Protokoll der Landratssitzung vom 15. Januar 2009
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2008-265 vom 21. Oktober 2008 Vorlage: Überbrückungskredit an den Verein Wohngruppen Baselland - Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 4. Dezember 2008 - Beschluss des Landrats am 15. Januar 2009: < beschlossen > |
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GPK-Präsidentin Ursula Jäggi (SP) führt aus, der Landrat befasse sich nicht zum ersten Mal mit dem Verein Wohngruppen Baselland (heute: Jugendwohngruppen beider Basel/Casaviva). Schon 2006 wurden Interpellationen, die vor allem den Überbrückungskredit betrafen, eingereicht und von Regierungsrat Urs Wüthrich beantwortet. Damals wurde in Aussicht gestellt, dass für den Überbrückungskredit von CHF 260'000 eine Vorlage ausgearbeitet werde. Nun liegt die Vorlage zur definitiven Abschreibung zur Kenntnisnahme vor.
Die GPK befasste sich an einigen Sitzungen mit dem Verein Wohngruppen Baselland und erteilte im März 2008 der Finanzkontrolle den Auftrag, die relevanten Finanzflüsse ab 2002 zu eruieren. Einzelheiten aus dem vertraulichen Bericht der Finanzkontrolle sind der Vorlage zu entnehmen.
Im folgenden soll nochmals der chronologische Verlauf geschildert werden, der letztlich in der Abschreibung von CHF 260'000 mündet. Die Institution selber, der Verein Wohngruppen Baselland, steht dabei nicht zur Diskussion. Die Berichterstattung befasst sich nur mit dem Überbrückungskredit.
Die Jahresrechnungen des Vereins Wohngruppen Baselland wurden jährlich revidiert, aber nicht durch eine ausreichend qualifizierte Revisionsstelle. So wurden bestehende Mängel nicht festgestellt und das tatsächliche Ausmass der Finanzprobleme nicht erkannt, die unter anderem daraus resultierten, dass eine Aussenstelle in Frankreich ohne Grundlage finanziert wurde. Die staatliche Fachstelle forderte wiederholt die Schliessung dieser Aussenstelle.
Erst eine neue Kontrollstelle stellte die Ungereimtheiten im Februar 2004 fest: Die Jahresrechnung 2003 wurde wegen gravierender Mängel zurückgewiesen. Ein Sanierungsversuch scheiterte, und eine Überschuldung des Vereins musste festgestellt werden. Im Januar 2004 stellte der Verein den Antrag für den Überbrückungskredit; diesem Antrag wurde im Februar 2004 von seiten der Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe - ohne Rechtsgrundlage - entsprochen, und zwar mit der Begründung, es sei dringlich. Die CHF 260'000 wurden zur Tilgung von Ausständen aus den Jahren 2002 und 2003 gegenüber der Pax Sammelstiftung, also zur Bezahlung ausstehender Pensionskassenbeiträgen, verwendet. Denn die sozialpädagogische Arbeit der Einrichtung unter einer neuen Leitung, aber mit den bewährten Mitarbeitenden wollte man damals erhalten - dafür fehlten aber die Mittel. Zu dieser Zeit befanden sich zudem zwanzig Jugendliche in der Institution.
Im August 2004 wurde ein neuer Verein Jugendwohngruppen beider Basel/Casaviva gegründet, welcher in der Folge - buchhalterisch getrennt vom Verein Wohngruppen Baselland - arbeitete. Im August 2004 haben Finanzkontrolle und Rechtsdienst des Regierungsrates beanstandet, dass keine ausreichende gesetzliche Grundlage und Kompetenz für die Gewährung des Überbrückungskredites bestand. Erst im April 2006 reichte die Fachstelle beim Betreibungsamt Liestal das Betreibungsbegehren über CHF 260'000 ein. Dagegen wurde im Mai 2006 Rechtsvorschlag erhoben, welcher bis ans Bundesgericht ging und schliesslich im Dezember 2007 zurückgezogen wurde. Im März 2008 stellte das Betreibungsamt Liestal erneut einen Zahlungsbefehl aus, im April wurde das Fortsetzungsbegehren gestellt, das am 19. Juni 2008 mit einem Verlustschein sein vorläufiges Ende fand. Aus diesem Grund wurde die Vorlage erst jetzt unterbreitet.
Die Fachstelle erklärt, es sei schwierig, sich nach so langer Zeit an die Vorgehensweise, die getroffenen Entscheidungen, die damit verbundenen Überlegungen und die Gründe für die Verzögerung bei der Betreibung zu erinnern.
Als Schlussfolgerung ist festzustellen, dass die ganze Angelegenheit sehr komplex und eine genaue Nachverfolgung aller relevanten Schritte nach so langer Zeit praktisch nicht mehr möglich ist. Klar ist, dass Unterlassungen passierten und der Überbrückungskredit ohne rechtliche Grundlage gewährt wurde. Aus der Angelegenheit wurde aber auch gelernt, denn bereits mit Regierungsratsbeschluss vom 7. Dezember 2004 wurden als Konsequenz aus den Erfahrungen mit dem Verein Wohngruppen Baselland Massnahmen für das Controlling bei der Übertragung von öffentlichen Aufgaben an private Trägerschaften mittels Leistungsvereinbarung beschlossen.
Die GPK beantragt dem Landrat, die Abschreibung der CHF 260'000 zur Kenntnis zu nehmen.
- Eintretensdebatte
Hanni Huggel (SP) bemerkt, der Landrat müsse hier von einer langen und unschönen Geschichte Kenntnis nehmen und der Abschreibung des Kreditbetrages zähneknirschend zustimmen. Die Problematik bei der ganzen «Heimgeschichte» liegt generell in der Systematik, wenn ein privater Verein die strategische Führung und die Heimleitung die operative innehat. Das wird bei vielen Institutionen nicht klar getrennt und es entstehen Vermischungen, indem die Heimleitungen an einer zu langen Leine geführt oder die Kontrolle nicht richtig wahrgenommen werde. Dies bedeutet eine Gefahr bei von privaten Trägerschaften geführten Heimen. Der Fachstelle obliegen jedoch Aufsicht und Kontrolle, und im Fall der Wohngruppen Baselland hat die Fachstelle wohl zu lange zugeschaut und zuwenig hartnäckig nachgefragt.
Wie schon die Kommissionspräsidentin ausführte, wurden im Jahr 2004 neue Auflagen für ein besseres Controlling solcher Institutionen erlassen, und mit allen Heimen müssen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden, was eine gewisse Sicherheit für eine verbesserte Kontrolle schafft. Die Aufsicht durch die Fachstelle muss weiter verbessert werden, damit früher festgestellt werden kann, wenn die Finanzen aus dem Ruder laufen oder wenn es im Personalbereich einer beauftragten Insitution nicht gut läuft.
Die Fachstelle verpasste es leider auch, das Betreibungsverfahren gegen den alten Verein konsequent zu verfolgen. Die ganze Sache ist unschön. Die Frage bleibt, ob die Fachstelle in diesem Fall überfordert war oder ob sie nicht über genügend Personal verfügt, um die Kontrolle wahrnehmen zu können.
Die GPK hat vom vollständigen Bericht der Finanzkontrolle Kenntnis. Hanni Huggel erklärt, die Angelegenheit sei seitens der Finanzkontrolle sehr sorgfältig aufgearbeitet worden. Der Landrat müsse die ganze Sache nun abhaken. Auch wenn der Kredit vom Parlament nicht abgesegnet war, ist die SP schliesslich doch froh, dass dadurch keine Jugendlichen und Betreuungspersonen auf die Strasse gestellt werden mussten.
Die SP-Fraktion schliesst sich dem Antrag der GPK an und stimmt der definitiven Abschreibung des Überbrückungskredites zu.
Thomas de Courten (SVP) stellt fest, dass die leidige Angelegenheit den Landrat schon seit längerer Zeit beschäftigt. Dass der Überbrückungskredit ohne ausreichende rechtliche Grundlage und am Landrat vorbei ausbezahlt wurde, ist nun hinreichend belegt. Dieser Vorgang ist an sich schon bedenklich genug, viel gravierender erscheint jedoch, dass der Landrat nun nachträglich ohne jeden Handlungsspielraum die schwerwiegenden Fehler einfach schlucken soll und die CHF 260'000 in ein schwarzes Loch abgeschrieben werden müssen. Dies, obwohl die Situation bei der Fachstelle - entgegen den wiederholten Versicherungen auch des Regierungsrats - nach wie vor nicht bereinigt scheint. Die proklamierten Massnahmen, welche der Herr Regierungsrat bei früheren Interpellationsbeantwortungen bereits angekündigt hatte und die eine Wiederholung solcher Vorfälle künftig verhindern sollen, greifen ganz offensichtlich nicht. Der Kommissionsbericht allein strotzt von Aufzählungen von Fehlern, Unterlassungen und organisatorischen Schwachstellen. Bemühend ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Bericht der Finanzkontrolle vertraulich erklärt wurde und nur der GPK, nicht aber dem Landrat integral zur Kenntnis gebracht wird. Diese Kritik richtet sich weder gegen die Arbeit der GPK, welche sicher gute Arbeit geleistet hat, und sie richtet sich auch nicht an die Geschäftsführung des involvierten Vereins, sondern sie richtet sich insbesondere an die Fachstelle, welche den Abschreiber zu verantworten hat und es offensichtlich trotz aktuellem Anlass und politischer Sensibilisierung nicht fertigbrachte, die Sicherstellung des unrechtmässig ausbezahlten Überbrückungskredits ordnungsgemäss durchzuziehen, sonst müsste dem Kommissionsbericht ja nicht entnommen werden, dass es die Fachstelle «verpasst hat, das Betreibungsverfahren gegenüber dem alten Verein konsequent zu verfolgen.» Das ist schlicht nicht zu verstehen. Da wurde eine Problemstelle aufgezeigt, und die Fachstelle ist nicht in der Lage, die Situation sauber zu bereinigen! Erst aus dieser Handlung resultiert ja der Abschreiber der CHF 260'000.
Wie bekannt und aus der Vorlage ersichtlich, wurde ein neuer Verein gegründet, der Verein Jugendwohngruppen beider Basel/Casaviva. Dieser sogenannte Nachfolgeverein hat vom Vorgängerverein Jugendwohngruppen Baselland den gesamten Vorstand, die Mitarbeitenden, die Jugendlichen und die Liegenschaften usw., also das gesamte Know-how und höchstwahrscheinlich auch die Aktiven übernommen. Die Passiven und Schulden hinterliess man dem Vorgängerverein, was zu den vorgenannten Folgen - dem Verlustschein für den Kanton Basel-Landschaft - führte. Gemäss Art. 288 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes können Rechtshandlungen angefochten werden, welche der Schuldner vor der Pfändung vornahm, um seine Gläubiger zu benachteiligen. Aus Sicht der SVP-Fraktion könnte dies aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen der Fall sein. Aus diesem Grund erlaubt sich Thomas de Courten, den Regierungsrat explizit anzufragen, ob er eine sogenannte Absichtsanfechtung gegenüber dem Nachfolgeverein geprüft hat. Falls nein, solle er dies nachholen, falls ja, begründen, aus welchen Gründen er diese Klage verwerfen liess.
Ebenso sind die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen und die Verantwortlichkeiten klar zu definieren und auch auszusprechen, wer für dieses Debakel verantwortlich zeichnet. Ohne dass diese Klarstellungen auf den Tisch gelegt werden, ist der Bericht für die SVP-Fraktion unvollständig, sie kann diesen nicht einfach zur Kenntnis nehmen und stellt deshalb den Antrag, ihn zur Vervollständigung an die Regierung zurückzuweisen.
Dieter Schenk (FDP) verweist darauf, dass Institutionen, welche Behindertenhilfe und Sonderschulung anbieten, meist von Stiftungen oder Vereinen getragen werden. Dort wird viel freiwillige Arbeit geleistet, was dem Kanton Kosten sparen hilft. An diesem System möchte die FDP nicht rütteln. Die privaten Institutionen tragen die Verantwortung für die Anstellung der Fachkräfte, für die Qualität der Leistungen und fürs Rechnungswesen. Der Kanton erbringt finanzielle Leistungen aufgrund der gesetzlichen Bedingungen. Er schliesst heute mit diesen Institutionen in der Regel Verträge mit Leistungsvereinbarungen ab.
Die Beiträge an Heime und Sonderschulen betragen jährlich gesamthaft gegen CHF 80 Mio. Diese Grössenordnung zeigt, dass an die Leistungsvereinbarungen Bedingungen hinsichtlich Informationspflicht, Finanzcontrolling und Rechnungsprüfung geknüpft werden müssen. Das ist nicht Misstrauen, sondern Verantwortung gegenüber der Bevölkerung. Vor Jahren war dies noch nicht so geregelt, weshalb auch die Probleme beim Verein Wohngruppen Baselland zu spät erkannt wurden. Allerdings hätte man seinerzeit immer noch konsequenter handeln und die Schliessung der Aussenstation nicht nur fordern, sondern auch durchsetzen sollen, dann wäre der Verein vielleicht noch zu retten gewesen.
Heute kann man einfach feststellen, dass der Überbrückungskredit zwar die Weiterführung der Wohngruppen ermöglichte, die Jugendlichen nicht auf die Strasse gestellt werden mussten und auch die Arbeitsplätze erhalten werden konnten, die Fachstelle aber ihre Finanzkompetenzen überschritt, die Direktion dies nicht merkte bzw. nicht einschritt, als sie es merkte, nicht rechtzeitig den Landrat informierte, und dass auch die Rückzahlung des Kredits nicht rechtlich verfolgt und durchgesetzt wurde, und leider, dass dies in dieser Direktion nicht zum ersten Mal passierte. In der regierungsrätlichen Vorlage werden die begangenen Fehler jedoch offen dargestellt und die Konsequenzen aufgezeigt, was positiv zu werten ist.
Die GPK wird zusammen mit der Finanzkontrolle prüfen, ob die eingeleiteten Massnahmen durchgesetzt werden und ob sie geeignet sind, solche Vorkommnisse künftig zu vermeiden. Unter dieser Prämisse nimmt die FDP-Fraktion Kenntnis vom Bericht und stimmt der Abschreibung bzw. Bilanzbereinigung zu.
Urs von Bidder (EVP) denkt, mit dieser Vorlage könne nun ein Schlussstrich unter diese leidige alte Geschichte gezogen werden. Die CVP/EVP-Fraktion teilt die Ansicht der GPK: Es wurden von vielen Seiten gravierende Fehler begangen, man blieb zu lange untätig bzw. hoffte auf Besserung. Die Nachsicht war zu gross, bis man endlich realisierte, dass die wirtschaftliche Situation des Vereins Wohngruppen nicht gut ist und die Revisionen nicht standhalten. Nun kostet das den Kanton CHF 260'000 - in welcher Relation dieser Betrag zur Gesamtsumme dieses Ausgabenbereichs steht, hat Dieter Schenk bereits aufgezeigt. Dennoch, es ist ein beachtlicher Betrag, und die CVP/EVP-Fraktion schluckt diese Kröte sehr ungern.
Zwei positive Punkte hebt Urs von Bidder hervor: Während der ganzen Zeit dieser Affäre wurden im Heim Jugendliche betreut und mussten nicht auf die Strasse gestellt werden, was sicher einer der Gründe für den Versuch war, den Verein zu erhalten, wenn auch nicht auf einwandfreie Weise. Zudem haben die betroffenen Stellen und die Regierung aus den Fehlern gelernt, heute sind Regelungen und Kontrollmechanismen in Kraft, welche solche Vorkommnisse mit grösserer Wahrscheinlichkeit ausschliessen sollten. Die Revisionen der Jahresrechnungen müssen jetzt durch anerkannte und fachlich ausgewiesene Personen durchgeführt werden, und sollten wieder Fehler passieren, könnte der Schaden besser begrenzt und die Fehlbaren könnten aufgrund der klaren Rechtslage besser zur Rechenschaft gezogen werden.
Die CVP/EVP-Fraktion schliesst sich dem Antrag der GPK an, ersucht diese aber, zusammen mit der Finanzkontrolle die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen eng zu kontrollieren und darüber zu berichten.
Simon Trinkler (Grüne) erklärt, seine Fraktion stelle sich ebenfalls hinter den Antrag der GPK. Was zu sagen ist, ist bereits gesagt. Wichtig erscheint, dass die Standardprozeduren weiter untersucht werden, um solche Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern. Es wurde bereits einiges eingeleitet, vielleicht gibt es aber weitere Massnahmen, die nicht so leicht erkennbar sind.
Ursula Jäggi (SP) bringt zwei Ergänzungen an: Es ist nicht üblich, dass die Finanzkontrollberichte breit gestreut werden. Dass ein solcher dem gesamten Landrat vorgelegt würde, hat die Kommissionspräsidentin in ihrer Landratszeit nie erlebt. Zum anderen: der Verein Wohngruppen beider Basel/Casaviva ist kein «sogenannt» neuer Verein, sondern er ist ein neuer Verein mit einem neuen Vorstand und einer neuen, fachlich ausgewiesenen Revisionsstelle, und wie die GPK dem Finanzkontrollbericht entnehmen konnte, läuft diese Institution heute gut.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP): CHF 260'000 können viel bewegen, zuerst einmal eine ganze Anzahl politischer Vorstösse, zu denen von Seiten der BKSD nach damaligem Informationsstand Transparenz geschaffen und von Beginn weg offengelegt wurde, dass formell nicht korrekt gehandelt worden war. Mit CHF 260'000 kann aber auch der Vorsorgeschutz für die Mitarbeitenden sichergestellt werden. Eine Pensionskasse ist für Regierungsrat Urs Wüthrich - im Unterschied offenbar zu Thomas de Courten - kein schwarzes Loch, sondern für die meisten Arbeitnehmer/innen eine wichtige Voraussetzung für die Existenz nach der Pensionierung. Zum dritten und Wesentlichen ermöglichten die CHF 260'000 die Zukunftssicherung einer sozialen Institution - einer Institution, welche ihrerseits für die persönliche Zukunftssicherung ihrer zwanzig Bewohner existenziell ist. Dass diese Zukunftssicherung geglückt ist, wird im Bericht der Finanzkontrolle dargestellt. Dort wird bestätigt, dass der heutige Verein Jugendwohngruppen beider Basel/Casaviva seit 2006 überdurchschnittlich gut belegt ist, stabil in der Führung und finanziell gesund ist, und dass das Finanz- und Rechnungswesen einen qualitativ hohen Stand aufweist. Von den Kontrollinstanzen wird ausdrücklich bestätigt, dass dies gelang, weil einerseits Vereinsvorstand und Heimleitung in vielen Arbeitsbereichen Verbesserungen erzielten und andererseits die Fachstelle mit ihrer klar strukturierten Zusammenarbeit ihren Einfluss in diesem Heim wahrnimmt.
Zur Frage, wann die Fachstelle Massnahmen hätte durchsetzen sollen, stellt Regierungsrat Urs Wüthrich klar, dass die Revisionsstelle bis ins Jahr 2002 die Jahresrechnungen ohne irgendwelche Vorbehalte bestätigte, also einen Persilschein ausgestellt hatte. Erst die externe Revision, welche auf Betreiben der Fachstelle eingesetzt wurde, zeigte schliesslich die gravierenden Mängel auf.
Auf die Dauer des Betreibungsverfahrens hatte die Fachstellen keinen Einfluss. Dass zu Beginn nicht als erste Amtshandlung gleich eine Betreibung eingeleitet wurde, ändert nichts am Ergebnis. Gemäss Regierungsrat Urs Wüthrich hing dies u.a. damit zusammen, dass ein Jahr verging, weil gegen die Eintragung im Handelsregister Beschwerde bis vor Bundesgericht erhoben wurde. Das Bundesgericht stützte die Meinung von Regierungsrat und Kantonsgericht nicht und entschied, die Eintragung könne nicht vorgenommen werden, weshalb kein Konkursverfahren möglich war.
Gemäss Regierungsrat Urs Wüthrich ist es auch nicht so, dass sich der neue Verein allen Verpflichtungen entziehen konnte: Er musste insbesondere auch in die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen eintreten, weil er im Sinne einer Betriebsübernahme die Aufgaben weiterführte und konsequenterweise nicht nur die Rosinen herauspicken konnte.
Dass es Thomas de Courten stört, wenn aus dem Bericht der Finanzkontrolle zitiert wird, versteht Regierungsrat Urs Wüthrich. Die Feststellungen der Finanzkontrolle eignen sich nicht zur Feindbildpflege. Die in der Vorlage angeführten Passagen werden selbstverständlich in Absprache und mit ausdrücklicher Zustimmung der Finanzkontrolle zitiert. Die BKSD hat nicht die Absicht, sich diese wichtige Institution des Kantons zum Gegner zu machen, sondern versteht die Finanzkontrolle als Unterstützung.
Schliesslich noch dies: Am Vorabend der Regierungsratswahlen kam jemand an einem kulturellen Anlass auf Urs Wüthrich zu und sagte, er werde ihm auf keinen Fall seine Stimme geben, weil er dem Verein Wohngruppen Baselland unrechtmässig CHF 260'000 gegeben habe. Dass dies formell nicht korrekt gewesen sei, hat Regierungsrat Urs Wüthrich zugestanden, aber auch erwidert, dass er sich - vor die Wahl gestellt zwischen dieser Wählerstimme und dem Schicksal von zwanzig Jugendlichen - für die Jugendlichen entscheide...
Der Regierungsrat ist froh, dass die Finanzkontrolle im Rahmen ihrer sehr aufwendigen und sorgfältigen Überprüfung u.a. bestätigen konnte, dass alle Mittel korrekt entsprechend ihrer Zweckbestimmung eingesetzt wurden. Mit Einverständnis der Finanzkontrolle zitiert Regierungsrat Urs Wüthrich noch einmal aus dem Fazit: «Die beiden Schritte mussten schnell getroffen und umgesetzt werden, deshalb stellten sie zu den jeweiligen Zeitpunkten die optimalste bzw. fast einzige Lösung dar.»
Dennoch muss Thomas de Courten (SVP) den Frieden noch einmal stören, weil seine Frage nicht beantwortet wurde. Er betreibt auch keine Feindbildpflege, sondern es geht hier um die Aufklärung eines Fehlers, welcher der Verwaltung unterlief und den man gerne vollständig und nicht nur bruchstückhaft aufgeklärt hätte. Es geht auch nicht - wie von Ursula Jäggi dargestellt - um einen gänzlich neuen Verein, sondern der Verein Wohngruppen beider Basel/Casaviva ist ein Nachfolgeverein zum alten Verein Wohngruppen Baselland, was wohl auch das Bundesgericht bestätigt hat. Immerhin hat der neue Verein - zumindest teilweise - den Vorstand sowie die Mitarbeitenden und die Leistungsvereinbarung übernommen, damit stellt er klar eine Nachfolgeorganisation dar. Aus diesem Grund fragt Thomas de Courten Regierungsrat Urs Wüthrich noch einmal an, ob er eine sogenannte Absichtsanfechtung gegenüber dem Nachfolgeverein geprüft habe oder nicht?
Nach Kenntnisstand von Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) wurden gegen den neuen Verein keine rechtlichen Schritte eingeleitet. Die Ausgangslage war dieselbe wie in der Phase, als überlegt wurde, ob der bisherige Trägerverein noch zu retten wäre: ohne die Trägerschaft hätte es die Institution nicht gegeben, entsprechend wurden nach Wissensstand von Regierungsrat Urs Wüthrich keine rechtlichen Schritte eingeleitet. Er wird aber noch abklären, ob er zu diesem Punkt vollständig dokumentiert ist.
://: Eintreten ist unbestritten.
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Rückweisungsantrag
://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag mit 59 Nein- gegen 17 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [
Namenliste
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Schlussabstimmung
://: Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt mit 57 Ja- zu 18 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen Kenntnis vom Bericht über die Gewährung eines Überbrückungskredites an den Verein Wohngruppen Baselland und seiner definitiven Abschreibung (Bilanzbereinigung). [
Namenliste
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Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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