Bericht Nr. 2007-266 an den Landrat
Bericht Nr. 2007-266 an den Landrat |
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Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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31. Januar 2008
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Nichtformulierte Gemeindeinitiative über Kantonsbeiträge für den Unterhalt der Gemeindestrassen in der 10 km-Zone für 40-Tonnen-Lastwagen vom 23. Juni 1999
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Bemerkungen:
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Verlauf dieses Geschäfts || Landratsbeschluss (von der Kommission abgeänderter Entwurf)
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1. Ausgangslage
Am 23. Juni 1999 wurde eine nichtformulierte Gemeindeinitiative zum Thema Unterhalt der Gemeindestrassen im Zusammenhang mit der beschränkten Zulassung von Lastwagen mit 40 Tonnen Maximalgewicht eingereicht.
Der Regierungsrat empfiehlt die nichtformulierte Gemeindeinitiative zur Ablehnung und legt auch keinen Gegenvorschlag vor.
2. Kommissionsberatung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage am 5. Dezember 2007 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle, sowie von Lothar Niggli, Finanzverwaltung, Abt. Finanz- und Volkswirtschaft.
3. Begründung der Ablehnung
Die Finanzkommission schliesst sich der regierungsrätlichen Begründung zur Ablehnung der Initiative an.
Seit die Initiative eingereicht worden ist, haben sich die Voraussetzungen grundlegend geändert. Inzwischen ist die 10-km-Grenzzone ausser Kraft gesetzt worden, und Nutzfahrzeuge bis zu einem Maximalgewicht von 40 Tonnen dürfen heute das gesamte schweizerische Strassennetz benutzen. Die von 40-Tonnen-Lastwagen befahrenen Strassen verteilen sich heute auf den ganzen Kanton bzw. die gesamte Schweiz, und jede Staatsebene trägt aufgrund der Aufgabenteilung die damit verbundenen Kosten selber.
Die Forderungen der Initiative stehen auch im Widerspruch zur geltenden Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Zudem würde damit die Aufgabenentflechtung im Strassenwesen unterlaufen, welche seit Inkrafttreten der NFA per 1. Januar 2008 wirksam ist.
Ferner fehlt eine zuverlässige Bemessungsgrundlage für einen angemessenen Kantonsbeitrag.
4. Finanzausgleich
In der Finanzkommission ist die Tatsache unbestritten, dass die Gemeinden und deren Infrastrukturen vom Schwerverkehr sehr unterschiedlich belastet werden. Ausgleichsmechanismen sind aber weder mit LSVA-Anteilen noch mit speziellen Zuschüssen sinnvoll. Die Abgeltung der Sonderlasten ist auch Gegenstand der Diskussionen im Rahmen der laufenden Revision des Finanzausgleichs.
5. Anträge
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5.1
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Die Finanzkommission schlägt neu als Ziffer 4 folgenden Zusatzantrag vor:
"Der Regierungsrat wird aufgefordert, den betreffenden Gemeinden nahe zu legen, die Initiative zurückzuziehen." |
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5.2
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Die Kommission empfiehlt einstimmig mit 8:0 Stimmen, dem geänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.
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Binningen, 31. Januar 2008
Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset
Beilage: Landratsbeschluss (von der Kommission abgeänderter Entwurf)
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