Protokoll der Landratssitzung vom 14. Mai 2009
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2008-279 vom 30. Oktober 2008 Motion von Klaus Kirchmayr, Grüne Fraktion: Photovoltaik auf alle Gut- und Best-Dächer, sobald Gridparity erfüllt - Beschluss des Landrats am 14. Mai 2009: < abgelehnt > |
Laut Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) spricht sich die Regierung gegen die Überweisung der Motion aus.
Vermehrte Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien - dazu zählen auch Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) - ist grundsätzlich zu begrüssen. Diese Technologie wird in Zukunft noch verbreiteter als heute sein. PV-Anlagen sind geräuschlos und in den meisten Fällen, vor allem bei Neubauten, einfach installierbar.
Die Technologie kommt heute hauptsächlich in sonnenreichen Ländern zum Zug, aber auch in unseren Breitengraden ist genügend Sonnenstrahlung vorhanden, um dieser Technologie eine Chance zu geben und sie zu nutzen. Allerdings ist der diesbezügliche Stromertrag z.B. in Spanien um das 1,6-fache höher als in der Schweiz. Die höhere Sonnenstrahlung ist neben den finanziellen Anreizen durch Einspeisevergütungen einer der Gründe, warum in südlichen Ländern mehr PV-Anlagen installiert werden als in der Schweiz.
"Netz-Gleichwertigkeit" wird dann erreicht, wenn der Strom aus der PV-Anlage zum gleichen Preis wie der übrige Strom angeboten werden kann. Wenn z.B. üblicher Strom rund 20 Rappen pro kWh kostet und die Gestehungskosten von Solarstrom z.B. 19 Rappen pro kWh betragen, kann es für den einzelnen Hauseigentümer sinnvoller sein, seinen Solarstrom direkt zu verbrauchen statt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen. Netz-Gleichwertigkeit ist aber nicht zu verwechseln mit der Wettbewerbsfähigkeit von Solarstrom, d.h. mit dem Vergleich der Produktionskosten von Solarstrom und konventionell erzeugtem Strom.
Eine Pflicht für den Bau von PV-Anlagen zu erlassen, sobald die Netz-Gleichwertigkeit erreicht wird, ist wenig sinnvoll:
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Bei Erreichen der Grid-Parity braucht es «kaum mehr» eine Pflicht für die «zwangsweise Verbreitung» dieser Technologie, denn dann wären PV-Anlagen ja rentabler, und die Anwendung dürfte «automatisch» zunehmen.
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Es wäre schade, wenn Hausbesitzer aufgrund einer Pflicht für PV-Anlagen ihre finanziellen Möglichkeiten voll auf die Solarstromproduktion setzen müssten und dadurch wichtige Massnahmen wie etwa die Nachisolation von bestehenden Bauten nicht mehr ausführen könnten.
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In unseren Breitengraden sind andere Massnahmen, z.B. zur Steigerung der Energieeffizienz, gegenüber einer Pflicht zu Solarstromanlagen «deutlich» zu bevorzugen. Dies sieht auch die kantonale Energiestrategie vor.
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Klaus Kirchmayr (Grüne) ist von der Regierung «schon ein wenig» enttäuscht.
Man hat sich nun bemüht, einen Vorstoss einzureichen, der erstens konkret ist, zweitens Marktmechanismen nutzt, drittens den Zwang, Anlagen allenfalls anzupassen, erst dann einsetzen will, wenn die Technologie sowieso rentabel ist, und viertens eine lange Übergangsfrist für die Realisierung vorsieht. «Also wirklich etwas, das erträglich ist!»
Der Regierungsrat sagt teilweise zurecht, dass es keinen Zwang brauche, wenn Netz-Gleichwertigkeit gegeben sei. Aber es geht einmal mehr darum, ein Signal zu setzen und den Kanton Baselland und seine kleinen und mittleren Unternehmen zu Branchenführern in diesem Bereich zu machen, indem hier die Netz-Gleichwertigkeit zuerst erreicht wird. Damit - und mit dem «allgemein anerkannten» nötigen Umbau der Gesellschaft in Richtung mehr Ökologie - schafft man sich zukunftsgerichtete Geschäftsopportunitäten für die hiesige Wirtschaft. Der einzige Zwang - die Regierung will ja, wie gehört, Zwang vermeiden -, der durch die Motion wirklich entstehen soll, ist, dass Photovoltaik schneller billiger werden soll, was aber doch im Interesse aller ist. 20 Jahre für die Ausrüstung geeigneter Dächer mit PV-Anlagen ab Erfüllung der Grid-Parity ist «wirklich eine lange Zeit» und kann nicht Zwang genannt werden.
Der Landrat soll nun die Möglichkeit ergreifen, ein Ziel zu setzen, auf das es sich hinzuarbeiten lohnt und welches die Forschungs- und Marktkapazitäten dieser Industrie in die hiesige Region leitet. Auch wenn es stimmt, dass in Spanien und Italien mit dieser Technologie 1,6mal mehr Strom produziert wird, muss festgehalten werden, dass die grössten Wachstumsraten für diese Technologie derzeit in Deutschland liegen.
Die Motion will keinen Zwang und keine Subventionen für den Preis, «nichts von dem, was ihr [die Gegner des Vorstosses] immer so scheut wie das Weihwasser der Teufel», sondern nur Marktmechanismen.
Nach Hannes Schweizer (SP) spricht sich die SP-Fraktion nur für ein Postulat aus, weil Bedenken bzgl. Ortsbildschutz bestehen, denn es sollen ja alle in Frage kommenden Dächer mit solchen Anlagen ausgerüstet werden.
Im Weiteren ist es, wie von der Regierung erwähnt, zu gegebenem Zeitpunkt attraktiv, die nötigen Investitionen zu tätigen. Dann stellt sich aber die Frage, ob bei funktionierenden Marktmechanismen wirklich eine Pflicht zur Umrüstung bestehen soll.
Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt klar, dass «logischerweise» auf bestimmten Dächern keine PV-Anlagen installiert werden sollen, wenn dies in den betreffenden Gesetzen so festgesetzt ist, auch wenn diese Dächer aufgrund ihrer Lage technisch dafür in Frage kämen.
Hans-Peter Wullschleger (SVP) erwähnt, dass sich die SVP-Fraktion gegen die Überweisung der Motion ausspreche, weil diese unrealistische Vorschriften für die nächsten 20 bis 30 Jahre machen wolle. In dieser Zeitspanne werden neue Produkte auf den Markt kommen.
Petra Schmidt (FDP) hat Verständnis für das Anliegen von Klaus Kirchmayr für mehr PV-Anlagen und unterstützt es grundsätzlich. Aber mit der Beurteilung von Best- und Gut-Dächern entsteht noch mehr Arbeit auch für Baurekurskommissionen, die sonst schon genug zu tun haben. Deshalb lehnt die FDP-Fraktion die Motion ab.
Die CVP-/EVP-Fraktion glaubt laut Elisabeth Augstburger (EVP) wie die Fachleute nicht daran, dass die Grid-Parity in den nächsten 10 Jahren erreicht werde, weshalb sie sich gegen Überweisung der «nicht realistischen» Motion ausspreche.
://: Der Landrat beschliesst mit 41:22 Stimmen bei 7 Enthaltungen, die Motion 2008/279 nicht zu überweisen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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