Protokoll der Landratssitzung vom 19. Februar 2009
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2008-299 vom 11. November 2008 Vorlage: Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern vom 7. Februar 1974; Anpassung an Bundesrecht betreffend Nach- und Strafsteuerverfahren (1. Lesung) - Bericht der Finanzkommission vom 5. Februar 2009 - Beschluss des Landrats am 19. Februar 2009 < 1. Lesung abgeschlossen > |
1. Lesung
Laut Kommissionspräsident Marc Joset (SP) handelt es sich bei der vorliegenden Gesetzesänderung um zwingende Anpassungen an die entsprechenden Bundesgesetze. Die Rechtslage war bis anhin so, dass in Erbfällen eine Nachsteuer samt Verzugszins für höchstens zehn Jahre erhoben wurde. Die Selbstanzeige war nicht straflos. Inskünftig wird die Nachsteuer samt Verzugszins für höchstens drei Jahre erhoben werden. Um in den Genuss der vereinfachten Nachbesteuerung zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Der Steuerbehörde darf nicht bekannt gewesen sein, dass Einkommens- oder Vermögensteile hinterzogen worden sind.
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Die Erben müssen die Steuerbehörden bei der Festsetzung der hinterzogenen Einkommens- und Vermögensteile aktiv und vorbehaltlos unterstützen.
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Die Erben müssen sich um die Zahlung der geschuldeten Nachsteuer bemühen.
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Die straflose Selbstanzeige bedeutet, dass keine Steuerbusse erhoben wird und keine Strafverfolgung wegen anderer Straftaten wie Steuerbetrug oder Urkundenfälschung erfolgt. Damit eine Selbstanzeige straflos ist, müssen auch hier die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Neuerungen im Strafsteuerverfahren resultieren aus einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. So besteht neu bei Eröffnung eines Strafverfahrens die Verpflichtung, die steuerpflichtige Person über ihre Rechte aufzuklären und sie ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie im Hinterziehungsverfahren keine Aussagen machen muss, mit denen sie sich selber belasten würde. Als Folge davon können die Beweismittel aus einem Nachsteuerverfahren nur verwendet werden, wenn weder eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen noch eine Busse wegen Verletzung von Verfahrenspflichten angedroht wird.
Eintreten war in der Finanzkommission unbestritten, zumal die Gesetzesanpassungen zwingenden Charakter haben. Im Rahmen der Detailberatung nahm die Kommission einzig in den Übergangsbestimmungen § 146 bis Abs. 5 eine Ergänzung vor. Diese lautet:
"Auf Erbgängen, die vor dem 1. Januar 2010 eröffnet wurden, sind die Bestimmungen über die Nachsteuern nach bisherigem Recht anwendbar."
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 10:0 Stimmen, der Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern vom 7. Februar 1974, einschliesslich der von ihr vorgenommenen Ergänzung um § 146 bis Abs. 5, zuzustimmen.
Mirjam Würth (SP) stellt fest, es handle sich bei der Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern um eine zwingende Anpassung ans Bundesrecht. Die Nachbesteuerung bei Erbgängen wird vereinfacht und die Selbstanzeige von Straftaten bezüglich Steuerhinterziehung von direkten Steuern geregelt. In solchen Fällen sollen keine Bussen mehr gesprochen werden und auch keine Strafverfolgung wegen Steuerbetrugs oder Urkundenfälschung stattfinden. Jede Person kann nur einmal im Leben eine Selbstanzeige vornehmen, im Wiederholungsfall betrüge die Busse aber nur einen Fünftel der hinterzogenen Steuern.
Die SP-Fraktion bedauert, dass Steuerhinterziehung mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf weiterhin ein Kavaliersdelikt bleibt, stimmt der Änderung als zwingende Anpassung ans Bundesgesetz jedoch zähneknirschend zu.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion stimme der Gesetzesänderung vorbehaltslos zu.
Daniela Schneeberger (FDP) stimmt den Änderungen im Namen der FDP-Fraktion zu. Sie bedeuten wesentliche Verbesserungen zugunsten der Steuerpflichtigen, denn man dürfe nicht vergessen, dass gewisse Fälle als Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug gelten, welche Steuerpflichtige unwissentlich begehen.
Rita Bachmann (CVP) spricht sich auch für die CVP/EVP-Fraktion für die Gesetzesrevision aus. Die letzte Steueramnestie datiert aus dem Jahr 1969, es konnten damals 11,5 Mia. Franken nachdeklariert werden. Auch mit der heute zu beschliessenden Gesetzesänderung werde man wohl mehr Steuereinnahmen generieren können.
Klaus Kirchmayr (Grüne) stimmt den aufgrund des Bundesrechts notwendigen Anpassungen zu.
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) stellt unbestrittenes Eintreten fest. Da keine Anträge vorliegen, verzichtet er auf die Detailberatung im Rahmen der ersten Lesung.
://: Die erste Lesung ist damit abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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