelung sowieso rauchfrei sein. Der Markt wird dafür sorgen, dass der einzelne Angestellte, der dies wünscht, in einem dieser Betriebe eine Anstellung findet. Auch die vielen Betriebskantinen im Kanton bieten Arbeitsplätze. Die Wahlfreiheit fürs Personal ist also sichergestellt.


Ein Verbot kommt so oder so, denn das Referendum gegen die Bundeslösung ist nicht zustande gekommen. Nun muss man also wählen, welches Verbot das sinnvollste ist. In Anbetracht der Auswahl - Bundeslösung, regierungsrätlicher Gegenvorschlag oder Initiative - spricht sich die FDP-Fraktion klar für die Bundeslösung aus. Diese ermöglicht, auf die einzelnen Bedürfnisse einzugehen.


Für Dorfbeizen, also KMU mit einer wichtigen sozialen Funktion für die Dörfer und die Gäste, ist eine Ausnahmeregelung nötig, wie die Bundesregelung sie vorsieht. Einen entsprechenden Antrag werden die FDP und die SVP stellen. Diese kleinen Lokale sind keine Speiselokale, in denen man sich über den Rauch stört, sondern Betriebe, in die man sich freiwillig begibt, um einander zu treffen.


Die FDP-Fraktion lehnt, von einigen Ausnahmen abgesehen, die Initiative ab und wird dem Gegenvorschlag zustimmen.


Christine Gorrengourt (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion, die rauchende und nichtrauchende Mitglieder umfasst, habe das Geschäft lange diskutiert. Ein Thema war die Angst um die Existenz der kleinen Restaurants, in denen mehrheitlich nur Getränke konsumiert werden, ein anderes die GastroSuisse-Umfrage: Wie sie zustande gekommen ist, ist nicht ganz klar. Die darin ausgedrückte Angst vor Umsatzverlusten ist allerdings ernst zu nehmen. Gewisse Fraktionsmitglieder vertrauen auf die Regulierungskräfte des Marktes, manche betonten, das Personal im Gastgewerbe rauche häufig selbst. Es gab auch Stimmen, die befürchteten, dass das Baselbiet zu einer eigentlichen «Rauch-Insel» werden würde.


Der Gesundheitsschutz für Arbeitnehmende ist wichtig - aber wenn man einen Job braucht, ist die Einwilligung der Arbeitnehmenden eine reine Farce.


Ob die Initiative zu tieferen Gesundheitskosten führt, wird sich kaum belegen lassen, aber die Befürworter erhoffen sich dies.


Einen Flickenteppich, der hie und da befürchtet wird, wird auch die Bundeslösung zur Folge haben: In gewissen Lokalen darf geraucht werden, in anderen nicht, je nach dem, ob sie 78 oder 81 Quadratmeter gross sind. Das ist nicht erstrebenswert.


Die CVP/EVP-Fraktion hat Stimmfreigabe beschlossen.


Europaweit stellten sich die Restaurants auf einen Betrieb ohne Tabakqualm um, bemerkt Kaspar Birkhäuser (Grüne) - sogar die lebensfrohen Italiener und Iren. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung.


Die grüne Fraktion findet, auch die Schweiz und speziell der Kanton Baselland sollten sich dieser Entwicklung anschliessen.


Es geht nicht darum, die RaucherInnen zu schikanieren oder gar zu stigmatisieren - es geht um den selbstverständlichen Anspruch jedes Menschen, sich überall rauchfrei aufhalten zu können. Die grüne Fraktion unterstützt die Initiative «Schutz vor Passivrauchen», weil sie diesen Anspruch zu einer Tatsache werden lassen möchte. Die Initiative ist nicht radikal, sondern sie kommt den Raucherinnen und Rauchern mit unbedienten Fumoirs entgegen. Wer raucht, kann sich sein Getränk oder seinen Imbiss am Tresen holen und mit ins Fumoir nehmen. Die Fumoirs müssen aber unbedient bleiben, damit auch das Personal echt geschützt wird. Die von der Regierung vorgeschlagene Regelung - bediente Fumoirs mit Personal, das sich dazu «freiwillig» bereiterklärt - ist unrealistisch bzw. unehrlich: Kein/e Kellner/in möchte mit einem Nein den eigenen Arbeitsplatz gefährden.


Die grüne Fraktion sagt Ja zur Initiative und Nein zum Gegenvorschlag, auch im Sinne der Einheitlichkeit mit Basel-Stadt.


Hannes Schweizer (SP) berichtet, wenn er am Samstagabend zuweilen mit seiner Frau auswärts essen gehen möchte, schaue er immer, ob ein Lokal Schweizer Fleisch anbietet und ob es über einen rauchfreien Raum verfügt. Er hat, falls ein Restaurantbetreiber dies nicht anbietet, die Wahlfreiheit - niemand untersteht dem Zwang, ein gewisses Lokal aufzusuchen. Jeder kann ein Restaurant besuchen, das die Leistungen anbietet, die dem Gast vorschweben. [beifälliges Klopfen von seiten der Bürgerlichen] Wer jetzt geklopft hat, dem wird die Lust zum Applaudieren bald vergehen. [Gelächter]


Hannes Schweizer ist zum Demonstrationsraucher geworden, der beweisen will, dass die Raucher, wenn sie ihre Verantwortung wahrnehmen, Rücksicht walten lassen und entsprechend in Restaurants nicht rauchen würden, viele Entwicklungen vermeiden könnten, über die sie sich heute beklagen. Im Clubrestaurant des FC Oberdorf wird - was der auf der Medientribüne anwesende Mittelstürmer bestätigen könnte - nicht mehr geraucht, und zwar ohne dass ein Verbot ausgesprochen worden wäre.


Es ist eine Selbstüberschätzung des Landrates, wenn er sich einbildet, er könne in dieser Frage etwas bewegen oder ein Zeichen setzen. Fakt ist, dass eine Mehrheit der Bevölkerung Nichtraucher-Beizen will; das haben Abstimmungen in der ganzen Schweiz bewiesen.


Ob ein Fumoir bedient sein soll oder nicht, ist genau so irrelevant wie die angekündigten Anträge der FDP und der SVP. Denn eine Wettbewerbsverzerrung würden auch sie schaffen: Wenn ein Wirt knapp mehr als 80 Quadratmeter Fläche hat, muss er noch ein Wändchen einziehen, damit er auch ein Raucherlokal hat. Das ist keine Lösung.


Letztlich hat das Volk das letzte Wort, und dieses wird sich mit deutlicher Mehrheit für generell rauchfreie Restaurants aussprechen.


Auch wenn er es bedauerlich findet, dass es anders nicht geht, stimmt Hannes Schweizer konsequenterweise der Initiative zu und lehnt den Gegenvorschlag ab.


John Stämpfli (SD) weist auf die Lage in Baden-Württemberg hin: Nachdem das Rauchverbot zu einem grossen Beizensterben geführt hat, musste man zurückkrebsen. Genau gleich wird es im Baselbiet kommen.


Restaurants sind nicht nur gemütliche Besammlungsräume, sondern auch KMU, Arbeitgeber, Lehrbetriebe und Steuerzahler. Diese dürfen doch nicht mit einem solchen Gesetz ruiniert werden! Die Initiative ist mit Überzeugung abzulehnen.


Karl Willimann (SVP) bezeichnet das vorliegende Geschäft als weiteren Schritt in Richtung einer Verbotsgesellschaft. Kaum hat eine Gesellschaftsseite der anderen vorgeschrieben, was sie zu denken und wie sie zu handeln habe, verlangt die andere Seite Gegenrecht. So jagt in zunehmender Kadenz ein Verbot das andere. Damit wächst auch der Staatsapparat, denn er muss die Einhaltung der Gesetze kontrollieren. Das führt so weit, dass irgendwann einmal alles verboten ist, was nicht ausdrück-lich erlaubt ist.


Diesen Trend zur staatlichen Kontrolle der ganzen Lebensweise sollte nicht mutwillig gefördert werden, sonst droht der Kindermädchen-Staat. Diejenige, die solche Forderungen unterstützen, verfügen über ein eigenartiges Menschenbild: Sie halten den Menschen für unmündig und nicht fähig, eigenverantwortlich zu handeln und zu entscheiden. Sie wollen ihn via Verbote und Gesetze zu einem vernunftbestimmten Wesen erziehen und realisieren dabei nicht, dass mit jeder Vorschrift Freiheiten und letztlich auch der Spielraum für Vernunft durch demokratische Regelungen eingeschränkt werden.


Die Diffamierung der Raucher ist in ihrer ideologischen Intensität in letzter Zeit einzigartig und nur zu vergleichen mit der seinerzeitigen Kampagne gegen Absinth. Das entsprechende Verbot ist kürzlich aufgehoben worden.


Wohin diese wachsende Verbotsmentalität führt, wird noch kaum diskutiert. Die selbsternannten Gutmenschen und Sittenwächter aus allen politischen Lager haben längst andere verbotswürdige Laster geortet: so etwa die Fettleibigen, Spieler, Hundehalter, Offroader, Harassenläufer, die Süssgetränke in den Schulen, den Elektro-Smog, die Armeewaffen, den Alkohol, die Holzfeuerungen usw. Diese Aufzählung erinnert an Bertolt Brechts «Die sieben Todsünden».


Man kommt nicht zur Freiheit, indem man alles verbietet, was sie gefährdet. Auch beim Rauchen darf der staatliche Schutz nicht auf die Verhinderung der Selbstbeschädigung zielen - denn dafür ist jeder selbst verantwortlich. Nichtraucher soll der Staat nur dort schützen, wo sich diese nicht mit vertretbarem Aufwand selber schützen können.


Die Befürworter dieser unsäglichen Initiative sollen sich bewusst werden, dass ihnen niemand befiehlt, ein Restaurant zu betreten, in dem geraucht wird. Niemand befiehlt dem Servicepersonal, Arbeit in einem Betrieb zu suchen, in dem geraucht wird. Es befiehlt einem nämlich auch niemand, ein Auto oder ein Flugzeug zu benutzen, obschon damit ein gewisses Unfall- oder Gesundheitsrisiko verbunden ist.


Es gibt im Kanton Baselland Investoren, die darauf warten, nach der Annahme dieser Initiative sofort als Privatclubs getarnte Raucherrestaurants zu öffnen. Ob dies im Sinne der Initianten ist, muss bezweifelt werden.


In der Abwägung zwischen freiheitlicher Eigenverantwortung und ideologischer Sturheit muss man Vernunft walten lassen. [beifälliges Klopfen in den bürgerlichen Reihen]


Martin Rüegg (SP) hat in der Zeitung von «Schlaumeiern» im Dorneck und in Thierstein gelesen. Solche gibt es auch im Baselbiet, so beispielsweise der ehemalige Gesundheitsdirektor, der es mit Erfolg geschafft hat, die Vorstösse zum Schutz der Nichtraucher fünf Jahre lang zu verschleppen.


Die zweite Schlaumeierei besteht darin, nun einen Gegenvorschlag vorzulegen, der sich nur minimal von der Initiative unterscheidet - so versucht man, dem Stimmbürger Sand in die Augen zu streuen.


Wer der Initiative Radikalität vorwirft, soll sich bewusst machen, dass es sich bei der Initiative bereits um einen Kompromiss handelt. Die vernünftigste, da billigste und am einfachsten umsetzbare Lösung wäre nämlich eine ohne jegliche Ausnahme: Sie würde für generell gleich lange Spiesse sorgen. Die unbedienten Fumoirs sind ein Kompromiss und entsprechen dem nationalen und internationalen Trend. Viele Kantone, rund 70 % der Schweizer Bevölkerung und viele europäische Länder können nicht als radikal bezeichnet werden. Elf Kantone, darunter auch Basel-Stadt, haben sich an der Urne für rauchfreie Lokale ausgesprochen.


Eine Koordination mit Basel-Stadt ist zwingend. Dann herrschen - so wie sich dies GastroBaselland wünscht - gleiche Verhältnisse statt einer Wettbewerbsverzerrung. Die Zeit ist reif - auch fürs Baselbiet -, diesen gesundheitspolitischen Schritt ins 21. Jahrhundert zu machen. Die Initative verdient ein Ja ohne Wenn und Aber, und der Gegenvorschlag ist als untauglich abzulehnen.


Elisabeth Augstburger (EVP) erinnert daran, dass ihr Vorstoss und derjenige von Martin Rüegg am 13. Januar 2005 überwiesen worden seien. Es ist absolut unumstritten, dass Passivrauchen die gleichen schädlichen Auswirkungen hat wie das Rauchen selbst. Das zeigen viele Studien im Ausland und in der Schweiz. Die Gesundheitsämter von Bund und Kantonen, die medizinischen Institute der Universitäten und die Schweizer Gesundheitsorganisationen kommen alle zum gleichen Schluss: Nur mit einem umfassenden, gesetzlich verankerten Schutz vor Passivrauchen kann dieser Schädigung Einhalt geboten werden. Nicht nur Gäste, sondern auch das Servicepersonal soll vor dem Passivrauchen geschützt werden. Die Schadstoffkonzentration ist in Fumoirs drastisch höher als in Nichtraucherräumen. Es darf keinem Arbeitnehmer zugemutet werden, mitrauchen und so seine Gesundheit aufs Spiel setzen zu müssen.


Wer für bediente Fumoirs stimmt, übersieht, dass damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gewährleistet ist. Das Servicepersonal kann nur theoretisch entscheiden, ob es in Fumoirs servieren will oder nicht. Kaum jemand will mit einem Nein seinen Arbeitsplatz gefährden.


Die Fakten zeigen es klar: Nur eine Gastronomie mit unbedienten Fumoirs vermag den Schutz vor Passivrauchen für alle umzusetzen.


Das Stimmvolk von Basel-Stadt hat am 28. September 2008 der inhaltlich gleichlautenden Initiative und somit unbedienten Fumoirs zugestimmt. Im April 2010 wird diese Lösung umgesetzt. Gerade im Sinne einer regional einheitlichen Lösung ist daher die Initiative unbedingt anzunehmen.


Eine neue, nationale Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen verlangt ebenfalls unbediente Fumoirs. Bis zur Umsetzung einer möglichen nationalen Lösung wird aber in jedem Fall noch viel Zeit vergehen. Der Kanton muss selber für den Schutz vor Passvirauchen im Baselbiet sorgen, und zwar möglichst bald und nicht erst in fünf oder zehn Jahren. Es liegt in den Händen des Landrates, für eine einheitliche Lösung in der Region einzustehen.


Die Freiheit des einzelnen hört dort auf, wo sie die Freiheit des anderen gefährdet. Deshalb ist der Initiative zuzustimmen. Die Mitarbeitenden des Gastgewerbes und viele Gäste sind dafür sehr dankbar.


Agathe Schuler (CVP) kommt auf die befürchteten Umsatzeinbussen zu sprechen und betont, es sei unklar, wie viele Leute aus der nichtrauchenden Mehrheit auf Essen im Restaurant verzichten, weil sie nicht vernebelt werden möchten. GastroSuisse befürchtet zwar einen Umsatz-rückgang, baut dabei aber auf eine Minderheit - nämlich auf die Raucher - statt auf die Mehrheit.


Unverständlich ist ausserdem, dass die Bewegungsfreiheit der Mehrheit eingeschränkt werden soll mit dem Argument, man solle halt woanders hin gehen, wenn einen die Raucherei stört. Es geht nicht an, dass eine Minderheit so salopp über die Mehrheit entscheidet.


Mit dem Absinth ist das Rauchen nicht vergleichbar. Neben einem Raucher hat man keine Wahl, man muss einfach passiv mitrauchen, während man beim Absinthtrinken ja nicht mitmachen muss.


Regula Meschberger (SP) findet es richtig, die Diskussion zum Thema «Verbotsgesellschaft» zu führen. Gewisse Tendenzen, auch im Landrat, weisen durchaus auf eine solche Entwicklung hin. Aber es ist eine sehr differenzierte Betrachtungsweise nötig. Mit dem vorgeschlagenen Verbot geht es darum, Menschen zu schützen, und zwar Leute, die nicht rauchen, sondern durch das Verhalten anderer beeinträchtigt werden.


Dass durch die Freiheit des einen die Freiheit des anderen nicht verletzt werden darf, ist ein wichtiger Grundsatz unserer Demokratie.


Hinsichtlich des ArbeitnehmerInnen-Schutzes hat Siro Imber darauf hingewiesen, dass es Bereiche gebe (z.B. das Baugewerbe), in denen es auch gefährlich zu- und hergeht. Das stimmt, aber dort bestehen ganz strenge Schutzvorschriften, vor allem von der Suva her. Im Bezug aufs Rauchen gibt es nur eine Möglichkeit, Arbeitnehmer zu schützen, nämlich die Einrichtung unbedienter Fumoirs.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) beklagt die unglaubliche Hysterie, Intoleranz, ja Militanz, mit der gegen die Raucher vorgegangen werden soll.


Schon heute kann jeder in rauchfreien Restaurants oder zumindest in rauchfreien Speisesälen essen, und zwar ohne jegliches Problem. Die Schwierigkeit besteht darin, dass diejenigen, die sich so sehr gegen das Rauchen wehren, gar keine Beizen besuchen - typisch «Chärnlipicker»! [Heiterkeit]


Im Clubhaus des FC Therwil wurde das Rauchen verboten. Aber jene, die dieses Verbot wollten, tauchen nun gar nie auf, und diejenigen, die früher gerne etwas länger sitzengeblieben sind und eine Zigarre geraucht haben, gehen nun auch früher nach Hause.


Die Argumente zum Schutz des Personals sind naiv. Denn das Personal selber raucht ja in der Regel, wie die Erfahrung zeigt.


Die Mehrheitsverhältnisse sind alles andere als klar; die Abstimmung in Basel-Stadt ist sehr knapp ausgegangen. Es gibt also auch in Basel-Stadt offenbar noch ein paar Tolerante.


Der Landrat sollte auf Eigenverantwortung setzen und den Rauchern nicht verwehren, ihre Zigarette oder ihren Stumpen zu geniessen - sie schaden der Gesellschaft nicht im geringsten.


Karl Willimann (SVP) fehlen die Worte angesichts des Votums von Agathe Schuler. [Heiterkeit] Wenn man der Meinung ist, viele Nichtraucher kämen heute wegen des Rauchs nicht in Restaurants, könnte man doch einfach den Markt walten lassen. Wenn es deutlich markierte Raucherlokale und Nichtraucherbetriebe gibt, können Elisabeth Augstburger, Agathe Schuler und alle anderen Nichtraucher in rauchfreie Lokale gehen - niemand befiehlt ihnen, Raucherbeizen aufzusuchen. Aber wieso will man dauernd die Raucher erziehen? Das ist mühsam, nein: obermühsam. [Heiterkeit]


Die Kampagnen gegen das Rauchen sind nicht neu; es gibt sie, seit das Rauchen erfunden worden ist. Immer wieder endeten sie mit einer Kapitulation - genau wie beim Absinth. Irgendwann dreht sich das Rad wieder zurück; hoffentlich dauert es nicht so lange wie eben beim Absinth.


Kaspar Birkhäuser (Grüne) hält fest, es gehe nicht um die Erziehung der Raucher, sondern um den Schutz der Nichtraucher - das ist alles.


Und Karl Willimann möge bitte nie mehr das Wort «Gutmenschen» gebrauchen. Es stammt aus der Küche von Joseph Goebbels.


Dominik Straumann (SVP) hat als grosse, einköpfige Minderheit [Heiterkeit] einen schweren Stand in seiner Fraktion. Er steht aus Überzeugung hinter der Initiative. Er hat in der Fraktion sehr viel Überzeugungsarbeit zu leisten versucht - wenn auch vergeblich.


Grundsätzlich ist von neuen Gesetzen nicht viel zu halten - aber dieser Fall bildet eine grosse Ausnahme. Man erlebt es immer wieder, jahrelang, dass trotz viel Anstand und höflichen Bittens Raucher oft nicht zur Toleranz bereit sind. Sie nehmen selten ihre Eigenverantwortung wahr und kaum auf die Nichtraucher Rücksicht.


Am Taufessen von Dominik Straumanns Sohn auf der Schönmatt herrschte bis 14 Uhr ein Rauchverbot, und Schlag 14 Uhr haben fünf Personen die ganze Beiz so heftig eingequalmt, dass die restliche Gesellschaft geflüchtet ist. Dort, wo eine Störung einer Mehrheit durch eine Minderheit vorliegt, besteht Handlungsbedarf. Wenn zwei Raucher in einer Beiz trotz der Anwesenheit von zwanzig Nichtrauchern rauchen, findet eine Belästigung statt.


Wenn jemand spät nachts in seiner Wohnung laute Musik laufen lässt - ein Fall von mangelnder Rücksichtnahme -, rufen die Nachbarn die Polizei und fordern diese zum Eingreifen auf. Auch im Bezug auf die mangelnde Rücksichtnahme vieler Raucher herrscht Handlungsbedarf, und deshalb verdient die Initiative Zustimmung - auch aus den Reihen der SVP. [beifälliges Klopfen von der Ratslinken]


Werner Rufi (FDP) erklärt, er äussere sich als nichtrauchender Ehemann einer Raucherin [Heiterkeit] , und rät Dominik Straumann und seiner Familie, sich bei GastroBaselland nach einer Liste rauchfreier Lokale zu erkundigen.


Die Bundesregelung stellt einen sinnvoll gelösten Arbeitnehmerschutz dar; sie zu übernehmen, wäre vernünftig.


Was vorliegt, ist aber die Änderung des Gastwirtschaftsgesetzes - und eine Kernbestimmung dieses Gesetzes ist, den Markt zwischen Gastrobetreibern spielen zu lassen. Mit zu starken Eingriffen wird die Existenz vieler Restaurants aufs Spiel gesetzt.


Klar sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine gewisse Wahlmöglichkeit haben und einen gewissen Schutz geniessen können; aber unbediente Fumoirs sind eine rein theoretische, nicht praktikable Idee. Deshalb sieht die Regierung als Kompromiss zumindest bediente Fumoirs vor. Die Situation der Wirte gilt es zu beachten, und deshalb ist die FDP-Fraktion der Ansicht, der Beizenmarkt - eine Keimzelle der Sozialgesellschaft - sei zu schützen und dürfe nicht mit Verboten ruiniert werden. Die Arbeit der Beizer darf nicht unnötig erschwert werden.


Es ist ratsam, dem Gegenvorschlag der Regierung, oder noch besser, der Bundeslösung zuzustimmen - und am allerbesten wäre es, die Abstimmung über die angekündigte nationale Volksinitiative abzuwarten.


Christine Gorrengourt (CVP) kennt jemanden, der im Tessin ein Grotto führt, und berichtet, in den Grotti werde immer noch Merlot getrunken, und es werde immer noch dazu gesungen - einfach ohne Zigaretten; das funktioniert bestens.


Eine Umfrage in England und Wales hat ergeben, dass 73 % der Pub-Betreiber angeben, sie möchten die Rauchfreiheit unbedingt beibehalten, auch wenn sie es gar nicht müssten. Pubs sind ja eher keine Speiselokale, sondern sie leben vom Getränkeverkauf - und sie scheinen gute Erfahrungen gemacht zu haben. Wenn es dort funktioniert, wird es auch bei uns funktionieren.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP), selber Nichtraucherin, zitiert einen frustrierten Zeitgenossen, der einmal gesagt hat: «Alles, was Spass macht, ist entweder verboten, unmoralisch oder macht dick!» [Heiterkeit] Das Leben ist hart. Ob Rauchen Spass macht, muss jeder und jede für sich entscheiden. Aber wenigstens ist Rauchen weder unmoralisch noch macht es dick [Heiterkeit] , und generell verboten ist es auch nicht. Aber klar ist: Rauchen ist ungesund, und Passivrauchen ebenso - das ist bekannt, und daher geht der Trend immer stärker hin zu Rauchverboten in öffentlichen Räumen und in Restaurants, nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland.


Der Bund hat ebenfalls eine Regelung für ein Rauchverbot erlassen - eine Einschränkung kommt also so oder so, der Landrat muss nun entscheiden, wie weit sie im Kanton Basel-Landschaft gehen soll.


Die Regierung hat mit dem Gegenvorschlag eine Lösung unterbreitet, die weniger weit geht als die Initiative. Die Initiative ist etwas zu radikal. Die Regierung anerkennt zwar, dass das Servicepersonal auch vor den Auswirkungen des Passivrauchens geschützt zu werden verdient - selbst wenn die Angestellten selber rauchen -, sie anerkennt aber auch die Bedürfnisse der Restaurantsbesitzer. Diese KMU sind für unsere Wirtschaft wichtig.


Mit dem Gegenvorschlag besteht eine Lösung, die beiden Interessen angemessen Rechnung trägt. Gerade den kleinen Lokalen, die nur eine geringe Betriebsfläche aufweisen, wollte die Regierung so weit wie möglich entgegenkommen.


Die Regierung bittet den Landrat, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag zu unterstützen. Auch mit der Bundeslösung, die noch einen Schritt liberaler ist, könnte die Sicherheitsdirektorin leben.


Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundeslösung ist übrigens noch nicht klar; fest steht nur, dass sie kommt.


://: Eintreten auf den Gegenvorschlag ist unbestritten.


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) erklärt das Abstimmungsverfahren, so wie es in der Ratskonferenz am 15. Januar 2009 besprochen wurde.


Zum Gegenvorschlag liegen Änderungsanträge vor. Zuerst wird grundsätzlich entschieden, welche Fassung beraten werden soll; dann findet die erste Lesung statt.


Siro Imber (FDP) beantragt namens der FDP- und SVP-Fraktionen eine Änderung des Gegenvorschlags. Der beantragte Text lautet wie folgt:


I.


§ 10 Rauchverbot
Das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, ist verboten.


§ 10a Fumoirs
1 Das Rauchen ist ausnahmsweise zulässig in abgetrennten, besonders gekennzeichneten und mit ausreichender Belüftung versehenden Räumen. Nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einer Tätigkeit im Fumoir im Arbeitsvertrag zugestimmt haben, dürfen beschäftigt werden.
2 Der Regierungsrat kann Ausführungsbestimmungen erlassen.


§ 10b Raucherlokale
1 Das Rauchen ist ausnahmsweise zulässig in Lokalen mit


2 Der Regierungsrat kann Ausführungsbestimmungen erlassen.


II.


Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten der Gesetzesänderung.


Georges Thüring (SVP) schliesst sich der zuvor von Karl Willimann geäusserten Haltung an und zieht seinen eigenen Antrag, der mehr oder weniger deckungsgleich ist mit dem Antrag der FDP- und SVP-Fraktionen, zurück.


://: Der Landrat zieht den Antrag der FDP- und SVP-Fraktionen mit 42:39 Stimmen bei vier Enthaltungen dem Gegenvorschlag der Regierung vor.


[ Namenliste einsehbar im Internet; 15.18]



- 1. Lesung

I.


§ 10 Rauchverbot keine Wortbegehren


§ 10a Fumoirs keine Wortbegehren


§ 10b Raucherlokale keine Wortbegehren


II. keine Wortbegehren


Elisabeth Schneider (CVP) ist unsicher ob des gewählten Verfahrens. Es müsste doch zuerst über die Initiative abgestimmt werden, und wenn die Initiative abgelehnt würde, müsste über den Gegenvorschlag befunden werden.


Auch die SP-Fraktion scheint der Ansicht zu sein, das gewählte Vorgehen sei falsch.


Sagt der Landrat Ja zur Initiative, ist der Gegenvorschlag obsolet.


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) betont, zuerst werde zum Gegenvorschlag eine normale Detailberatung in zwei Lesungen durchgeführt.


Daniel Münger (SP) erklärt, die SP-Fraktion sei nicht der Ansicht, es sei ein falsches Vorgehen gewählt worden. Der Landratspräsident hat sich an das korrekte, in der Ratskonferenz besprochene Prozedere gehalten.


Daniele Ceccarelli (FDP) stellt einen Ordnungsantrag auf eine kurze Pause zum Überlegen - sozusagen eine «Rauchpause». [Heiterkeit]


://: Der Ordnungsantrag wird stillschweigend angenommen.


-- Kurze Pause --


Martin Rüegg (SP) hält fest, das Prozedere sei nicht ganz alltäglich. Es mag für den Landschreiber klar sein und für die Mitglieder der Ratskonferenz. Aber diese Information hat nicht alle Ratsmitglieder erreicht, und der Landratspräsident hat das Verfahren nicht deutlich erklärt. Deshalb nun bitte «zurück auf Feld 1».


Daniele Ceccarelli (FDP) meint, es könne nun weiter vorgegangen werden. Der Gegenvorschlag ist inhaltlich abgeändert worden, nun kann es nach Plan weitergehen. Nach der Detailberatung über die Gesetzesänderung entscheidet der Landrat am Ende noch über seine Haltung zur Initiative.


Diesem Votum schliesst sich Daniel Münger (SP) an.


Demgegenüber ist Elisabeth Schneider (CVP) mit einer Detailberatung heute noch nicht einverstanden. Sie möchte zuerst über die Initiative abstimmen.


Ruedi Brassel (SP) erwidert, er möchte nicht über die Initiative abstimmen müssen, ohne Kenntnis zu haben vom Inhalt des Gegenvorschlags. Was einzig möglich gewesen wäre, wäre ein Nichteintretens-Antrag zum Gegenvorschlag gewesen - aber ein solcher wurde nicht gestellt.



- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


://: Damit ist die erste Lesung zur Änderung des Gastwirtschaftsgesetzes abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Back to Top