Protokoll der Landratssitzung vom 13. November 2008

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2008-166 vom 19. Juni 2008
Motion von Mirjam Würth, SP-Fraktion: Kleine Gewässer ans Licht
- Beschluss des Landrats am 13. November 2008 < als Postulat überwiesen >

Nr. 860

Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) erklärt, warum die Regierung bereit sei, die Vorlage als Postulat, aber nicht als Motion entgegenzunehmen.


In der Vergangenheit sind über 4'000m eingedolte Gewässer wieder in den natürlichen Zustand zurückversetzt worden. Das zeigt, dass die Motion ein Anliegen beinhaltet, welches der Kanton auf den Grundlagen der bestehenden Gesetzgebung schon lange umsetzt. Im kantonalen Wasserbaukonzept ist die Ausdolung von Gewässern ein Hauptschwerpunkt. In der Motion sind mehrere Aussagen unsorgfältig oder sogar falsch. Insbesondere die Aussagen zum kantonalen Wasserbaugesetz sind sehr unpräzise.


So ist die Schlussfolgerung - bezogen auf § 18 des Wasserbaugesetzes - , dass Ausdolungen mit Revitalisierungen gleichzusetzen sind, in rechtlicher Hinsicht falsch. Das Wasserbaugesetz definiert Revitalisierung als Umgestaltung von Sohlen und Uferbereichen zur Wiederherstellung eines möglichst naturnahen Zustandes. Als Ausdolen hingegen ist das Offenlegen eines künstlich unterirdisch geführten Gewässers beschrieben. Dass mit einer Ausdolung gleichzeitig die naturnahe Gestaltung eines Gewässers anzustreben ist, versteht sich heute von selber.


Ein weiteres Problem der Motion ist, dass Drainagen und Entwässerungen als eingedolte Gewässer betrachtet werden. Rechtlich ist es jedoch so, dass Drainage- und Meliorationsleitungen keine Gewässer im Sinne von § 4 des Wasserbaugesetzes sind. Ausserdem sind die Werke gemäss dem Landwirtschaftsgesetz oft Eigentum von Einwohnergemeinden oder von Flurgenossenschaften. Der Unterhalt dieser Werke richtet sich nach dem Landwirtschaftsgesetz.


Die falschen Annahmen bzgl. Drainage und Entwässerungen dürften ein Grund sein, weshalb die Motionärin glaubt, das Gewässerverzeichnis sei unvollständig. In der Einleitung des Gewässerverzeichnisses aus dem Jahre 1998 steht: «Das vorliegende Verzeichnis die öffentlichen Gewässer betreffend ist als Hilfsmittel gedacht und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Hierfür gilt einzig das Wasserbaugesetz.»


Heute ist das Gewässernetz im GIS digital vorhanden, Ergänzungen und Mutationen werden periodisch erfasst und nachgeführt. Entgegen den Ausführungen in der Motion sind die Gewässer im Gewässerverzeichnis bereits heute praktisch vollständig erfasst. Für eine Vervollständigung, wie es die Motion verlangt, besteht deshalb kein Handlungsbedarf. Schliesslich ist noch richtigzustellen, dass der Kanton, wenn er Parzellen mit eingedolten Gewässern erwerben kann, diese Gewässer, wenn möglich, ausdolt. Beiträge werden in diesem Fall nicht geleistet.


Man müsste eigentlich auch in diesem Sinne diese Motion ablehnen, aber der Regierungsrat hat entschieden, dass er gerne eine Auslegeordnung machen will, damit man sieht, was gemacht worden ist, damit man sieht, welchen Stand man erreicht hat. Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) hofft, dass der Landrat diese Vorlage allenfalls als Postulat überweisen werde, aber keinesfalls als Motion.


Mirjam Würth (SP) bedankt sich zunächst für die Bereitschaft der Regierung, die Vorlage als Postulat entgegenzunehmen. Sie interpretiert dies als sehr positives Signal. Trotzdem will sie dem Landrat und der Regierung beliebt machen, die Vorlage als Motion entgegenzunehmen. Denn: Um das Land für die Bewirtschaftung zu gewinnen, sind weite Teile des Baselbiets entwässert worden. Die ältesten Entwässerungen gehen auf das Jahr 1893 zurück. Während des Zweiten Weltkrieg sind in der Anbauschlacht viele weitere Gebiete entwässert worden. Zuletzt, in den 1980er-Jahren, sind Entwässerungen entlang den Hochleistungsstrassen und Autobahnen dazugekommen. Dafür hat der Kanton bereits rund 1 Milliarde Franken ausgegeben.


Gemäss dem von Regierungsrat Krähenbühl bereits erwähnten kantonalen Gewässerkataster gelten 30% der Fliessgewässer - also ungefähr 100km derselben - noch als eingedolt, aber die obersten Wasserläufe - die Quellen - sind schon so lange eingedolt, dass sie von diesem Gewässerkataster gar nicht erfasst worden sind. Nur noch die alten Flurnamen weisen darauf hin, dass es dort einmal Gräben, Sümpfe oder eben Quellen gegeben hat. Wenn man das miteinbeziehen würde, dann erhöhte sich der Anteil der eingedolten Gewässer auf etwa 50%. Zusammengefasst bedeutet das, dass die Mehrheit der ehemaligen Bäche, Gräben und Feuchtwiesen der Melioration zum Opfer gefallen und unter der Landschaft verschwunden sind.


Der springende Punkt ist: Langsam kommen diese Entwässerungssysteme in die Jahre, viele Leitungen sind sanierungsbedürftig, defekt oder eingebrochen. Darum ist jetzt die Chance gekommen: Die alten Leitungen sind nicht einfach nur zu ersetzen, sondern es ist zu prüfen, ob nicht die alten Leitungen auszugraben und als offene Bäche oder Gräben weiterzuführen sind. Dies soll natürlich in erster Linie nur dort geschehen, wo es sinnvoll ist, also nicht mitten durch das Ackerfeld eines Bauern, sondern entlang von Wegen oder Hecken.


Wer bezahlt die Sanierung dieser defekten Leitungen? Allein für die Reparatur der schadhaften Leitungen sind in den letzten Jahren hunderttausende von Franken ausgegeben worden. Wer bezahlt das? Jetzt wird es kompliziert, und darum möchte die Votantin ihren Antrag als Motion überwiesen wissen.


Es gilt, ganz unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. Zuber, die nur auf einer Parzelle entwässern, müssen vom Eigentümer oder Bewirtschafter unterhalten werden. Aber Leitungen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert worden sind, sind Eigentum der jeweiligen Gemeinde und müssen von dieser unterhalten werden. Für Kosten für grössere Wiederinstandstellungen an Drainagesystemen, die über den normalen Unterhalt hinausgehen, sind die Gemeinden gemäss dem kantonalen Landwirtschaftsgesetz zuständig, können diese aber allenfalls auf den Landeigentümer überwälzen. Ausserdem beteiligen sich im Rahmen einer Melioration bei Berücksichtigung aller Interessen - also jene der Landwirtschaft, des Naturschutzes, des Gewässerschutzes und des Hochwasserschutzes - der Bund und der Kanton zu je einem Drittel an solchen Kosten.


Dafür gibt es zwei gesetzliche Grundlagen: Die eine ist das eidgenössische Gewässerschutzgesetz mit § 38, nach welchem Gewässer nicht eingedolt werden sollen und nach welchem eingedolte Gewässer nur ersetzt werden dürfen, wenn eine offene Wasserführung unmöglich ist oder eine solche erhebliche Nachteile mit sich bringen würde. Das kantonale Wasserbaugesetz verlangt die Rückführung der Gewässer in ihren natürlichen Zustand. Das kantonale Natur- und Landwirtschaftskonzept sieht schon seit 1990 ein Ausdolungsprogramm für eingedolte Bäche vor.


Gemäss § 14 des kantonalen Wasserbaugesetzes obliegt das Ausdolen den Landeigentümern. Ein weiterer Paragraph in diesem Gesetz, § 18, legt fest - wobei dies aber zugegebenermassen Auslegungssache ist -, dass die Restkosten einer Revitalisierung vom Kanton übernommen werden. Gemäss Interpretation der Motionäre sind Ausdolungen Revitalisierungen, weshalb automatisch § 18 zur Anwendung gelangt. Aus all diesen Ausführungen wird deutlich, dass es sich um eine komplexe Angelegenheit handelt und die Zuständigkeiten sehr kompliziert sind.


Im Sommer 2008 fand auf diesen Grundlagen und unter dem Patronat des Baselbieter Amt für Umweltschutz und Energie sowie in Zusammenarbeit mit dem Gewässerschutz Nordwestschweiz eine Fachtagung, unter anderem zum Thema Ausdolungen von Gewässern , statt: Namhafte Personen aus Natur- und Umweltschutz sowie aus Verwaltung liessen sich bei dieser Gelegenheit mit Referaten vernehmen: der Leiter des Geschäftsbereichs Wasserbau des Tiefbauamtes, der Leiter der kantonalen Fachstelle für Meliorationen [neu: Amt für Geoinformation] in der VGD, die Fachstelle für Oberflächengewässer im Amt für Umweltschutz und Energie, aber auch Personen vom Geografischen Institut der Universität, vom Programm Ökologischer Ausgleich im Landwirtschaftsgebiet [dieses wird von der Kommission für Ökologischen Ausgleich zusammen mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain umgesetzt] und aus den Gemeinden.


Ein Fazit aus den anschliessend durchgeführten Work-shops ist die bereits von Regierungsrat Jörg Krähenbühl angesprochene Tatsache, dass bei öffentlichen Gewässern in privater Hand Renaturierungen oder Ausdolungen durch den Kanton nur dann übernommen werden, wenn auch das Land übernommen werden kann. Es wurde bei dieser Gelegenheit auch bemängelt, dass das Gewässerverzeichnis unvollständig sei, dass viele Quellen und Kleinstgewässer nicht erfasst worden sind, weil diese eben auch schon lange eingedolt sind und dass es beim Kanton sehr viele Akteure zu diesem Thema gibt. Man wünscht sich eine einzige Ansprechperson beim Kanton.


Weiter wurde auf eine fehlende Finanzierungssicherheit hingewiesen. Man weiss nie genau, wer welche Kosten zu tragen hat. Generell sind Meliorationsprojekte, wie sie vom Bund oder vom Kanton finanziert werden könnten, in der Regel zu gross und zu kompliziert. Man wünscht sich weniger Perfektionismus. Auch wurde das fehlende Engagement des Kantons bei öffentlichen Gewässern im Wald und auf privatem Grund bemängelt.


Ausdolungen insbesondere im Nicht-Siedlungsgebiet sind sehr oft günstiger als Eindolungen. Nicht zuletzt dank der Unterstützung des Programms Ökologischer Ausgleich im Landwirtschaftsgebiet sind auch viele Bauern heute bereit, Ausdolungen vorzunehmen. Wie man aufgrund von aktuellen Beispielen in Pratteln oder Frenkendorf weiss, schätzt es die Bevölkerung sehr, wenn Gewässer ausgedolt werden.


Mit der Motion Kleine Gewässer ans Licht soll der Regierungsrat verpflichtet werden, eine Landratsvorlage auszuarbeiten, welche die Förderung und die Finanzierung der Ausdolung von Kleingewässern regelt. Ausserdem möchten die Motionäre erreichen, dass das heute in ihren Augen unvollständige Gewässerverzeichnis innerhalb der nächsten 5 Jahre vervollständigt wird. Mit all diesen Ausführungen will die Rednerin dem Landrat beliebt machen, die Motion als solche zu überweisen.


Hansruedi Wirz (SVP) stellt - bezugnehmend auf den Schlussteil der Worte seiner Vorrednerin - bewusst die etwas überspitzte Frage, was denn wichtiger sei: ein schönes Bächlein oder Essen auf dem Teller? Schon ein paar Mal war in der Vergangenheit festzustellen: Der Landrat will nur noch Landschaft, aber keine Lebensmittel mehr produzieren. Lieber lässt man diese von irgendwo aus der Welt einfliegen und erstellt hier Parks. Diese Art zu denken wird für ihn je länger, desto unverständlicher. Der Kanton Baselland hat ein auch im Vergleich mit den Nachbarkantonen gut funktionierendes Wasserbaukonzept. Wie der Regierungsrat bereits erwähnt hat, wurden und werden viele öffentliche Gewässer ausgedolt. Gemäss Mirjam Würth soll nun auch die Ausdolung von kleinen und privaten Gewässern geregelt werden. Aber ist dies Aufgabe des Kantons? Die Prioritäten im Wasserbau liegen derzeit beim Hochwasserschutz, in diesem Bereich sind viele Aufgaben noch zu lösen.


Über 90% der von der Motion betroffenen Gewässer befinden sich im Kulturland, was natürlich bei einer Ausdolung einschneidende Konsequenzen hat. Frühere Landwirte haben aus bestimmten Gründen Gewässer eingedolt. Wenn nun diese wieder ans Licht geholt werden, werden sie von unseren Nachfolgern wieder eingegraben, aber vielleicht muss dies zyklusgemäss so sein.


Es stellt sich die Frage, ob man es in Kauf nehmen will, mit solchen Massnahmen der Lebensmittelproduktion so viel Land zu entziehen. Die in diesem Jahr in Kraft getretene «Öko-Verordnung» [ab 2008 geltende Änderung der Verordnung des Bundes über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft aus dem Jahr 1998] fordert [in Art. 7] für jedes offene Gewässer links und rechts je einen 6m breiten Pufferstreifen, auf welchem kein Pflanzenschutzmittel und Dünger nur beschränkt eingesetzt werden dürfen. Zu berücksichtigen ist auch das Gefälle des Uferbereichs, so dass je nach Gelände mehr oder weniger Land verloren geht. Die bisherigen 3m konnte man akzeptieren, aber wenn es noch weiter gehen soll, wird die Bewirtschaftung mühsam.


Genau so, wie es viele Punkte für die Vorlage gibt, gibt es auch vieles, was dagegen spricht. Aus diesem Grund lehnt die SVP-Fraktion die Vorlage sowohl in Form einer Motion als auch als Postulat ab.


Gemäss Thomas Schulte (FDP) schliesst sich die FDP den Voten von Hansruedi Wirz und vor allem auch jenen von Regierungsrat Jörg Krähenbühl an. Das Anliegen, Gewässer auszudolen, ist sicher berechtigt. Der Kernpunkt ist aber: Die Bedingungen sind zu überdenken, da viel Kulturland zugunsten der Pflege von Gewässern verloren geht. Die Vorlage als Postulat ist akzeptabel, da auch der Regierungsrat «offenlegen will». [Leichtes Raunen im Saal.] Für eine Prüfung der Möglichkeiten ist ein Postulat das richtige Mittel.


Elisabeth Augstburger (EVP) drückt die Sympathie der CVP-/EVP-Fraktion für das Anliegen aus, da Handlungsbedarf bestehe. Das Postulat wird unterstützt, mehrheitlich aber auch die Motion.


Philipp Schoch (Grüne) formuliert die selbstverständliche Unterstützung der Grünen für die Motion. Zuhanden von Hansruedi Wirz stellt er mit dem Stichwort Südumfahrung fest, dass der Beton auf dem Kulturland das grössere Problem darstellt als wieder ans Licht zu holende Bächlein. Für die Grünen ist es wichtig festzuhalten, dass, wie in der Landschaft, auch in Ortschaften das Ortsbild mit einem ausgedolten Bach wiederbelebt werden kann. Im Oberbaselbiet ist dies zum Teil bereits der Fall, und auch z.B. in Pratteln wäre so etwas in seinen Augen sehr interessant. Auch wenn es etwas kosten würde, könnte man daraus in Bezug auf das Ortsbild und das Verständnis der Menschen für Gewässer einen grossen Nutzen ziehen.


Karl Willimann (SVP) fühlt sich herausgefordert, aufgrund seiner früheren beruflichen Tätigkeit ein paar Sachen klarzustellen. Die Motion beinhaltet einen Hauch Ökoromantik und vermischt die Begriffe. Fliessgewässer sind Bestandteil des Gewässerkataster, welcher aus den Teilen Gewässergeometrie und Namen besteht. Dieser Gewässerkataster Baselland ist höchst vollständig und ist immer wieder erneuert worden. Die Schwäche dieser Motion ist, dass nun - gegen jegliche Doktrin der ETH und anderer Fachstellen - ausgerechnet Drainagen als Fliessgewässer bezeichnet werden. Gemäss ETH sind Drainagen als lokale Perimeterentwässerungen mit künstlichen Massnahmen zu betrachten. Via Vorfluter werden sie in ein fliessendes Gewässer geleitet. Demzufolge haben Drainagen überhaupt nichts zu tun mit dem Gewässerkataster. Diese Drainagen mittels hunderten von Leitungskilometern sind auf Plänen festgehalten im kantonalen Meliorationsamt, das nun leider Teil des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain ist. Drainagen sind also nicht mit Fliessgewässern zu verwechseln.


Zu den Ausdolungen: Solche sind im Rahmen von Meliorationen konsequent vorgenommen worden. Fliessgewässer werden ausgedolt, wie das Beispiel Roggenburg zeigt. Im Rahmen von Revitalisierungensmassnahmen sind solche Projekte richtig. Aber noch einmal: Fliessgewässer sind nicht mit Drainagen zu vermengen. Bei den Drainagen besteht derzeit das Problem, dass viele verstopft sind und deshalb geöffnet werden müssen. Dies zu lösen ist aber Aufgabe der Flurgenossenschaften und Gemeinden. In diesem Sinne ist die Vermengung der Begriffe unglück-lich. Darum bringt auch ein Postulat nichts, denn der Vorstoss muss neu formuliert werden. Man muss sich auf die Fliessgewässer konzentrieren und die Drainagesysteme beiseite lassen.


Hannes Schweizer (SP) hatte aufgrund der Energiedebatte die Hoffnung, dass die ideologischen Scheuklappen abgelegt worden seien, sieht diese aber nun wieder hochfahren. Seiner Meinung nach besteht auf Seiten der Gegner ein Missverständnis: Das Ausdolen von Bächen soll auf freiwilliger Basis erfolgen. So etwas soll dann in Betracht gezogen werden, wenn Leitungen von eingedolten Gewässern beschädigt sind und saniert werden müssen. Dann ist es doch im ureigensten Interesse des Landeigentümers, dies nicht allein finanzieren zu müssen. Es ist aber jeder nach wie vor frei zu entscheiden, ob die Leitung zu reparieren sei oder zerfallen lassen werden soll. Es geht nicht darum, Ackerland zu renaturieren. Aber in gewissen Gebieten ist eine ökologische Vernetzung sinnvoll, und dafür soll es auch Beiträge geben.


Er bittet seine Kolleginnen und Kollegen, die Vorlage zumindest als Postulat zu überweisen, nachdem er der Ansicht ist, Punkt 2 der Motion sei erfüllt, und er Karl Willimann zustimmt, dass Drainagen nicht als Fliessgewässer betrachtet werden können.


Stephan Grossenbacher (Grüne) muss erfahren, dass auch offene Drainagen nicht als Fliessgewässer bezeichnet und betrachtet werden dürfen. Dennoch empfindet er, wie er am Beispiel Morgarten sehen konnte, solche Entwässerungen unter freiem Himmel als sehr schön anzusehen.


Hansruedi Wirz (SVP) antwortet auf Hannes Schweizer, dass es ihm darum gehe, solche Ideen rechtzeitig zu stoppen. In Reigoldswil gab es schon Ideen, den in den 1950er-Jahren eingedolten Bach im Bereich des Kreisels im Dorfzentrum wieder herauszuholen. Zum Argument, der Eigentümer soll über eine allfällige Ausdolung entscheiden, gibt er zu bedenken, dass viele Landwirte Gemeindeland bewirtschaften. Demzufolge kann eine Folge der Motion sein, dass aufgrund eines Gemeindebeschlusses plötzlich wieder ein Bächlein mitten durch schönstes Ackerland fliesst.


Mirjam Würth (SP) ist aufgrund der Voten und trotz leichtem Widerstand aus den eigenen Reihen bereit, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach zu halten und die Motion in ein Postulat umzuwandeln.


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) hält fest, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt sei und dass die Regierung bereit sei, das Postulat entgegenzunehmen. Niemand ist gegen die Überweisung der Vorlage als Postulat.


://: Die Motion 2008/166 wird stillschweigend [mit einigem Gemurmel in den Reihen des Landratssaales] als Postulat überwiesen.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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