Protokoll der Landratssitzung vom 19. Juni 2008
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2008-046 vom 26. Februar 2008
Vorlage: Strafjustizzentrum Muttenz; Zusatzkredit Projektierung
- Bericht der Justiz- und Polizeikommission vom 2. Juni 2008
- Mitbericht der Bau- und Planungskommission vom 5. Juni 2008
- Beschluss des Landrats am 19. Juni 2008: < beschlossen > | Landratsbeschluss
Nr. 633
Vizepräsident der Justiz- und Polizeikommission (JPK) Kaspar Birkhäuser (Grüne) erklärt, dass über einen Zusatzkredit für die Projektierung des geplanten Strafjustizzentrums in Muttenz debattiert werde. Bekanntlich bewilligte der Landrat am 5. September 2005 CHF 2,65 Mio. für einen Verpflichtungskredit für die Projektierung des Kantonsgerichtsgebäudes in Liestal und für das Strafjustizzentrum Muttenz. Darauf führte das Hochbauamt für den Standort Muttenz einen Projektwettbewerb durch, aus dem im Herbst 2006 das Siegerprojekt hervorging. Dieses wurde mit den Architekten überarbeitet und optimiert. Dabei stellte sich heraus, dass die in der Machbarkeitsstudie ausgewiesenen und für die Projektierungsvorlage herangezogenen Flächen- und Kostenwerte zu tief kalkuliert worden waren. Aus diesem Grund ist zu erwarten, dass die Investitionskosten neu CHF 73 Mio. statt wie 2004 angenommen CHF 44,5 Mio. betragen werden. Das Hochbauamt nennt als Hauptgrund für diese Kostensteigerung: «Die projektbedingte Erhöhung der Geschossfläche bei gleichbleibender Nettofläche». Aus Gründen, die im Bericht des Regierungsrates und in den Berichten der Bau- und Planungskommission (BPK) und der Justiz- und Polizeikommission ersichtlich sind, muss nun auch der Projektierungskredit für das Strafjustizzentrum um zusätzliche CHF 4,45 Mio. auf CHF 7,1 Mio. erhöht werden. Die Bau- und Planungskommission untersuchte besonders die Gründe für die Kostenerhöhung und beschloss mit 11:1 Stimmen, dem Landrat die Annahme des von der Regierung vorgeschlagenen Landratsbeschlusses zu empfehlen. Die Justiz- und Polizeikommission diskutierte die Frage, ob eine Fortsetzung der Projektierung vor der Weichenstellung im Einführungsgesetz zur neuen Strafprozessordnung eine präjudizierende Wirkung auf das Raumprogramm haben könnte. Hierbei spiele besonders der Entscheid, ob die künftige Staatsanwaltschaft an einem Ort oder dezentral in den Bezirken zu lokalisieren sei, eine Rolle. Um sicherzustellen, dass der zusätzliche Projektierungskredit auf keinen Fall zweckentfremdet werden kann, ergänzte die Justiz- und Polizeikommission die regierungsrätliche Vorlage mit folgendem Satz: «Die Bau- und Umweltdirektion wird beauftragt, darauf zu achten, dass mit der Genehmigung dieses Kredits kein Präjudiz geschaffen wird hinsichtlich einer möglichen Erweiterung des Raumprogramms, bedingt durch den Landratsbeschluss zum EG StPO». Die Kommission beantragt dem Landrat mit 8:2 Stimmen, der Vorlage mit diesem Zusatz zuzustimmen.
Der Präsident der mitberichterstattenden Bau- und Planungskommission Rolf Richterich (FDP) erklärt einleitend Bemerkung, dass eigentlich niemand diese Vorlage gewünscht habe und Eintreten darauf umstritten war. Aus dem Kommissionsbericht sollen folgende Punkte hervorgehoben werden:
1. Gründe der Kostensteigerung:
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Um abzuklären, dass nicht seitens der Nutzer zusätzliche Wünsche aufkamen, wurden diese eingeladen. Diese Befürchtung kann verneint werden.
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Die Gründe für die Kostensteigerung liegen darin, dass in der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) Rechnungsfehler unterlaufen sind, was sehr detailliert und offen kommuniziert wurde. Die Bau- und Planungskommission begrüsste diese offene Kommunikation, was aber nicht heisst, dass sie diese Fehler akzeptiert. Gemäss dem Hochbauamt sei dafür hauptsächlich ein Ressourcenproblem verantwortlich. Wenn nun aufgrund eines Ressourcenproblems ein Projekt von CHF 44 Mio. auf CHF 69 Mio. zu stehen kommt, stellt sich die Frage, wie diese Geschäfte ursprünglich vorbereitet wurden. Vom Hochbauamt wurde jedoch ein Lernprozess erkannt, der nun im Gange ist, was die Bau- und Planungskommission wieder etwas milder stimmte.
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2. Erfahrungswerte im nationalen Vergleich:
Das Hochbauamt zeigte (erst in diesem Frühling) mit einem Vergleich von Quadratmeterpreisen von ähnlichen Projekten auf, dass der ursprüngliche Preis von CHF 2'750 deutlich zu tief angesetzt war. Im schweizerischen Durchschnitt liegen die Preise zwischen CHF 3'140 und CHF 3'770 pro Quadratmeter, womit die nun vorliegende Zahl von CHF 3'510 im nationalen Durchschnitt liegt.
3. Alternativszenarien:
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Ein Projektwechsel bringt erhebliche rechtliche Risiken mit sich, weshalb er nicht in Frage kommt.
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Ein neues Projekt auf einem bestehenden Grundstück wäre mit einem Zeitaufwand von ca. zwei Jahren realisierbar.
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Ein neues Wettbewerbsverfahren auf einem neuen Grundstück würde für die Realisierung mindestens drei Jahre beanspruchen.
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Entscheidend ist jedoch: Keines dieser Alternativszenarien kann Gewissheit bieten, dass es massiv billiger wäre als das jetzige Projekt, womit sich die Erwägung eines Alternativszenarios erübrigt.
Die von der Justiz- und Polizeikommission vorgeschlagene Ergänzung des Landratsbeschlusses erachtet die Bau- und Planungskommission als sinnvoll. Mit 11:1 Stimmen empfahl die Kommission, dem Landratsbeschluss zuzustimmen, und würde wohl im gleichen Verhältnis dem veränderten Landratsbeschluss zustimmen.
Ursula Jäggi (SP) erklärt, dass die Planung dieses Vorhabens zur Zeit schwierig sei. Die Krux liegt darin, dass das Geschäft momentan behandelt wird, in der Justiz- und Polizeikommission jedoch noch vor den Ferien das EG StPO diskutiert wird. Hierbei kann es zu Verschiebungen und Änderungen kommen und man weiss demzufolge nicht, wie genau das Raumprogramm dieses Gebäudes aussehen wird. Es liegen noch viele Unklarheiten vor; unter anderem stellt sich die Frage, ob bei der jetzigen Planung der berechnete Platzbedarf ausreichend ist, was zu bezweifeln ist. Allerdings steht man unter Zugzwang und muss weiterplanen, unter anderem weil das Statthalteramt Arlesheim sich in einem desolaten Zustand befindet und die Gefängniszellen als Provisorium im Hof untergebracht sind. Die Gemeinde Arlesheim hat diesen Zellen nur eine befristete Zustimmung erteilt, welche schon einmal verlängert werden musste und wohl wieder verlängert werden muss, bis das neue Gebäude steht. Zu dieser unglücklichen Geschichte kommt nun, dass der Kredit überschritten wird. Nach Abwägen und Diskutieren wurde ersichtlich, dass nun weitergeplant werden muss, weshalb die SP-Fraktion für Eintreten ist und der Erhöhung des Planungskredits sowie dem Einschub zustimmt.
Urs Hess (SVP) bemerkt, dass die SVP-Fraktion dieses Geschäft sowie den Antrag der Justiz- und Polizeikommission unterstütze. Das Geschäft steht unter einem unglücklichen Stern: Man kaufte Land in einer «Nacht-und- Nebel-Aktion» an einem ungünstigen Standort und nun kommt das Projektproblem dazu. Jedoch wird in der SVP-Fraktion geschätzt, dass in der neuen Ära mit dem neuen Baudirektor Fehler zugegeben werden. Dies lässt hoffen, die zukünftigen Projekte entsprechen den geplanten Kosten. Es bleibt nichts anderes übrig, als diesem Zusatzkredit zuzustimmen, denn alles andere brächte eine Projektverzögerung mit sich und würde noch mehr Kosten verursachen. Augen zu und durch - die SVP-Fraktion stimmt dem vorhandenen Landratsbeschluss zu.
Daniele Ceccarelli (FDP) lobt den Kommissionsbericht der Bau- und Planungskommission und stellt fest, seit er Mitglied des Landrats sei, sei eigentlich kein Projekt rund gelaufen. Bei allen grossen Projekten mussten Kostenüberschreitungen hingenommen werden - offenbar ist dies einfach so und daran kann vermutlich nicht viel geändert werden. Die FDP-Fraktion stimmt für den Vorschlag inklusive Einschub.
Christian Steiner (CVP) meint, das Projekt sei von Beginn weg unglücklich verlaufen: Beim Landkauf spielte der Druck der SBB eine grössere Rolle als eine saubere Standortevaluation. Danach führten falsche Annahmen über Kosten und Flächenwerte fast zu einer Verdreifachung des Planungskredits und einer Verdoppelung der erwarteten Baukosten. Nun kommt noch die Neuorganisation der Staatsanwaltschaft im Rahmen der revidierten Strafprozessordung hinzu, mit der Option, allenfalls ein neues Stockwerk bauen zu müssen. Man weiss heute also noch nicht, wie das Projekt genau aussehen wird. Eine Stornierung des Projekts und eine Neuprojektierung würde nur zu einer zeitlichen Verzögerung von drei Jahren und nicht zu einer Verbilligung des Vorhabens führen, denn die Neuberechnung verdeutlicht, dass das Projekt im schweizweiten Durchschnitt liegt. Es bleibt zu hoffen, in Zukunft wird aus diesen Fehlern gelernt. Dass über die Kostensteigerung rechtzeitig informiert wurde, darf als Weg zur Verbesserung gewertet werden, weshalb das Projekt mit leichtem Zähneknirschen durchgewinkt werden soll. Die CVP/EVP-Fraktion stimmt der Vorlage inklusive Einschub einstimmig zu.
Isaac Reber (Grüne) meint, die vorher viel gerühmte bürgerliche Finanzdisziplin komme bei diesen alltäglichen Investitionen nicht oder nur kläglich zum Tragen. Es geht im Moment nicht um das Projekt und dessen Bedarf, sondern um dessen Aufgleisung. In diesem Kanton ist es aber offensichtlich egal, ob ein Projekt 45 oder 75 Millionen, 180 oder 350 Millionen oder 500 statt 250 Millionen Franken kostet. Erstaunlich ist im Weiteren, dass all diese Kostensteigerungen keine Auswirkungen auf den Finanzplan haben - jedenfalls war nichts dergleichen zu vernehmen. Dies hinterlässt zu viele Fragen, weshalb die Grüne Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen kann und dies auch nicht will.
Martin Rüegg (SP) bemerkt, Zusatzkredite seien immer unerfreulich, insbesondere in dieser Höhe. An der Haltung der SP-Fraktion hat sich grundsätzlich nichts geändert und man steht hinter dem neuen Justizzentrum. In der Debatte im Jahr 2005 sprach sich der Landrat für eine Trennung der Vorhaben Justizzentrum Muttenz und Kantonsgerichtsgebäude Liestal aus. Bis im Jahr 2007 sollte eine Landratsvorlage für das Kantonsgerichtsgebäude ausgearbeitet werden - dies ist leider bis heute nicht geschehen. Die Situation ist also doppelt unangenehm: Man muss über den mehr als sechzig Prozent teureren Ausbau in Muttenz befinden und weiss nicht, wie viel das neue Gerichtsgebäude in Liestal kosten wird; es wird sich wohl um einen dreistelligen Millionenbetrag handeln. Ärgerlich ist erstens die massive Kostensteigerung: Solche müssen einmal mehr aufgrund von groben Fehlern, die in der Bau- und Umweltschutzdirektion begangen wurden, hingenommen werden. Was sind die Gründe für die anhaltende Misere? Die immer komplexer werdenden Projekte, die nicht mehr handhabbar sind? Ist es schwierig, genügend qualifiziertes Fachpersonal für den Kanton Baselland zu gewinnen? Oder ist es der zunehmende Kosten- und Zeitdruck, den auch der Landrat ausübt? Eine Analyse in der BUD in dieser Richtung wäre durchaus sinnvoll. Zweitens ist die ungenügende Kommunikation zu bemängeln: Schon nach dem Wettbewerbsverfahren im Herbst 2006 war klar, dass das Budget nicht eingehalten werden kann. Es ist unverständlich, dass damals noch Verträge abgeschlossen wurden und nicht das Parlament konsultiert wurde. Dennoch stimmt die SP-Fraktion aus baulicher Sicht mit «Knurren und Murren» für diesen Zusatzkredit, da erstens keine valable Alternative besteht, es zweitens dringend notwendig ist, dass die Justizbehörden zeitgemässe Räume besitzen und da drittens die begangenen Fehler selbstkritisch und plausibel aufgezeigt wurden. Viertens verspricht dieser Zusatzkredit eine erhöhte Planungs- und Kostensicherheit.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) erklärt, die Bau- und Umweltschutzdirektion sei das letzte Glied in der Kette und setze den Auftrag der Justiz- und Polizeidirektion um. Die Kritik wird ernst genommen, verarbeitet und hoffentlich kommen diese Punkte bei künftigen Projekten nicht mehr vor. Zur Zeit wird in der Regierung intensiv über die Investitionsprogramme diskutiert; diese Zahlen werden berücksichtigt. Das Siegerprojekt basiert auf einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Konzept (höheres Volumen), was mehr Kosten verursacht. Aus diesem Grund kommt der Endpreis des Gebäudes höher zu stehen, bietet aber andererseits mehr Sicherheit, dass die Kosten auf diesem Niveau bleiben werden. Im Weiteren ist die Bau- und Umweltschutzdirektion immer bereit, konstruktive Kritik entgegenzunehmen.
://: Der Landrat stimmt dem von der Justiz- und Polizeikommission ergänzten Landratsbeschluss zum Strafjustizzentrum Muttenz, Zusatzkredit Projektierung (2008/046) mit 64:9 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
betreffend Strafjustizzentrum Muttenz Zusatzkredit Projektierung
vom 19. Juni 2008
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Für die Projektierung des Strafjustizzentrum Muttenz bis und mit Phase Ausschreibung wird ein Zusatzkredit von CHF 4'450'000.- zu Lasten des Kontos 2320.503.30-253 bewilligt.
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2.
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Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird beauftragt, darauf zu achten, dass mit der Genehmigung dieses Kredits kein Präjudiz geschaffen wird hinsichtlich einer möglichen Erweiterung des Raumprogramms, bedingt durch den Landratsentscheid zum EG StPO.
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3.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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