Protokoll der Landratssitzung vom 19. Februar 2009
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2008-269 vom 21. Oktober 2008 Vorlage: "Kantonale Hochleistungsstrasse H18, Erhöhung Tunnelsicherheit Eggflue" - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 6. Februar 2009 - Beschluss des Landrats am 19. Februar 2009 < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) erklärt, mit dem vorliegenden Projekt sollen durch technische Anpassungen im Energieleitungstunnel (ELT) die Chancen zur Selbstrettung aus dem Tunnel im Falle eines Brand- oder Unfallereignisses erhöht werden. In der jetzt zu beschliessenden, ersten Interventionsstufe I1 sollen in den bestehenden Ausstellbuchten drei Fluchtwegabgänge ausgebrochen und der ELT fluchtwegtauglich gemacht werden. Die Kosten für die I1-Massnahmen werden auf rund 18,83 Millionen Franken veranschlagt. Im Rahmen einer Interventionsstufe 2 soll zu einem späteren Zeitpunkt insbesondere auch die Lüftung revidiert sowie die Fluchtwegabgänge auf 150 m reduziert werden.
Im Jahr 2005 fand eine strategische Planung statt, unter anderem, um festzulegen, in welcher Reihenfolge die Tunnels im Kanton Baselland nachzurüsten sind. Sie ist vom Regierungsrat im Frühling 2006 zur Kenntnis genommen und auch den Medien kommuniziert worden. Im Zuge der strategischen Planung wurde ein Variantenvergleich mit drei Varianten durchgeführt:
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Lösung, wie sie jetzt in der Vorlage präsentiert wird,
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paralleler Stollen zur Tunnelachse mit Querstollen als Verbindungsstücke,
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Variante mit 5 Stichstollen von aussen, die senkrecht und direkt zum Tunnel führen sollen.
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Aus diesem Variantenvergleich ging die Ertüchtigung des ELT als die günstigste Variante hervor, sowohl betreffend der Kosten als auch hinsichtlich der Nutzung bereits bestehender Infrastruktur. Gemäss Vorlagentext ist es noch nicht sicher, ob der Tunnel in das Nationalstrassennetz wechselt, das unter Aufsicht des Bundes steht. Wird dieser Wechsel aber Tatsache, besteht das Risiko eines finanziellen Vorbehalts von Seiten des Bundes, falls der Tunnel nicht dem für Nationalstrassentunnel geforderten Standard entspricht. Bereits unter diesem Aspekt hat der Kanton ein gewisses Interesse daran, den Tunnel aufzurüsten.
Das in der Vorlage erwähnte Potenzial zur Selbstrettung mit unterschiedlichen Prozentzahlen bezieht sich auf den Erfüllungsgrad der Sicherheitsvorschriften des Bundesamts für Strassen ASTRA. Ein Selbstrettungsgrad von 55% heisst also nicht, dass eine Wahrscheinlichkeit von 55% besteht, sich im Ereignisfall retten zu können, sondern, dass 55% der vom ASTRA vorgegebenen und momentan gültigen Sicherheitsvorschriften bei den baulichen Massnahmen erfüllt sind.
Bis zur Gesamterneuerung der Lüftungsanlage soll das Problem der sich beschlagenden Scheiben mit Tempobeschränkungen und einer Warneinrichtung an den Tunneleingängen gelöst werden. Diese soll die Fahrer auf etwaige problematische Witterungsverhältnisse aufmerksam machen. Auch die zweite Interventionsstufe I2 wird von den Fachleuten als praktisch zwingend beurteilt, da bestimmte Elemente so oder so eingebaut werden müssen, weshalb es wenig Sinn macht, einen Selbstrettungsgrad von weniger als 95% anzustreben.
Die Arbeiten für die Phase I1 werden nachhaltig auch in die Phase I2 wirken, was zu einer Optimierung der Kosten in der zweiten Phase führen wird. Wann diese zweite Phase allerdings umgesetzt wird, ist heute noch unklar. Es wurde davon gesprochen, dies allenfalls im Rahmen einer Gesamterneuerung des Tunnels um die Jahre 2020 bis 2025 zu tun.
Aufgrund von Erfahrungen mit anderen, länger dauernden Bauprojekten will die Kommission bereits im Landratsbeschluss festhalten, welcher Index als Massstab für allfällige Preis- und Kostensteigerungen herangezogen werden soll. Sie beschloss daher auf Vorschlag des TBA, in Ziffer 2 des Landratsbeschlusses den Schweizerischen Baupreisindex (SBI) - Tiefbau Schweiz für die Berechnung allfälliger Preisänderungen anzuwenden. Zwischenzeitlich fand in der Bau- und Planungskommission eine Präsentation zum Thema Preisindex statt und man wolle in einer nächsten Sitzung Beschluss fassen, wie mit Preisänderungen umzugehen sei.
Die BPK verabschiedete den geänderten Landratsbeschluss einstimmig.
Kathrin Schweizer (SP) stellt fest, der Eggflue-Tunnel sei gerade erst zehn Jahre alt und müsse bereits massiv nachgerüstet werden. Dass die Nachbesserungen bereits so kurz nach der Fertigstellung anfallen, sei störend. Die gewählte Lösung sei aber sinnvoll und effizient. Mit den investierten, rund 19 Mio. Franken, erreiche man beim Selbstrettungspotential jedoch erst gut 50 %, bereits jetzt aber fordern die internationalen Strassenverkehrsverbände bei der Tunnelsicherheit viel weitergehende Massnahmen, insbesondere Sprinkleranlagen. Es scheinen künftig also noch weitere Kosten auf uns zuzukommen.
Die 19 Mio. Franken in der heutigen Vorlage stellen keinen Kleinbetrag dar. Auch sei die nächste Sanierungsetappe bereits geplant und werde eher noch teurer. In Zukunft müsse man sich vermehrt bewusst sein, dass bei Grossprojekten immer weitere Kosten anfallen, und der Kanton müsse noch genauer prüfen, ob er sich diese leisten kann.
Die SP-Fraktion unterstützt die aktuelle Vorlage einstimmig.
Urs Hess (SVP) bezeichnet die hier diskutierte Vorlage als sinnvoll, denn die Tunnelsicherheit müsse erhöht werden. Die SVP-Fraktion werde sie daher auch unterstützen. Grundsätzlich erachtet er es als Problem, dass immer mehr Strassen wegen Lärm und Immissionen unterirdisch in Tunnels geführt werden, denn Strasse im Freien verursachen erheblich geringere Unterhaltskosten.
Romy Anderegg (FDP) bemerkt, die Sicherheitsvorschriften des ASTRA betreffend Tunnels seien klar. Die Chance zur Selbstrettung aus dem Eggflue-Tunnel im Falle eines Brandes oder Unfallereignisses müsse erhöht werden. In der aktuellen Vorlage habe sich das Tiefbauamt in einem Variantenvergleich für die günstigste Lösung entschieden. In einer ersten Phase sollen drei Fluchtabgänge bei den bestehenden Ausstellbuchten in den Energieleitungstunnel ausgebrochen werden. Zugleich werde belüftungs- und beleuchtungstechnisch aufgerüstet. In einem Tunnel mit Gegenverkehr könne der nötige Luftaustausch nicht stattfinden, deshalb werde das Ärgernis mit den beschlagenen Scheiben nach wie vor bestehen. In einer zweiten Bauphase soll das Problem mit einem vollständig überarbeiteten Lüftungssystem jedoch gelöst werden. Die FDP-Fraktion unterstützt die aktuelle Vorlage einstimmig.
Christian Steiner (CVP) gibt bekannt, auch die CVP/EVP-Fraktion stehe hinter der Vorlage 2008/269. Sie anerkenne den dringenden Handlungsbedarf im Eggflue-Tunnel, Christian Steiner bemerkt jedoch zur Gesamterneuerung der Lüftung, welche noch mindestens 15 Jahre hinausgeschoben werden soll, folgendes: Die in der Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen seien bereits heute umgesetzt: Man dürfe nur mit 60 km/h in den Tunnel fahren und eine Tafel warne vor dem Problem der beschlagenen Scheiben. Trotzdem geschehen wegen diesem Problem jährlich 1 bis 3 Unfälle, hochgerechnet auf 15 Jahre werden also weitere 30 bis 40 Unfälle in Kauf genommen. Angesichts dieser Tatsache sollte die zweite Sanierungsphase nach Ansicht der CVP/EVP so schnell wie möglich angegangen werden. Das ASTRA werde seine Bestimmungen hoffentlich früher als in 15 Jahren so ändern, dass Tunnels mit beschlagenen Scheiben nicht mehr vorkommen dürfen.
Isaac Reber (Grüne) unterstützt die Vorlage seitens der Grünen und merkt an, ein Aufschieben der Sanierung bis zu einer allfälligen Übernahme durch den Bund sei nicht vertretbar. Mit der heute zu beschliessenden Vorlage werde der schlechte Standard des Eggflue-Tunnels jedoch erst auf ein mässiges Niveau erhöht. Es könnten in Zukunft also noch einige weitere Kosten auf den Kanton zukommen. Die Sicherheit sei zwar das wichtigste Problem, betreffe jemanden aber nur, wenn tatsächlich etwas geschehe. Das im Alltag am stärksten wahrnehmbare Problem sei dasjenige der beschlagenen Scheiben, welches mit der vorgesehenen Investition von 18 Mio. Franken noch nicht gelöst werde. Isaac Reber bezweifelt, ob diese Situation in der Bevölkerung verstanden werde. Er schliesst seine Aussagen wie folgt: Das Laufental bleibt bis auf weiteres nebulös!
Wie bei allen Tunnels (Eggflue, Sissach, Adler-Tunnel) zeige sich eben auch im konkreten Fall, dass es sich dabei um aufwändige Bauwerke handle. Sie seien teuer und es müssen zusätzlich viele Mittel in die Erreichung gewisser Sicherheitsstandards investiert werden. Als planendes und vorausschauendes Gremium müsse der Landrat daher in Zukunft versuchen, Tunnels auf ein Minimum zu reduzieren.
Hannes Schweizer (SP) richtet eine Frage an den Kommissionspräsidenten betreffend Ziffer 2 des Landratsbeschlusses (Baupreisindex). Die Diskussion um die H2 habe gezeigt, dass es verschiedene Baupreisindizes gebe, beispielsweise auch einen für Tunnelbauten. Wäre es nicht sinnvoller, hier diesen zu verwenden?
Rolf Richterich (FDP) stellt fest, auf die Preisentwicklung habe die Verwendung eines bestimmten Index keinen Einfluss. Das Tiefbauamt habe empfohlen, im vorliegenden Fall den Baupreisindex Tiefbau Schweiz zu verwenden. Für künftige Vorlagen werde die Frage der verschiedenen Indizes in der Bau- und Planungskommission auf jeden Fall weiter diskutiert.
Georges Thüring (SVP) hofft, nach der Umsetzung der Massnahmen, wie sie mit der aktuellen Vorlage geplant seien, werde es nicht bereits nach einem halben Jahr wieder heissen: "Chef, ich habe die Arbeit getan. Kann ich sie gleich flicken?"
Peter Holinger (SVP) stellt unbestrittenes Eintreten auf die Vorlage fest.
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Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 - 3 keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss mit 71:1 Stimmen und ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
über "Kantonale Hochleistungsstrasse H18, Erhöhung Tunnelsicherheit Eggflue"
vom 19. Februar 2009
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Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Für die Realisierung der Intervention I1 zur Erhöhung der Tunnelsicherheit im Eggflue-Tunnel wird ein Verpflichtungskredit von CHF 18.83 Mio. bewilligt und dem Konto 2314.501.30.001 der Investitionsrechnung gutgeschrieben.
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2.
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Die gemäss Schweizerischem Baupreisindex (SBI) - Tiefbau Schweiz nachgewiesenen Lohn- und Materialpreisänderungen, bzw. die Bauteuerung gegenüber der Preisbasis von Oktober 2006 des unter Punkt 1 genannten Kredits werden mitbewilligt und sind in den Abrechnungen nachzuweisen.
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3.
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Dieser Beschluss unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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