Protokoll der Landratssitzung vom 14. Mai 2009

Nr. 1190

Gemäss Landratspräsident Peter Holinger (SVP) ist die Regierung bereit, den Vorstoss als Motion entgegenzunehmen.


Demgegenüber führt Thomas Bühler (SP) an, dass sich die SP-Fraktion für ein Postulat ausspreche, auch wenn die Stossrichtung der Motion unterstützenswert sei. In Bauzonen sind aber für Solaranlagen keine Baubewilligungen nötig. Deshalb kann man sich im Sinne der Gleichbehandlung fragen, ob auch für Solaranlagen in Landwirtschaftszonen eine Baubewilligung überhaupt nötig sei. Kommt man zum Schluss, dass es eine solche nicht braucht, sind auch keine Gebühren zu erheben, da ja kein Gesuch zu prüfen ist.


Klaus Kirchmayr (Grüne) unterstützt im Namen der Fraktion der Grünen die Motion, da ein solcher Vorstoss mehr Druck erzeuge, auch wenn ein Postulat ebenfalls denkbar wäre.


Karl Willimann (SVP) meint zu Thomas Bühler, sich daran zu erinnern, dass gemäss Baugesetz für die Bauzone eine bestimmte Schwelle bzgl. Grösse der Sonnenkollektoren vorgegeben sei, unterhalb der keine Baubewilligung nötig sei.


Im Übrigen ist festzuhalten, dass diese Gebührenpraxis «eigentlich bundesrechtswidrig» ist. Verschiedene Urteile beurteilen eine flächenabhängige Höhe der Gebühren als nicht statthaft.


Petra Schmidt (FDP) äussert sich namens der FDP-Fraktion zugunsten der Motion. In der Landwirtschaftszone «ist ja eigentlich fast alles bewilligungspflichtig». Wenn auf der anderen Seite Solaranlagen «in allen Kernzonen» nicht mehr bewilligungspflichtig sind - wie dies die Motion 2006-246 von Isaac Reber mit bestimmten Ausnahmen fordert -, kann man die entsprechende Regelung auch für die Landwirtschaftszone lockern.


Nach Christian Steiner (CVP) ist die Überweisung der Motion auch in den Augen der CVP-/EVP-Fraktion zu unterstützen. Allerdings wäre dieser Vorstoss gar nicht notwendig, weil, wie erwähnt, flächenabhängige Gebühren eigentlich verboten sind. Diese dürften nur nach Aufwand berechnet werden, wie das auch das Beispiel Steinbruch in Liesberg gezeigt hat. Dort wurden die Gebühren für die grossen Kubaturen mittels Dekretsänderung deutlich reduziert.


Myrta Stohler (SVP) wäre froh, wenn der Vorstoss als Motion überwiesen werden könnte, weil in Kern- und Landwirtschaftszonen - im Gegensatz zu Bauzonen, wo gemäss ihren Informationen keine Baubewilligungen für Sonnenkollektoren nötig seien und auch keine flächenabhängigen Gebühren erhoben werden - Bewilligungen für Solaranlagen tatsächlich zwingend eingeholt werden müssen. Das kantonale Recht ist zu ändern, weil es Bundesrecht verletzt.


://: Der Landrat beschliesst mit 60:2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion 2008/233 zu überweisen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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