Protokoll der Landratssitzung vom 19. Februar 2009
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2008-223 vom 16. September 2008 Vorlage: Totalrevision des Dekrets zum Steuergesetz - Bericht der Finanzkommission vom 5. Februar 2009 - Beschluss des Landrats am 19. Februar 2009 < beschlossen > || Dekret zum Steuergesetz |
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert, in den letzten 30 Jahren sei das Steuergesetz mehrmals revidiert worden, das Dekret dazu jedoch nicht. Mit der vorliegenden Revision des Dekrets wurde die Systematik angepasst, einige Bestimmungen und Bezeichnungen wurden aktualisiert sowie das Ganze redaktionell überarbeitet. Mit der Totalrevision sind keine finanziellen, technischen oder administrativen Auswirkungen verbunden. Dies gilt sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden.
Zu reden gab in der Kommission § 15 Abs. 2. Dieser Paragraf im Zusammenhang mit der Bewertung von Wertpapieren legt Folgendes fest:
"Für die Schätzung des Verkehrswertes der nicht regelmässig vor- oder ausserbörslich gehandelten Wertpapiere sind in der Regel die im entsprechenden Kreisschreiben der Schweizerischen Steuerkonferenz aufgestellten Bewertungsrichtlinien anzuwenden."
Die Finanzdirektion machte deutlich, dass es bei diesen Kreisschreiben um Empfehlungen für den Gesetzesvollzug gehe. Die Basis dafür bilden das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz und das kantonale Steuergesetz. In materieller Hinsicht haben die Kantone einen Ermessensspielraum. So stützt sich die Steuerverwaltung Basel-Landschaft bei der Bewertung von Wertpapieren auf einen Regierungsratsbeschluss, der gegenüber dem Kreisschreiben der Schweizerischen Steuerkonferenz eine spezielle Regelung darstellt. Gemäss Finanzdirektion sollte die Schweizerische Steuerkonferenz jedoch ein besseres Sensorium bei Beschlüssen entwickeln, die nicht rein formeller Natur sind.
In § 20 beantragt die Finanzkommission dem Landrat eine Formulierung, welche dem Umstand Rechnung trägt, dass es heute keine Gemeinden ohne Grundbuch mehr gibt. Auch gibt es keine so genannte Fertigungsbehörde (§ 27) mehr. Ferner ist die Kommission der Ansicht, dass den Grundbuchbehörden nicht vorgeschrieben werden soll, wie sie der Steuerverwaltung die Informationen zu übermitteln haben. Sie beantragt, "mittels EDV oder Datenträger" aus der Formulierung von § 27 zu streichen.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 10:0 Stimmen, die Totalrevision des Dekrets zum Steuergesetz - einschliesslich der von ihr vorgeschlagenen Änderungen der §§ 20 und 27 - zu beschliessen.
Mirjam Würth (SP) fügt Marc Josets Ausführungen an, dass auch allfällige negative Auswirkungen der Totalrevision auf die KMU geprüft wurden. Dies sei nicht der Fall, weshalb die SP-Fraktion dieser einstimmig zustimme.
Peter Brodbeck (SVP) informiert, die SVP-Fraktion werde der Vorlage zustimmen.
Marianne Hollinger (FDP) spricht sich seitens der FDP-Fraktion für die Totalrevision des Dekrets zum Steuergesetz aus, merkt jedoch an, die Kreisschreiben der Schweizerischen Steuerkonferenz sollten nur Beschlüsse rein formeller Natur enthalten, keine mit materiellen Auswirkungen, wie dies leider in der Vergangenheit auch schon vorkam, beispielsweise im Zusammenhang mit den neuen Lohnausweisen.
Rita Bachmann (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion unterstütze die Vorlage.
Klaus Kirchmayr (Grüne) schliesst sich seitens der Grünen den Ausführungen des Präsidenten und der übrigen Fraktionen an.
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) stellt unbestrittenes Eintreten auf die Vorlage fest und verzichtet auf eine Detailberatung des Dekrets zum Steuergesetz, da keine Anträge vorliegen.
://: Der Landrat verabschiedet die Totalrevision des Dekrets zum Steuergesetz mit 55:0 Stimmen (keine Enthaltungen). [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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