Protokoll der Landratssitzung vom 13. November 2008

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2008-090 vom 10. April 2008
Motion von Regula Meschberger, SP-Fraktion: Anpassung von § 108 des Raumplanungs- und Baugesetzes (Behindertengerechte Bauweise)
- Beschluss des Landrats am 13. November 2008 < abgelehnt >

Nr. 857

Wie Landratspräsident Peter Holinger (SVP) mitteilt, empfiehlt die Regierung, die Motion abzulehnen.


Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) erklärt, die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen müsse sich auch und gerade in der Ausführungen von Bauten und Anlagen niederschlagen.


Behindertengerechtes Bauen sollte zu einem gesamtschweizerischen Standard werden. Das eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz schafft hierzu die notwendigen Grundlagen. Deshalb ist der Stossrichtung der Motion eigentlich zuzustimmen.


Aus folgenden Gründen werden die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen jedoch die eigentliche Absicht der Motion nicht verwirklichen können:


Aus diesen Gründen empfiehlt das Bauinspektorat die Ablehnung der Motion.


Regula Meschberger (SP) hält ihren Antrag, die Motion zu überweisen, aufrecht.


Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes ist für die Kantone nicht direkt anwendbar. Das hat das Bundesgericht in seinem Urteil über einen Fall aus dem Kanton Tessin festgehalten. Es braucht also eine kantonale Einführungsgesetzgebung; das Baselbiet verfügt darüber noch nicht.


Der Kanton Baselland hatte relativ lange eine recht fortschrittliche Gesetzgebung. § 108 RBG bestand schon vor dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes. Mittlerweile ist die Entwicklung aber vorangeschritten; es wird nicht mehr von behindertengerechter, sondern von hindernisfreier Bauweise gesprochen. Denn betroffen sind längst nicht mehr nur Menschen mit einer Behinderung, sondern, aufgrund der demographischen Entwicklung, immer mehr alte Menschen.


Eigentlich ist es ein Luxus, immer mehr Alterswohnungen und -siedlungen zu bauen, wo doch bekannt ist, dass alte Menschen am liebsten dort weiter wohnen würden, wo sie schon immer zuhause waren. Das geht aber nur, wenn sie auch wirklich eine Wohnung zur Verfügung haben, in der sie trotz eingeschränkter Mobilität leben können - zum Beispiel mit Badezimmertüren, die breit genug sind für Rollatoren oder Rollstühle.


Will man den demographischen Verhältnissen gerecht werden, ist es Zeit für ein Umdenken.


Die Nationalfonds-Studie «Probleme des Sozialstaats» zeigt, dass hindernisfreie Neubauten nicht wesentlich teurer zu stehen kommen; Mehrkosten entstehen allerdings, wenn es um Renovationen geht. Dabei gilt natürlich das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Bei gewissen Sanierungen von Mehrfamilienhäusern wäre die Berück-sichtigung des Aspekts «Hindernisfreiheit» unverhältnismässig teuer, und dann könnte darauf verzichtet werden. Wenn künftige Bauten hindernisfrei errichtet werden, wird sich diese Problematik in Zukunft aber immer seltener stellen.


Die Forderungen der Motion in Bezug auf Mehrfamilienhäuser ab vier Wohnungen und und Gebäude mit Arbeitsplätzen ab 500 m2 Geschossfläche sind nicht neu; in acht Kantonen sind sie bereits umgesetzt.


Die 5. IVG-Revision beinhaltet ganz klar den Auftrag, Menschen mit einer Behinderung möglichst im Arbeitsprozess zu halten. Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung behindert wird, sollte nicht aus dem Arbeitsprozess ausscheiden müssen - und wem das dennoch passiert, sollte möglichst bald wieder integriert werden. Wer diese Forderung ernst nimmt, muss auch für die Gestaltung der Arbeitsplätze gewisse Minimalforderungen aufstellen.


Die Motion will nichts Revolutionäres, sondern nur den Vollzug dessen, was in anderen Kantonen bereits gilt. Erfahrene Architekten bestätigen, dass hindernisfreies Bauen kein wesentlicher Kostenfaktor ist.


Gerhard Hasler (SVP) schliesst sich der Begründung des Baudirektors an, weshalb die Motion abzulehnen sei.


Die im Raumplanungs- und Baugesetz festgelegten Richtlinien entsprechen dem Bundesgesetz. Es wird vollumfänglich angewendet. Weitere Verschärfungen könnten mögliche Investoren von der Realisierung ihrer Bauvorhaben abhalten. Immer strengere Gesetze behindern die wirtschaftliche Entwicklung.


Mögliche Verbesserungen können die Bauherren aus eigener Initiative ausführen.


Die SVP-Fraktion lehnt die Motion grossmehrheitlich ab.


Rolf Richterich (FDP) findet den Vorstoss durchaus sympathisch, aber es stellt sich die Frage, wie weit seine Umsetzung überhaupt finanzierbar wäre. Gerade darüber ist die FDP-Fraktion gestolpert, und sie kann deswegen der Motion nicht zustimmen.


Tatsächlich ist der Aufwand, kleinere Gebäude behindertengerecht zu sanieren, unverhältnismässig hoch. Einem Investor bzw. Eigentümer ist es selbstverständlich nicht verboten, solche Zusatzinvestitionen vorzunehmen, um so langjährige Mieter behalten zu können. Das ist sinnvoll, denn nichts ist so teuer wie ein (häufiger) Mieterwechsel.


Mit der heutigen Gesetzgebung kann man zufrieden sein, und dabei kann man es belassen.


Elisabeth Schneider (CVP) hält den Vorstoss aus der Sicht behinderter Menschen für notwendig. Aber die Motion ist unverhältnismässig. Dass in Mehrfamilienhäusern ab vier Wohnungen einfach zwei Wohnungen behindertengerecht eingerichtet werden müssen, ist kaum vorstellbar. Diese Wohnungen werden nämlich für die Halde gebaut. So gross ist der Bedarf nicht, dass diese Wohnungen dann auch wirklich belegt werden.


Die Kosten für hindernisfreies Bauen sind hoch. Zuletzt können sich weder Behinderte noch alte noch junge Menschen noch Familien solche überteuerten Wohnungen leisten.


Viel besser wäre es, vermehrt auf spezielle Projekte wie etwa «TherMitte» in Therwil zu setzen. Private Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften können solche Ideen für selbstbestimmtes Wohnen im Alter umsetzen.


Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Motion ab.


Regula Meschberger (SP) reagiert auf die verschiedenen Voten: Die Behauptung, hindernisfreies Bauen werde zu einem Standortnachteil, kann wohl nicht ernst gemeint sein. Wenn es im Baselbiet attraktive, hindernisfreie Wohnungen und Arbeitsplätze gibt, ist das ein Standortvorteil, aber sicher kein -nachteil.


Auch die Behauptung, es bestehe kein Bedarf an solchen Wohnungen, entbehrt jeder Grundlage: Es gibt zunehmend mehr alte Leute, die sehr froh sind um hindernisfreie Wohnungen. Es geht schliesslich nicht darum, solche Wohnungen zu bauen und leer stehen zu lassen, bis jemand Altes oder Behindertes einzieht. Sinn der Motion ist vielmehr, dass die Leute in ihrer Wohnung bleiben können, wenn sie im Alter beispielsweise auf einen Rollator angewiesen sind. Heute bleibt ihnen nichts übrig als auszuziehen.


Dass hindernisfreie Neubauten teuer seien, ist widerlegt. Wenn ein grosser Kanton wie Bern die in der Motion geforderten Vorgaben einführen kann, ohne dass ihm daraus irgendwelche Nachteile erwachsen, dürfte das auch für Baselland möglich sein.


Der Bedarf nach hindernisfreien Wohnräumen ist klar vorhanden. Und es kommt viel teurer, spezielle Alterssiedlungen bauen zu müssen, als Menschen jeden Alters das Leben in Mehrfamilienhäusern in den Wohnquartieren zu ermöglichen.


://: Die Motion 2008/090 wird mit 39:34 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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