Protokoll der Landratssitzung vom 14. Mai 2009

Nr. 1184

Die Gemeinde Hemmiken, als Betreiberin der Deponie Wischgraben, hat statt der bewilligten Menge von 1'300 m 3 ca. 5000 m 3 Material deponiert. Nachdem die Deponie im Jahr 2000 geschlossen und rekultiviert wurde, begann der Hang zu rutschen und hat im 150 m unterhalb liegenden Hof Maiberg bereits Schäden in Höhe mehrerer hunderttausend Franken verursacht. Die Berichterstattung in der Basler Zeitung, wonach Landwirt Alfred Suter wegen der Untätigkeit der Behörden in seiner Existenz bedroht ist, hat bei der Bevölkerung Betroffenheit ausgelöst.


Fragen :


Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) nimmt wie folgt Stellung:


Derzeit seien mehrere Rechtsverfahren beim Gesamtregierungsrat resp. beim Kantonsgericht mit Herrn Alfred Suter als Partei pendent. Deshalb kann der Regierungsrat zu den vorliegenden Fragen keine Stellung nehmen. Es könne und dürfe nicht sein, dass Entscheiden vorgegriffen werde. Jörg Krähenbühl bittet den Fragesteller um Verständnis für diese Situation.


Alfred Suter sei der Ansicht, die Ablagerungen in der Grube sowie die Entwässerung der Grube durch die Gemeinde seien Ursachen für Schäden an seinem Hof. Der Kanton habe dazu eine andere Meinung. Bereits im Jahr 2000 durchgeführte Hangüberwachungen unterhalb der Grube liessen keine Rutschungen erkennen.


Im Zusammenhang mit der Auffüllung der Grube Wischberg in Hemmiken entschied das Kantonsgericht Ende 2007, die Gemeinde Hemmiken müsse nachweisen, dass die aufgefüllte Grube stabil sei, dass nicht über das ursprünglich gewachsene Terrain aufgefüllt wurde und dass nur sauberer Bauaushub-Schutt deponiert wurde. Mittels zweier Bohrungen auf der Parzelle wollte die Gemeinde die Stabilität der aufgefüllten Grube überprüfen lassen. Derzeit sei eine solche Überprüfung aber unmöglich, da Herr Alfred Suter dagegen eine Beschwerde einreichte, über welche noch nicht entschieden sei. Die Messungen sollen zeigen, ob die Ablagerungen stabil seien. Je nach Resultat werden daraus dann Folgerungen gezogen.


Auch im Zusammenhang mit der Entwässerung und der Querung eines gemeindeeigenen Weges oberhalb des Hofes, sei eine Beschwerde von Alfred Suter beim Kantonsgericht hängig. Die Gemeinde Hemmiken unterbreitete Alfred Suter im Jahr 2008 den Vorschlag, seinen Hof an einem bestehenden Drainagesystem anhängen zu können. Diesen Vorschlag wies Alfred Suter ebenfalls zurück.


Herr Suter sehe die Schäden an seinem Hof im Zusammenhang mit der aufgefüllten Grube Wischberg und fordere, dass der Kanton gegenüber der Gemeinde verfüge. Mehr zu diesem Fall könne und dürfe der Regierungsrat aufgrund der laufenden Verfahren nicht bekannt geben.


Hannes Schweizer (SP) dankt dem Regierungsrat für die teilweise Beantwortung seiner Fragen und will wissen, wie der Regierungsrat bzw. das AUE seine Aufsichtspflicht betreffend Art und Weise der Erstellung der Deponie, Entwässerung, etc. wahrgenommen habe.


Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) betont, der hier angesprochene Falle ziehe sich bereits seit einigen Jahren hin. Er selbst habe im letzten November zum ersten Mal davon Kenntnis erhalten und habe sich der Angelegenheit auch persönlich angenommen. Er habe Herrn Suter besucht und ihm die Gelegenheit gegeben, seine Situation zu erklären. Jörg Krähenbühl versprach Alfred Suter, sich dafür einzusetzen, dass sein Anliegen einer Lösung zugeführt werde. Den seither unterbreiteten Vorschlägen der Gemeinde Hemmiken stimmte Alfred Suter jedoch erneut nicht zu und legte wiederum Beschwerde ein.


Zur Aufsichtspflicht: Hier sind verschiedene Stellen involviert, unter anderem auch der Gewässerschutz und das ARP. Jörg Krähenbühl hat den Eindruck, die Aufsichtspflicht sei wahrgenommen worden. Man wolle das Problem nun wirklich lösen, von Alfred Suter wurde bisher aber kein Vorschlag akzeptiert und schliesslich werden wohl die Gerichte entscheiden müssen.


Ruedi Brassel (SP) fragt sich, ob die Situation, dass eine Deponie gegenüber den Vorgaben des Kantons überladen wurde, auch in anderen Gemeinden bestehe. Wie könnten ähnliche Fälle in Zukunft vermieden werden?


Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) stellt fest, Ruedi Brassel habe die Deponie als überladen bezeichnet. Das Kantonsgericht sei diesbezüglich zu einem anderen Schluss gekommen. Nach der Erteilung einer Deponiebewilligung werde der Fortschritt einer Deponie jeweils von den kantonalen Stellen begleitet. Überfüllungen kamen immer wieder vor. Es waren dann allenfalls Nachmodulierungen des Geländes notwendig. Waren solche Nachmodulierungen nicht möglich, musste ein Teil der Deponie von den Betreibern wieder ausgehoben werden.


://: Die Fragen der Fragestunde sind damit beantwortet.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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