Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009
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2009-219 vom 31. August 2009 Vorlage: Änderung des Dekretes zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsdekret, GOD; SGS 170.1) vom 22. Februar 2001 bezüglich Anpassung der Präsidialpensen - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 30. Oktober 2009 - Beschluss des Landrats am 12. November 2009: < beschlossen > || Dekret |
Zu diesem Traktandum ist auch Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner anwesend.
Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) informiert, stets auf eine neue Amtsperiode hin - die nächste beginnt am 1. April 2010 - beurteile das Kantonsgericht, ob die im Gerichtsorganisationsdekret definierten Präsidialpensen noch angemessen seien. Als Folge dieser Überprüfung beantragt nun das Kantonsgericht dem Landrat, das Präsidialpensum in der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts von 100 auf 130 % und jenes am Bezirksgericht Waldenburg von 30 auf 40 % zu erhöhen sowie die Zahl der vollamtlichen Strafgerichtspräsidien per Anfang 2011 um eines auf sechs aufzustocken.
Die Vorlage wurde in der Justiz- und Sicherheitskommission anlässlich von zwei Sitzungen beraten. Sie wurde von Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner vertreten. Weiter wurde die Kommission beraten durch leitende Mitarbeiter der Gerichte und Vertretungen der Gerichtspräsidien. Der Pensenerhöhungsbedarf, den das Kantonsgericht ausweist, wurde bei den Anhörungen in der Kommission wie folgt begründet:
Beim Bezirksgericht Waldenburg zeigte sich, dass das vor fünf Jahren von 50 auf 30 Prozent reduzierte Pensum nicht ganz genüge und auf 40 Prozent festgelegt werden sollte. Die Anzahl der hängigen Fälle ist seit zwei Jahren zunehmend. Die Aufstockung sei vor allem nötig wegen der repräsentativen und administrativen Aufgaben, die an anderen Bezirksgerichten auf mehrere Schultern verteilt würden, in Waldenburg aber vom einzigen Präsidenten alleine bewältigt werden müssten.
In der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts wurde das Pensum wegen der massiv gestiegenen Geschäftslast ausserordentlicherweise während anderthalb Jahren auf 140 Prozent erhöht. Die Fallentwick-lung in der letzten Zeit habe trotz starker Schwankungen aus verschiedenen Gründen gezeigt, dass ein Pensum von 130 Prozent erforderlich sei. Das bisherige Pensum von 100 Prozent reiche eindeutig nicht aus und müsse aufgestockt werden. Der Bedarf soll weiterhin regelmässig evaluiert werden.
Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts erachtet die Schaffung bzw. Weiterführung des fünften Präsidiums am Strafgericht als notwendig. Die Fallentwicklung und vor allem der Anstieg der Pendenzen hätten rückblickend gezeigt, dass es im Jahre 2007 richtig war, ein ausserordentliches Präsidium einzusetzen. Die Gründe, die damals für ein fünftes Präsidium sprachen, gälten heute mehr denn je. Es wäre unverständlich, wenn jetzt ein Abbau vorgenommen würde, respektive wenn man zum Schluss käme, mit den bereits bewilligten fünf ordentlichen Präsidien könnte auch die zusätzliche Geschäftslast des aufgrund der künftigen StPO per 1. Januar 2011 zu schaffenden, ins Strafgericht integrierten Zwangsmassnahmengerichts bewältigt werden. Per 1. Januar 2011 soll ein sechstes Präsidium eingeführt werden. Für eine grössere Flexibilität sollen zudem künftig auch die JugendrichterInnen ergänzungsweise zu den Strafrichterinnen und Strafrichtern beigezogen werden. Alle Jugendrichterinnen und Jugendrichter - mit einer Ausnahme - seien damit einverstanden.
In der Kommission wurde klar festgehalten, dass künftig nicht dauernd neue Pensenerhöhungen möglich seien und dass die Pensen auch immer wieder hinterfragt werden müssen. Die aktuelle Vorlage wurde aber als nachvollziehbar empfunden, die Notwendigkeit der Pensenerhöhungen sei ausgewiesen. Die vorgesehenen Massnahmen sind nach Ansicht der Kommission nötig, damit die Justiz, ein wesentlicher Pfeiler des Rechtsstaats, gut funktionieren kann.
Einer Kommissionsminderheit war die Vorlage zu wenig ausreichend begründet; es fehlten ihr klare und transparente Angaben über die Produktivität der Justiz und vergleichbare Zahlen aus anderen Kantonen.
Die Justiz- und Sicherheitskommission beantragt dem Landrat mit 10:1 Stimmen bei einer Enthaltung, der Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsdekret, GOD) zuzustimmen.
Regula Meschberger (SP) stellt fest, für die SP-Fraktion sei die Vorlage des Kantonsgerichts klar und eindeutig. Die beantragten Pensenänderungen seien nötig, allerdings sei es auch wichtig, dass die Pensen regelmässig überprüft werden. Dazu bietet sich die bevorstehende, neue Amtsperiode geradezu an. Die vorgeschlagenen Pensenänderungen seien nicht nur wegen steigender Fallzahlen nötig. Gerade im Sozialversicherungsbereich, aber auch im Strafrecht, zeige sich, dass die Fälle immer komplexer werden. Komplexere Fälle bedeuten mehr Aufwand, dies bereits während der Strafuntersuchung und letztlich auch am Strafgericht. Bekanntlich seien ein bis zwei Präsidien zuweilen mehr als ein Jahr mit einem einzigen, komplizierten Fall beschäftigt. Entsprechend häufen sich die Pendenzen und es sei richtig, im Hinblick auf die neue StPO ein zusätzliches Präsidium zu bestellen. Auch beim Sozialversicherungsrecht zeige sich, dass die komplexen Fälle viel Zeit beanspruchen.
Für die SP-Fraktion ist eine gute Justiz wichtig, welche fundierte Urteile fällt. Zudem sollen möglichst keine Fälle verjähren. Aus den genannten Gründen beantragt die SP-Fraktion ein klares Ja zu den vorgeschlagenen Pensenveränderungen.
Dominik Straumann (SVP) gibt bekannt, die SVP-Fraktion spreche sich nicht so eindeutig für die Pensenerhöhungen aus, stimme diesen jedoch mehrheitlich zu. Sicher sei es wichtig, die Pensen regelmässig zu überprüfen. Die SVP wolle auf keinen Fall, dass bei den verschiedensten Fällen eine Verjährung eintrete. Sie müsse zur Kenntnis nehmen, dass die Fälle komplexer werden und teilweise massiv zunehmen, was in der Sache störend sei. Zu einem späteren Zeitpunkt müsse einmal geprüft werden, ob tatsächlich sämtliche finanziellen Mittel korrekt eingesetzt werden.
Es sei eine Tatsache, dass eine grosse Zahl von Fällen vorliege, welche auf jeden Fall innerhalb der dafür vorgesehenen Frist abgehandelt werden sollen. Entsprechend sollen die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Heute sei es schade, dass bei der Beurteilung von komplexen Fällen oftmals Eingeständnisse wegen der langen Zeitdauer des Verfahrens gemacht werden müssen. Künftig sollen innert nützlicher Frist griffige Urteile vorliegen.
Daniele Ceccarelli (FDP) kann sich den vorhergehenden Aussagen zu den Aufstockungen inhaltlich anschliessen. Das Argument, die Fälle würden immer komplexer, sei für die Kommission nicht immer einfach nachvollziehbar. Aus seiner eigenen beruflichen Erfahrung stellt Daniele Ceccarelli jedoch eine ähnliche Tendenz fest.
Der Aufwand für unsere Justiz insgesamt beträgt im Budget knapp 56 Mio. Franken. Dieser Aufwand sei im Vergleich mit anderen Funktionen des Gemeinwesens nicht riesig. Nach wie vor ist Daniele Ceccarelli auch der Ansicht, man müsse der Justiz diejenigen Mittel zur Verfügung stellen, welche diese auch braucht, damit sie ihrer Funktion als dritte Gewalt gerecht werden könne. Die vorgeschlagene Pensenaufstockung bringe eine moderate Kostenerhöhung und es sei festzustellen, dass die Verantwortlichen beim Gericht darum bemüht seien, innerhalb des Gerichts einen Ausgleich zu schaffen. Die FDP-Fraktion wird der aktuellen Vorlage daher einstimmig zustimmen.
Christine Gorrengourt (CVP) unterstreicht im Sinne der Effizienz sämtliche Voten ihrer VorrednerInnen. Insbesondere beim Strafgericht spreche man heute von einem Vorrat an Arbeit. Dies bedeute, dass es teilweise sehr lange dauere, bis einzelne Fälle behandelt werden. Da dann nicht mehr alles im Detail nachvollzogen werden könne, komme es zuweilen auch zu unschönen Entscheiden. Bei einem Gericht, speziell auch beim Straf- und Jugendgericht, warten Opfer und Täter auf ein Urteil, auf Genugtuung und Strafe, weshalb die CVP/EVP-Fraktion einer Erhöhung des Präsidiums am Strafgericht zustimmen werde.
Betreffend Bezirksgericht Waldenburg stelle sich die Frage, ob wir uns künftig in unserem Kanton weiterhin kleine und aufwändige Gerichtseinheiten leisten wollen. Wird diese Frage bejaht, müssen auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Die CVP/EVP-Fraktion wird der aktuellen Vorlage zustimmen.
Kaspar Birkhäuser (Grüne) erklärt, die Grüne Fraktion könne sich praktisch ganz der CVP/EVP-Fraktion anschliessen. Bei den Gerichten sei es von zentraler Bedeutung, dass rasch Recht gesprochen werde. Verjährungen dürfen nicht vorkommen! Die Vorlage betreffend Änderung des Dekrets zum GOD müsse unter diesem Aspekt betrachtet werden. Wegen den rasch wachsenden Fallzahlen komme das Sozialversicherungsgericht mit dem Erledigen der pendenten Fälle kaum nach. Es sei daher angebracht, das Gesamtpensum der beiden Präsidien von 100 auf 130 % zu erhöhen.
Das Präsidium des Bezirksgerichts Waldenburg wurde vor fünf Jahren zu stark reduziert. Es ist daher nun eine leichte Anpassung nach oben vorgesehen.
Beim Strafgericht muss ein neues Präsidium für den Vorsitz des Zwangsmassnahmengerichts geschaffen werden, da die StPO dies so vorschreibt.
Sämtliche vorgeschlagenen Erhöhungen der Pensen und Präsidien seien also unumgänglich, weshalb die Grüne Fraktion die Vorlage unterstützt.
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Detailberatung Dekret zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 2 Absatz 3 keine Wortbegehren
§ 3 Absatz 6 keine Wortbegehren
§ 4 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsdekret, GOD) mit 66:0 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
> Dekret
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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