Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2009
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2009-134 vom 12. Mai 2009 Vorlage: Entwurf zu dem Gesetz über die Kulturförderung („Kulturgesetz") [Eintretensdebatte] - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 28. Oktober 2009 - Beschluss des Landrats am 12. November 2009: < Rückweisung an den Regierungsrat beschlossen > |
Karl Willimann (SVP), Präsident der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission, erklärt, das im Entwurf vorliegende «Gesetz über die Kulturförderung» (Kulturgesetz) ersetze das «Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen» von 1963.
Das neue Gesetz will den Kulturartikel der Kantonsverfassung umsetzen und eine gesetzliche Grundlage für die Kulturförderung und bereits bestehende kulturelle Institutionen des Kantons schaffen.
Die Vorlage wurde von der BKSK an drei Sitzungen beraten. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion erklärte einleitend, das neue Gesetz umfasse im Gegensatz zum alten alle Bereiche, sowohl die Kulturerhaltung wie auch die Kulturförderung. Der Nachvollzug der Praxis seit 1995 werd darin abgebildet, und es sei kein reines Subventionsgesetz mehr.
In der Fragerunde vermisst die Kommission mehrheitlich im Gesetz eine Definition des Begriffes Kultur. Es fehlt auch der Unterschied zwischen Kunstschaffen und Kulturschaffen sowie die Förderung des Breiteninteresses an der Kultur sowie eine Identitätsumschreibung der Baselbieter Kultur. Es wird aber auch auf die Schwierigkeit einer abschliessenden Definition des Begriffes Kultur verwiesen und in diesem Zusammenhang die Unesco- Formulierung erwähnt. Gesamthaft ist keine Fraktion von der Vorlage restlos überzeugt, vor allem werden Vorbehalte bezüglich inhaltlicher Vollständigkeit und sprachlicher Formulierungen gemacht.
In der Eintretensdebatte meint die SP, grundsätzlich könne man das Gesetz ohne grosse Diskussionen durchwinken, da es am Status quo nicht viel verändere. Allerdings schränkt man ein, damit auch nicht restlos zufrieden zu sein. Insbesondere fehlt der SP ein grundsätzliches Bekenntnis des Staates zur Kultur.
Die SVP bedauert, dass nur der Status quo zementiert werde. Es soll sich etwas verändern bezüglich der einseitigen Finanzierung der städtischen Kultur.
Der FDP fehlt eine Definition des Kulturbegriffs bezogen auf den Kanton Basel-Landschaft als Grundlage für das neue Gesetz. Auch wird im Kulturgesetz eine gewisse Zukunftsperspektive vermisst. Es wird ein Kulturleitbild als Grundlage für ein revidiertes Gesetz verlangt.
Auch der CVP fehlen klare Aussagen über die kulturelle Identität im Kanton Basel-Landschaft. Den regionalen Unterschieden im Kanton (Unter- und Oberbaselbiet) wird zu wenig Rechnung getragen. Lokales Brauchtum werde zu wenig berücksichtigt.
Auch die Grünen sprechen sich für eine Konkretisierung der basellandschaftlichen Kulturpolitik aus. Der Kulturbegriff solle in der grösstmöglichen Breite gefasst sein. Eintreten ist unbestritten.
Die FDP stellte Antrag auf Rückweisung der Vorlage mit dem Auftrag, die Grundsätze der basellandschaftlichen Kulturpolitik in Form eines Leitbildes oder mittels eines Zielartikels im Gesetz zusammenfassend darzustellen. Zur Ausarbeitung soll eine breit abgestützte Gruppe eingesetzt werden.
Die SP und die Grünen zögen es einer Rückweisung vor, in der Kommission eine seriöse Gesetzeslesung durchzuführen, wobei die von verschiedener Seite verlangten Änderungen direkt eingebracht werden könnten. Die SP erklärt sich aber schliesslich mehrheitlich mit dem Antrag der FDP einverstanden, möchte den Begriff «Definition von Kultur» aber ersetzen durch «Grundsätze einer Kulturpolitik Baselland». Die FDP ist mit dieser Abänderung einverstanden. Die BKSK stimmte der Rückweisung der Vorlage gemäss Antrag FDP mit 9:2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Im Nachgang dieses Beschlusses ersuchte die BKSD um Wiedererwägung. Sie schlug vor, dass mit der Verankerung eines entsprechenden Zielparagrafen im Gesetz einem in der Kommission geäusserten Kritikpunkt Rechnung getragen werden solle, und legte dafür einen Entwurf vor.
Die SP kam zum Schluss, dass der vorgeschlagene Zielparagraf im Grundsatz genau dem entspreche, was im ersten Gesetzesentwurf gefehlt habe.
Die SVP, FDP und CVP bemerken, dass der Vorschlag zwar gut gemeint sei, die festgestellten Defizite aber nicht zu beheben vermöge. Die kulturelle Identität des Kantons bleibe zu wenig oder gar nicht fassbar. Eine klare Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sei nicht vorhanden. Visionen fehlten, und es gebe keine Differenzierung zwischen Profi- und Laien-Kultur. Zudem werfe auch der neue Vorschlag bereits wieder Fragen auf. Für die Grünen beinhalten die Vorschläge der BKSD das, was sie sich wünschten, und sie könnten damit leben.
Die BKSK lehnte den Wiedererwägungsantrag der BKSD mit 7:5 Stimmen ab.
Die BKSK beantragt dem Landrat Rückweisung der Vorlage 2009/134 an die Regierung mit dem Auftrag, die Grundsätze der basellandschaftlichen Kulturpolitik in Form eines Leitbildes zusammenfassend darzustellen oder in Form eines Zielartikels ins Gesetz einfliessen zu lassen.
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- Eintretensdebatte
Marc Joset (SP) erinnert sich, zu Beginn der Kommissionsberatungen seien sich alle einig gewesen, dass Kultur etwas Existenzielles sei. Er hat selber in zerstörten Kriegsgebieten erlebt, dass Menschen sich dank der Kultur - nebst anderen Faktoren - wieder aufrichten konnten. Deshalb muss auch in guten Zeiten zur Kultur Sorge getragen werden.
Nach der Diskussion in der Kommission, in den Medien und den Forderungen der jüngst eingereichten Motion 2009/320 ist nicht mehr klar, ob immer noch alle hinter obigem Grundsatz stehen. Gewisse Äusserungen lassen einen sehr skeptisch werden. Eine Rückweisung an die Regierung, sollte sie denn beschlossen werden, käme einer Bankrotterklärung des Parlaments gleich.
Der Kulturartikel in der Kantonsverfassung hält fest, dass die Förderung von Kunst und Kultur eine öffentliche Aufgabe von Kanton und Gemeinden sei. Als einer von wenigen Mitgliedern dieses Parlaments war Marc Joset damals Mitglied der entsprechenden Kommission des Verfassungsrats; in gutem Einvernehmen und bis ins Detail wurde um diese Formulierung gerungen. Damals war es noch möglich, dass die SP und die FDP als staatstragende Parteien so etwas aufgrund von wahren Persönlichkeiten aushandeln konnten. Dabei wurden Gemeinden und Kanton bewusst gleichberechtigt nebeneinander gestellt.
Zu diesem Verfassungsauftrag eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, war Ziel der aktuellen Vorlage. Der Entwurf baut auf bestehenden Verträgen (z.B. dem Kulturvertrag mit Basel-Stadt), Konzepten (z.B. Museumskonzept, Bibliothekskonzept) und Grundlagenpapieren (z.B. «Titel & Thesen für eine zeitgemässe Kulturpolitik 2007-2010») auf. Darin ist, unbesehen von einzelnen Formulierungen, im grossen Ganzen, das definiert, was auch nach einer breiten Diskussion in einem Kultur-Leitbild stehen würde. Auf diese Unterlagen wurde in der Kommission nicht eingegangen; das ist schade, denn darauf hätte eine interessante Diskussion aufbauen können.
Das Kulturgesetz ist auch nötig, weil darin eindeutig das Problem der Zuständigkeit zwischen Kanton und Gemeinden aufgeschlüsselt wird. Man kann zwar nicht alles bis ins kleinste Detail in «Schächtelchen» abpacken und den letzten kleinen Finanzstrom sauber aufzeigen - denn Kultur ist komplex, dynamisch und grenzenlos, wie auch die Gesellschaft insgesamt: Kulturschaffende haben oft unterschiedliche Wohn- und Arbeitsorte, und KulturbesucherInnen überschreiten sehr oft Grenzen, weil es keine Rolle spielt, wo Kultur stattfindet.
Die Vorortsgemeinden unterstützen die sogenannte «städtische Kultur» mit jährlich rund einer halben Million Franken; sie haben eine gesetzliche Grundlage verlangt, die das Kulturgesetz nun bietet. Das haben die entsprechenden Gemeinden in der Vernehmlassung ausdrücklich begrüsst.
Das Parlament muss seinen gesetzgeberischen Auftrag ernst nehmen und das Gesetz nun beraten. Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Sie stimmt gegen Rückweisung an die Regierung und beantragt Rückweisung an die Kommission, damit dort die Detailberatung in Kenntnis der dazu bestehenden Grundlagenpapiere und des von der Regierung nachgereichten Zweck-Paragraphen durchgeführt werden kann.
Es wird immer wieder nach einem «griffigeren» Gesetz verlangt. Es dürfte schwierig sein, auf diesem Gebiet noch griffiger zu legiferieren. Wünschbar wäre hingegen eine griffige Kritik am Gesetzesentwurf; diese wurde bisher noch nicht geäussert: Was genau soll geändert werden? Wenn diese Vorschläge auf dem Tisch liegen, kann darüber diskutiert werden. In der Kommission hatte man dazu noch keine Gelegenheit. Nach einer solchen Leitbild-Diskussion müssen die dabei gewonnenen Erkenntnisse wieder in möglichst allgemein verständliche Gesetzesparagraphen umgesetzt werden. Auch dann wird es nicht gelingen, Kultur bürokratisch zu definieren. Denn Kultur ist das, was die Menschen in ihrem Zusammenleben weiterbringt. Diese Definition ist zu konzentrieren und auf ein paar konkrete Bestimmungen herunterzubrechen. Und dann muss die Politik Farbe bekennen und, falls mehrheitlich gewünscht, Änderungen vornehmen - so wie bei jeder anderen Gesetzesberatung.
Das Gesetz hat keine unmittelbaren Kostenfolgen. Trotzdem sind natürlich Kulturausgaben stets ein Thema. Baselland gibt für Kultur pro Kopf (CHF 160,- pro Jahr im Schnitt, mit kommunalen Schwankungen) im Vergleich zu Basel-Stadt (CHF 800,- im Jahr) viel weniger Geld aus, obschon der Land- vom Stadtkanton profitiert. Von den Baselbieter Kulturausgaben bleiben drei Viertel im Kanton, ein Viertel fliesst an kulturelle Institutionen in Basel-Stadt (wohlbemerkt: an die Institutionen, nicht an den Kanton BS). Auch bei den Vorortsgemeinden sieht das Verhältnis ähnlich aus: Von den CHF 160,- Kulturausgaben pro Kopf bezahlt die Gemeinde Binningen rund ein Viertel an Kultureinrichtungen in Basel.
Georges Thüring (SVP) teilt mit, dass die SVP-Fraktion einstimmig die Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat beantrage und sich damit dem Kommissionsantrag vollumfänglich und ohne Wenn und Aber anschliesse. Der Präsident der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission hat die Gründe, die dieses Vorgehen zwingend erforderlich machen, bereits eingehend dargelegt. Es kann insofern auf den Kommissionsbericht verwiesen werden.
Dass sich der Kanton ein zeitgemässes und zukunftsweisendes Kulturförderungsgesetz geben will, ist richtig und angesichts der heute fehlenden gesetzlichen Grundlagen auch notwendig. Die Absicht, die hinter der Vorlage steht, ist gut und löblich, aber die Ausführung schlicht ungenügend und nicht brauchbar. Deshalb: Zurück an den Absender!
Mit der Rückweisung verbunden ist nicht nur die Erwartung auf eine Nachbesserung. Sondern die Bürgerinnen und Bürger - und insbesondere die Kulturschaffenden - haben Anspruch darauf, dass der Kanton zuerst ein umfassendes und breit abgestütztes Leitbild für seine Kulturpolitik formuliert. Erst wenn ein solches Grundsatzdokument vorliegt, ist es sinnvoll, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.
In den Medien und in verschiedenen Diskussionen wurde der SVP unterstellt, sie sei vor allem deshalb für die Rück-weisung, weil in der Vorlage das Wort «Basel» zu häufig vorkomme oder weil aus dem Baselbiet zu viel Geld in städtische Kulturinstitutionen fliesse. So einfach ist es nicht! Natürlich ist es störend, dass sich die aktuelle Baselbieter Kulturpolitik zu stark nach Basel ausrichtet und dazu sehr, sehr viel Geld in die Stadt fliesst. Aber vielleicht liegt der Grund dafür genau darin, dass Baselland bisher über kein kulturpolitisches Leitbild und eine daraus abgeleitete Strategie verfügt.
Der vorliegende Entwurf weist folgende, schwerwiegende Mängel auf: Es fehlt eine fassbare kulturelle Identität des Baselbiets. Es findet keine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden statt. Es fehlen Visionen und zukunftsweisende Strategien ebenso wie die Unterscheidung zwischen Profi- und Laienkultur oder präzise Angaben zur Finanzierung städtischer Spitzenkultur. Auch fassbare Vorstellungen zur künftigen Finanzierung der regionalen Kultur sind in der Vorlage nicht enthalten. Der Entwurf kommt wie ein Kulturverwaltungsgesetz daher. Damit widerspricht er der Bedeutung der Kultur. Das kulturelle Schaffen hat mehr verdient. Das Baselbiet bietet in seiner Vielfalt ein sehr grosses kulturelles Potenzial. Das Kulturgesetz muss dieses vielseitige Kulturschaffen, das vor allem in den Gemeinden und in vielen Vereinen stattfindet, wiederspiegeln. Der Kanton braucht ein eigenständiges Kulturkonzept, das vor allem eine eigene, identitätsstiftende Wirkung beinhalten muss.
Die Rückweisung ist nicht nur ein notwendiger Schritt, sondern sie bietet auch die Chance, dass der Landrat zum Nutzen der Baselbieter Kultur etwas Gutes und Zukunftsweisendes schaffen kann. Diese Chance sollte genutzt werden.
Christine Mangold (FDP) bemerkt, wo auch immer man hinhöre, so heisse es überall, der vorliegende Gesetzesentwurf sei nicht perfekt. Alle Parteien und Medien sind sich darin einig. Nur der Umgang mit diesem nicht perfekten Gesetz ist unterschiedlich: SP und Grüne sowie ein Teil der Medien möchten das Gesetz durchwinken. In Zeitungen wird die Kritik als lächerlich abgetan, und es sei grotesk, dass eine breite Bevölkerungsschicht sich Gedanken machen solle, was Kultur für den Kanton Baselland überhaupt bedeute.
Die FDP-, SVP- und CVP/EVP-Fraktionen meinen, wenn etwas nicht klar ist, müsse man sich sehr wohl Gedanken machen, wie man zu einer besseren Lösung kommen könne. Ihren Ansatz haben sie in ihrer Motion 2009/320 formuliert. Wenn sich der Kanton Basel-Landschaft ein Kulturgesetz gibt, ist es vorab wichtig, sich Gedanken zu machen, was man unter Kultur versteht und wie die Kultur in diesem Kanton definiert werden soll. Ländliche Kultur unterscheidet sich von städtischer, und deshalb ist es wichtig, grundsätzliche Gespräche zu führen, bevor ein Gesetz erarbeitet wird. Zuerst muss der Boden geschaffen werden, und dann kann man sich über die Details des Gesetzes unterhalten. Soweit ist man aber noch nicht.
Der Kulturbegriff ist für die bürgerlichen Parteien noch zu wenig griffig definiert. Wenn es im Entwurf heisst: «Der Kanton und die Gemeinden fördern die Kultur. Die Kulturförderung umfasst die Unterstützung und öffentliche Vermittlung der Kultur, der Kunst und des Kulturschaffens», muss man sich fragen: Was ist genau gemeint mit «Kulturschaffende»? Sind das professionelle Künstler oder auch aktive Vereinsmitglieder? Was ist «Kultur»? Das soll zuerst in einer breiten Diskussion erarbeitet werden.
Es fehlt ein Leitbild, dem die Verfassung von Bund und Kanton zugrunde liegt. Diesen Boden muss man jetzt schaffen, dann können die nächsten Etagen darauf gebaut werden und zuoberst kommt als Dach das Gesetz. Kulturpolitik heisst, sich auseinanderzusetzen mit der gesellschaftlichen Entwicklung, mit den Spannungsfeldern zwischen den Generationen, den einzelnen Bevölkerungsschichten und ihren Interessen.
Es wurde gesagt und geschrieben, man hätte schon längst Zeit gehabt, sich zu diesen Fragen zu äussern, es habe schliesslich eine Vernehmlassung gegeben. Die FDP hat schon in ihrer Vernehmlassung klar auf die genannten Punkte hingewiesen. Sie hat damals schon betont, primär solle weiterhin die regionale Kultur gefördert werden und erst sekundär - und nur mit Bezug zum Kanton Baselland - auch die überregionale Kultur. Für die FDP ist dieses Kaskadenmodell ganz wesentlich. Es sollte auf den angesprochenen Kulturvertrag zurückgegriffen werden, in dem klar festgelegt ist, wie viel und auf welche Art das Geld verteilt werden soll. Baselland will sich sehr wohl an den Kulturaufwendungen von Basel-Stadt beteiligen, aber auch dort muss das Geld an Institutionen mit regionalem Angebot fliessen.
Weiter hat die FDP in ihrer Vernehmlassung deutlich gemacht, weshalb der Gesetzesentwurf für sie unscharf, zu weitschweifig und nicht stufengerecht abgefasst sei. Die vorhandenen Instrumente wurden also genutzt, um darauf hinzuweisen, was wichtig wäre, damit man dem Kulturgesetz zustimmen könnte. Auf diese Punkte wurde aber nicht eingegangen. Und es ist ausserordentlich bedauerlich, dass nun nicht gleich im Anschluss an die Beratung des Kulturgesetzes noch die Motion 2009/320 behandelt werden kann. Denn damit soll klargestellt werden, wie der Boden bestellt werden soll, auf dem später ein gut positioniertes Haus aufgebaut werden kann.
Weil die von der FDP in der Vernehmlassung angesprochenen Punkte nicht in den Gesetzesentwurf eingeflossen sind, kann die freisinnige Fraktion dem Gesetz nicht zustimmen. Sie ist deshalb für Eintreten und Rückweisung an den Regierungsrat.
Christian Steiner (CVP) gibt bekannt, dass auch die CVP/EVP-Fraktion auf die Vorlage eintreten, sie dann aber an die Regierung zurückweisen wolle mit dem Auftrag, ein Leitbild für die Kulturpolitik des Kantons Baselland zu schaffen, das der Kultur im Kanton ein profilierteres Gesicht verleiht.
Für weite Bevölkerungskreise in Baselland kommt die Kultur sehr akademisch daher. Es wäre Aufgabe des Leitbildes, dafür zu sorgen, dass auch die ländliche Kultur sich darin wiedererkennt. Die CVP/EVP-Fraktion legt aber ein klares Bekenntnis ab zur Fortsetzung der heutigen Kulturförderungspraxis, d.h. zum Engagement des Kantons für die kulturellen Einrichtungen in Basel-Stadt - aber mit gewissen Einschränkungen oder Verbesserungsforderungen: Mehr Mitsprache in den entscheidenden Gremien, frühzeitiger Einbezug in die Erarbeitung neuer Konzepte, keine Automatismen in der Finanzierung (Stichwort Kaserne).
Für die bevorstehende Diskussion ist ein pragmatisches Vorgehen angezeigt. Die Vorlage dürfte von einer grossen Mehrheit zurückgewiesen werden. Darüber sollte nun abgestimmt werden, und es sollte keine endlose Kulturdebatte entstehen. Dafür ist Zeit, sobald das Leitbild und eine neue Vorlage auf dem Tisch liegen.
Madeleine Göschke (Grüne) weist darauf hin, dass Kultur zum Leben gehöre und dass Kultur nicht verwaltbar sei. Kultur steht für Verständigung untereinander, sie ist die Quelle von Identität und Kreativität. Kultur ist der Spiegel der Gesellschaft und treibt deren Entwicklung voran. Das sagen auch die Bürgerlichen, und dieser Analyse kann man nur zustimmen.
Offenbar hört aber für viele die Verständigung untereinander an der Kantonsgrenze auf. Es wäre traurig, wenn die Quelle von Identität und Kreativität im Kanton Baselland eingemauert würde. Die Kulturschaffenden lassen sich zum Glück auch ausserhalb unseres prächtigen Kantons inspirieren: Mit der heutigen Mobilität bewegen sich alle, Frauen und Männer, in der ganzen Schweiz und weit darüber hinaus. Dafür muss man dankbar sein, denn daraus ist die Vielfalt der Kultur entstanden, davon lebt sie, und genau deshalb ist sie der Spiegel der gesamten Bevölkerung.
So vielfältig wie unsere Kultur ist, so vielfältig ist die Bevölkerung in diesem Kanton. Also bitte: Kein Heimatschutz!
Die Grünen wollen ein Kulturförderungsgesetz. Ein grosser Wurf ist die Vorlage nicht. Aber am 17. September 2009 hat Regierungspräsident Urs Wüthrich der BKSK einen neuen Titel und den fehlenden Zweckparagraphen vorgelegt. Er hat die geäusserte Kritik gut aufgenommen und der Kommission Formulierungen unterbreitet, die deren Wunsch nach mehr Präzision und Klarheit erfüllt hätten. Aber es kam bekanntlich anders.
Die grüne Fraktion ist für Eintreten, aber gegen Rückweisung an den Regierungsrat, sondern für eine Detailberatung in der Kommission.
Hannes Schweizer (SP) zitiert die Redewendung «Man schlägt den Sack und meint den Esel»: Es gibt kein treffenderes Sprichwort angesichts der Haltung der FDP, SVP und CVP. Man kann nur staunen. Sie bringen Argumente vor mit dem einzigen Ziel, das Kulturförderungsgesetz zurückzuweisen. Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet diese Parteien nun ein Leitbild verlangen, das definieren soll, was Kultur ist, das erklärt, wie die ländliche und die städtische Kultur sich unterscheiden.
Kultur bezeichnet die Bemühungen, die das Zusammenführen von Menschen - unabhängig von politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen - ermöglichen. Dass dafür nun eigens eine Studie gemacht werden muss, lässt auf einen Mangel an geistiger Kreativität in der Kommission schliessen. [Heiterkeit]
Hannes Schweizer möchte nicht, dass der Kanton beispielsweise der Gemeinde Titterten vorschreibt, was sie als Kultur zu bezeichnen habe. Kultur findet statt - die Frage ist nur, ob man bereit ist, sie zu unterstützen. Es ist durchaus nicht so, dass Kultur im ländlichen Gebiet weniger unterstützt wird als in der Stadt oder im Unterbaselbiet.
Die Forderung, das Gesetz zurückzuweisen mit der Forderung nach Erstellung eines Leitbildes, ist schwer nachvollziehbar. Denn Kultur findet einfach statt in diesem Kanton: Dazu gehört auch eine Viehschau in Langenbruck, während es in Münchenstein wohl anders aussieht. Wenn nun die Bürgerlichen zentralistisch festlegen wollen, was künftig als Kultur zu gelten habe und welche Kultur förderungswürdig sei, wenn definiert wird, ob Kultur von Laien oder von Profis auszugehen habe - dann handelt es sich um einen respektlosen Umgang mit allen, die sich am Kulturschaffen beteiligen, und mit allen, die eine wichtige Aufgabe übernehmen, indem sie das kulturelle Geschehen in den Gemeinden fördern.
Der Landrat soll die Vorlage an die Kommission zurück-weisen, damit diese die vorgebrachten Gedanken aufnehmen kann.
Urs von Bidder (EVP) nimmt nicht inhaltlich zum Geschäft Stellung, sondern übt formale Kritik am Kommissionsbericht. In diesem ist durchgängig nur von einer CVP-Fraktion die Rede. Diese Fraktion heisst aber CVP/EVP-Fraktion; darauf ist in sämtlichen Berichten und Voten hinzuweisen.
Eva Chappuis (SP) karikiert die Debatte als «parlamentarische Sternstunde»: Der Landrat ist offenbar ein Parlament, das ein Leitbild als verbindlicher ansieht als ein Gesetz, ein Parlament, das sich weigert, eine Gesetzesvorlage zu beraten, das der Einfachheit halber denjenigen, die sie beraten möchten, unterstellt, sie wollten das Gesetz einfach «durchwinken» - so ein Parlament nimmt sich selber nicht ernst, und diese Diskussion ist ein trauriges Erlebnis. Denn «durchwinken» will niemand, sondern verlangt wird eine seriöse Beratung, in der alle ihre Anträge einbringen können und in der dann ausgemarcht wird, so wie es normal ist.
Sollen sich Kulturschaffende an ein Leitbild halten? Die lachen nur über den Landrat; denn sie schaffen jene Kultur, zu der sie persönlich eine Beziehung haben, die sie für schaffenswert halten und die ihren Talenten entspricht - sie werden sich nie und nimmer auf ein basellandschaftliches Kulturleitbild abstützen. Was sie brauchen, ist ein Fördergesetz, das ihnen in ihrem Tun die Rückversicherung gibt, dass ihr Wirken nicht einfach im luftleeren Raum hängt und dass die Öffentlichkeit - also die Konsument(inn)en ihres Kulturschaffens - letztlich auch einen Beitrag dazu leistet, dass man vom Kulturschaffen leben kann.
Was jetzt geschieht, ist eine grosse Weigerung, ein Auf-die-lange-Bank-Schieben. Dabei kommt im Gesetzesentwurf der Begriff «Basel-Stadt» ein einziges Mal vor und nicht, wie behauptet, x-mal. Das Gesetz dient zur Sicherung der Existenz der Kantonsbibliothek, des Kantonsmuseums und der Römerstadt Augusta Raurica, von lauter Einrichtungen also, die der Kanton finanziert, ohne dafür über eine gesetzliche Grundlage zu verfügen. Das Parlament will nicht mehr einsehen, dass es seine eigene Geschäftsprüfungskommission war, die die Schaffung einer solchen Gesetzesgrundlage forderte.
Gesetzgebung ist Parlamentsarbeit und nicht Regierungsauftrag. Der Landrat braucht zwar die Unterstützung der Verwaltung dafür, aber das Legiferieren ist der ureigenste Auftrag des Landrates, und wenn er diesen nicht wahrnimmt, so kapituliert er. Gute Nacht!
Für Ueli Halder (SP) «hülfteschänzelet» es wieder einmal ganz gewaltig im Landratssaal. Die krampfhafte Unterscheidung zwischen «städtischer» und «ländlicher» Kultur, wie sie in der Motion der bürgerlichen Fraktionen zum Ausdruck kommt, revoziert Bilder wie «Hie Baselland: Trachtenchor, Blasmusik - da Basel-Stadt: Elite-Theater, Alternativ-Kultur». Diese Unterscheidung ist unsinnig. Der Kanton Baselland besteht eben nicht nur aus ländlichen Lebensformen und -räumen, sondern mindestens so sehr aus städtischen Ballungsräumen, die dazu starke Bindungen aufweisen zu einem kulturellen Zentrum von europäischer Bedeutung.
Es gibt erfreuliches Seniorentheater auch im sogenannten «Speckgürtel» - z.B. im Allschwiler Kirchgemeindesaal -, genauso wie Weltstars der klassischen Musik in Waldenburg oder auf Wildenstein auftreten. Es gibt eben nicht «städtische» und «ländliche» Kultur, sondern nur gute oder schlechte kulturelle Leistungen bzw. eine breite Palette kultureller Angebote, die verschiedensten Geschmäckern entsprechen.
Gute Kultur - wurscht, ob sie von Laien oder von Profis geleistet wird - soll förderungswürdig sein. Dabei ist natürlich klar, dass professionelle Leistungen mehr kosten, weil es Leute gibt, die davon leben müssen. Der grösste Irrtum ist, dass «städtische Kultur» mit baselstädtischen Institutionen gleichgesetzt wird. Das Theater Basel und viele andere kulturelle Institutionen in Basel werden zumindest zur Hälfte von Baselbieter Einwohner(inne)n besucht. Mit anderen Worten: Die kulturellen Leistungen in Basel-Stadt sind integraler Bestandteil der Baselbieter Kultur, nicht zuletzt, weil die Baselbieter als Konsument(inn)en dafür bezahlen, sondern auch der Kanton und die Gemeinden - wenn auch noch in absolut ungenügender Höhe. Erst wenn diese Aufgaben partnerschaftlich geteilt werden, kann Baselland auch wirklich mitgestalten und mitbestimmen, und dann handelt es sich erst recht um Baselbieter Kultur.
Eine Rückweisung des Gesetzesentwurfs an die Regierung bringt gar nichts ausser Zeitverlust - und diesen kann man sich eigentlich nicht leisten. Die Kommission soll noch einmal dahinter gehen, ihre Hausaufgaben machen und versuchen, die Mängel, die der Gesetzesentwurf tatsächlich hat - vor allem im sprachlichen Bereich -, zu beheben.
Karl Willimann (SVP) erklärt, an Urs von Bidder gerichtet, er erwähne die EVP im Bericht nicht, weil sie in der BKSK gar kein Mitglied stelle. Wenn es formell gewünscht wird, wird er aber künftig von der CVP/EVP-Fraktion schreiben.
Zu Hannes Schweizers Bemerkung, die Baselbieter Kultur komme finanziell nicht zu kurz: Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Die Aufwendungen des Kantons Baselland für baselstädtische Kulturinstitutionen belaufen sich auf CHF 13,8 Mio. jährlich, jene an basellandschaftliche Einrichtungen auf CHF 1,7 Mio.
Zwischenruf Eva Chappuis (SP): Plus Römerstadt, plus Kantonsmuseum und so weiter!
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) betont, die Regierung - nicht: die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion - habe unter dem Motto «Fundament und Perspektiven» im Auftrag der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission - nicht: der Verwaltung - eine sorgfältige Auslegeordnung zu den Merkmalen und der Praxis der Kulturförderung im Kanton Basel-Landschaft vorgelegt. Gleichzeitig werden die Prioritäten definiert, es werden die Leitideen der kantonalen Kulturpolitik beschrieben, und die Regierung stellt einen umfassenden Gesetzestext zur Diskussion.
Mit dem Entwurf eines Kulturgesetzes kommt die Kultur in diesem Kanton als Ganzes auf die politische Agenda. Was auf den ersten Blick als zwar solid, aber etwas bieder und wenig spektakulär bezeichnet werden könnte, ist bei genauer Prüfung von ausserordentlicher Bedeutung und birgt einige Brisanz.
Weil die Kultur immer wieder in die Kategorie «Nice to have» abgedrängt wird, ist eine umfassende gesetzliche Verankerung der Kunst- und Kulturförderung trotz eines pragmatischen Inhalts visionär und spektakulär, aber auch existenziell wichtig - darauf hat Eva Chappuis bereits hingewiesen. Über die Gesetzesparagraphen hinaus wird in der Vorlage die Kulturpolitik des Kantons Basel-Landschaft beschrieben: Der Kanton Basel-Landschaft bekennt sich zu einer aktiven und profilierten Kulturpolitik. Er beruft sich dabei auf eine Kultur in einer breiten Ausprägung, die sowohl Identifikation als auch Auseinandersetzung fördern soll.
Unter Kultur wird das verstanden, was unserer Spezies erlaubt, die Vergangenheit und die Gegenwart und ihre Zusammenhänge zu begreifen und aus diesem Verständnis heraus Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen.
So definieren auch die Unesco, der Europarat und eine ganze Anzahl an Schweizer Kantonen die Kultur.
Die Baselbieter Kulturpolitik orientiert sich an folgenden drei Eckwerten:
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1.
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Die Kulturpolitik des Kantons Basel-Landschaft ist notwendigerweise pluralistisch. Das Baselbiet pflegt seine kulturhistorisch bedeutsamen Monumente, saniert beispielsweise die römischen Ruinen, die Burgen; das kulturelle Erbe wird in den Sammlungen des Kantons nicht nur aufbewahrt, sondern auch dokumentiert. Die Museen und Bibliotheken forschen, vermitteln und erhalten, setzen sich aber gleichzeitig und gleichwertig auch für die Entwicklung neuer Kulturinhalte und -formen ein.
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2.
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Die Kulturpolitik des Kantons Basel-Landschaft ist notwendigerweise partnerschaftlich. Die Förderung von Kultur beschränkt sich nicht auf das eigene Kantonsgebiet, sondern öffnet sich für die ganze Region. Die Förderpraxis, so wie sie bisher erfolgreich funktioniert hat in den klassischen Bereichen Theater, Musik, Tanz, Literatur und Film, wird gemeinsam mit Basel-Stadt gestaltet. Der Kulturvertrag ist ein Fundament für diese Partnerschaft, und wichtig ist dabei, dass für die Kulturpolitik immer wieder Partner gesucht werden - seien es Private, Institutionen, Organisationen, Gemeinden oder andere Kantone.
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3.
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Die Kulturpolitik des Kantons Basel-Landschaft ist ausdrücklich eine öffentliche Angelegenheit - darüber besteht erfreulicherweise Konsens, wenn auch nicht überall gleich ausgeprägt. Kunst und Kultur gehen zwar in der Regel von privater Initiative aus, sie entspringen der Fantasie von Kunstschaffenden, aber erst in der Öffentlichkeit können sich Kunst und Kultur überhaupt behaupten und profilieren. Kultur braucht öffentliche Räume und öffentliche Unterstützung.
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In der Vernehmlassung wurde dieser umfassende und zukunftsorientierte Ansatz der Kulturpolitik und des Kulturgesetzes insgesamt ausdrücklich gewürdigt. Die CVP beispielsweise begrüsste die Aktualisierung und das klare Bekenntnis zur Kultur und zur Kulturförderung, genauso wie die Rollenklärung bezüglich Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden. Die Vorlage wurde als «instruktiv» beurteilt, gleichzeitig wurde die breite Palette der erwähnten Kulturbereiche mit einem klaren Bekenntnis zu einer aktiven Kulturförderung ausdrücklich unterstützt.
Die FDP schrieb in ihrer Vernehmlassungsantwort:
«Kultur und kulturelles Schaffen gehören zu den unabdingbaren geistigen Grundlagen und Werten für unsere Gesellschaft und sollen sich frei entfalten können. Dazu genügt jedoch die private Unterstützung alleine nicht, sondern Kultur zu unterstützen und zu fördern ist ebenfalls Auftrag an die Allgemeinheit, wie dies die Kantonsverfassung vorschreibt.»
Die FDP steht damit für Kulturförderung als Staatsaufgabe ein, und
«die FDP Baselland befürwortet folgende Neuerungen:
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1.
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Die Zuständigkeitsaufteilung zur Kulturförderung zwischen dem Kanton einerseits und den Gemeinden andererseits ist stufengerecht und entspricht dem Subsidiaritätsprinzip.
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2.
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Die Ausweitung und die Überregionalität in der kantonalen Kulturförderung trägt den vielen grenzüberschreitenden kulturellen Tätigkeiten und Ausstrahlungen in der Nordwestschweiz und in der Region Rechnung.
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3.
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Die Leitlinien der Kulturförderung sind sinnvoll und sind geeignet, einen effektiven und effizienten Einsatz der öffentlichen Fördermittel sicherzustellen.»
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Das heisst nichts anderes als: Die FDP begrüsste in ihrer Vernehmlassungsantwort ausdrücklich und ausgerechnet die kulturpolitischen Leitideen, die nun von der Fraktion gefordert werden. Da erstaunt es nicht, dass verschiedene FDP-Exponenten wenig Verständnis zeigen für den geistigen Salto ihrer Landratsfraktion.
Drei Feststellungen scheinen im Hinblick auf die Weiterbearbeitung der Vorlage wichtig:
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Der Kanton Basel-Landschaft hat sich in den letzten Jahren als engagierter Kulturkanton positioniert und profiliert. Stichworte dazu: Römisches Theater Augst; Kantonsbibliothek Liestal; wichtiges Standbein des Stimmen-Festivals; Ausbau der Förderung und Unterstützung des kulturellen Schaffens im Kanton selber - es sei an die Beschlüsse zur Unterstützung des Theaters Roxy, Birsfelden, erinnert -; Ausbau der Abgeltung für zentralörtliche Leistungen an Basel-Stadt aus der Kulturvertragspauschale dank der gestiegenen Steuererträge.
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2.
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Mit einer breiten Palette an kulturellen Aktivitäten in der Vorlage wird aufgezeigt, wie gross die Vielfalt ist, von der Sanierung der Burgruinen, dem Ausbau der Kantonsbibliothek, der Unterstützung und Förderung der zeitgenössischen Theater-, Musik- und Tanzproduktion bis zum Ermöglichung der gesamtschweizerischen Sommer-Akademie der Volkskultur - letzten Sommer war Muttenz Hauptstadt der schweizerischen Volkskultur, ermöglicht durch einen grossen Förderbeitrag des Kantons!
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3.
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Ausgerechnet die sogenannte «Volkskultur» denkt nicht in engen Kantonsgrenzen: Gerade am 8. November 2009 wurde in Reigoldswil die gemeinsame Fahne der Veteranenvereinigung des Musikverbandes beider Basel eingeweiht. In den letzten paar Jahren sind der Chorverband beider Basel und der Musikverband beider Basel entstanden. So wurden die Kräfte gebündelt. Das Merkmal dieses Zusammenar-beits- und Zusammenschluss-Prozesses ist, dass die Initiative dafür von Baselland ausgeht. In den Dachorganisationen des Baselbieter Breitensports sind es die Baselbieter Vertreter/innen, die den
Lead
übernehmen. Von den Chor- und Blasmusik-Formationen und -Verbänden erfährt der Kanton immer wieder grosse Wertschätzung und Dank und wird oft gelobt. An solchen Veranstaltungen bekommt der Kulturdirektor gewöhnlich bessere Noten als in gewissen Kommentaren von politischen Parteien.
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Es wird gesagt, das Gesetz sei unbrauchbar; aber eine konkrete Begründung, was genau fehle und was anders sein müsse, liegt auch nach drei Kommissionssitzungen unverändert im Nebel. Es ist wichtig festzuhalten, dass beispielsweise die Förderpolitik jederzeit transparent offengelegt ist und dass die Klarheit der Förderkriterien - es wird nicht nach Postleitzahlen, sondern nach Qualität beurteilt - in einem aktuellen Beschwerdeentscheid durch den Rechtsdienst des Regierungsrates gestützt und bestätigt worden ist.
Das Fazit aus der bisherigen Beratung lautet:
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1.
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Wer die Kommissionsberatungen mitverfolgte, konnte sich davon überzeugen, dass über den Gesetzestext hinaus die Vorlage eine ausführliche Leitidee enthält, die das Kulturgesetz herleitet aus konzeptionellen Grundlagen, Leitgedanken und Thesenpapieren. Es gibt keinen anderen Kanton, in dem sich die Kulturpolitik auf vergleichbare Grundlagen abstützt, die immer weiterentwickelt und aktualisiert worden sind. Neben den Konzepten und Leitideen für einzelne Bereiche sind zu erwähnen: «Kulturkonzept» von 1989, «Bericht und Perspektiven zur Kulturpolitik 1995-2000» von 1995, «Dossier Kultur 2002-2006» von 2002 und «Titel und Thesen für eine zeitgemässe Kulturpolitik 2007-2010» von 2007.
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2.
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Wer die Vorlage zum Kulturgesetz liest, kann sich von den klaren Leitideen, die darin enthalten sind, von einem ausformulierten Kulturverständnis und einem umfassenden Regelungswerk überzeugen, das die ganze Breite des hiesigen Kulturschaffens abdeckt und das Fundament und die Perspektiven definiert. In der Kommissionsberatung wurde ein Wettbewerb gestartet: Wer kann eine Kulturform nennen, die im Gesetzesentwurf nicht vorkommt? Bis jetzt hat sich niemand gemeldet, um einen Preis entgegenzunehmen.
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3.
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Wer den schriftlichen Wiedererwägungsantrag der BKSD an die Kommission zur Kenntnis nimmt, muss bestätigen, dass der problematische Teil dieser Gesetzesvorlage um einen ausführlichen Zweckartikel erweitert worden ist - das entspricht genau der mit dem Rückweisungsantrag geforderten Alternative.
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Die Diskussion über Kulturpolitik ist schwierig, weil es bedauerlicherweise zur Kenntnis zu nehmen gilt, dass die CVP, speziell aber die FDP - in früheren Zeiten eine wichtige, engagierte kulturpolitische Gestaltungskraft - festgestellt haben, sie wollten sich der SVP anschliessen.
Die Aufforderung, die Vorlage in der Kommission weiterzuberaten und nicht an die Regierung zurückzuweisen, ist verbunden mit einer doppelten Einladung:
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Es geht nicht darum, die Vorlage «durchzuwinken», sondern die Kommission soll die Chance nutzen, im Rahmen der Detailberatung das Gesetz besser zu machen. Speziell besteht offenbar das Bedürfnis, einzelne Begriffe verständlicher zu definieren, und eine deutlichere Form des Zielparagraphen liegt inzwischen vor.
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2.
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Der Bildungsdirektor ist sehr gerne bereit, für die Kommissionsberatung Hearings mit Akteur(inn)en des vielfältigen und breiten Kulturschaffens im Kanton zu organisieren, so dass sich die Kommission im Originalton über deren Anliegen, Perspektiven und Beurteilung der Unterstützung- und Förderpraxis des kulturpolitischen Engagements des Kantons informieren kann. Die Kommission hätte somit die Chance, Neues zu erfahren, aber auch ihre Wertschätzung gegenüber den Kulturschaffenden im Dialog zum Ausdruck zu bringen.
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Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) greift das Thema der regionalen Verbandszusammenschlüsse auf. Er durfte selber einmal einen solchen Verband leiten und weiss, dass dort nicht einfach von überall her Geld kommt. Sondern es wird ganz dezidiert darauf geschaut, wie viele Mittel man von woher bekommt. Bei der Kulturpolitik fehlt diese Betrachtungsweise: Es geht nicht zuletzt um viel Geld, um rund CHF 31 Mio. Es mag ja stimmen, dass Kultur keine Grenzen habe, aber die Kantonsfinanzen haben sehr wohl Grenzen.
Eva Chappuis hat recht, wenn sie glaubt, die Kulturschaffenden bräuchten kein Leitbild. Das stimmt: Sie wollen lieber ein Kulturförderungsgesetz, das ihnen genau sagt, wo sie wie viel Geld kassieren können. Das ist das Problem, und deshalb muss man sich ganz genau überlegen, wofür man das zur Verfügung stehende Geld einsetzt.
Vor dem Hintergrund der Lage der Staatsfinanzen muss man darauf achten, die Mittel sorgsam einzusetzen und den Schwerpunkt etwas mehr auf die eigene Kultur im Kanton Baselland zu legen. [beifälliges Klopfen von der SVP-Fraktion]
Daniele Ceccarelli (FDP) kritisiert, dass der Regierungspräsident seine Metapher vom «geistigen Salto der FDP-Fraktion» nicht, wie es sich eigentlich gehört hätte, als Stilmittel der Ausgrenzung offengelegt habe.
Christoph Frommherz (Grüne) weist darauf hin, dass sich Kultur nicht definieren lasse, sondern dass Kultur geschaffen werden müsse. Wenn man Kultur definieren will - z.B. mit dem im Raum stehenden Leitbild -, legt man ihr Fesseln an. Fesseln wären der Tod jeglicher Kreativität, eines wichtigen Motors der Kultur. Das geht schlicht und einfach nicht.
Der vorliegende Gesetzesentwurf zeigt auf, in welchem Rahmen Kultur künftig gefördert werden soll. Es ist ein reines Rahmengesetz. Darin wird zum Glück nicht festgelegt, was Kultur sein soll. Das Gesetz bildet einen wichtigen Beitrag für künftiges Kulturschaffen; es verdient die eingehende Beratung in der Kommission und im Landrat.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Rückweisungsanträge
://: In der Eventualabstimmung entfallen, bei einer Enthaltung, auf den Antrag der Kommission (Rückweisung an den Regierungsrat) 50 Stimmen, auf den Antrag der SP-Fraktion (Rückweisung an die Kommission) 29 Stimmen. [ Namenliste ]
://: Der Landrat weist die Vorlage 2009/134 mit 49:28 Stimmen bei vier Enthaltungen an den Regierungsrat zurück mit dem Auftrag, die Grundsätze der basellandschaftlichen Kulturpolitik in Form eines Leitbildes zusammenfassend darzustellen oder in Form eines Zielartikels ins Gesetz einfliessen zu lassen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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