Protokoll der Landratssitzung vom 19. Juni 2008

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2008-145 vom 31. Mai 2008
Vorlage: Wahlen von Gerichtspräsidien und nebenamtlichen KantonsrichterInnen für den Rest der Amtsperiode bis 31. März 2010:
- Wahl Präsidium Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts < gewählt Franziska Preiswerk; >
- Wahl Präsidium (50%) Abteilung Zivil- und Strafrecht des Kantonsgerichts < gewählt Dieter Eglin >
- Wahl des Präsidiums des Kantonsgerichts (40%) < gewählt Andreas Brunner >
- Beschluss des Landrats am 19. Juni 2008: < Wahlen durchgeführt >

Nr. 631

Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) erklärt, dass zuerst die Wahl für das Präsidium der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts vorgenommen werden soll. Sie bittet um Nominationen aus den Fraktionen.


- Wahl Präsidium Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts


Elisabeth Schneider (CVP) empfiehlt im Namen ihrer Fraktion Franziska Preiswerk, wohnhaft in Birsfelden, amtierende Präsidentin des Enteignungsgerichts, zur Wahl. Vor rund 6 Jahren wurde Franziska Preiswerk als Präsidentin des Enteignungsgerichts gewählt. Seither übt sie dieses richterliche Amt mit grosser Begeisterung und Fachkompetenz aus und ist allseits geschätzt. Schon bald wurde sie im Kantonsgericht als Ersatzrichterin in der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht eingesetzt. Später amtete sie zudem auch als Ersatzrichterin in der Abteilung Sozialversicherungsrecht. Durch ihre Tätigkeit als Gerichtspräsidentin an einem erstinstanzlichen Gericht, aber auch durch die regelmässigen Einsätze am Kantonsgericht erwarb sie hohe Fach- und Führungsqualitäten. Durch die Mitwirkung in vielen Arbeitsgruppen des Kantonsgerichts zu fachspezifischen Themen und Organisations- und Personalfragen sind ihr die Aufgaben eines Abteilungspräsidiums vertraut. Die Fraktion ist überzeugt, dass Franziska Preiswerk durch ihre grosse Erfahrung, ihr Fachwissen und ihre hohe Sozialkompetenz eine allseits geschätzte Präsidentin der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts wird. Die CVP/EVP-Fraktion dankt für die Unterstützung der Kandidatur.


Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) liegen keine weiteren Vorschläge vor, weshalb sie eine stille Wahl durchführt.


://: Gewählt ist in stiller Wahl als neue Präsidentin der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts Franziska Preiswerk.



- Wahl Präsidium (50%) Abteilung Zivil- und Strafrecht des Kantonsgerichts

Thomas de Courten (SVP) bemerkt vorab an Klaus Kirchmayr, der zuvor wohl die SVP als Oppositionspartei betitelte, dass dies nicht zutreffe. Im Kanton Baselland ist die SVP keine Oppositionspartei, sondern Regierungspartei, mittragende Regierungspartei! Die SVP steht ferner zum bürgerlichen Lager und zur bürgerlichen Zusammenarbeit. Es ist ihr wichtig, dass die im Kanton üblichen politischen Partnerschaften eingehalten und auch in den Richterwahlen die üblichen Proporzverhältnisse widerspiegelt werden. Diese Kriterien kamen bereits in mehreren Wahlgängen zur Anwendung und die bürgerlichen Kandidaten wurden von der SVP einstimmig unterstützt.


Nun schlägt die SVP Dr. Dieter Eglin, wohnhaft in Bennwil, verheiratet, Jahrgang 1968, für die Wahl als Präsident der Abteilung Zivil- und Strafrecht am Kantonsgericht vor. Dieter Eglin doktorierte in Jurisprudenz, absolvierte seine Ausbildung an der Uni Basel sowohl für Lizentiat wie Doktorat mit höchster akademischer Auszeichnung. Seine fachliche Qualifikation als Jurist ist durch mehrere Aus- und Weiterbildungen in den Bereichen Führung und Kommunikation ergänzt. Er begann seine berufliche Karriere in der regionalen Privatwirtschaft, wo er von Beginn an in operativen Führungsfunktionen tätig war, unter anderem als Geschäftsführer des Basler Volkswirtschaftsbundes. 2001 wurde Dieter Eglin stellvertretender Vorsteher des kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit, einer der grössten Amtsstellen im Kanton. Auch hier erhielt er von seinen Vorgesetzten beste Zeugnisse. Richterliche Erfahrung sammelte er am Bezirksgericht Liestal wie auch aktuell als amtierender Vizepräsident der Abteilung Zivil- und Strafrecht am Kantonsgericht. Dieter Eglin geniesst bei den Richtern fachlich und persönlich überparteilich Respekt. Die persönliche Integrität steht ebenso ausser Frage, wie die richterliche Unabhängigkeit. Somit erfüllt er die Anforderungen für das Präsidium bestens. Die SVP-Fraktion empfiehlt Dieter Eglin zur Wahl.


Isaac Reber (Grüne) mahnt Thomas de Courten zum Thema "Opposition und staatstragende Regierungspartei" unter Verweis auf das Messereferendum, das Referendum gegen die Rheinhäfen Schweiz und das Referendum gegen eine starke Universität für die Region. Eine genauere Betrachtung, inwiefern dieses Gebahren staatstragend oder oppositionell ist, lohnt sich gemäss Isaac Reber.


Zum Thema der Richterwahlen: Für das Präsidium der Abteilung Zivil- und Strafrecht am Kantonsgericht schlagen die Grünen mit Markus Mattle einen unabhängigen, unternehmerisch denkenden und fachlich bestens qualifizierten Kandidaten vor. Unabhängige, agierende, charakterstarke Menschen brauchen die Gerichte. Immer wieder gibt es Versuche seitens der Politik oder einzelner Parteien, sich in die Geschäfte der Gerichte einzumischen und die Kontrolle über die Justiz zu erlangen. Die Grünen sind aber überzeugt, dass dies dem demokratischen System und letztlich der persönlichen Freiheit schade. Eine starke Demokratie braucht unabhängige Gerichte. Markus Mattle wäre ein unabhängiger Gerichtspräsident, der keiner Partei verpflichtet und als selbständiger Unternehmer auch nicht vom Staat abhängig ist. In einer modernen Verwaltung sind in wichtigen Funktionen mit Leitungskompetenz unternehmerisch denkende Menschen nötig. Markus Mattle entschied sich gleich zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn für den selbständigen Weg. 1985 eröffnete er mit einem Partner ein Advokaturbüro, welches 1989 auf ein Advokatur- und Notariatsbüro in Basel erweitert wurde. Markus Mattle war in seiner beruflichen Laufbahn sehr erfolgreich, das Büro wuchs stetig. Er ist gewillt und befähigt, im Gericht Führungsverantwortung zu übernehmen.


Markus Mattle ist unerschrocken. Urteile zu treffen und einen Entscheid zu vertreten braucht Mut. Nicht immer sind die Entscheide der Justiz für die Öffentlichkeit plausibel und nachvollziehbar und sie gefallen auch nicht immer der Politik. Auch daher braucht es Mut, um die Unabhängigkeit der Justiz vor der Politik zu bewahren.


Markus Mattle ist mutig. Anfang Dezember 2003 segelte er gemeinsam mit zwei Brüdern und zwei Freunden in einem 12m langen Boot über den Atlantik nach Amerika. Als Skipper übernahm er eine grosse Verantwortung, deren er gerecht wurde. Seine Aufgabe erfüllte er umsichtig und gut, die Crew feierte Weihnachten in Amerika.


Markus Mattle ist bestens qualifiziert. Wer auf eine 20-jährige Tätigkeit als erfolgreicher, selbständiger Unternehmer zurückblicken kann und gut 10 Jahre Gerichtserfahrung aufweist, ist qualifiziert für die Übernahme dieser Aufgabe. Seit 1998 ist Markus Mattle am damaligen Obergericht, dem heutigen Kantonsgericht, als Richter in der Abteilung Zivil- und Strafrecht tätig. Seit 2004 ist er überdies auch in den Abteilungen Sozialversicherungsrecht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht im Einsatz. Aufgrund seiner Kompetenz und seiner praxis- und lösungsorientierten Arbeit erwarb er sich Anerkennung im gesamten Richterkollegium.


In anderen Worten: Aus all diesen genannten Erwägungen ist Markus Mattle nach Auffassung der Grünen der geeignetste, qualifizierteste Kandidat für dieses Präsidium. Daher bitten die Grünen, Parteiraison und politisches Kalkül auf die Seite zu legen, Verantwortung zu übernehmen und im Interesse einer unabhängigen Justiz und einer starken Demokratie Markus Mattle zu wählen, jenen Kandidaten, der den Anforderungen dieses hohen Amtes am besten gerecht wird.


Kaspar Birkhäuser (Grüne) hat zwei Fragen betreffend des gesamten Traktandums 9. Er bezieht sich auf Artikel 62 der Kantonsverfassung, worin steht: "Die Mitglieder des Landrates beraten und stimmen ohne Instruktionen."


Die erste Frage betrifft die SVP: Gemäss Meldung in Online Reports vom 14. Juni 2008 versuchte die SVP, Landräte der FDP und der CVP/EVP zu einer schriftlichen Vereinbarung betreffend Gerichtswahlen zu verpflichten. Ob und wie weitreichend dieses Vorhaben gelungen ist, interessiert ihn.


Die zweite Frage geht an den Gesamtlandrat: Sofern die SVP bestätigt, stellt sich die Frage nach den Folgen hieraus auf das gesamte Wahlgeschäft.


Thomas de Courten (SVP) zufolge stimmt der angesprochene Artikel nicht vollständig. Gewisse Elemente treffen aber zu. Früher, Heute und auch Morgen sprechen Parteien, die eine gewisse Grundhaltung teilen, miteinander, um eine gemeinsame Lösung und somit im Parlament eine Mehrheit zu finden. Solche Gespräche fanden auch im Vorfeld der Richterwahlen statt. Man einigte sich darauf, die Resultate dieser Gespräche schriftlich festzuhalten. Es trifft aber nicht zu, dass dies auf Verlangen der SVP geschehen wäre. Es handelte sich um eine gemeinsame Gesprächsrunde. Auch wurde niemand verpflichtet, entgegen der Anforderung von Verfassungsartikel 62 zu stimmen. Jeder ist frei, gemäss seiner Überzeugung zu stimmen. Die Überzeugung der SVP-Fraktion ist, dass Dr. Dieter Eglin der richtige Kandidat für das Präsidium der Abteilung Zivil- und Strafrecht ist.


Nachdem die Wahlzettel ausgefüllt und vom Wahlbüro ausgezählt worden sind, verkündet Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) das Ergebnis:


Wahl des Präsidiums für die Abteilung Zivil- und Strafrecht des Kantonsgerichts


://: Gewählt ist mit 48 Stimmen Dieter Eglin.


[Applaus]


Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei



- Wahl des Präsidiums des Kantonsgerichts (40%)

Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) bittet um Wahlvorschläge.


Ruedi Brassel (SP) erklärt, die SP-Fraktion empfehle dem Landrat Andreas Brunner zur Wahl als Präsident des Kantonsgerichts. Andreas Brunner erfüllt in jeglicher Hinsicht die Anforderungen, welche an das Richteramt im Kanton Baselland zu stellen sind. Das Plädoyer für Andreas Brunner soll unter drei Stichworte gestellt werden, welche für diese Wahl von zentraler Bedeutung sind: Kompetenz, Kontinuität und Unabhängigkeit.


Zur Person von Andreas Brunner und seiner Kompetenz:


Andreas Brunner ist Jurist, hat in der Schweiz promoviert, ist in den USA graduiert worden und besitzt eine breite internationale Erfahrung und Ausbildung. In mehr als ausreichendem Masse verfügt er über die fachlichen Kenntnisse für dieses Richteramt. Von seiner profunden Fachkompetenz zeugen nicht nur eine Vielzahl von fachlichen Publikationen in verschiedensten Fachbereichen, sondern auch seine prämierte Dissertation. Als Anwalt und Mitinhaber einer renommierten Baselbieter Advokatur kennt er auch die Anwaltsseite der Justiz, was für die Ausübung des Richteramts eine wichtige Grundlage und Bereicherung ist. Seit 1992 ist Andreas Brunner auch als Mitglied der Baselbieter Advokaturprüfungskommission, welche er seit 2002 präsidiert, mit der Anwaltstätigkeit vertraut. Für das höchste Richteramt des Kantons qualifiziert Andreas Brunner aber besonders seine langjährige und vielfältige richterliche Erfahrung: Von 1986 bis 2002 war er als Richter am kantonalen Verwaltungs- und Versicherungsgericht tätig, davon fünf Jahre als Vizepräsident. 2002 wählte ihn der Landrat als Präsident in die neu geschaffene Abteilung Sozialversicherungsgericht. Im gleichen Jahr übernahm er auch das Vizepräsidium der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts. Ausserdem ist er seit 2001 durch die Wahl der Vereinigten Bundesversammlung als nebenamtlicher Bundesrichter am Eidgenössischen Versicherungsgericht tätig.


Ein solcher Kandidat gewährleistet Kontinuität und Qualität in der Entwicklung der Justiz. Als Stellvertreter des abtretenden Kantonsgerichtspräsidenten Peter Meier kennt Andreas Brunner nicht nur den Betrieb des Kantonsgerichts bestens, sondern ist in der bisherigen Geschäftsleitung und weit darüber hinaus als Jurist anerkannt und wird geschätzt - diese unbestrittene Anerkennung ist gerade auch für die Akzeptanz der Justiz im Kanton von grosser Bedeutung, vor allem auch wenn es darum geht, die erfreuliche und erfolgreiche Entwicklung des Kantonsgerichts seit der neuen Baselbieter Gerichtsorganisation weiterzuführen. Nicht zuletzt auch im Hinblick auf die anstehenden Erneuerungen im Rahmen der StPO-Anpassung wird es von grossem Nutzen sein, auf die Erfahrung von Andreas Brunner und seine Vertrautheit mit dem Management zurückzugreifen und auf seiner allseitigen Akzeptanz aufbauen zu können. Mit Andreas Brunner droht jedoch nicht ein Kontinuum für die nächsten zwanzig Jahre - auch dieser Faktor soll doch beim Wahlentscheid mitberücksichtigt werden, denn der Landrat wird gut beraten sein, jemanden in dieses Amt zu wählen, der dieses nicht ein Vierteljahrhundert blockiert.


Zum Aspekt der Unabhängigkeit: Ruedi Brassel kam in den letzen Tagen ein Schreiben der SVP-Fraktion an die bürgerlichen Landratsmitglieder unter die Augen, worin stehe, es gehe bei diesen Richterwahlen um eine politische Richtungswahl. Dem ist nicht so und dem darf nicht so sein! Es geht in erster Linie um eine Wahl, welche die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der Justiz sichern und wahren muss. Wie ist es zu verstehen, wenn im Zusammenhang mit dem Auftrag, die der Landrat zu erfüllen hat, von einer politischen Richtungswahl gesprochen wird? Wer hat es nötig, die eigene Kandidatur durch Einschwörungs- und Druckversuche auf eine Blockdisziplin retten zu versuchen? Wer derartiges tut, demonstriert nicht nur wenig Verständnis für die echte richterliche Unabhängigkeit, er beweist darüber hinaus ein sehr geringes Vertrauen in die Überzeugungsfähigkeit des eigenen Kandidaten. Wer diese Wahl im Vornherein als politische Richtungswahl einstuft und damit die Bürgerlichen an die Leine nehmen will, besitzt gerade im Zusammenhang mit einer Richterwahl, ein merk- und fragwürdiges Verständnis des Bürgerlichen . Wir sind alle Bürgerinnen und Bürger, und als solche Citoyens und Citoyennes sind alle vor dem Recht gleich und wollen von den Richtern auch gleich behandelt werden. Bürgerlich wählen in diesem Sinne heisst, die richterliche Unabhängigkeit in den Vordergrund zu stellen. In diesem Vordergrund steht wiederum Andreas Brunner: In all den Jahren seiner richterlichen Tätigkeit hielt er sich immer aus der Parteipolitik heraus und zeichnete sich aus durch eine klare, unabhängige und nur den Gesetzen und der Verfassung verpflichtete Sichtweise und Praxis, und er verfügt über die Integrität, die Kompetenz und die menschlichen Qualitäten, die für das Amt des höchsten Richters absolut erforderlich sind. Aus diesem Grund wird Andreas Brunner als Kantonsgerichtspräsident herzlich empfohlen.


Thomas de Courten (SVP) dankt dem Landrat vorweg für die Wahl von Dieter Eglin ins Präsidium der Abteilung Zivil- und Strafrecht am Kantonsgericht. Dieser Beschluss bestätigt, dass die fachliche Qualifikation, die richterliche Erfahrung und persönliche Integrität von Dieter Eglin für dieses hohe Richteramt anerkannt wird. Nun soll die vom Landrat neu definierte Leitung des Kantonsgerichts neu besetzt werden; hierbei handelt es sich nicht um eine richterliche Tätigkeit, sondern um eine Management-Funktion: Es geht darum, wie das Kantonsgericht in Zukunft weiterentwickelt und ausgestaltet werden soll und wie die im Landrat oder auf Bundesebene gefällten politischen Entscheide in der Praxis umgesetzt werden. Dies ist weniger eine richtende als vielmehr eine grosse, organisatorische und führungstechnische Herausforderung, was in Bezug auf das Baselbieter Kantonsgericht von grosser Relevanz ist. Aus diesem Grund stellt es einen Unterschied dar, ob die Person, die diese Managementfunktion wahrnimmt, mit Unterstützung der Sozialdemokraten gewählt wird oder ob diese Person eine bürgerliche Grundhaltung besitzt, welche von FDP, CVP und SVP getragen wird. Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass Dieter Eglin auch für das Amt des Kantonsgerichtspräsidiums bestens qualifiziert ist. Er verfügt als langjähriger stellvertretender Leiter des KIGA und aus seiner Richtererfahrung über ausreichende und bestätigte Führungs- und Organisationserfahrungen, beste Kenntnisse der Verwaltung sowie der Gerichte und hat in seiner bisherigen Tätigkeit Sozialkompetenz und diplomatisches Verhandlungsgeschick bewiesen. Er geniesst auf erster und zweiter Instanzebene den Respekt und die Anerkennung seiner Kolleginnen und Kollegen. Politisch gesehen geht es darum, die Leitung des Kantonsgerichts im Gleichgewicht der politischen Kräfte zu halten. Die weitere Ausgestaltung der Gerichtsorganisation, welche in Bewegung ist, soll auch zukünftig gemeinsam in bürgerlicher Hand gehalten werden. Aus diesem Grund dankt die SVP-Fraktion ihren bürgerlichen Partnerparteien für die Unterstützung von Dieter Eglin und bittet diese, das Urteil über die Kandidatur nicht nur aufgrund der belegten Qualifikation des Kandidaten zu fällen, sondern ebenso die mittel- und langfristige Ausrichtung und deren Konsequenzen für die Weiterentwicklung der Justiz in diesem Kanton zu bedenken.


Bekanntgabe der Wahlresultate für das Präsidium des Kantonsgerichts (40%) :


://: Gewählt ist Andreas Brunner mit 45 Stimmen.


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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