Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2008
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2008-011 vom 10. Januar 2008
Postulat von Elisabeth Schneider-Schneiter, CVP/EVP-Fraktion: über die Professionalisierung der Revisionsstellen der Gemeinden
- Beschluss des Landrats am 22. Mai 2008: < abgelehnt >
Nr. 564
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) begründet die ablehnende Haltung der Regierung: Die Rechnungsprüfungskommission in unserem Kanton ist ein politische Behörde. Sie erstattet der Gemeindeversammlung bzw. dem Einwohnerrat Bericht über das Ergebnis ihrer Prüfung des Voranschlags. Den Mitgliedern der RPK steht eine Wegleitung zur Verfügung, welche die Tätigkeiten der Rechnungsprüfungskommission regelt. Sie diskutieren allfällige Fehler bzw. fehlende Unterlagen nicht mit der Verwaltung oder dem Gemeinderat zur Nachbesserung sondern berichtet der Gemeindeversammlung über das Ergebnis ihrer Prüfung des vorliegenden Entwurfs des Voranschlags oder der Rechnung. Damit soll das Vertrauen der Bürger in die Exekutive gestärkt werden.
Eine Ausweitung dieser Prüfung würde die Verantwortlichkeiten nur verwischen. Der Kanton seinerseits übt Aufsicht über das Rechnungswesen der Gemeinden aus. Es ist eine formale Prüfung der Einhaltung des Kontorahmens, der Buchungspraxis, von wichtigen Kenngrössen - bspw. Einhaltung der Abschreibungssätze.
Eine vertiefte Prüfung einer Rechnung ist je nach den Umständen möglich und wird in der Praxis immer wieder vorgenommen. Die Qualität der Rechnungslegung in den Gemeinden ist aus Kantonssicht gut. Allfällige Missbräuche können auch durch eine weitere Professionalisierung nicht verhindert werden, wenn eine entsprechende kriminelle Energie vorhanden wäre. In begrifflicher Hinsicht ist zudem zu unterscheiden zwischen Revision und Prüfung. Gemäss Gemeindegesetz ist die Rechnungsprüfungskommission (RPK) eben keine Revisionsstelle sondern ein bewusst politisch zusammengesetztes Kontrollgremium der Legislative. Würde man nun auf legislativer Seite Wählbarkeitsvoraussetzungen für die Mitglieder der RPK verlangen, so wäre dies auf Gemeindeebene ein Novum. Ebenso wenig ist es auf Kantonsebene beispielsweise für den Regierungsrat noch für den Landrat bekannt, einzige Ausnahme bilden die Gerichtspräsidien, welche über einen Ausweis über rechtswissenschaftliche Ausbildung verfügen müssen.
Dem Gemeinderat wie auch der Gemeindeversammlung ist es unbenommen, eine professionelle Revisionsstelle - eine Treuhandgesellschaft - zu installieren. Dies hält man für durchaus sinnvoll, d.h. aber nicht, dass man für die RPK als politische Behörde Wählbarkeitsvoraussetzungen verlangen will.
Elisabeth Schneider (CVP) stellt fest, dass auch hier der Finanzminister eine eher konservierende Haltung vertritt. Der Vorstoss wurde von ihr gemacht genau, weil die RPK eben eine politische Behörde ist. Ihr ist bekannt, dass im Baselbiet bereits viele Gemeinden professionelle Revisoren haben. Der Entscheid über die Einsetzung einer professionelle Revisionsstelle liege aber nicht in der Kompetenz des Gemeinderats sondern der RPKs. Sie begrüsst die bestehende Möglichkeit zur Beiziehung von Profis. Nun besteht aber in vielen Gemeinden ohne professionelle Revisionsstelle das politisch zusammengesetzten RPK-Gremium in der Regel aus Laienrevisoren. Hier besteht ihres Erachtens Handlungsbedarf. Sie bezweifelt, dass eine Überprüfung der Rechnungen durch die Regierung genügt, dies nicht zuletzt mit Verweis auf das Beispiel Allschwil, wo in der Bürgergemeinde offensichtlich eine kriminelle Handlung passiert ist, ohne dass die - über Jahre dauernden Machenschaften - bemerkt worden wären.
Heute müsse nach dem neuen Revisionsgesetz des Bundes jedes KMU zwingend von Profis revidiert werden. Bei den meisten Gemeinden handelt es sich um Betriebe, die die Grösse eines KMU bei Weitem übertreffen. Sie wünscht sich von der Regierung eine Prüfung, wie der generelle Beizug von Sachverständigen für alle Gemein-den erreicht werden könnte. Dies sei etwa im Kanton Freiburg bereits Realität. Als Alternative könnte auch die Variante Bern geprüft werden; dort können die Gemeinden entscheiden, ob sie Profis wollen - wenn ja, können sie auch entscheiden, ob sie auf die politisch gewählte RPK verzichten wollen. In diesem Sinne bittet sie um Überweisung des Postulats.
Marc Joset (SP) und die SP schliessen sich den Argumenten der Regierung an und lehnen das Postulat ab. Betreffend den von der Postulantin erwähnten Fall ist nicht ganz klar, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob allgemeine Missstände zu beklagen sind und ob der genannte Fall auf das fehlende Instrument zurückzuführen ist. Einerseits findet man, ein politisches Gremium sei notwendig, anderseits soll aber wenn nötig, getrennt davon, nach Wahl eine fachliche Prüfung beigezogen werden. Diese Verantwortung sollen aber die Gemeinden selber tragen, was sie auch offensichtlich tun.
Nach Ansicht der SVP ist kein Handlungsbedarf gegeben, vermeldet Myrta Stohler (SVP). Man unterstützt die regierungsrätliche Haltung und lehnt das Postulat ab, da die gewählten RPK-Mitglieder in der Regel durchaus ihre Verantwortung wahrnehmen und bei Notwendigkeit auch den Antrag auf Einsetzung einer professionellen Revisionsstelle stellen.
Daniela Schneeberger (FDP) korrigiert Elisabeth Schneiders Aussage bezüglich Verpflichtung der KMUs. Das neue Revisionsgesetz schreibe nicht zwingend jedem KMU die Einsetzung einer Revisionsstelle vor, im Gegenteil, neu können KMU-Betriebe unter gewissen Voraussetzungen auf eine Revisionsstelle verzichten.
Auch die FDP sieht laut Petra Schmidt (FDP) keinen Handlungsbedarf. Man ist der Ansicht, dass fast alle RPK-Mitglieder dem Anspruch einer hohen Professionalität genügen und teilweise gar in Revisionsstellen tätig sind. Die Möglichkeit eines Beizugs ist da, eine politische Würdigung durch die RPK hält man für ebenso wichtig. Eine Überweisung des Postulats wird abgelehnt.
Die Grüne Fraktion hingegen unterstützt das Postulat, so Klaus Kirchmayr (Grüne). Auch hier gelte es, wie bei der Schuldendebatte, nicht erst dann zu reagieren, wenn etwas passiert ist. Vielmehr hält man eine Weiterentwick-lung der Revisionstätigkeit - die mit Sicherheit an Komplexität zugenommen hat - in den Gemeinden für sinnvoll. Den Eindruck, dass die RPKs top-professionell arbeiten, kann er nicht ganz teilen, daher ist es sinnvoll zu prüfen und eine Weiterentwicklung ins Auge zu fassen.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) zum Fall Allschwil: Es gibt viele Unternehmen, die professionell revidiert werden, was trotzdem nicht verhindere, dass hin und wieder etwas passiere, von dem über längere Zeit nichts bemerkt wurde. Zudem seien die Revisionsgesellschaften letztlich kaum für etwas verantwortlich. So könne es mit der Methode der Risiko orientierten Stichproben etwa passieren, dass gerade der eine Fall nicht geprüft wurde. Auf eine Finanzkontrolle möchte er deswegen trotz allem nicht verzichten.
Nochmals betont er, dass es auch dem Gemeinderat unbenommen ist - was die Postulantin bestritten hat - auf der exekutiven Seite eine revisionsähnliche Kontrolle zu installieren, wie dies bereits in einigen Gemeinden mit dem internen Kontrollsystem praktiziert wird. Dieselbe Kompetenz haben Gemeindeversammlung oder Einwohnerrat. Eine nochmalige Prüfung hält er auch deswegen für nicht überflüssig, da zur Zeit ein Finanzkontrollgesetz am Laufen ist, welches an der nächsten Sitzung der FIK zur Debatte stehen wird.
In der Vernehmlassung zu diesem Finanzkontrollgesetz ist die Haltung der Gemeinden zur Frage, ob die Finanzkontrolle Einsicht haben darf oder nicht, ganz klar ausgefallen; es wird von den Gemeinden, die auf ihre Autonomie pochen, nicht gewünscht.
Keine weiteren Wortbegehren
://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats 2008/011 von Elisabeth Schneider mit 22 Ja- gegen 52 Neinstimmen und 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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