Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009
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2009-109 vom 23. April 2009 Motion von Regula Meschberger, SP-Fraktion: Musikalische Talentförderung - Beschluss des Landrats am 12. November 2009: < überwiesen > |
Der Regierungsrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben, vermeldet der Landratspräsident . Es liegt eine schriftliche Begründung vor.
> Begründung des Regierungsrats
Regula Meschberger (SP) freut sich zwar, dass der Regierungsrat die Motion entgegen nimmt, ist aber nicht mit der Abschreibung (als teilweise erfüllt) einverstanden. § 44 im Bildungsgesetz hält fest, dass kognitiv, sportlich und musikalisch begabte Kinder Anrecht auf eine entsprechende Förderung haben. Im sportlichen Bereich ist der Kanton BL wahrlich ein Vorzeigekanton. Auch im musikalischen Bereich wird einiges unternommen, insbesondere auf Stufe Gymnasium im Schwerpunktfach Musik. Dies gilt auch für das im Rahmen des Impulsprogramms des AVS stattfindende Preisträgerkonzert, welches ebenfalls als Förderung bezeichnet werden kann.
Der Kanton unternimmt aber nichts für die systematische Förderung musikalisch begabter Kinder, und in diese Bresche sind die Musikschulen Baselland gesprungen, was auch durchaus seine Logik habe, da die Musikschulen grundsätzlich Kompetenzzentren für die musikalische Bildung im Kanton sind. Wie dies geschieht, ist in der regierungsrätlichen Antwort gut und umfassend beschrieben. Mittlerweile beteiligen sich 12 von 15 Musikschulen im Kanton an dem Modell Förderklasse.
Musikalisch begabte Kinder haben oft nicht nur Unterricht in einem Instrument; häufig kommt ein zweites dazu. Die Kinder der Förderklasse erhalten zudem auch Unterricht in Musiktheorie, Musikgeschichte und Rhythmik. Es kommt einiges dazu, um die Ressourcen der Kinder tatsächlich zu nutzen und ihnen das Notwendige zu geben. Damit entstehen natürlich - hohe - Kosten, die heute von den Gemeinden und Eltern getragen werden müssen. Und nicht alle Eltern haben dazu die finanziellen Mittel (ein paar tausend Franken pro Jahr). Es werden damit Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten geschaffen. Kinder mit vermögenden Eltern können eine Förderklasse besuchen, andere nicht. Gleichzeitig übernehmen aber hier die Gemeinden als Träger der Musikschule eine Aufgabe, die - zumindest bezogen auf die Sekundarschüler - eigentlich dem Kanton zukäme. Die musikalische Förderung bezahlen die Gemeinden, und nicht der Kanton.
Ein weiterer Aspekt darf nicht ganz ausser Acht gelassen werden: Generell wird immer wieder die Klage laut, dass an den Musikhochschulen - speziell in Basel - vor allem junge Leute aus dem Ausland ausgebildet werden. Das sei nicht verwunderlich. Diese Leute kommen bestens vorbereitet an die Aufnahmeprüfung für die Hochschule und bestehen sie, wohingegen die vorbereitende Ausbildung unserer Jungen weniger gut sei. Durch das Fehlen einer systematischen Förderung wird den musikalischen Talenten im Kanton etwas verbaut. Sie bittet darum, die Motion zu überweisen und stehen zu lassen.
Beatrice Herwig (CVP) erinnert daran, dass vor ein paar Wochen das Info-Heft der kantonalen Verwaltung titelte: «Baselland, ein sportlicher Kanton» . Weiter heisst es in der Zeitschrift: «Dank optimaler Rahmenbedingungen an die internationale Spitze. Dank der Rahmenbedingungen der Leistungssportförderung Baselland können die sportbegabten Jugendlichen Sport, Schule, Ausbildung bestens miteinander verknüpfen.» Zudem findet sich darin die Aussage einer Schülerin, die fest hält, ihr Sportpensum nur dank der Leistungssportförderung BL so optimal gestalten zu können.
Es ist also möglich, durch eine gezielte Talent- und Leistungssportförderung jungen Menschen den Weg an die internationale Spitze zu ermöglichen. Hier stellt sich ganz einfach die Frage, warum dies in der Musik nicht möglich ist. Warum lehnt die Regierung die Verantwortung für die Talentförderung im Musikbereich ab und beschränkt sich auf ein eher dünnes Impulsprogramm? In der schriftlichen Begründung der Regierung werden unter «Fazit» alle Hindernisse aufgezählt, die der musikalischen Talentförderung im Weg stehen. Die Erkenntnis, dass etwas verbessert werden muss, ist da. Es besteht Handlungsbedarf. Allerdings fehlt der Wille, sich auch aktiv für die musikalische Talentförderung einzusetzen. Musik wird in der Öffentlichkeit nie dieselbe Präsenz haben wie der Sport; darum geht es aber nicht. In erster Linie soll auch der begabte Jugendliche, der sich für die Musik entschieden hat, auf optimale Rahmenbedingungen zählen können. Denn auch die jungen Musikerinnen und Musiker setzen mit ihrem Engagement Zeit und Energie ein und haben ein Recht darauf, dass ihr Talent vom Kanton gefördert wird.
Regula Meschberger hat es bereits erwähnt, die Musikschule ist Gemeindesache. Aber spätestens, wenn der Jugendliche in die Sekundarschule geht, braucht er dort optimale Rahmenbedingungen, und die können nicht die Gemeinden, sondern der Kanton muss sie schaffen. Die CVP/EVP-Fraktion bittet den Rat, die Motion zu überweisen, aber nicht abzuschreiben. Sie hofft, bald ein Info-Heft der kantonalen Verwaltung mit dem Titel «Baselland, ein musikalischer Kanton» in Händen halten zu können.
Thomas de Courten (SVP) beantragt von Seiten seiner Fraktion, die Motion abzulehnen. Immer wieder habe man sich die Frage zu stellen, was ist denn Aufgabe des Staates, was kann er sich leisten? Diese Frage stellt sich auch im Bereich der Musikförderung. Es sei nun nicht so, dass Musik im Kanton nicht gefördert wird. Die Musikschulen ermöglichen es allen Schulkindern, ein Musikinstrument zu erlernen und zu spielen und dies bis zu einem sehr hohen Niveau. Das kommt seines Erachtens sehr wohl einer Unterstützung und Förderung durch den Kanton gleich.
Andererseits gibt es einige Institutionen oder Organisationen, auch Stiftungen, die sich genau dem Zweck der Talentförderung verschrieben haben. Er selbst ist Mitglied eines Service-Clubs, der sich dieses Themas angenommen hat und jährlich einen europäischen Talentwettbewerb, jeweils für ein anderes Instrument - dieses Jahr Gitarre - ausschreibt. Man geht dabei auch auf die regionalen Musikschulen zu und bittet sie, talentierte Leute zu melden, die an einem solchen Internationalen Wettbewerb teilnehmen möchten.
Vom Kanton wird seines Erachtens im musikalischen Bereich bereits eine grosse Grundlagenarbeit geleistet, auch auf Kosten der Steuerzahler.
Und für das spezifische Anliegen der Talentförderung im Spitzenbereich bestehen genügend Angebote aus privater Initiative. Seitens Kanton gebe es absolut keinen Handlungsbedarf.
Christine Mangold (FDP) möchte von Seiten FDP nicht eine Grundsatzdiskussion über Sinn und Notwendigkeit der musikalischen Talentförderung führen, welche gemäss Bildungsgesetz unbestritten ist. Die bestehenden Förderprogramme werden von der FDP begrüsst. An erster Stelle steht für sie bei der Behandlung der Motion die Tatsache, dass eine - ebenfalls im Bildungsgesetz vorgespurte - Aufgabenteilung stattgefunden hat. Die Musikschulen fallen laut Bildungsgesetz in den Kompetenzbereich der Gemeinden und werden von diesen finanziert. Im Gegenzug gingen die Realschulen zum Kanton über. Die FDP findet es klar nicht sinnvoll, hier erneut eine Vermischung zu machen und eine andere Schnittstelle zu schaffen, wenn zur Zeit in allen Bereichen an einer Entflechtung zwischen Gemeinde- und Kantonssache gearbeitet wird. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion findet, Musikschule sei Sache der Gemeinde.
Eva Chappuis (SP) ist ebenfalls der Ansicht, dass die Aufgabenteilung mit dem Bildungsgesetz vorgenommen wurde und die Gemeinden auch in der Lage wären, die Aufgabe zu erfüllen. In Reinach funktioniert es und kostet nicht das Gelbe vom Ei, d.h. nicht deswegen hat man allenfalls finanzielle Mühe. Was Reinach kann, sollten auch andere Gemeinden können. Tatsache ist aber, dass es von einem Teil der Gemeinden nicht getan wird und diese sich weigern, es als spezielle Förderung anzuerkennen und in die Begabtenförderung zu investieren. Daher ist allenfalls eine Änderung des Bildungsgesetzes notwendig. Es soll klar sein, wo welche Aufgabe liegt und dass sie erfüllt wird. Auch Eva Chappuis ist nicht der Meinung, dass nun der Kanton dort einspringen soll; aber er soll die Handhabung regeln, so wie er es bei der Sportförderung auch getan hat. Sie plädiert ebenfalls für Überweisung der Motion ohne Abschreibung.
Auch die Grünen setzen sich für eine Überweisung der Motion ein, vermeldet Christoph Frommherz (Grüne). Im Wesentlichen wurde von Seiten CVP und SP alles gesagt. Die Motion führt in der Hauptsache zur Chancengleichheit in der Talentförderung bei.
Regierungspräsident Urs Wüthrich begründet den Antrag der Regierung auf Überweisung und Abschreibung: Es gibt eine Gleichbehandlung zwischen Sport und Musik. Der Unterschied ist, dass es für die beiden Bereiche unterschiedliche Träger gibt, indem im Bereich Leistungssportförderung ab der Sekundarstufe I der Kanton als Schulträger zuständig ist, während die Gemeinden die Trägerschaft bei der Musikschule auch auf Stufe Sekundarschule behalten. Störend sind für ihn die durch die Kommunalisierung dieses Bildungsbereichs eingetretenen, politisch aber gewollten Unterschiede. Will man hier Korrekturen schaffen, so gibt es dafür zwei Möglichkeiten. Einerseits eine - auf politischem Weg zu bewerkstelligende - Änderung der Trägerschaft der Musikschulen. Oder es könnte den Gemeinden mittels Gesetz vorgeschrieben werden, dass sie die Talentförderung sicherzustellen haben.
Seiner Ansicht nach sind dafür aber kaum Mehrheiten zu erreichen, weder für die eine noch die andere Variante.
Die vorliegende Motion möchte den Gemeinden keine Vorschriften machen, sondern verlangt, dass der Kanton das spezielle Angebot finanziert. Diese Mischvariante lehnt der Regierungsrat klar ab. Es macht seines Erachtens keinen Sinn, in diesem Bereich der Entflechtung entgegenzuwirken. Man müsste sich dann nämlich auch der Diskussion stellen, ob es gerechtfertigt ist, für die Elite Spezialregelungen zu schaffen, während in der Grundversorgung derart grosse Unterschiede bestehen. Der Vorstoss soll mit der Auslegeordnung zu dem, was der Kanton heute macht, abgeschrieben werden.
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Gegenüberstellung: Überweisung - Antrag auf Ablehnung der Motion (SVP)
://: Der Landrat stimmt der Überweisung mit 41 Ja- : 29 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Abschreibung der Motion
://: Mit 31 Ja- : 40 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen spricht sich der Landrat für eine Nichtabschreibung der Motion aus. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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