Protokoll der Landratssitzung vom 14. Mai 2009
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2008-343 vom 11. Dezember 2008 Motion von Klaus Kirchmayr, Grüne: Konsultativabstimmung Baselland 2020 - Beschluss des Landrats am 14. Mai 2009: < abgelehnt > |
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) ist der Meinung, die Motion umfasse eigentlich zwei Begehren: Erstens soll das Instrument der Konsultativabstimmung eingeführt und zweitens soll dieses Instrument dann auch gleich angewendet werden zur Frage, ob der Kanton durch eine Reduktion der Anzahl Gemeinden neu strukturiert werden solle.
Für die Einführung einer Konsultativabstimmung müssten entsprechende Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen geschaffen werden. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dieses Instrument sei nicht nötig. Denn das Ergebnis wäre weder für das Parlament noch für die Regierung rechtlich verbindlich. Trotzdem ginge es um mehr als eine unverbindliche Umfrage, und somit wären die Behörden in ihren folgenden Entscheidungen nicht mehr frei, sondern sie würden von der Öffentlichkeit und vom Parlament stets am Resultat der Konsultativabstimmung gemessen. Diese Abstimmung wäre ein Zwitter - einerseits wäre sie unverbindlich, andererseits sollte sie doch eine gewisse Wirkung entfalten.
Volksentscheide sollten immer verbindlich sein. Heute besteht die Möglichkeit, dass dem Volk mit einer Abstimmung über eine Verfassungs-, Gesetzes- oder Planungsvorlage auch Grundsatzfragen unterbreitet werden können. An die Resultate solcher Grundsatzabstimmungen sind die Behörden gebunden. Ihr haftet also im Gegensatz der Konsultativabstimmung nicht der Makel der mangelnden rechtlichen Verbindlichkeit an.
Die Regierung kommt zum Schluss, dass die Qualität der bestehenden Instrumente die Einführung einer weniger guten Lösung verbiete.
Zudem möchte der Regierungsrat keine neue Kantonsstruktur einführen; weder auf Bezirks- noch auf Gemeindeebene besteht dafür ein Bedarf. Die Analyse zeigt, dass die Situation der Baselbieter Einwohnergemeinden als gut bezeichnet werden kann. Besonders in finanzieller Hinsicht stehen die meisten Gemeinden gut da, nicht zuletzt wegen des Finanzausgleichs, der bekanntlich zur Zeit revidiert wird.
Wenn sich Gemeinden zusammenschliessen wollen, soll dieser Prozess von ihnen selber ausgehen: «Bottom-up» statt «Top-down». Fusionen sollen nicht von oben angeordnet werden.
Die Situation im Kanton Glarus, den der Motionär als Beispiel anführt, ist mit den Verhältnissen im Baselbiet nicht vergleichbar. Im Kanton Glarus gibt es Kleinstgemeinden mit Problemen, ihre Behörden zu bestellen und sich zu organisieren. Auch finanziell stehen sie ganz anders da als die Baselbieter Gemeinden.
Was im Glarnerland mit seiner deutlich geringeren Bevölkerungszahl sinnvoll ist, muss nicht auch für den Kanton Basel-Landschaft richtig sein.
Die Regierung bittet den Landrat, die Motion nicht zu überweisen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) glaubt, es bestreite wohl niemand, dass der Kanton Baselland heute wesentlich anders aussieht als noch vor zwanzig, dreissig Jahren: Es gibt viele Strasse und viele ÖV-Verbindungen mehr, und alle sind näher zusammengerückt. Es ist entscheidend, dass in jener Zeit, in der die Stadt immer näher rückt, in der auch Grossstäde wie Paris und London immer näher rücken, die Bindung zum Herkunftsort wichtig bleibt und nicht verloren geht. In diesem Punkt ist der SVP, die die «Heimat» stets zu ihrem Credo macht, durchaus Recht zu geben. Dieser Begriff ist oft zu Unrecht negativ besetzt: Die Erdung und das Wissen, wo man herkommt, sind wichtig. Im politischen Leben steht für diesen Begriff die Gemeinde. Sie ist die Keimzelle des politischen Lebens. Das darf man nicht kaputtmachen, sondern die Gemeinden müssen gestärkt werden.
Die Gemeinden sind aber eine stark gefährdete Spezies in unserem System. Denn zur Zeit verlaufen alle Bewegungen dergestalt, dass es den Gemeinden ans Leder geht. In keinem anderen Schweizer Kanton sind die Gemeinden so schwach wie im Baselbiet, dem zentralisiertesten aller Landkantone. Nirgendwo sonst haben die Gemeinden im Vergleich zum Kanton so wenig Geld wie hier: Über zwei Drittel des Steuersubstrats fliessen an den Kanton. Und auf der anderen Seite definiert der Kanton sehr genau, was die Gemeinden alles bezahlen müssen. Unter dieser Last leiden vor allem die kleinen Gemeinden. Was tut der Kanton dagegen, um sie in dieser Situation nicht fallen zu lassen? Er baut Krücken. Eine Krücke ist die engere Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden: in Feuerwehr- oder Abwasserverbünden zum Beispiel oder in rund achtzig weiteren Bereichen. Die andere Krücke ist der Finanzausgleich, der zur Zeit nach zweijähriger Vorarbeit gerade revidiert wird. Die Vorlage ist tragfähig - soviel sei aus der Finanzkommission verraten -, aber sie zementiert Strukturen, die eigentlich nicht so gut sind.
Die grosse Gefahr für die Gemeinden besteht darin, dass sie das Geld einnehmen und dass sie es wieder ausgeben müssen, ohne irgend etwas dazu sagen zu dürfen, wofür und wie das Geld ausgegeben wird. Ihre Handlungsfähigkeit wird beschnitten.
Im Wirtschaftsleben gilt der Grundsatz, dass die Kompetenzen des Geldausgebens und des Geldeinnehmens in die gleiche Hand gehören. Das geschieht im Baselbiet aber zur Zeit nicht.
Das Rezept gegen diesen Missstand ist eine Gebietsreform: Die Gemeinden müssen gestärkt werden, und das ist nur möglich, indem man den Gemeinden mehr Bevölkerung gibt und somit mehr Wirtschaftssubstrat; nur so sind sie wieder Herr im eigenen Haus und können wieder gute Leute finden.
Es gibt zwei Varianten, wie Gebietsreformen durchgeführt werden können: Entweder von unten (dass also die Gemeinden sich selber zusammenschliessen) - dafür braucht es Anreize, und es geschieht nur in ganz wenigen, besonderen Fällen - oder von ganz unten (dass also das Volk entscheidet). Keinen Sinn ergäbe eine von der Regierung oder dem Parlament dekretierte Gebietsreform, über die Regierungsrätin Sabine Pegoraro gesprochen hat. Nur das Volk selber kann über eine Gebietsreform entscheiden; diese Überlegung bildet den Ansatzpunkt der Motion. Das Volk soll gefragt werden, ob es eine Gebietsreform wolle.
Eine auf diesem Weg eingeleitete Gebietsreform wäre ein langwieriger Prozess; denn sorgfältiges Vorgehen ist wichtig. Die Motion möchte nichts übers Knie brechen, sondern sie stellt quasi ein Mandat zum Nachdenken dar.
Um der Regierung die grösstmögliche Freiheit beim Formulieren der Abstimmungsfragen zu lassen, modifiziert Klaus Kirchmayr die Motion, indem er die konkreten Fragen streicht. Die Forderung lautet nur noch wie folgt:
Der Regierungsrat wird eingeladen, eine Konsultativabstimmung zur zukünftigen Kantonsstruktur durchzuführen (und falls nötig die notwendigen Grundlagen dafür zu schaffen). Deren Resultat soll im Falle einer Zustimmung Regierung und Parlament als Richtschnur für das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine allfällige Neustrukturierung des Kantons bis ins Jahr 2020 dienen.
Die Details können so der Regierung überlassen werden; Hauptsache, es wird erhoben, ob die Bevölkerung zur Idee einer Gebietsreform Ja oder Nein sagt.
Im Sinn der Stärkung der Gemeinden, die wesentlich ist für die Zukunft des Staatswesens, ist es extrem wichtig, dass diese Frage direktdemokratisch entschieden werden kann und dass man sich dann Zeit nehmen kann, den Entscheid gewissenhaft umzusetzen.
Jürg Degen (SP) und seine Fraktion gehen mit Klaus Kirchmayrs Analyse einig und sind erstaunt über die Stellungnahme der Regierung, wonach keinerlei Handlungsbedarf bestehe und es den Gemeinden sehr gut gehe.
Wer in einer kleinen Gemeinde lebt, weiss um die grossen Probleme rund ums Geld, ums Budget, um die Schulen, um das mangelnde Selbstbestimmungsrecht. Die SP unterstützt sämtliche Anliegen, die zu Gebietsreformen und Gemeindefusionen führen.
Die Stimmbürger zu fragen, ob der Kanton noch aus 86 Gemeinden bestehen solle oder nicht, ist ungeschickt. Wer überhaupt nichts ändern will, stimmt nämlich Ja, und wer etwas ändern will, kann nicht differenziert erklären, was er sich vorstellt: Soll der Kanton noch 85 Gemeinden haben, 60, 59, zwei oder gar keine mehr? Die Fragestellung ist sehr vage. Wie muss ein Itinger abstimmen, wenn er eine Fusion seiner Gemeinde mit Lausen möchte? Abstimmen sollte man nur über einen konkreten Vorschlag. Diesbezüglich sollte die Regierung deutlich aktiver die aktuellen Tendenzen zugunsten von Gemeindefusionen fördern.
Eine Konsultativabstimmung, die am Schluss keine klare Antwort ergibt - ausser dass vielleicht eine Mehrheit irgend eine Veränderung möchte -, lehnt die SP-Fraktion ab; sie ist deshalb, bei allem Verständnis für das Anliegen, gegen die Überweisung der Motion.
Daniele Ceccarelli (FDP) hält die vorliegende Motion für eine reine «Kirchmayerei»! Das Volk ganz unverbindlich zu fragen, ob es etwas gegen eine Gebietsreform hätte, wäre wenig sinnvoll, da diese Abstimmung keinen verbindlichen Beschluss zeitigen würde. Dennoch würden die Abstimmungssieger dann den Gegnern das Resultat mit Hochgenuss um die Ohren schlagen.
Mit einer Konsultativabstimmung würde ein nicht notwendiges Instrument geschaffen. Es gibt genügend ausgebaute Volksrechte, mit denen man eine Gebietsreform einleiten könnte.
Am 3. Mai 2009 erlebte eine Landratsdelegation die Glarner Landsgemeinde. Dort wurde unter anderem auch über die eingeleitete Strukturreform zu nur noch drei Gemeinden diskutiert. Die entsprechende Abstimmung war äusserst knapp und hat dazu geführt, dass nun von Bürgerseite die Einführung von Urnenabstimmungen verlangt worden ist. Dazu kommt, dass dort Kanton und Gemeinden ganz anders strukturiert sind, hat doch Glarus 38'000 Einwohner/innen und Baselland 272'000.
Was Klaus Kirchmayr vorschlägt, ist keine «Bottom-up»-, sondern eine «Top-down»-Befragung. Denn letztlich würde ein Allschwiler darüber bestimmen, ob Liestal, Frenkendorf und Füllinsdorf sich zusammenzuschliessen hätten - das geht ihn aber nichts an, er darf höchstens entscheiden, ob seine Gemeinde mit Schönenbuch fusionieren soll.
Die Kantonsverfassung und das Gemeindegesetz erlauben den Gemeinden enge Zusammenarbeit, und der Kanton fördert dies sogar.
Abgesehen von der staatspolitischen Frage, auf wessen Initiative eine Gemeindereform zurückgehen müsste, würde die Einführung einer Konsultativabstimmung auch eine Verfassungsänderung bedingen.
Die FDP-Fraktion lehnt die Motion einstimmig ab.
Ernst Wüthrich (SVP) ist einverstanden, dass man Visionen haben dürfe, und glaubt, es werde sich in nächster Zeit einiges ändern, aber eben von unten her. So gibt es viele Bürgergemeinden, die nicht mehr allein existieren können und deswegen mit den Einwohnergemeinden fusionieren. Die Bildung von Feuerwehrverbünden wurde von der Gebäudeversicherung gefördert.
Aber solche Zusammenschlüsse müssen von unten her beschlossen werden. Gemeinden, die nicht mehr «zu Rank» kommen, müssen schauen, dass sie einen Partner finden.
Es gibt auch Vorteile der Selbständigkeit, selbst für kleinere Gemeinden: Die Behörden haben die Übersicht, und es ist praktisch, wenn man die Leute kennt. Zugegebenermassen wird es jedoch immer schwieriger, Personen zu finden, die zur Übernahme von Ämtern bereit sind.
Von einer Konsultativabstimmung hält die SVP-Fraktion nichts, und deshalb lehnt sie die Motion ab.
Elisabeth Schneider (CVP) erklärt, ein Teil der CVP/EVP-Fraktion folge der Argumentation von Ernst Wüthrich und Daniele Ceccarelli, und der andere Teil zeige sich offener und stehe einer Konsultativabstimmung positiv gegenüber.
In den Köpfen der Politiker bewegt sich wenig, wie schon die Diskussion um die Gemeindefusionen zeigt: Ein paar wenige Gemeindepräsidenten sind dieser Idee gegenüber positiv eingestellt, sehr viele sind strikte dagegen. In der Bevölkerung aber gibt es sehr viele Stimmen, die sich für Reformen aussprechen. Es ist erstaunlich, dass dieser Wunsch, insbesondere im oberen Kantonsteil, sich nicht auf die gewählten Politiker/innen überträgt.
Von einer Konsultativabstimmung darf man sich einiges versprechen. Auch im Kanton Zürich wurde eine solche vor einigen Jahren durchgeführt; dabei haben sich 70 % der Bevölkerung für Gebietsreformen ausgesprochen. Im Baselbiet ist ein ähnliches Resultat durchaus vorstellbar.
Zurecht sagt Regierungsrätin Sabine Pegoraro, das Instrument der Konsultativabstimmung existiere nicht, und man müsse andere Wege finden. Es besteht aber das Instrument der Grundsatzabstimmung, an deren Resultat sich die Behörden zu halten hätten. Wenn sich nun 70 % der Bevölkerung für Gebietsreformen aussprechen, ist es sowieso nichts anderes als richtig, dass die gewählten Politiker/innen sich daran halten und Bemühungen unternehmen, zumindest Anreize für solche Reformen zu schaffen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) betont, das Instrument der Konsultativabstimmung existiere heute nicht. Bevor eine solche Umfrage überhaupt durchgeführt werden kann, müssten erst einmal die Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen dafür geschaffen werden, und schon dafür bedarf es einer Volksabstimmung.
Wieso reichen diejenigen, die Gemeindefusionen befürworten, nicht eine Initiative ein? So erfährt man sehr schnell und sehr einfach - ohne Zwischenschritte - die Meinung der Bevölkerung.
Eva Chappuis (SP) ist erstaunt über die Aussage, dass Konsultativabstimmungen nicht möglich seien. Wieso konnte dann im September 1997 eine Abstimmung durchgeführt werden, bei der die Bevölkerung einfach über die Grundsatzfrage «Soll in der neuen Bildungsgesetzgebung zur Schulträgerschaft in der Regel auch das Eigentum, die Planung, die Finanzierung und der Unterhalt der entsprechenden Schulbauten gehören?» befinden musste. Es war weder eine Gesetzesvorlage noch sonst etwas, sondern eine reine Konsultativabstimmung.
Ruedi Brassel (SP) führt aus, diese Abstimmung von 1997 sei gestützt auf die Grundsatzabstimmungs-Regelung in § 32 der Kantonsverfassung durchgeführt worden.
Es besteht ein Unterschied zwischen Demokratie und Demoskopie. Was die Motion vorschlägt, ist Demoskopie zur Frage der Organisation des Kantons.
Will der Kanton eine solche Umfrage durchführen, braucht er dafür eine Rechtsgrundlage - und darüber verfügt er zur Zeit tatsächlich nicht, sie müsste erst geschaffen werden.
Der Haken an unverbindlichen Konsultativabstimmungen ist, dass damit das Wort des Volkes verwässert werden kann. Dennoch ist die Idee an und für sich prüfenswert, und es wäre zu wünschen, dass der Motionär seinen Vorstoss in ein Postulat umwandelt, damit dieser Vorschlag wirklich à fond geprüft werden kann.
Myrta Stohler (SVP) betont, wenn das Volk über eine Gebietsreform entscheiden würde, könnte stets die Agglomerationsbevölkerung die Bewohner/innen der kleinen Gemeinden des Oberbaselbiets überstimmen. Solche Entscheide sollten aber die Gemeinden selbst treffen können. Fusionsbeschlüsse müssen reifen können, und das Volk vor Ort soll sich das überlegen können, statt dass ihm von einer Unterbaselbieter Mehrheit solche Fusionen aufgezwungen werden.
Wer fusionieren will, kann dies heute schon. Vielleicht ist es wie in einer Ehe: Zuerst wird partnerschaftlich schon ganz vieles geregelt, und irgendwann ist dann die Zeit reif zum Heiraten bzw. Fusionieren.
Klaus Kirchmayr (Grüne) ist bereit, seine bereits modifizierte Motion in ein Postulat umzuwandeln.
://: Der Landrat lehnt die Motion 2008/343 auch in modifizierter Form als Postulat mit 42:31 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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