Protokoll der Landratssitzung vom 14. Mai 2009
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2009-019 vom 27. Januar 2009 Vorlage: Nichtformulierte Volksinitiative "Verantwortliche Basler Chemieund Pharmafirmen müssen Trinkwasseruntersuchung und -aufbereitung bezahlen" - Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 27. März 2009 - Beschluss des Landrats am 14. Mai 2009: < Ablehnung beschlossen > || Landratsbeschluss |
Vizekommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) meint einleitend, dass für einen Teil der Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) - im Gegensatz zu Traktandum 40 von heute - bei dieser Initiative die offensichtliche Rechtsungültigkeit eher gegeben sei, da in den Augen einer Mehrheit in der UEK dieser Bereich - Kostenverteilung von Trinkwasseraufbereitung und Sanierungen von Schadstoffquellen - vom Bund im Umweltschutzgesetz geregelt werde. Dies, obwohl es in der Vorlage des Regierungsrats heisst, dass sie zumindest nicht "offensichtlich rechtswidrig" sei, wie dies für eine landrätliche Ungültigerklärung vorausgesetzt werde; es sei deshalb von der Rechtsgültigkeit der Initiative auszugehen, zumal die kantonale Gerichtspraxis hohe Ansprüche an die offensichtliche Rechtswidrigkeit setze.
Insbesondere müssen für die Lösung des Hauptproblems - die Frage, wer die Kostenträger sein sollen - die Verursacher bekannt sein. Der Kostenteiler für eine Sanierung sieht vor, dass von den Kosten 30% vom Grundeigentümer und 70% vom Betreiber der Deponien zu tragen sind. Hier ist der Initiativtext zu unpräzis. Zu betonen ist, dass bis in die 1960er-Jahre bei Organisation und Betrieb von Deponien Wildwuchs um sich griff wie z.B. beim Margelacker in Muttenz, wo alles Mögliche von Bauschutt über Kehricht bis zu Fässern mit Chemikalien abgelagert worden ist. Im Gegensatz zu den Deponien Kölliken und Bonfol gibt es für die drei in der Initiative erwähnten Deponien keine Berichte und Listen über angeliefertes Material und deren Ursprung.
Es ist deshalb fraglich, ob die Pharma-Industrie allein in die Pflicht zu nehmen ist, zumal allfällige Sanierungskosten bei einem Verkauf des Grundstücks automatisch vom neuen Eigentümer zu bezahlen sind. Die Initianten begründen ihr diesbezügliches Anliegen aber damit, dass die Pharma-Industrie in den 1940er- und 1950er-Jahren «Tausende Tonnen» von krebserregenden Stoffen deponiert habe und dass immerhin eine Region mit 200'000 Wasser trinkenden Menschen vom Problem betroffen sei. Es könne nicht sein, dass die Sanierung durch die Trinkwasserkonsumenten zu bezahlen sei. Darum verlangt die Initiative, dass die Kosten für Untersuchungen und Aufbereitung des Trinkwassers den Chemie- und Pharmafirmen in Rechnung zu stellen sei.
Die Mehrheit der UEK unterstützt das Vorgehen der Regierung, die hängigen Fragen in Gesprächen mit der Pharma-Industrie zu regeln. Diese ist explizit bereit, das Problem lösen zu helfen: Unter anderem sind 200 Millionen Franken in einen Fonds einbezahlt worden, um sich z.B. auch in der unter Traktandum 40 von Regierungsrat Jörg Krähenbühl erwähnten, relativ günstigen Trinkwasseraufbereitung mittels Aktivkohlefilter zu engagieren.
Die UEK empfiehlt mit 7:3 Stimmen die Initiative zur Ablehnung.
Ueli Halder (SP) erinnert im Namen «der ganzen SP-Fraktion» daran, dass gemäss neuestem Gutachten die Muttenzer Deponien im «starken» Verdacht stehen, eine «wesentliche» Ursache für die Verschmutzung des von dort stammenden Trinkwassers zu sein. Verhandlungen zur Lösung des Problems, deren Ernsthaftigkeit nicht anzuzweifeln ist, sind vorgesehen, aber Druck durch die Öffentlichkeit ist nötig, weil Misstrauen vorhanden ist und das Gefühl vorherrscht, die Verantwortlichen versuchen, Zeit zu schinden.
Die Initiative hat zugegebenermassen einige Mängel: Sie tangiert Sanierungsprozeduren und Kompetenzen, die «weitgehend beim Bund» liegen und welche dieser auch weitgehend ausschöpft. Der Handlungsspielraum für den Kanton im Bereich des Vollzugs ist also «nur sehr klein». Auch dürfte es schwierig sein, Chemie- und Pharmaunternehmen - wie von der Initiative gefordert - zu verpflichten, die Sanierungskosten zu tragen. Dazu muss die Verursacherfrage «einwandfrei» geklärt werden, was «sicher schwierig» sein wird, nicht zuletzt deshalb, weil noch andere potenzielle Verursacher, z.B. der Auhafen, und Verantwortliche wie Transporteure, Gemeinden etc. zu berücksichtigen sind. Aufgrund der Dringlichkeit des Problems - und weil die Initiative nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst und in nichtformulierter Form einen kleinen Spielraum offen lässt - ist es für die SP-Fraktion bedauerlich, dass kein Gegenvorschlag der Regierung vorliegt. Darum ist auf Antrag der SP-Fraktion die Vorlage mit folgendem Auftrag zurückzuweisen:
«Der Landrat beschliesst, das Geschäft an den Regierungsrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Dieser hat insbesondere alle Verursacher und verantwortlichen Instanzen einzubeziehen und aufzuzeigen, wie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Verfahren auf Kantonsebene beschleunigt werden können.»
Gemäss Daniela Gaugler (SVP) unterstützt die SVP-Fraktion die Haltung des Regierungsrats: Sie lehne die Initiative ab. Dies darum, weil das Bundesgesetz über den Umweltschutz mit dem Verursacherprinzip festlegt, wer zur Rechenschaft gezogen und zu Zahlungen gezwungen werden kann. Wie von Regierungsrat Jörg Krähenbühl erwähnt, will die Regierung in Gesprächen mit den betroffenen Firmen einvernehmliche Lösungen finden, um auch, wenn möglich, Rechtsstreitigkeiten auszuschliessen.
Um dem Bundesgesetz gerecht zu werden, darf der eingeschlagene Weg nicht abgekürzt werden. Es ist der Arbeit der Regierung und der Verwaltung zu vertrauen.
Thomas Schulte (FDP) hält - wie auch von Ueli Halder erwähnt - noch einmal fest, dass das Bundesgesetz ganz klar regle, wer was zu tun habe. Und alle im Kanton wollen sauberes Trinkwasser. Die Forderung der Initiative aber, die Basler Chemie habe die Kosten zu tragen, ist deshalb nicht realisierbar, weil nach Gesetz alle Kostenverursacher in die Pflicht zu nehmen sind. Von drei bereits erstellten Gutachten konnte allerdings kein einziges klar definieren, wer die Verursacher sind. Hier ist also noch vieles abzuklären.
Daneben ist von der Regierung - wie von Regierungsrat Jörg Krähenbühl bei Traktandum 40 erläutert - und der Hardwasser AG schon vieles gemacht worden - «X Millionen wurden ausgegeben für Kohlefilter». Auch ist zu sagen, dass die Technik immer raffinierter wird, so dass die verschiedenen Stoffe immer besser nachgewiesen werden können. Irgendwelche Schäden für Menschen sind allerdings bis jetzt nicht nachgewiesen worden. Was hierbei «völlig daneben» ist, ist die Tatsache, dass in Muttenz Primarlehrer den Kindern sagen, dass das Trinkwasser schädlich für den Körper sei, aber das ist eine Folge der Medienberichterstattung.
Die FDP-Fraktion lehnt die Initiative ab, weil diese aus den genannten Gründen nicht nötig ist.
Elisabeth Augstburger (EVP) erwähnt, dass auch die CVP-/EVP-Fraktion die Initiative nicht für nötig halte, da die Kostenträger für Sanierungen von Schadstofffällen durch das erwähnte Bundesgesetz definiert werden und die Verursacher der Schadstoffbelastungen im vorliegenden Fall nicht zweifelsfrei ermittelbar seien. Während also die Initiative ein falsches Zeichen setzt, werden Gespräche am Runden Tisch als «sehr guter und unbedingt weiter zu beschreitender» Weg beurteilt. Darum ist neben der Initiative auch der Rückweisungsantrag der SP-Fraktion abzulehnen, aber der Antrag der UEK ist zu unterstützen.
Jürg Wiedemann (Grüne) unterstreicht, dass zwei Punkte «völlig unbestritten» seien.
Sowohl das Amt für Umwelt und Energie (AUE) als auch die Regierung, die Industriellen Werke Basel (IWB), die Hardwasser AG und die Fraktion der Grünen bestreiten nicht, dass die Deponie Muttenz/Feldreben ausläuft und das Grundwasser in der Umgebung «hochgradig verseucht» und dass Grenzwerte überschritten werden.
Weiter ist unbestritten, dass das Trinkwasser der Hardwasser AG belastet und «kontaminiert ist mit Dutzenden von Chemikalien im Spuren-, bzw. Nanogrammbereich».
Differenzen bestehen darin, dass die Regierung seit 5 oder 6 Jahren behauptet, dass dieses Wasser unbedenklich sei.
Am Anfang wurde bestritten, dass darin Chemikalien enthalten seien, bis Spuren nachgewiesen worden sind, um danach «ganz, ganz lang» zu bestreiten, dass die Deponien der Grund für diese Verschmutzungen seien - noch vor zwei Monaten wurde bei der Beantwortung einer Interpellation auf den Rhein als mögliche Quelle verwiesen! Eine Studie zum Problem liegt zwar vor, ist aber nur den Chemiefirmen und der Gemeinde Muttenz zugänglich.
Es wird erwartet, dass die Studie veröffentlicht und auch dem Landrat zugänglich gemacht wird, denn seit 5 Jahren gibt die Regierung immer nur das zu, was Greenpeace beweist und die Grünen der Regierung «direkt unter die Nase halten». Alles andere lehnt die Regierung ab, und sie verharmlost und verniedlicht die Vorwürfe: «Sie will nicht wahrhaben, was Sache ist.». Die Regierung ist also «handlungsträge», weil sie immer nur dann etwas unternimmt, wenn sie dazu gezwungen wird. Man kann gespannt sein auf die Resultate der Studie, die in Woche 26 dieses Jahres veröffentlicht werden sollen.
Die Initiative und der Druck auf die Regierung durch das Volk sind notwendig, weil sie die Regierung zwingen, aktiv zu werden. Und dies ist nach 6 Jahren Diskussion nötig, auch wenn es für die Regierung, die gehofft hatte, die Hauptschuld für die Trinkwasserverunreinigungen auf verschmutztes Rheinwasser schieben zu können, unangenehm ist. Die Grünen sind «felsenfest» davon überzeugt, dass es «bei dieser Baselbieter Regierung absolut zwingend notwendig» ist, dass das Volk sie unter Druck setzt, weil diese sonst «letztlich einfach schlichtweg nichts macht» und für sie die Interessen der Milliardengewinne einstreichenden Chemiefirmen wichtiger sind als sauberes Trinkwasser und die Gesundheit der Bevölkerung.
Thomi Jourdan (EVP) gibt zu, dass er bekanntlich nicht immer gleicher Meinung sei wie Regierungsrat Jörg Krähenbühl. Aber die Aussage, die Regierung sei nicht aktiv, kann er nicht unterstützen: Gespräche - die wie die Fragen und möglichen Lösungen zum Problem mitunter relativ komplex sein können - finden statt, und deren Resultat gilt es auch aus taktischen Gründen abzuwarten, um nicht falsche Hoffnungen zu wecken. Der Gemeinderat Muttenz setzt sich für eine abschliessende Lösung ein, damit die Deponien aus dem Kataster für belastete Standorte gestrichen werden können. Aber jetzt ist nicht dies das Thema, sondern die Frage, wer die Aufbereitung des verschmutzten Trinkwassers zu bezahlen habe. Diese wird aber mit dem offenbar alljährlich nötigen Rundumschlag nicht beantwortet. Auch er, Thomi Jourdan, ist der Meinung, die Initiative ist nicht zielführend, auch wenn tatsächlich offensiver informiert werden müsste.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) unterstreicht zuhanden von UEK-Vizepräsident Hannes Schweizer noch einmal, dass die Chemiefirmen als mutmassliche Verursacher der Trinkwasserverschmutzung nie gesagt haben, sie würden sich an den Kosten der Trinkwasseraufbereitung finanziell beteiligen. Sie würden aber die finanzielle Verantwortung übernehmen, wenn ihnen nachweislich die Verschmutzung angelastet werden kann.
Das geltende Bundesrecht verpflichtet die Verursacher, die Kosten zur Behebung von Schäden zu übernehmen. Nach heutigem Kenntnisstand - dies ist zu wiederholen - ist aber nicht eindeutig nachgewiesen, dass die Deponie Muttenz/Feldreben Ursache der Verschmutzung ist. Drei unabhängige Gutachten betrachten sie als eine von mehreren Möglichkeiten. Genau gleich wie die Deponie Muttenz/Feldreben könnte gemäss Studie «mit hoher Wahrscheinlichkeit» auch der Auhafen in Muttenz die Hauptquelle der Verschmutzung sein. Bis die zu Rate gezogenen Experten ihre Abklärungen abgeschlossen haben, um auf dieser Basis in der Regierung die nötigen Entscheidungen treffen zu können, dürfen auch keine Vorverurteilungen stattfinden. Die Volksinitiative ist deshalb bitte abzulehnen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP, die Vorlage zurückzuweisen, mit 52:22 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
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- Detailberatung
Titel und Ingress : Keine Wortbegehren.
Ziffern 1-3: Keine Wortbegehren.
Rückkommensanträge: Keine Wortbegehren.
://: Der Landrat stimmt dem Beschluss gemäss Vorlage des Regierungsrats und Empfehlung der UEK mit 53:17 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
über die kantonale nichtformulierte Volksinitiative "Verantwortliche Basler Chemie- und Pharmafirmen müssen Trinkwasseruntersuchung und -aufbereitung bezahlen"
Vom 14. Mai 2009
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Die nichtformulierte Volksinitiative "Verantwortliche Basler Chemie- und Pharmafirmen müssen Trinkwasseruntersuchung und -aufbereitung bezahlen" wird abgelehnt.
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2.
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Die nichtformulierte Volksinitiative "Verantwortliche Basler Chemie- und Pharmafirmen müssen Trinkwasseruntersuchung und -aufbereitung bezahlen" wird den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet.
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3.
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Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die nichtformulierte Volksinitiative "Verantwortliche Basler Chemie- und Pharmafirmen müssen Trinkwasseruntersuchung und -aufbereitung bezahlen" abzulehnen.
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Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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