Protokoll der Landratssitzung vom 12. März 2009
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2008-121 vom 8. Mai 2008 Motion von Hans-Jürgen Ringgenberg, SVP: Ergänzung der Strafprozessordnung - Zwingende Meldepflicht in Fällen von Kinderpornografie und Pädophilie - Beschluss des Landrats am 12. März 2009: < als Postulat überwiesen > |
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) begründet, weshalb die Regierung den Vorstoss als Postulat entgegennehmen will. Das in der Motion formulierte Anliegen sei bereits erfüllt. Die Meldepflicht bei rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen von Kinderpornografie und Pädophilie ist bereits in der Strafprozessordnung verankert. Hingegen besteht für Fälle, die sich in einem hängigen Strafverfahren befinden, eine Kann-Vorschrift, also ein Melderecht. Seinerzeit entschied sich die Justiz- und Polizeikommission nach langer Diskussion gegen eine Meldepflicht. Der Motionär wünscht nun, diese Kann-Vorschrift in eine zwingende Meldepflicht - auch während eines hängigen Strafverfahrens - umzuwandeln. Dies ist aber in der Motion nicht so formuliert, weshalb mit dem Motionär Kontakt aufgenommen und Gewissheit über die Unklarheit geschaffen wurde. Auch im Sinne eines Kompromisses ist die Regierung bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen und wird überprüfen, ob sich die Kann-Vorschrift bei hängigen Strafverfahren in ein bis zwei Jahren bewährt haben wird. In diesem Sinne wird die Regierung prüfen und dem Landrat berichten.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) meint, Regierungsrätin Sabine Pegoraro wisse ganz genau, was er meine und dankt ihr für die Rückendeckung. Vor einem Jahr fragte der Motionär Regierungsrat Urs Wüthrich im Zusammenhang mit einem Fall eines verurteilten pädophilen Lehrers, ob er davon Kenntnis habe. Der Regierungsrat verneinte mit Verweis darauf, dass das Gesetz dies verbiete. In dieser Hinsicht wurde das Gesetz nun geändert. Bei einem laufenden Verfahrens besteht aber ein Problem hinsichtlich der Meldepflicht. Es ist im Falle eines sich erhärtenden Verdachts nicht zu verantworten, dass eine solche Person, sei es ein Lehrer, ein Fussballtrainer, ein Blauring- oder Jungwachtleiter, sein Amt bis zum Abschluss des Strafverfahrens weiter ausüben kann. In einer solchen Angelegenheit steht der Schutz der Kinder eindeutig über dem Schutz des mutmasslichen Täters. Es braucht die Möglichkeit, schnell reagieren zu können. Selbstverständlich ist der Motionär bereit, auch im Namen der Fraktion, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Regula Meschberger (SP) erklärt, seitens der SP-Fraktion wehre man sich nicht gegen eine Überweisung des Vorstosses als Postulat in dem Sinne, wie Regierungsrätin Sabine Pegoraro es ausdrückte: Es soll berichtet werden, wie sich die Kann-Formulierung bewährt hat.
Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass die neue Bundesstrafprozessordnung nur eine Meldung an die Behörden vorsieht, alle anderen Meldungen sind nicht mehr möglich. Der Motionär könnte jedoch versuchen, über seine Parteikolleginnen und -kollegen in den eidgenössischen Räten Einfluss auf die Ausgestaltung der Bundesprozessordnung zu nehmen, damit der besagte Bereich wieder geregelt werden wird. Momentan kann der Kanton hier keine Regelung treffen.
Gemäss Daniele Ceccarelli (FDP) könnte die FDP-Fraktion dem Postulat zustimmen. Im Übrigen erklärt Daniele Ceccarelli schmunzelnd, er nehme gerne zur Kenntnis, dass in Zukunft nur noch die Anträge für Vorstösse eingereicht werden müssten, die Begründung werde in der Folge von der Regierung übernommen [ Heiterkeit] .
Christine Gorrengourt (CVP) verdeutlicht, es handle sich um ernsthaftes Problem, das in der Justiz- und Sicherheitskommission schon des Öfteren diskutiert worden sei. Es ist erfreulich, dass dieses Anliegen vom Regierungsrat so gut aufgenommen wurde. Zu unterstützen ist auch das Votum von Regula Meschberger bezüglich Druckausübung auf National- und Ständerat.
://: Die Motion 2008/121 wird stillschweigend als Postulat überwiesen.
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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