Protokoll der Landratssitzung vom 13. November 2008
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2008-106 vom 24. April 2008
Motion der CVP-EVP-Fraktion: Masterplan Verkehr für den Kanton Basel-Landschaft
- Beschluss des Landrats am 13. November 2008 < überwiesen >
Nr. 859
Die Regierung sei bereit, den Vorstoss in der Form eines Postulats entgegenzunehmen, gibt Landratspräsident Peter Holinger (SVP) bekannt.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) bemerkt, der Begriff «Masterplan» sei im allgemeinen Sprachgebrauch als Gesamtplan zu verstehen.
Ein solcher Gesamtplan folgt dem Prinzip, alle für die Lösung bestimmter Probleme und Aufgaben in Betracht zu ziehenden Aspekte mitzuberücksichtigen; insbesondere auch jene, welche nicht unmittelbar im eigenen Verantwortungs- oder Zuständigkeitsbereich liegen.
Ziel solcher Planungen ist, das weitere Vorgehen auf der Basis der Freiwilligkeit bzw. des Konsenses zwischen den involvierten Parteien und Instanzen zu koordinieren.
Das Instrument eines Masterplans ist im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) nicht enthalten. Der Kanton ist jedoch zur Zusammenarbeit mit den Behörden des Bundes, der Nachbarkantone sowie der Gemeinden verpflichtet, soweit sich Aufgaben berühren.
Die gesetzliche Grundlage zur koordinierten Zusammenarbeit ist damit sowohl bundesrechtlich als auch gemäss kantonalem Recht gegeben.
Für den Kanton Basel-Landschaft bestehen derzeit folgende, aufeinander abgestimmte Planungsinstrumente:
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Konzept der räumlichen Entwicklung Kanton Basel-Landschaft (September 2003)
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Entwurf Kantonaler Richtplan (26. Juni 2007) mit Gesamtverkehrsschau (Mobilitätsstrategie) für den Kanton Basel-Landschaft (Objektblatt V 1.1)
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Agglomerationsprogramm Basel, Modul Verkehr und Siedlung, Bericht an den Bund (13. Dezember 2007).
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In betrieblicher Hinsicht steht für Angebotserweiterungen, -verbesserungen und -änderungen im öffentlichen Verkehr alle vier Jahre - nach einer breit angelegten Vernehmlassung - der Generelle Leistungsauftrag zur Diskussion. Dieser ist durch den Landrat zu beschliessen. Dabei ist u.a. eine enge Abstimmung auf entsprechende Verkehrsinfrastrukturausbauten erforderlich.
Dem Entwurf des Kantonalen Richtplanes (KRIP) wie auch dem Agglomerationsprogramm Basel, Modul Verkehr und Siedlung, sind verkehrliche Szenarien hinterlegt, insbesondere für die Berechnungen im Gesamtverkehrsmodell.
Dem Entwurf des KRIP liegt aktuell die Verkehrsentwick-lung für den Zeitraum 2030 zugrunde, abgestimmt auf die im Zeitraum 2004 bis 2006 vom Bundesamt für Raumentwicklung veröffentlichten Verkehrsszenarien für den Personen- und Güterverkehr.
Das Agglomerationsprogramm Basel basiert noch auf dem Zeithorizont 2020; aufgrund der sehr grossen Komplexität und der ursprünglichen Rahmenbedingungen wie auch von fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen konnte es kurzfristig nicht mehr auf den Zeithorizont 2030 angepasst werden.
Aufgrund dieser Basis wurden die für Bewältigung des künftigen Verkehrs notwendigen Infrastrukturprojekte in den KRIP und das Agglomerationsprogramm Basel aufgenommen.
Über die Ausgestaltung und Realisierung entsprechender Angebots- und betrieblicher Verbesserungen bzw. Änderungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs wird alle vier Jahre im Rahmen der Beschlussfassung über dem Generellen Leistungsauftrag im Landrat debattiert.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass vor allem das Agglomerationsprogramm Basel einem «Masterplan Verkehr» sehr nahe kommt, wobei die Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung zwingende Bestandteile der verkehrlichen Aspekte sein müssen.
Kommt hinzu, dass eine rein kantonale Betrachtungsweise nur wenig Sinn macht, da verkehrliche Entwicklungen Gemeinde-, Kantons- und Landesgrenzen überschreiten und nicht «nur» innerhalb eines Kantons gelöst werden können.
Dem Antrag der Motionäre muss insofern beigepflichtet werden, als dass all diese Hintergrundinformationen - vor allem die den Berechnungen im Gesamtverkehrsmodell zu Grunde liegenden Szenarien - wegen ihrer Komplexität nicht bzw. nur teilweise öffentlich publiziert wurden.
Zurück zur Absicht der Motion: Es besteht eine gewisse Informationslücke für im Projekt nicht direkt involvierte Personen. Diese Informationslücken sollen für Interessierte noch besser aufbereitet und kommuniziert werden.
Beispielsweise bedingt eine bessere Erschliessung und Taktverdichtung der Tramlinien 10 und 17 mit der Stadt Basel - nebst betrieblichen Anpassungen - folgenden Verkehrsinfrastrukturmassnahmen:
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Doppelspurausbau Stollenrain (BL)
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ÖV-Direktverbindung Leimental- Bahnhof Basel SBB (Margarethenstich) (BS)
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Tramnetzanpassung in Basel mit neuem Endpunkt / Ausbau Erlenmatt (BL/BS)
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All diese Massnahmen können nicht in einem «Masterplan Verkehr» nur für den Kanton Basel-Landschaft allein geregelt werden, sondern sind frühzeitig mit allen beteiligten Partnern zu prüfen und zu koordinieren.
Aufgrund der heute bereits vorhandenen Instrumente und Kommunikationsgefässe bestehen die dafür nötigen Voraussetzungen im Kanton Basel-Landschaft bereits.
Aus diesen Gründen ist der Regierungsrat bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
Auf der Basis der Kantonalen Mobilitätsstrategie, des Kantonalen Richtplanes, des Agglomerationsprogramms Basel und weiterer betrieblicher Konzepte für den ÖV und MIV soll die Bereitstellung eines neuen und ergänzenden Berichtes geprüft werden. Dabei wären auch zwischenzeitlich angestrebte Betriebszustände - verknüpft mit den dafür nötigen betrieblichen und baulichen Massnahmen - aufzuzeigen.
In der Konsequenz müssten dafür auch die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen - allenfalls in Kombination mit weiteren, vergleichbaren Aufgaben - bereitgestellt werden.
Eine erste, ganz grobe Kostenschätzung basiert auf den Erfahrungszahlen zum Agglomerationsprogramm Basel:
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Gesamtverkehrsmodell Anpassung Grundlagen Agglomerationsprogramm auf Horizont 2030: CHF 30'000
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Wirksamkeit für 32 Massnahmen: CHF 100'000
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Ergänzender Bericht (Beantwortung Vorstoss): CHF 100'000.
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Das ergibt ein Total von CHF 230'000. Für die administrative Koordination und Begleitung für die Dauer von etwa zwei Jahren ist ein Pensum von zusätzlich ca. 20 Stellenprozenten bereitzustellen; für einen Masterplan wären es aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs rund 40-60 Stellenprozente.
In Zusammenhang mit der Motion 2007/249 «Öffentlicher Nahverkehr im unteren Kantonsteil bis 2030» bräuchte es zusätzlich weitere ca. 40 Stellenprozente bezogen auf den analogen Zeitraum.
Elisabeth Schneider (CVP) erinnert sich, der Landrat habe schon oft extensive Verkehrsdebatten geführt. Immer wieder hiess es dabei, man solle sich nicht stets auf Einzelprojekte in bestimmten Regionen beschränken, sondern der Kanton Basel-Landschaft brauche für eine fundierte Verkehrspolitik endlich eine umfassende Gesamtplanung. Heute ist die Schmerzgrenze erreicht: Die bestehenden verstückelten Verkehrsplanungen werden der gestiegenen Mobilität nicht mehr gerecht.
Dazu kommt, dass die grenzüberschreitende Mobilität nicht nur über die Kantons-, sondern auch über die Landesgrenzen immer grössere Bedeutung erlangt. Nötig ist eine optimale Vernetzung zwischen dem öffentlichen, dem privaten, dem Langsam- und nicht zuletzt dem ruhenden Verkehr. Die Verkehrsplanung kränkelt im Baselbiet daran, dass selten auf einer vernetzten, kontinuierlichen Planung aufgebaut wird, sondern immer gerade jene Projekte geplant und realisiert werden, für die am meisten Gelder aus dem Agglomerations-Fonds des Bundes locker gemacht werden können.
Ob die Planung, welche die CVP/EVP-Fraktion in ihrer Motion verlangt, letzen Endes «Masterplan» oder «Gesamtverkehrsplanung» heisst, spielt keine Rolle.
Um den heutigen Bedürfnissen nach Mobilität gerecht werden zu können, brauchen Politikerinnen und Politiker Offenheit und geistige Flexibilität für Neues. Für den Verkehr der Zukunft ist eine intelligente Mobilität - oder besser: eine mobile Intelligenz - gefragt. Die Überweisung der Motion ist ein erster Schritt.
Urs Hintermann (SP) gibt bekannt, dass die SP-Fraktion die Motion unterstütze. Die Notwendigkeit ist offensichtlich. Nicht nur im ÖV-Bereich werden die Probleme immer grösser - Studien der BAK Economics und von MetroBasel zeigen, dass das ÖV-System zwar gut ist, aber im Verhältnis zu anderen Regionen qualitativ immer weiter zurückfällt -, sondern noch viel stärker hapert es bei der Abstimmung zwischen verschiedenen Verkehrsträgern. Es braucht eine Gesamtschau, wie immer diese dann auch heissen soll.
Das Problem liegt nicht nur bei der mangelnden oder unvollständigen Information des Landrates, sondern es muss tatsächlich noch einiges an Hirnarbeit geleistet werden.
Der Vorstoss muss unbedingt als Motion überwiesen werden. Das Landratsgesetz hält fest, dass das Parlament mit einem Postulat «den Regierungsrat in seinem eigenen Kompetenzbereich zu einem bestimmten Vorgehen oder Verhalten einladen» kann. Wird der Vorstoss als Postulat überwiesen, anerkennt der Landrat, dass das Verkehrskonzept eigentlich Sache des Regierungsrates sei und das Parlament es nur zur Kenntnis nehmen könne. Die SP-Fraktion ist aber anderer Ansicht: Das Thema ist so wichtig, dass der Landrat auch darüber entscheiden soll.
Urs Hess (SVP) stellt fest, ohne Mobilität funktionierten die Wirtschaft und der Kanton schlicht nicht. Das ist unbestritten, und für die Entwicklung einer umfassenden Mobilitätsstrategie ist es höchste Zeit.
Die SVP-Fraktion geht aber mit der Regierung einig, dass diese Aufgabe schon an diversen Orten angepackt worden ist und dass ein Postulat das geeignetere Instrument wäre, das Ziel zu erreichen. Eine Motion hingegen wäre abzulehnen.
Die Verkehrsinfrastruktur wurde in den letzten Jahren vernachlässigt; sie hat Mängel, sei es im öffentlichen, sei es im motorisierten Individualverkehr. Es braucht intelligente Mobilitätslösungen.
Rolf Richterich (FDP) betont, es existierten verschiedene Dokumente, in denen bereits eine Gesamtschau vorgenommen worden ist, so der Kantonale Richtplan (Objektblatt V 1.1, Gesamtverkehrsschau), das Agglomerationsprogramm und das Regierungsprogramm. Solche Listen und Übersichten gibt es genug; was aber fehlt, ist die ganze Verkehrsplanung als Prozess. Mobilitätslösungen werden immer nur als Bruchstücke verwirklicht statt als Teil eines Gesamtkonzept. Es handelt sich immer um Einzelprojekte, die einzeln beurteilt werden. Meist wird nur knapp versucht, die Interaktion mit anderen Gebieten oder Verkehrsträgern aufzuzeigen.
Dieses Stückwerk führt zu viel zu viel Ideologie. Der funktionale Nutzen steht zu wenig im Vordergrund. Kurzum: Es fehlt eine Strategie, wie der Prozess der Verkehrsplanung im Kanton Basel-Landschaft aussehen soll.
Was aber will der «Masterplan»? Bei diesem Wort - im übrigen kein Fachbegriff aus der Verkehrsplanung - denkt der eine oder andere an den «Masterplan Bahnhof SBB» zurück. Für dieses Wort gibt es verschiedene, nicht einheitliche Definitionen.
Die Regierung müsste einfach innert zweier Jahre einen Bericht mehr vorlegen, den das Parlament dann zur Kenntnis nehmen kann - und mehr nicht. Das ist das letzte, was es braucht.
Die Verkehrsplanung muss auf ganz neue Schienen gestellt werden. Deswegen unterstützt die freisinnige Fraktion den Vorstoss in der Form eines Postulats, verbunden mit dem Auftrag an den Regierungsrat, aufzuzeigen, wie er die Verkehrsplanung Baselland - in Abstimmung mit den Bedürfnissen des Kantons, der Gemeinden und der Nordwestschweiz - neu zu organisieren gedenkt. Dazu gehören eine Strategie und Prozesse, aber kein Kraftakt in der Form eines «Masterplan Verkehr 2010».
Verkehrsplanung ist kein einmaliger Akt, sondern ein rollender Prozess. Die Bedürfnisse ändern sich. Heute wäre ein sehr guter Zeitpunkt, die Verkehrsplanung neu zu organisieren. Denn nächstes Jahr wird der Landrat den Richtplan behandeln, der die Siedlungsstruktur für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre festlegt. Darauf muss die Verkehrsplanung abgestimmt werden.
Zudem sind die Leitungen der beiden direkt betroffenen Dienststellen, also des Tiefbauamts und des Amts für Raumplanung, zur Zeit vakant. Die Strukturen der Bau- und Umweltschutzdirektion sollten jetzt überdacht und neu designt werden, so dass in Zukunft eine kohärente, grenzüberschreitende Verkehrsplanung vorgenommen werden kann.
Die von Regierungsrat Jörg Krähenbühl vorgerechneten Kosten haben einen Haken: Er hat vergessen zu erwähnen, dass bei einer umfassenden Gesamtverkehrsplanung viele Aufwände entfallen, die sonst bei jedem Einzelprojekt anfallen würden.
Isaac Reber (Grüne) schliesst sich den Überlegungen von Rolf Richterich an, kommt aber zu einem gegenteiligen Schluss: Die grüne Fraktion ist für einen verbindlichen Auftrag an die Regierung und stimmt daher einer Motion zu.
Was die FDP-Fraktion verlangt, kann genauso gut mit dem vorliegenden Vorstoss in der Form einer Motion erfüllt werden. Darin wird eine Abkehr von der Stückwerk-Planung hin zu einer Gesamtplanung verlangt. Das muss der Landrat nun verbindlich fordern.
Elisabeth Schneider (CVP) konstatiert, eigentlich seien sich alle einig: Der Landrat will nicht einfach nur eine Zusammenfassung bestehender Einzelplanungen, sondern eine Strategie, einen Prozess!
Die Motion wird überwiesen, und dann muss eine solche Gesamtplanung erarbeitet werden - unter welchem Namen, spielt keine Rolle.
://: Die Motion 2008/106 wird mit 41:35 Stimmen bei einer Enthaltung überwiesen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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